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Die Kommunalwahl

HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT. Die Kommunalwahl. Informationen zur Stimmenvergabe. Wie viele Stimmen kann ich vergeben ?. Sie haben für jede der verschiedenen Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind:

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Die Kommunalwahl

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Presentation Transcript


  1. HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Die Kommunalwahl Informationen zur Stimmenvergabe

  2. Wie viele Stimmen kann ich vergeben ? Sie haben für jede der verschiedenen Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind: Für die Wahl einer Gemeindevertretung mit beispielsweise 31 Sitzen stehen Ihnen 31 Stimmen zur Verfügung, für die Wahl eines Kreistages mit 81 Sitzen haben Sie 81 Stimmen oder für die Wahl eines Ortsbeirates mit 11 Sitzen 11 Stimmen.

  3. Wie sieht der Stimmzettel aus ? Der Stimmzettel enthält zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer. Darüber hinaus werden für jede Liste so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie Sitze zu vergeben sind. Das geht natürlich nur dann, wenn die Partei oder Wählergruppe auch so viele Kandidaten nominiert hat. In einer Gemeinde mit bis zu 3.000 Einwohnern sind 15 Gemeindevertreterinnen und -vertreter zu wählen; hiervon wird bei sämtlichen nachfolgenden Beispielen ausgegangen. Jede Liste weist auf dem Stimmzettel also bis zu 15 Namen auf.

  4. So sieht der Stimmzettel unseres Beispiels aus!

  5. Wie sieht der Stimmzettel aus wenn eine Parteiweniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellthat, als Sitze zu vergeben sind? Dann werden für diese Liste nur die von der Partei auf-gestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt. Die Zahl 15 in dem Beispielsfall ist eine Höchstzahl, die auch unterschritten werden kann.

  6. So sieht der Stimmzettel aus, wenn eine Partei weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt hat, als Sitze zu vergeben sind!

  7. Wie kann ich meine Stimmen vergeben? Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie Ihre Stimmen einzeln an die von Ihnen bevorzugten Bewerberinnen oder Bewerber vergeben. Dabei müssen Sie nicht Ihr gesamtes Kontingent ausschöpfen; Stimmen, die nicht abgegeben worden sind, verfallen. In der Endabrechnung zählt jede Personenstimme zugleich als Stimme für die Liste, auf der die Person kandidiert.

  8. X X X X X X X X X So können Sie Stimmen einzeln an bestimmte Bewerberinnen und Bewerber vergeben! 8Stimmen für die A-Partei

  9. Kann ich einer Bewerberin oder einem Bewerberauch mehr als eine Stimme geben? Ja! Sie können einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern auch zwei oder drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren („anhäufen“). Auf dem Stimmzettel sind für das Kumulieren hinter jedem Namen drei Ankreuzmöglichkeiten vorgesehen.

  10. X X X X X X X X X X X X X X X So könnte Ihr Stimmzettel aussehen, wenn Sie kumulieren! 15Stimmen für die B-Partei

  11. Kann ich meine Stimmen auch an Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Listen vergeben? Ja! Das Verteilen von Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Listen nennt man Panaschieren („mischen“).

  12. X X X X X X X X X X X X X X X So könnte Ihr Stimmzettel aussehen, wenn Sie panaschieren! 7 Stimmen für die A-Partei 3 Stimmen für die B-Partei 5 Stimmen für die Wählergruppe C

  13. Kann ich alle meine Stimmen einer Liste auf einmalgeben? Ja! Sie können auch eine Liste im Ganzen wählen. Dazu kreuzen Sie die von Ihnen bevorzugte Liste in dem in der Kopfleiste des Stimmzettels dafür vorgesehenen Kreis an, Listenkreuz.

  14. So könnte Ihr Stimmzettel aussehen, wenn Sie ein Listenkreuz vergeben! X

  15. Wieviel zählt mein Listenkreuz? Die Wahl einer Liste durch das Listenkreuz bedeutet, dass Sie Ihr gesamtes Stimmenkontingent den Bewerberinnen und Bewerbern dieser Liste geben: Alle erhalten jeweils eine Stimme; das Listenkreuz zählt in unserem Beispiel somit 15 Stimmen für die A-Partei.

  16. So wird Ihr Listenkreuz gezählt! X 15 Stimmen für die A-Partei

  17. Wieviel zählt mein Listenkreuz, wenn die ange-kreuzte Liste weniger Bewerberinnen undBewerber hat als Sitze zu vergeben sind? Auch dann steht das Listenkreuz für die volle Stimmenzahl. Die Vergabe der Stimmen wird in der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf demStimmenzettel solange wiederholt, bis alle Stimmen vergeben sind.

  18. So wird Ihr Listenkreuz gezählt, wenn dieangekreuzte Liste weniger Bewerberinnen und Bewerber hat als Sitze zu vergeben sind! X 15 Stimmen für die B-Partei

  19. Wieviel zählt mein Listenkreuz bei ganz kleinenListen? Mehr als drei Stimmen pro Kandidat sind nicht möglich. Ist die von Ihnen angekreuzte Liste so klein, dass Ihr Gesamtstimmenkontingent auch dann noch nicht verbraucht ist, wenn alle Bewerberinnen und Bewerber jeweils drei Stimmen erhalten haben, verfallen die restlichen Stimmen. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie die Reststimmen einzeln im Wege des Panaschierens an Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Listen vergeben.

