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Arbeits(zeit)rechtliche Aspekte

Arbeits(zeit)rechtliche Aspekte. in Regionalleitstellen. Dipl.-Betriebsw. Rainer Gerstenberg  Work & Time  Ahrensburg. - Cottbuser Notrufsymposium 2009 -. Was ist Arbeitszeit?. EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 gültig seit dem 23. November 1993 (am 1.7.1994 im ArbZG umgesetzt)

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Arbeits(zeit)rechtliche Aspekte

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Presentation Transcript


  1. Arbeits(zeit)rechtliche Aspekte in Regionalleitstellen Dipl.-Betriebsw. Rainer Gerstenberg  Work & Time  Ahrensburg - Cottbuser Notrufsymposium 2009 -

  2. Was ist Arbeitszeit? • EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 gültig seit dem 23. November 1993 (am 1.7.1994 im ArbZG umgesetzt) • Art. 2 Nr. 1:Arbeitszeit ist jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt.

  3. Arbeitszeit / Ruhezeit Ruhezeit Arbeitszeit i.S. des Arbeitsschutzes Voll- arbeit Arbeits- frei RBD Bereitschaftsdienst  Arbeitsbereitschaft

  4. Tarifstrukturen in Leitstellen • TVöD-V • TVöD für den feuerwehrtechnischen Dienst (TVöD-V, C.2) • Erschwerniszulagen-Verordnung (EZulV) für Beamte

  5. § 6 Regelmäßige Arbeitszeit 1. Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. 2. Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. und 31.12., sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden (Rahmendienstplan)

  6. § 6 Regelmäßige Arbeitszeit 3. In vollkontinuierlichen Schichtbetrieben kann an Sonn- und Feiertagen die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 12 Std. verlängert werden, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen erreicht werden.

  7. § 7 Sonderformen der Arbeit 1. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 2. Bereitschaftsdienst leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des AG außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.

  8. § 8 Ausgl. für Sonderformen der Arbeit • 1. Überstunden EG 1 - 9 30 v. H. • 2. Nachtarbeit 20 v. H. • 3. Sonntagsarbeit 20 v. H. • 4. Gesetzl. Feiertagsarbeit 35 v. H. • 5. 24. + 31.12. ab 6 Uhr 35 v. H. • 6. Samstagsarbeit 20 v. H. • (sofern sie nicht im Rahmen von Schicht- und Wechselschicht anfallen) • 7. Wechselschichtzulage 105 € • 8. Schichtzulage 40 €

  9. § 9 Bereitschaftszeiten 1. Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit

  10. Rechtl. Definition des Bereitschaftsdienstes 1. Zeitraum, in dem sich ein Arbeitnehmer an einem bestimmten Ort innerhalb oder außerhalb des Betriebes verfügbar halten und die Arbeit auf Abruf des Arbeitgebers unverzüglichen aufnehmen muss. Der Arbeitnehmer unterliegt also einer Ortsbeschränkung und muss zum sofortigen Arbeitsbeginn fähig sein. 2. Während der Ableistung des Bereitschaftsdienstes ist der Arbeitnehmer - sofern es nicht zum Bedarfsfall kommt - von jeder Tätigkeit und Verantwortung frei. 3. Bereitschaftsdienst gilt seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 9. September 2003 (Rechtssache C-151/02) als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit. Das Urteil wurde zum 1. Januar 2004 ins deutsche Recht umgesetzt.

  11. § 27 Zusatzurlaub 1. Zusatzurlaub für Wechselschicht und Schichtarbeit a) für je 2 zusammenhängende Mon. WS b) für je 4 zusammenhängende Mon. SD je einen Arbeitstag Zusatzulaub und entsteht im laufenden Jahr, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. 2. Kein Zusatzurlaub für Nachtdienste

  12. Anlage C.2 Feuerwehrtechnischer Dienst 1. Die §§ 6 bis 9 und 19 finden keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten. 2. § 27 (Zusatzurlaub) findet unbeschadet der Sätze 1 und 2 Anwendung.

  13. Konsequenzen der Anlage C.2 1. Beamte erhalten eine Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie zu mehr als 5 Std. im Kalendermonat zum Dienst herangezogen werden (§1 Abs. 1) 2. Nach §4 EZulV wird eine Kombination von mehreren Zeitzulagen (Sonntagsarbeit und Nachtarbeit) nicht gewährt. Beim Zusammentreffen von mehreren Zulagen wird immer nur die Höhere gezahlt.

  14. Konsequenzen der Anlage C.2 3. Zusatzurlaub wird nach § 27 TVöD-V gewährt. 4. Berechnung und Zahlung der Wechselschichtzulage und der Schichtzulage nach EZulV § 20 5. Kein Zusatzurlaubstag für über 50 jährige.

  15. Zulagen nach EZulV • 1. Sonntagsarbeit und ges. Feiertage 2,88 € • sowie Vorfesttage vor Ostern und • Pfingsten und 24. + 31.12. ab 12 Uhr • Samstagsarbeit 0,68 € • Nachtarbeit 1,36 € • 4. Wechselschichtzulage 102,26 € • Schichtzulage (40 Std. ND in 7 Wo.) 61,36 € • Schichtzulage Zeitspanne 18 Std. 46,02 € • Schichtzulage Zeitspanne 13 Std. 35,79 €

  16. Zusatzurlaub nach EZulV § 12 1. Unterscheidung nach Wechselschichtarbeit (1) und Schichtarbeit (2) und Nachtarbeit (3) 2. Berechnung und Zahlung der Wechselschichtzulage und der Schichtzulage nach EZulV § 20 3. Kein Zusatzurlaubstag für über 50 jährige.

