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Welcome to the Committee of the Regions

Комитет на регионите. BG. European Union. Comité de las Regiones. ES. Výbor regionů. CS. Regionsudvalget . DA. Ausschuss der Regionen . DE. Regioonide Komitee. ET. Επιτροπή των Περιφερειών. EL. Committee of the Regions. EN. Comité des Régions. FR. Comitato delle regioni. IT.

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Presentation Transcript


  1. Комитет на регионите BG European Union Comité de las Regiones ES Výbor regionů CS Regionsudvalget DA Ausschuss der Regionen DE Regioonide Komitee ET Επιτροπή των Περιφερειών EL Committee of the Regions EN Comité des Régions FR Comitato delle regioni IT Reģionu komiteja LV Regionųkomitetas LT Welcome to the Committee of the Regions Régiók Bizottsága HU Kumitat tar-Reġjuni MT Comité van de Regio's NL Komitet Regionów PL Comité das Regiões PT Comitetul Regiunilor RO Výbor regiónov SK Odbor regij SL Alueiden komitea FI Regionkommittén SV

  2. Der Ausschuss der Regionen eine politische Versammlung der Europäischen Union zur Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

  3. Warum ein Ausschuss der Regionen? • um den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Entwurf europäischer Rechtsvorschriften eine Stimme zu geben (70% aller Rechtsakte der EU werden auf lokaler bzw. regionaler Ebene umgesetzt) • um Europa bürgernäher zu gestalten und eine Subsidiaritätskultur zu fördern • um einen Ort der Begegnung anzubieten, an dem Regionen und Städte bewährte Verfahren austauschen und am Dialog mit den EU-Institutionen teilnehmen können

  4. Europäisches Parlament Europäische Kommission Rat der EU EWSA AdR Der AdR und die Rechtsetzung in der EU ANHÖRUNG MITENTSCHEIDUNG VORSCHLAG BESCHLUSS ANHÖRUNG

  5. Der AdR im Überblick • 1993 Vertrag von Maastricht: Errichtung des AdR • 1994 1. Plenartagung in Brüssel • 1995 Anstieg der AdR-Mitgliederzahl von 189 auf 222 mit der Erweiterung der EU von 12 auf 15 Mitgliedstaaten • 1999 Vertrag von Amsterdam: Stärkung des AdR durch die Ausweitung der obligatorischen Anhörungsbereiche und die Einführung der Befassung durch das Europäische Parlament • 2003 Vertrag von Nizza: AdR-Mitglieder: Träger eines Wahlmandats oder politisch verantwortlich gegenüber einer gewählten Versammlung • 2004 Anstieg der AdR-Mitgliederzahl von 222 auf 317 mit der Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedstaaten • 2004 Vertrag über eine Verfassung für die Europäische Union: Stärkung der institutionellen Stellung und der politischen Rolle des AdR • 2007 Anstieg der AdR-Mitgliederzahl von 317 auf 344 mit der Erweiterung der EU auf 27 Mitgliedstaaten

  6. Der AdR in Zahlen • 344 Vollmitglieder (Vertreter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften) + 344 Stellvertreter • 27 nationale Delegationen • 4 Fraktionen • 6 Fachkommissionen

  7. Ernennung der AdR-Mitglieder • Vertreter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften • auf Vorschlag der Mitgliedstaaten offiziell vom Rat ernannt • vierjährige Mandatsdauer

  8. Die AdR-Mitglieder 344 Mitglieder + 344 Stellvertreter Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich .......... 24 Polen, Spanien .......................................................................... 21 Rumänien .................................................................................. 15 Belgien, Bulgarien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn .............. 12 Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei .......................... 9 Estland, Lettland, Slowenien ...................................................... 7 Luxemburg, Zypern .................................................................... 6 Malta ........................................................................................... 5

  9. Struktureller Organisationsplan PRÄSIDENT & Kabinett Gemeinsame Dienste (zusammen mit dem EWSA) Generalsekretär Sekretariate der Fraktionen Referat Kommunikation, Presse & Protokoll Direktion Verwaltung Direktion Beratende Arbeiten Direktion Kanzlei & Juristischer Dienst

  10. Der Präsident • Der Präsident steht an der Spitze des Ausschusses, er leitet die Plenartagungen und vertritt den Ausschuss nach außen. • Präsident (2006-2008): Michel DELEBARRE (SPE/FR),Bürgermeister von Dünkirchen und Mitglied der französischen Nationalversammlung • Erster Vizepräsident (2006-2008):Luc VAN DEN BRANDE (EVP/BE),Mitglied des belgischen Senats und Mitglied des Flämischen Parlaments • Die Ausschussmitglieder wählen den Präsidenten und den Ersten Vizepräsidenten für eine Amtszeit von zwei Jahren. • Darüber hinaus gibt es einen Vizepräsidenten pro Mitgliedstaat. Michel Delebarre Luc Van den Brande

