1 / 26

PK / BKV Lebensphasenmodell Pensionsrückdeckung

PK / BKV Lebensphasenmodell Pensionsrückdeckung. Andreas Csurda, BAV-Kongress, 11. Oktober 2007. Wertpapiere bei Pensionszusage. Pensionszusage im Überblick. Begünstigter Personenkreis Alle Arbeitnehmer im Sinne des Steuer- und Arbeitsrechts! Besonders geeignet:

zamora
Download Presentation

PK / BKV Lebensphasenmodell Pensionsrückdeckung

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. PK / BKV LebensphasenmodellPensionsrückdeckung Andreas Csurda, BAV-Kongress, 11. Oktober 2007

  2. Wertpapiere bei Pensionszusage

  3. Pensionszusage im Überblick • Begünstigter Personenkreis • Alle Arbeitnehmer im Sinne des Steuer- und Arbeitsrechts! • Besonders geeignet: • Geschäftsführende Gesellschafter (mit bis zu 100 % Beteiligung) • Vorstände • leitende Angestellte, Prokuristen • wichtige Mitarbeiter Achtung: Fremdvergleich

  4. Pensionszusage im Überblick • Keine Steuerliche Annerkennung der Pensionszusage: • Gesellschafter einer Personengesellschaft (OHG, OEG, KG, KEG) • Einzelunternehmer Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist eine Pensionszusage nur für Arbeitnehmer möglich! Achtung: Fremdvergleich

  5. Pensionszusage im Überblick • Steuerliche Auswirkung beim Mitarbeiter • Keine Lohnsteuer und Sozialversicherung während der Aktivzeit • Rentenzahlung wird gemeinsam mit einer gesetzlichen Pension versteuert. • Kapitalabfindung seit 01.01.2002 voll steuerpflichtig

  6. Pensionszusage im Überblick • Steuerliche Auswirkung beim Unternehmen • Pensionsrückstellung und Prämie an Versicherung wirkt gewinnmindernd • Aktivierung der Versicherung ist gewinnerhöhend • Keine Lohnnebenkosten • EXKURS:Gemäß eines VfGH-Entscheides ist seit 11.2006 die gesetzliche Wertpapierdeckung nach § 14 EStG nicht mehr erforderlich.

  7. Neue Regelung des § 14 EStG • Abs. 7 Für die Pensionsrückstellung besteht folgendes Deckungserfordernis: • Am Schluss jedes Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere (Z 4) im Nennbetrag von mindestens 50% des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. • Auf das Deckungserfordernis können Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die in der gesonderten Abteilung des Deckungsstocks für die Lebensversicherung im Sinne des § 20 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit § 78 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes geführt werden, in Höhe des versicherungsmathematischen Deckungskapitals angerechnet werden. • Dies gilt auch für vergleichbare Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen gegenüber Versicherern, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind. Ist der Rückkaufswert höher als das versicherungsmathematische Deckungskapital, kann der Rückkaufswert angerechnet werden. • Soweit Wertpapiere oder Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen nicht ausschließlich der Besicherung von Pensionsanwartschaften oder Pensionsansprüchen dienen, erfüllen sie nicht das Deckungserfordernis.

  8. Pensionsstatut Unternehmen Begünstigter Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitspension Leistung Rückdeckungs- versicherung Beiträge Pfandrecht im Insolvenzfall Die Versicherung stellt für die zugesagte Leistung die notwendigen Barmittel zur Verfügung! Sie übernimmt Ablebens- und BU -Risken Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

  9. Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung Liquiditätserfordernis der PZ (Wertpapiere und Versicherung)

  10. Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung Liquiditätserfordernis der Pensionszusage(nur Versicherung) Neu nur Versicherung

  11. Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung • Vorteile : • — Kongruente Ausfinanzierung der künftigen Verpflichtung • — Auslagerung von Unternehmensfremden Risken (wie Ablebens- und Berufsunfähigkeitsrisken) • — gleichmäßige Liquiditätsbelastung während der Anwartschaftszeit • — vergleichsweise günstige Finanzierung • — rasche Verfügbarkeit über den Unverfallbarkeitsbetrag • — Verbesserung des Bilanzbildes

  12. Die Übertragung in die PK/BKV

  13. Pensionszusage - Pensionsantritt Pensionszahlung :Rückstellung nach Pensionsantritt Valorisierung der Rente: 3 %

  14. Pensionszusage - Pensionsantritt • Kapitalabfindung = Übertragung • – Auflösung der Pensionsrückstellungen • – kein weiterer Ankauf (Verkauf) von Wertpapieren • – keine weiteren Verpflichtungen im Unternehmen • – Bereinigung des Unternehmenswertes

