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Rechts- und Haftungsfragen des GmbH-Geschäftsführers

Rechts- und Haftungsfragen des GmbH-Geschäftsführers. Dr Alexandra Knell Mag Christoph Brogyányi 7.7.2004. Programm. Rechtsstellung des GmbH-Gefü Verhaltenspflichten Haftung gegenüber der GmbH Öffentlich-rechtliche Haftung Zivilrechtliche Haftung. GmbH Geschäftsführer.

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Rechts- und Haftungsfragen des GmbH-Geschäftsführers

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Presentation Transcript


  1. Rechts- und Haftungsfragen des GmbH-Geschäftsführers Dr Alexandra Knell Mag Christoph Brogyányi 7.7.2004

  2. Programm • Rechtsstellung des GmbH-Gefü • Verhaltenspflichten • Haftung gegenüber der GmbH • Öffentlich-rechtliche Haftung • Zivilrechtliche Haftung

  3. GmbH Geschäftsführer • GmbH  handlungsfähig • Geschäftsführer = notwendiges gesellschaftsrechtliches Organ • Fremdgeschäftsführer/Gesellschafter-Geschäftsführer • Gesellschaftsrechtliche Bestellung – Arbeitsrechtliche Anstellung

  4. Bestellung • Gesellschaftsvertrag • Gesellschafterbeschluss • Öffentlich-rechtliche Körperschaft • Gericht • Zweiseitiger Rechtsakt/Zustimmung

  5. Anstellung • Gesellschafterbeschluss • Kein Abschluss durch andere Geschäftsführer

  6. Auftrag • Nur wenige Geschäfte • Ersatz von Barauslagen

  7. Werkvertrag • Persönliche und wirtschaftliche Selbständigkeit • Vertretungsbefugnis • Übernahme des Unternehmerwagnisses

  8. Arbeitsverhältnis • Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit • Keine Vertretungsbefugnis • Dauerschuldverhältnis • Wirtschaftliches Risiko beim Dienstgeber • Einordnung in die Unternehmensorganisation • Persönliche/sachliche Weisungen • Nur bei nicht als Gesellschaftern beteiligten Fremdgeschäftsführern • Wesentlich beteiligte Gesellschafter/ Sperrminorität: Keine persönliche Abhängigkeit

  9. Freier Dienstvertrag • Nur wirtschaftliche Abhängigkeit/ keine persönliche Abhängigkeit • Kein persönliches Weisungsrecht/ Vertretungsbefugnis • Für Allein-, Mehrheits- oder zu 50% beteiligte Gesellschafter • Sperrminorität

  10. Arbeitsrechtliche Bestimmungen • Arbeitsverfassungsgesetz: nein • Urlaubsgesetz: echte Arbeitnehmer • Angestelltengesetz: echte Arbeitnehmer • Dienstnehmerhaftpflichtgesetz: nein • Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz: nein • Arbeitszeitgesetz: nein

  11. Stellung des GmbH Geschäftsführers

  12. Aufgaben • Geschäftsführung: Leitung der Gesellschaft im Innenverhältnis • Vertretung: Rechtsverkehr der Gesellschaft mit Dritten • Geschäftsführung  Vertretung • Grenzen sind fließend!

  13. Geschäftsverteilung • Ressortverteilung • durch Geschäftsführer • durch Gesellschafter • Haftung des zuständigen Geschäftsführers • Überwachungspflichten • Ausnahme: „Kardinalpflichten“

  14. Konfliktlösung • Meinungsverschiedenheiten zwischen den Geschäftsführern • Widerspruchsrecht jedes Geschäftsführers • Weisungsbeschluss der Gesellschafter • Meinungsverschiedenheiten zwischen den Organen der GmbH • Oberstes Organ: Generalversammlung • Aufsichtsrat und Beirat

  15. Weisungen • Zuständiges Organ  Generalversammlung • Beschluss aller Gesellschafter • schriftlich • Problem: Weisung des Mehrheitsgesellschafters

  16. Grenzen des Weisungsrechts • Strafgesetzwidrige Weisungen – nichtig! • Weisungen zu offenkundig rechtswidrigem Verhalten • unentziehbare Mindestzuständigkeiten • Gegen den Anstellungsvertrag verstoßende Weisungen • unzweckmäßige Weisungen • Anfechtung von Weisungen

  17. Verhaltenspflichten des GmbH-Geschäftsführers

  18. Verhaltenspflichten des GmbH-Geschäftsführers • Gründungsstadium • Sorgfaltsmaßstab des § 25 GmbHG • Sondertatbestände • Pflichten in der Krise • Haftung bei Verletzung von Verhaltenspflichten

  19. Sorgfaltsmaßstab des § 25 GmbHG Die Geschäftsführer haben bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und haften bei Verletzung ihrer Obliegenheiten der Gesellschaft zur ungeteilten Hand für den daraus entstandenen Schaden.