  17. Arbeitszeitberechnung nach EZulV Nettomethode: • Sollarbeitstage  sind Arbeitstage laut Tage-Woche ohneFeiertage und Vorfesttage ohne Arbeit. Bruttomethode: • Sollarbeitstage  sind Arbeitstage laut Tage-Woche mitFeiertage und Vorfesttage ohne Arbeit.

  18. Beispiel für die Zulagenberechnung

  19. Einführung eines elektronischen Dienstplanes 1. Tarifrechtliche Strukturen sind geklärt! 2. Sind der Bedarf und die Abläufe analysiert? 3. Gibt es festgelegte Schichten / Dienste 4. Sind Ausfallzeiten zur Berechnung von Reserven bekannt?

  20. OPA(Definition von Diensten) Vorplanung SPA (Definition von Schichtfolgen) Dienstplanung(Rahmendienstplan) Dienstplan Ist-Daten Einführung von Dienstplansystemen

  21. Den Ist-Stand erfassen Bedarfsabdeckung &Arbeitszeit prüfen Den Bedarf & Abläufeanalysieren/optimieren Den Plan laufendanpassen Schichten/Dienstefestlegen Den Rahmenplan entwickeln/vereinbaren Den Reservebedarf berechnen Den Personalbedarf berechnen Planungschritte im Arbeitszeitmanagement

  22. Bedarf & Abläufe analysieren • Szenarien definieren • Spitzen / Täler • Sondersituationen • Normalsituation • ... • Jeweils Bedarfsanalyse • Abläufe (berufsgruppenübergreifend) darstellen und optimieren • Abschätzung der erforderlichen Kapazitäten für sofort/kurzfristige Arbeiten • Ziel: Bedarfskurve Den Ist-Stand erfassen Den Bedarf & Abläufeanalysieren/optimieren Schichten/Dienstefestlegen Den Reservebedarf berechnen Den Personalbedarf berechnen

  23. Schichten / Dienste festlegen Den Ist-Stand erfassen • Dienste suchen: • Möglichst am Bedarf • Möglichst lang • Möglichst Präferenzen berücksichtigen Den Bedarf & Abläufeanalysieren/optimieren Schichten/Dienstefestlegen Den Reservebedarf berechnen Den Personalbedarf berechnen

  24. Reservebedarf berechnen Den Ist-Stand erfassen Den Bedarf & Abläufeanalysieren/optimieren Schichten/Dienstefestlegen • Erwartete Abwesenheiten berücksichtigen: • Jahresarbeitszeit = 40,0 * 52,15 • Urlaub • Krankenstand • sonstige zu ersetzende Abwesenheiten • = verfügbare Arbeitszeit Den Reservebedarf berechnen Den Personalbedarf berechnen

  25. Personalbedarf Den Ist-Stand erfassen Den Bedarf & Abläufeanalysieren/optimieren • Jetzt kann der Personalbedarf berechnet werden • Wenn es nicht aufgeht – sieht man es vorher und kann reagieren • Eventuell mit unterschiedlichen Lösungen für verschiedene Perioden des Jahres • Prüfung Teilzeit / Vollzeit Schichten/Dienstefestlegen Den Reservebedarf berechnen Den Personalbedarf berechnen

  26. Rahmenplan entwickeln Den Ist-Stand erfassen • Unterschiedliche Verfahren der • Planung sind möglich: • Freie Dienstplanung • Rahmenpläne als Orientierung mit Änderungsmöglichkeiten • Kritisch: • Stellschrauben im Modell, um auf Veränderung reagieren zu können • Wechsel zwischen Hoch/Tief • Kurzfristige Ausfälle / Zusatzbedarf • Vorbereitung der Steuerungsmechanismen Bedarfsabdeckung &Arbeitszeit prüfen Den Plan laufendanpassen Den Rahmenplan entwickeln/vereinbaren Den Personalbedarf berechnen

  27. Den Ist-Stand erfassen Bedarfsabdeckung &Arbeitszeit prüfen Den Plan laufendanpassen Den Rahmenplan entwickeln/vereinbaren Den Personalbedarf berechnen … und stetig verfeinern • Laufende Verfeinerung – rollierend • Überprüfung

  28. Entwicklung eines Rahmendienstplanes

  29. Kontrolle der verschiedenen Parameter

  30. Vorteile von Rahmendienstplänen 1. Rahmendienstpläne bilden die Grundlage für die personenbezogene Dienstplanerstellung. Sie stellen ein Grundmuster für den rhythmischen Einsatz von Mitarbeitern dar, indem sie für einen festen Zeitraum eine typische Dienstfolge beschreiben. Rahmendienstpläne werden im Allgemeinen unabhängig von bestimmten Personen für ausgesuchte Mitarbeitergruppen entwickelt. 2. Rahmendienstpläne unterstützen die vollautomatische Dienstplanung (OC:Planner). 3. Verkürzen den Planungsaufwand erheblich.

  31. Entwurf eines Rahmendienstplanes für die Dienstplanung 2/3 zwingend festgelegt 1/3 Reserve oder frei

  32. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für mehr Infos und Ihre Fragen: office@worktimemanager.de

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