  20. So wird Ihr Listenkreuz bei einer sehr kleinenListe gezählt! X 12 Stimmen für die Wählergruppe C

  21. Kann ich bei der Vergabe eines Listenkreuzeseinzelne Personen von der Stimmenzuteilung ausschließen? Ja! Wenn Sie nicht wollen, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber auf Grund Ihres Listenkreuzes eine Stimme erhält, streichen Sie den Namen einfach durch.

  22. So können Sie einzelne Personen von der Stimmenzuteilung ausschließen! X

  23. Wieviel zählt mein Listenkreuz, wenn ich einzelne Bewerberinnen oder Bewerber gestrichen habe? Gestrichene Bewerberinnen und Bewerber erhalten keine Stimmen von Ihrem Listenkreuz. Es verbleiben somit - je nach Anzahl der Streichungen - eine oder mehrere Reststimmen. Diese werden den nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge des Stimmzettels als zweite, unter Umständen auch als dritte Stimme zugeteilt, so dass Ihr Listenkreuz auch in diesem Falle für die volle Stimmenzahl steht.

  24. So wird Ihr Listenkreuz gezählt ,wenn Sie ein-zelne Bewerberinnen und Bewerber gestrichen haben! X 15Stimmen für die A-Partei

  25. Kann ich die verschiedenen Stimmabgabe-möglichkeiten auch miteinander kombinieren? Ja ! Sie können Einzelstimmen an Bewerberinnen und Bewerber - auch in unterschiedlichen Listen – vergeben und ihnen dabei zwei oder drei Stimmen geben und gleichzeitigeine Liste in der Kopfleiste ankreuzen und einzelne Namen aus der angekreuzten Liste streichen. Sie können natürlich auch einfachere Kombinationen verwenden.

  26. X X X X X X X X X X X So können Sie die verschiedenen Stimmab-gabemöglichkeiten kombinieren! X

  27. Zu welchem Ergebnis führt die Kombination sämtlicher Stimmabgabemöglichkeiten? Mit Ihren Einzelstimmen bedenken Sie die von Ihnen bevorzugten Bewerberinnen und Bewerber. Mit dem Listenkreuz zusätzlich zu der Vergabe von Einzelstimmen erreichen Sie, dass mögliche Reststimmen nicht verfallen, sondern den Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste, die noch keine drei Stimmen haben und nicht gestrichen sind, zugute kommen. Bei dem folgendem Beispiel sind 11 Einzelstimmen vergeben; die 4 Reststimmen gehen durch das Listenkreuz an die Kandidaten der angekreuzten Liste, die noch keine 3 Stimmen haben und nicht gestrichen sind.

  28. X X X X X X X X X X X So könnte das Ergebnis Ihrer Stimmabgabe-kombination aussehen! X 11 Einzelstimmen + 4 Listenstimmen = 15 Stimmen

  29. Was passiert, wenn ich zwei Listen ankreuze? Tun Sie es bitte nicht! Ihre Stimmabgabe ist in diesem Fall nämlich ungültig!

  30. Wenn Sie so wählen, wird Ihr Stimmzettel ungültig! X X u n g ü l t i g

  31. Was passiert, wenn ich versehentlich mehr Einzelstimmen vergebe, als mir zustehen? Wenn Sie Ihr Stimmenkontingent überschreiten, besteht die Gefahr, dass Ihre Stimmabgabe ungültig ist. Nur wenn Sie ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber in ein- und derselben Liste bedacht haben, ist der Fehler unschädlich; gezählt werden dann allerdings nur soviele Stimmen, wie Ihnen zustehen. Wenn Sie - bei großen Stimmzetteln - nicht ganz sicher sind, geben Sie lieber ein paar Einzelstimmen weniger ab und vergeben Sie mit einem Listenkreuz Ihre Reststimmen an eine Liste.

  32. X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Wenn Sie so wählen, wird Ihr Stimmzettel ungültig! u n g ü l t i g 19 Stimmen

  33. Zum Schluss das Ganze kurz und knapp: 1. Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. 2. Sie können Ihre Stimmen an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel verteilen, auch an Personen aus verschiedenen Listen - Panaschieren -, auch Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten - Kumulieren -. 3. Sie können eine Liste auch komplett annehmen, indem Sie sie ankreuzen - Listenkreuz - und überhaupt keine Einzelstimmen vergeben. Mit dem Listenkreuz geben Sie Ihr gesamtes Stimmenkontingent an die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste. 4. Sie können Ihre Stimmen auch nur zum Teil wie unter Nr. 2 beschrieben verteilen und zusätzlich eine Liste ankreuzen - Listenkreuz -; dadurch gehen Ihre Reststimmen an die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste. 5. Bei der Vergabe eines Listenkreuzes können Sie aus der angekreuzten Liste einzelne Namen herausstreichen; diese Personen erhalten dann keine Stimme aus Ihrem Kontingent.

  34. Haben Sie noch Fragen? Falls Ihre Frage noch nicht beantwortet ist schicken Sie uns eine E-Mail an wahlen@hmdis.hessen.de. Wir Antworten so schnell wie möglich! Oder wenden Sie sich an das Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Einen Übungsstimmzettel finden Sie über unsere Link-Box.

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