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Leitlinien zu „Prävention sexueller Gewalt “

Leitlinien zu „Prävention sexueller Gewalt “. Helmut Hetzel. Gliederung . 1. Der Verhaltenskodex allgemein 2. Selbstverpflichtung 3. Umsetzung im Alltag. 1. Der Verhaltenskodex all gemein.

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Leitlinien zu „Prävention sexueller Gewalt “

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Presentation Transcript


  1. Leitlinien zu „Prävention sexueller Gewalt“ Helmut Hetzel

  2. Gliederung 1. Der Verhaltenskodex allgemein 2. Selbstverpflichtung 3. Umsetzung im Alltag

  3. 1. Der Verhaltenskodex allgemein • Wir unterstützen die uns anvertrauten Mädchen & Jungen darin, eine geschlechtsbezogene Identität, ein gesundes Selbstbewusstsein und eine Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. • Wir achten die individuelle Persönlichkeit und Würde von Kindern & Jugendlichen und bringen ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.

  4. 1.Der Verhaltenskodex allgemein • Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern & Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit deren individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen um. • Wir respektieren unbedingt die persönlichen Grenzen der Kinder & Jugendlichen. Das bezieht sich insbesondere auf deren Intimsphäre und persönliche Grenzen der Scham. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder & Jugendlichen vor körperlichen und seelischen Gefahren und Schäden, vor Gewalt und Missbrauch.

  5. 1.Der Verhaltenskodex allgemein • Wir nehmen Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in Gruppen und Teams, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertuschen sie nicht. Wir sprechen die Situation bei den Beteiligten konstruktiv und offen an. • Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales und nonverbales Verhalten und beziehen dagegen Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns nicht toleriert, sondern konstruktiv thematisiert.

  6. 1.Der Verhaltenskodex allgemein • Wir haben eine besondere Vertrauens-, Autoritätsstellung und Vorbildfunktion gegenüber Kindern & Jugendlichen. Mit dieser Position gehen wir verantwortungsbewusst und selbstkritisch um. Unser Handeln als Leitungspersonen / Mitarbeiter/innen ist nachvollziehbar und ehrlich. Wir nutzen keine vorhandenen Beziehungen & Abhängigkeiten aus.

  7. 1.Der Verhaltenskodex allgemein • Wir wissen, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen. • Wir ziehen im „Konfliktfall“ professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf der Vereins- und Verbandsleitungsebene, die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Der Schutz der Kinder & Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.“

  8. 2.Selbstverpflichtung • Ich unterstütze die mir anvertrauten Mädchen & Jungen darin, eine geschlechtsbezogene Identität, ein gesundes Selbstbewusstsein und eine Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. • Ich achte die individuelle Persönlichkeit und Würde von Kindern & Jugendlichen und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.

  9. 2.Selbstverpflichtung • Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern & Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit deren individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen um. • Ich respektiere unbedingt die persönlichen Grenzen der Kinder & Jugendlichen. Das bezieht sich insbesondere auf deren Intimsphäre und persönliche Grenzen der Scham.

  10. 2.Selbstverpflichtung • Ich schütze die mir anvertrauten Kinder & Jugendlichen vor körperlichen und seelischen Gefahren und Schäden, vor Gewalt und Missbrauch. • Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in Gruppen und Teams, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich spreche die Situation bei den Beteiligten konstruktiv und offen an.

  11. 2.Selbstverpflichtung • Ich toleriere kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales und nonverbales Verhalten und beziehe dagegen Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir nicht toleriert sondern konstruktiv thematisiert.

  12. 2.Selbstverpflichtung • Ich habe eine besondere Vertrauens-, Autoritätsstellung und Vorbildfunktion gegenüber Kindern & Jugendlichen. Mit dieser Position gehe ich verantwortungsbewusst und selbstkritisch um. Mein Handeln als Leitungsperson / Mitarbeiter/in ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine vorhandenen Beziehungen & Abhängigkeiten aus.

  13. 2.Selbstverpflichtung • Ich weiß, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen. • Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Vereins- und Verbandsleitungsebene, die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Der Schutz der Kinder & Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.“

  14. 3. Umsetzung im Alltag • Wie kann ich die Selbstverpflichtungserklärung im Alltag des Vereins umsetzen? • Der Verband gibt hierfür Hilfestellung

  15. 3. Umsetzung im Alltag-Körperkontakt- • Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendliche (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

  16. 3. Umsetzung im Alltag- Hilfestellung- • Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung; gegenseitige Hilfestellung durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Hilfestellung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.

  17. 3. Umsetzung im Alltag- Verletzung - • Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Versorgung der Verletzung; gegenseitige Hilfe durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Versorgung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.

  18. 3. Umsetzung im Alltag- Duschen - • Kein Duschen mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen duschen nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen. Während des Duschens betritt der Trainer/in die Duschen nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.

  19. 3. Umsetzung im Alltag- Umkleiden - • Kein Umkleiden mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen kleiden sich nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen um.Während des Umkleidens betritt der Trainer/in die Umkleiden nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.

  20. 3. Umsetzung im Alltag- Training - • Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. wenn ein(e) Trainer/in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weitere(r) Trainer/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. (Dies erschwert Übergriffe, da nicht auszuschließen ist, dass eine weitere Person unbemerkt hinzukommen könnte.)

  21. 3. Umsetzung im Alltag- Fahrten/Mitnahme - • Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Trainers bzw. der Trainerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Wettkämpfen bzw. Trainingslagern.

  22. 3. Umsetzung im Alltag- Übernachtung - • Trainer/innen übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.

  23. 3. Umsetzung im Alltag- Geheimnisse - • Trainer/innen erlegen Kindern und Jugendlichen keine „Geheimnisse“ auf. Alle Absprachen, die ein(e) Trainer/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.

  24. Fragen • Noch fragen???

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