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Herzlich willkommen zum Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe am Gymnasium Groß Ilsede - Doppeljahrgang 02.09.2009. Ausgang der Profilwahlen:. Sprachlich: 38 Musisch-Künstlerisch: 53 Gesellschaftswissenschaftlich: 36 Naturwissenschaftlich: 84 211
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Herzlich willkommen zum Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe am Gymnasium Groß Ilsede- Doppeljahrgang02.09.2009
Ausgang der Profilwahlen: Sprachlich: 38 Musisch-Künstlerisch: 53 Gesellschaftswissenschaftlich: 36 Naturwissenschaftlich: 84 211 Ungefähr 115 verschiedene Kurse, davon 34 auf erhöhtem Anforderungsniveau.
Ausgang der Profilwahlen: Es wurde 86 mal das Fach Darstellendes Spiel gewählt. Für den Unterricht in diesem Fach steht – von einzelnen Veranstaltungen abgesehen – immer die Aula zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler, die am Chor teilnehmen möchten, haben stundenplantechnisch hierzu Gelegenheit.
Ausgang der Profilwahlen: Sport als P5-Fach wurde 28 mal gewählt. Alle hier betroffenen Schülerinnen und Schüler haben ein Prüfungs-Ersatzfach gewählt, dass im Falle einer Sportunfähigkeit im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase an die Stelle des Faches Sport treten kann. Damit dies möglich ist, müssen in diesem „Ersatzfach“ auch die Anforderungen eines Prüfungsfaches erfüllt werden. Also: Der Unterricht im Ersatzfach findet ungekürzt 4-stündig statt. Es werden im ersten Jahr dreiKlausuren geschrieben Im 2. Schuljahr der Qualifikationsphase entfallen diese Auflagen nach der entsprechenden Verordnung. Im Falle eines Falles zählt nur der Teil aus der Sporttheorie.
Klausurreglung für die Qualifikationsphase eN: erhöhtes AnforderungsniveaugN: grundlegendes Anforderungsniveau
Gymnasiale Oberstufe:Einbringungsverpflichtungen für die GesamtqualifikationFächer und Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Deutsch 4 Fremdsprache 1)2) 4 weitere Fremdsprache 1)3) 4 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 4) 2 Politik-Wirtschaft 2 Geschichte 2 Religion oder Werte und Normen 5) 2 Mathematik 4 Naturwissenschaft 1) 4 weitere Naturwissenschaft 1)6) 4 Seminarfach 7) 2 weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft 8) 2 Rot markierte Felder sind unabhängig vom Profil einzubringen.
Gymnasiale Oberstufe:Einbringungsverpflichtungen für die GesamtqualifikationFußnoten zu der vorherigen Folie 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. 2) Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO neu zu erwerben, so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt werden. Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten Fremdsprache können eingebracht werden. 3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt. 4) Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden. 5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen oder Philosophie nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen. 6) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. 7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. 8) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwerpunkt.
Punkteschema Kurse mit rot markierte Ergebnissen zählen als Unterkurs.Mit Kursen, die nur mit 00 Punkten bewertet werden, können keine Belegungsauflagen erfüllt werden.
Gesamtqualifikation Block I(nur bestimmt durch die Ergebnisse in den vier Schulhalbjahren.) Zusammen mindestens 200 Punkte bei Beachtung der jeweiligen Gewichtung
Gesamtqualifikation Block II(besteht nur aus dem Abiturteil)
Gesamtqualifikation Block II(Beispiel 1 ohne notwendige Nachprüfung)
Gesamtqualifikation Block II(Beispiel 2 mit notwendiger Nachprüfung) In Biologie reichen 07 Punkte in der Nachprüfung, um auf 20 Punkte zu gelangen; in Mathematik sind es 09 Punkte. Formel: E = (8*s + 4*m) : 3
Die besondere Lernleistung (BLL) • Die besondere Lernleistung ersetzt ausschließlich die schriftliche Arbeit im Zentralabitur im P4-Fach. • Die besondere Lernleistung besteht • aus einer schriftlichen Arbeit, die am Ende des 4. Semesters abzugeben ist, und • aus einem Kolloquium, welches (zur Zeit) in der letzten Woche vor der Ausgabe des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife stattfindet.
Die besondere Lernleistung (BLL) Die Absicht eine besondere Lernleistung zu erbringen, erfolgt durch einen entsprechenden schriftlichen Antrag bis zum Ende des 2. Schul-halbjahres bei der Schulleiterin. Diese Absicht kann bis zur Meldung zum Abitur bei der Schulleiterin schriftlich widerrufen werden. Die Betreuung erfolgt durch den Seminarfachlehrer. Dieser muss die Fakultas für das Fach besitzen, dem die besondere Lernleistung zugeordnet ist.
Hinweise zur Beachtung derPrüfungsfächer hinsichtlich der besonderen Lernleistung (BLL) Die besondere Lernleistung muss einem Fach zugeordnet werden, welches dann das P4-Fach im „Abiturblock“ bildet. Zusammen mit den so bestimmten fünf Prüfungsfächern müssen die drei Aufgabenfelder A, B und C (also alle) abgedeckt werden. Unter den fünf Prüfungsfächern müssen sich mindestens zwei Kernfächer befinden. Kernfächer sind: Deutsch, Fremdsprache, Mathematik
Hinweise zur Beachtung derPrüfungsfächer hinsichtlich der besonderen Lernleistung (BLL) Beispiel 1: P1: Bi (C) P4: Ge (B) P2: Ma (C) P5: De (A) P3: En (A) (Kernfächer in rot) Das P4-Fach Geschichte ist als einziges dem Aufgabenfeld B zugeordnet; also muss die besondere Lernleistung auch diesem Aufgabenfeld zugeordnet sein. (Mögliche Fächer: Ge, Po, Ek, Re, Rk)
Hinweise zur Beachtung derPrüfungsfächer hinsichtlich der besonderen Lernleistung (BLL) Beispiel 2: P1: Bi (C) P4: Ge (B) P2: Ma (C) P5: Po (B) P3: En (A) (Kernfächer in rot) Das Aufgabenfeld B wird auch durch das P5-Fach Politik-Wirtschaft abgedeckt; also kann die besondere Lernleistung einem beliebigen Fach zugeordnet werden, weil in jedem Fall alle Auflagen erfüllt sind.
Hinweise zur Beachtung derPrüfungsfächer hinsichtlich der besonderen Lernleistung (BLL) Beispiel 3: P1: Bi (C) P4: De (A) P2: Ch (C) P5: Ge (B) P3: En (A) (Kernfächer in rot) Das P4-Fach Deutsch ist ebenso wie Englisch dem Aufgabenfeld A zugeordnet; dennoch kann deshalb die BLL keinem beliebigen Fach zugeordnet werden. Begründung: Zu den fünf Prüfungsfächern müssen mindestens zwei Kernfächer gehören (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik). Deshalb muss die BLL hier entweder dem Fach Deutsch oder dem Fach Mathematik zugeordnet werden.
Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitBei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Schulleitung des Gymnasiums Groß Ilsede wenden.