  11. Das Präsidium • 60 Mitglieder (politisch und geografisch ausgewogene Vertretung der Mitgliedstaaten) • Präsident und Erster Vizepräsident • ein Vizepräsident pro Mitgliedstaat • 4 Fraktionsvorsitzende • 27 weitere Mitglieder • Organisation der AdR-Arbeit • 7 Präsidiumssitzungen pro Jahr • Vorbereitung der Plenartagungen • Erarbeitung des politischen Programms des AdR • Beschlüsse über die Zuweisung der Stellungnahmen an die Fachkommissionen • Beschlüsse über die Erarbeitung von Initiativstellungnahmen

  12. Die Fraktionen SPE Sozialdemokratische Partei Europas ALDE Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa EVP Europäische Volkspartei UEN-EA Union für das Europa der Nationen – Europäische Allianz

  13. Die Fachkommissionen • COTER – Fachkommission für Kohäsionspolitik • ECOS – Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik • DEVE – Fachkommission für nachhaltige Entwicklung • EDUC – Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung • CONST – Fachkommission für konstitutionelle Fragen, Regieren in Europa und für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts • RELEX – Fachkommission für Außenbeziehungen und dezentralisierte Zusammenarbeit • CAFA – Kommission für Finanz- und Verwaltungsfragen

  14. Plenartagungen • Vollversammlung des AdR • 5 Plenartagungen jährlich • Verabschiedung der Stellungnahmen, politische Debatten

  15. wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt Bildung und Jugend Kultur Gesundheitswesen Transeuropäische Netze Verkehr Beschäftigung Sozialpolitik Umwelt Europäischer Sozialfonds Berufliche Bildung Obligatorische Befassung Obligatorische Anhörungsbereiche:

  16. Mögliche Anhörung • Der Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament können den AdR um Stellungnahme ersuchen, wenn sie dies für zweckmäßig erachten. • Der AdR kann von sich aus Stellungnahmen abgeben, wenn er dies für zweckmäßig erachtet. • Der AdR kann eine Stellungnahme erarbeiten, wenn der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss befasst wurde und spezifische regionale Interessen berührt werden.

  17. Erarbeitung von Stellungnahmen • Befassung durch die Europäische Kommission, den Rat oder das Europäische Parlament • Zuweisung des Vorschlags an eine Fachkommission durch das Präsidium • Bestellung des Berichterstatters der Fachkommission und Beginn der Ausarbeitung der Stellungnahme • Erörterung des ersten Stellungnahmeentwurfs in der Fachkommission • Fortsetzung der Arbeit des Berichterstatters • Erörterung des Stellungnahmeentwurfs, Vorlage von Änderungsanträgen und Annahme des Stellungnahmeentwurfs in der Fachkommission • Verabschiedung der Stellungnahme auf der Plenartagung und anschließend Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union

  18. Arbeitsergebnisse des AdR • Stellungnahmen • Entschließungen – nach einem beschleunigten Verfahren verabschiedete Erklärungen • Prospektivstellungnahmen – Stellungnahmen des AdR vor Veröffentlichung eines Grün- bzw. Weißbuches der Europäischen Kommission zu einem Thema • Prospektivberichte – Berichte des AdR vor Veröffentlichung eines Kommissionsvorschlags • Wirkungsberichte – Bewertung der Auswirkungen von Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene • Studien – Behandlung verschiedener Aspekte der lokalen und regionalen Dimension in der EU

  19. Der AdR und die Erweiterung Vor jeder Erweiterung veranstaltet der AdR Konferenzen und setzt Gemischte Beratende Ausschüsse sowie ein ständiges Forum zum Informationsaustausch ein, um die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Kandidatenländer in diesen Prozess sicherzustellen.

  20. Der AdR und der Vertrag über eine Verfassung für Europa • Sicherstellung der Vorrechte des AdR durch sein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof • Klagerecht des AdR vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes eines Europäischen Gesetzgebungsakts gegen das Subsidiaritätsprinzip • Verlängerung der Mandatsdauer von 4 auf 5 Jahre • Änderung in der protokollarischen Reihenfolge: Aufgrund seiner politischen Zusammensetzung wird der AdR vor dem EWSA genannt.

  21. Der AdR im Internet www.cor.europa.eu

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