  15. Übertragung • Wann kann übertragen werden • Wer kann übertragen werden • Was ist zu beachten

  16. Wann kann eine Übertragung in eine Pensionskasse stattfinden? I. Während des aufrechten Dienstverhältnisses II. Im Rahmen der Beendigung des Dienstverhältnisses III. Von Pensionsbeziehern

  17. alle Arbeitnehmer*) geschäftsführende Gesellschafter mit nicht mehr als 25% Gesellschaftsanteil geschäftsführende Gesellschafter mit mehr als 25% Gesellschaftsanteilen,wenn auch Arbeitnehmer bzw. AN-Gruppen in das Modell einbezogen werden**)  (noch) nicht in BKV Vorstandsmitglieder, wenn auch Arbeitnehmer bzw AN-Gruppen in das Modell einbezogen werden  (noch) nicht in BKV Arbeitgeber, wenn auch Arbeitnehmer bzw. AN-Gruppen in das Modell einbezogen werden***)  (noch) nicht in BKV *)§ 18 BPG (Gleichbehandlung) ist zu beachten! **)Achtung: für diese Personen ist der Übertragungsbetrag sofort zu versteuern!! ***)Übertragungsbetrag keine Betriebsausgabe I. Wer kann während des aufrechten Dienstverhältnisses übertragen werden?

  18. Wann kann eine Übertragung in eine stattfinden? I. Während des aufrechten Dienstverhältnisses II. Im Rahmen der Beendigung des Dienstverhältnisses III. Von Pensionsbeziehern

  19. alle Arbeitnehmer*) geschäftsführende Gesellschafter mit nicht mehr als 25% Gesellschaftsanteil*) Vorstandsmitglieder*) geschäftsführende Gesellschafter mit mehr als 25% Gesellschaftsanteilen, wenn auch Arbeitnehmer bzw. AN-Gruppen in das Modell einbezogen werden **) Arbeitgeber, wenn auch Arbeitnehmer bzw. AN-Gruppen in das Modell einbezogen werden **) Gibt es (noch) nicht in der BKV *) Besonderheiten des § 5 Z 1 e PKG gelten **)Achtung: diese Personen fallen nicht unter § 5 Z 1 e PKG ; der Übertragungsbetrag ist sofort zu versteuern bzw stellt keine Betriebsausgabe dar II. Wer kann anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses übertragen werden?

  20. Wann kann eine Übertragung in eine Pensionskasse stattfinden? I. Während des aufrechten Dienstverhältnisses II. Im Rahmen der Beendigung des Dienstverhältnisses III. Von Pensionsbeziehern

  21. III. Wer kann als Pensionist übertragen werden? • alle Arbeitnehmer • geschäftsführende Gesellschafter mit nicht mehr als 25% Gesellschaftsanteil • Vorstandsmitglieder • geschäftsführende Gesellschafter mit mehr als 25% Gesellschaftsanteilen**) • Arbeitgeber***) **)Achtung: Übertragungsbetrag ist sofort zu versteuern, wenn der Pensionist in den letzten 10 Jahren vor Beendigung seiner Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes wesentlich beteiligt war ***) Übertragungsbetrag keine Betriebsausgabe

  22. „Life-Circle“ – Modell der Allianz

  23. „Life-Circle“ – Modell - Wahlmöglichkeit zwischen 3 Veranlagungsstrategien - VRG „A“ - VRG „B“ - BKV - individuelle Wahlmöglichkeit für jeden Anwartschaftsberechtigten - Wahl des Risikos - Wahl der Ertragschance - Wechsel der Veranlagungsstrategie bis zu 3x möglich - 2x in der Aktivzeit - 1x bei Antritt in die Pension: • Umstieg in die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) der Allianz Elementar Lebensversicherungs- AG

  24. „Life-Circle“ – Modell höhere Garantien => geringere Renditeerwartungen

  25. Backtest 5 Jahre (25.09.02 bis 25.09.07) 120% 9,86% p.a. 100% 80% 60% 7,49% p.a. 40% 20% 0% 25.09.02 25.05.03 25.01.04 25.09.04 25.05.05 25.01.06 25.09.06 25.05.07 -20% VRG „A“ VRG „B“

  26. DANKE für Ihre Aufmerksamkeit!

More Related