  20. Sorgfaltsmaßstab • Objektiver Sorgfaltsmaßstab • Sorgfalt, aber auch Kenntnisse und Fähigkeiten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Geschäftszweig der Gesellschaft • Keine „diligentia quam in suis“ • Konkretisierung durch die Judikatur • Ordentliches, gewissenhaftes und fachlich einwandfreies Handeln im Interesse und zum Wohl der Gesellschaft • eigenverantwortliche Leitung des Unternehmens

  21. Verhaltenspflichten • Sorgfältige Unternehmensleitung • Schaffung von Organisationsstrukturen • Einrichtung von Kontrollmechanismen • Geschäftschancen/Risken • Keine Erfolgshaftung: Fehlentscheidungen „gehören dazu“ • Wichtig: Sorgfältige Entscheidungsfindung • Kollegiale Unternehmensleitung • wechselseitige Information • Treuepflicht • Rechtsmäßiges Verhalten der GmbH

  22. Pflichten in der „Krise“ -

  23. Eigenkapitalersatzgesetz • Eigenkapitalersatzgesetz • seit 1.1.2004 • Rechtsfolgen • Rückzahlungssperre (bis zur Sanierung) • Haftungspotential für Geschäftsführer

  24. Schutz des Stammkapitals • § 10 Erklärung • Kapitalberichtigung • Effektive Kapitalherabsetzung • Nominelle Kapitalherabsetzung • Verbot des Erwerbs eigener Anteile • Verbot der verdeckten Gewinnausschüttung und Einlagenrückgewähr

  25. Haftung bei Verletzung von Verhaltenspflichten

  26. Rechtswidrigkeit und Verschulden • Rechtswidrigkeit • Verletzung von Sorgfaltspflichten • Verstoß gegen gesetzliche Ver-/Gebote • Verschulden • Fehlen der erforderlichen Sorgfalt • Haftung nur für eigenes Verschulden

  27. Geltendmachung der Haftung • Gläubiger = GmbH • Schuldner = Geschäftsführer • Beschluss der Gesellschafter

  28. Beweislast • Gesellschaft/Masseverwalter • Schaden • Verursachung • Geschäftsführer • Entlastungsbeweis

  29. Haftungsbeschränkungen • Dienstnehmerhaftpflichtgesetz? • Ressortverteilung • Weisungen • Vertragliche Vereinbarungen • Ersatz von Strafen

  30. Öffentlich-Rechtliche Haftung

  31. Strafrechtliche Haftung • Haftung der Organe • Ressortverteilung • Aufsichts- und Überwachungspflicht der Geschäftsführer

  32. Mögliche Delikte • Veruntreuung • Untreue • Förderungsmissbrauch • Betrug • Kridadelikte • Vollstreckungsvereitelung • Umweltdelikte • Bestechung • Fahrlässige Körperverletzung

  33. Öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit • Wer eine verbotene, mit Strafe bedrohte Tat mit Verschulden begeht. • Handlungs- und Unterlassungsdelikte • Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte • Erfolgsdelikte/Ungehorsamsdelikte • Fahrlässiges Handeln genügt ( gerichtliches Strafrecht)

  34. Abgabenverbindlichkeiten • Rechtsgrundlagen: BAO/LAO • Eintritt eines objektiven Schadens • Stellung als Geschäftsführer • Pflichtverletzung • Ursächlichkeit und Verschulden • Rechtswidrigkeitszusammenhang

  35. Mitarbeiter/Wirtschaftstreuhänder • Überwachungspflicht des Geschäftsführers • Regelmäßige Abstände • Offenlegungspflicht gegenüber Steuerberater • Kenntnis der Abgabenerklärungen

  36. Haftung für Sozialversicherungsbeiträge Neuere Rechtsprechung; VwGH vom 12.12.2000, Zl 98/08/0191, 0192 Haftung nur mehr für • Verletzung von Melde- und Auskunftspflichten sowie • Verletzung der Verpflichtung zur Abfuhr einbehaltener Dienstnehmerbeiträge

  37. Verantwortlicher Beauftragter (§ 9VStG) • Wohnsitz im Inland • Nachweisliche Zustimmung • Leitungsfunktion • Verantwortungsbereich • Anzeige an Behörde • Subsidiäre Haftung des Geschäftsführers

  38. Gewerberechtlicher Geschäftsführer • Verpflichtung für GmbH • Verantwortung gegenüber GmbH und Behörde • Persönliche Voraussetzungen • Wohnsitz im Inland (EWR) • Betätigung im Betrieb • Anzeige an die Gewerbebehörde

  39. Zivilrechtliche Haftung

  40. Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern • Praktisch bedeutsam im Konkurs der GmbH • GmbH hat kein Vermögen (mehr) – Gläubiger wollen sich am Geschäftsführer schadlos halten

  41. Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern • im GmbH-Gesetz genannte Fälle • insbes. unterlassene Firmenbuchanmeldung • deliktische Haftung • Schutzgesetzverletzungen • zB Konkursverschleppung • Altgläubiger – Quotenschaden • Neugläubiger – Vertrauensschaden

  42. Beweislast, Verjährung • Beweislastumkehr bei Schutzgesetzverletzung • Entlastungsbeweis des Geschäftsführers • Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger

  43. Haftung der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern • Haftung bei Verletzungen von Schutzgesetzen „für“ Gesellschafter • Keine Haftung für „Reflexschäden“

  44. Haftungsausschlussvereinbarungen mit Dritten • Übernahme der Haftung durch Dritte (etwa Konzernmutter) • Häufig bei „Sanierungsmanagern“ • Keine Haftungsübernahme für Vorsatz (sittenwidrig)

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