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9.2. Keynesianismus und Monetarismus im Vergleich

9.2. Keynesianismus und Monetarismus im Vergleich. Zwei „idealtypische“ Konzeptionen der Konjunkturpolitik: „Rules vs Discretion“. *) siehe weiter unten. Probleme: Zeitverzögerungen, Dosierung und Wirkung antizyklischer Konjunkturpolitik. Inside lags:

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9.2. Keynesianismus und Monetarismus im Vergleich

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  1. 9.2. Keynesianismus und Monetarismus im Vergleich Zwei „idealtypische“ Konzeptionen der Konjunkturpolitik: „Rules vs Discretion“ *) siehe weiter unten VWL III, WS 2008/09 Foliensatz 9.2

  2. Probleme: Zeitverzögerungen, Dosierung und Wirkung antizyklischer Konjunkturpolitik Inside lags: • Recognition lag (Erkennen der Konjunkturlage) • Action lag (Planung der Maßnahmen, Einsatzentscheidung) • Instrumental lag (politische Durchsetzung, Administration) Outside lags: • Reaction lag (Reaktionsentscheidung der HH und Unternehmen) • Operational lag (praktische Reaktion der HH und Unternehmen) Dosierungsproblem: • Dynamik der Konjunktur könnte verstärkt werden oder bei zu geringer Dosis kaum reagieren Erwartungsbildung: • eventuell veränderte Reaktionen im Zeitverlauf VWL III, WS 2008/09 Foliensatz 9.2

  3. Optimales Assignment der Konjunktur- und Beschäftigungspolitik (nach SVR) Preisniveaustabilität Angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum außenwirtschaftliches Gleichgewicht Hoher Beschäftigungsstand SVR: Nicht mit einer Waffe auf mehrere Ziele schießen! Zentralbank (EZB) => Preisniveaustabilität Tarifparteien/Sozialpolitik => hoher Beschäftigungsstand Finanz/Ordnungspolitik => angemessenes Wirtschaftswachstum Fiskal/Geld/Lohnpolitik => stetiges Wachstum (Konjunktur) Währungspolitik => außenwirtschaftliches Gleichgewicht VWL III, WS 2008/09 Foliensatz 9.2

  4. Beispiel regelgebundene Fiskalpolitik: Strukturelles Defizit (vgl. Jahresgutachten 2003/04, Anhang IV) Strukturelles, d.h. abzubauendes Defizit Gesamtes Defizit des Staatshaushalts Einmalige Sonder- ausgaben (z.B. Flut)*) Verschwinden bei Erholung der Konjunktur automatisch Konjunkturell bedingte Mindereinnahmen und Mehrausgaben*) „dauerhaft akzeptable Neuverschuldung“ = Nettoinvestitionen Staat *) Bei Sondereinnahmen bzw. konjunkturellen Minderausgaben oder Mehreinnahmen erhöht sich das strukturelle Defizit entsprechend VWL III, WS 2008/09 Foliensatz 9.2

  5. Zu beachten: Der Staat spart im Sinne der VGR auch bei hohem Defizit! Staatskonto in der VGR Staatsverbrauch (z.B. Beamtengehälter) Verfügbares Einkommen des Staates Ersparnis Staat Nettoinvestitionen des Staates Finanzierung Ausgaben (negativer) Finanzierungssaldo Staat (= Defizit) Übertragungen (z.B. Sozialhilfe) • Verfügbares Einkommen ./. Staatsverbrauch = Ersparnis Staat • Verfügbares Einkommen ./. Ausgaben = Finanzierungssaldo Staat VWL III, WS 2008/09 Foliensatz 9.2

  6. Beispiel für regelgebundene Geldpolitik: Geldmengenregel der EZB Yreal p • Ausgangspunkt Quantitätsgleichung: B m = M = v (B = Geldbasis, m = Geldschöpfungsmultiplikator, M = Geldmenge) • Daraus folgt für die entsprechenden Zuwachsraten g: gM = gYreal + gP - gv • Daraus ergibt sich der EZB-Zielpfad für die Geldmenge derzeit wie folgt: gYreal = 2% (trendmäßiger Anstieg des realen BIP bzw. des PP) gP = 2% (angestrebte maximale Inflationsrate im Euroraum) gv = -0,5% (trendmäßiger Rückgang der Umlaufsgeschwindigkeit) => gM = 4,5 % (mittelfristiger Zielpfad für Geldmengenausweitung M3) VWL III, WS 2008/09 Foliensatz 9.2

  7. In der Praxis sieht alles etwas anders aus... • Konjunkturpolitik (und heutige Konjunkturtheorie) präferiert Mischung aus rules und discretion. Z.B. SVR: Grundsätzlich Regelbindung, aber in Notfällen auch direkte Nachfragesteuerung • EZB verfolgt „Zwei-Säulen-Strategie“: Geldmengenbeobachtung und direkte Beobachtung der aktuellen Inflationsentwicklung => zinspolitische Entscheidungen • Assignment ist umstritten: EZB sieht sich z.B. Preisniveaustabilität verpflichtet, Regierungen wollen sie dagegen oft zu konjunkturpolitischem Handeln oder zu Wechselkurspolitik veranlassen • Tarifparteien weisen Verantwortung für Vollbeschäftigung weit von sich (und stattdessen dem Staat zu) • Fiskalpolitik verletzt fortwährend Art. 115 Grundgesetz (Defizit < Investitionen) und auch den Stabilitätspakt (Defizit < 3% des BIP) VWL III, WS 2008/09 Foliensatz 9.2

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