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EWE-Rückzahlungsangebot

EWE-Rückzahlungsangebot. Riesenerfolg Bedingungen wenig problematisch Annehmen und um andere Dinge kümmern. Das Rückzahlungsangebot. Gaspreiserhöhungen 1.4.2008 – 30.6.2009 Nach Scherf-Zahlung (40%) nun „restliche“ 60% = vollständige Rückzahlung (100%)

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EWE-Rückzahlungsangebot

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Presentation Transcript


  1. EWE-Rückzahlungsangebot Riesenerfolg Bedingungen wenig problematisch Annehmen und um andere Dinge kümmern www.bezahlbare-energie.de

  2. Das Rückzahlungsangebot • Gaspreiserhöhungen 1.4.2008 – 30.6.2009 • Nach Scherf-Zahlung (40%) nun „restliche“ 60% = vollständige Rückzahlung (100%) • 60% = 80 € pro 10.000 kWh Jahresverbrauch • Im Schnitt 200 € pro Haushalt (25.000 kWh) • Bei 5.000 Haushalten 1 Mio. € für Schortens, 5 Mio. € für FRI • Auch an alle, die nicht mehr EWE-Kunde sind! • Nur auf Anforderung • Telefonisch anforderbar, in Service-Punkten (Alter Markt) erhältlich, im Internet herunterzuladen; natürlich auch per Brief • Verfahren in EWE-Infobrief ab Ende Mai • Antragsunterlagen ab Juli www.bezahlbare-energie.de

  3. RiesenerfolgHart erkämpft – nicht geschenkt: • 14.7.2010 BGH erklärt Preiserhöhungen seit 2007 für unrechtmäßig • EWE- Reaktionen • Nicht zur Rückzahlung verpflichtet • Anspruchsteller müssten individuell klagen • Nach Protesten Oktober 2010: „Großzügiges“ Scherf-Angebot • 40% „freiwillige“ Rückzahlung (als 50% verkauft) • Nur an diejenigen, die am 1.10.2010 noch Gaskunde waren • Wer mehr haben wolle, müsse klagen • Warnung vor Prozessrisiko - zur Einschüchterung Clifford Chance als Anwälte • Größtes (und teures) Anwaltsbüro der Welt / 30 – 40 Seiten lange Schriftsätze • Kommunen lehnen am 3.12.10 volle Rückzahlung ein zweites Mal ab! • Februar 2011: Scherf-Zahlung „kundenfreundlicher“ - bis April an alle • Klagewelle von 7.000 Klägern bis April 2011 – für EWE nur Niederlagen • Überlastung der Justiz / Gerichtsakten per Sackkarre / Urteile im 10er-Pack • EWE wartet + hofft auf Hilfe vom neu installierten 5. Senat des OLG • „Hinweis-Beschluss“ des OLG: Preisbasis 4,51 Cent - spart EWE 60 Mio. € • Brinkers letzter Versuch: „volle Rückzahlung“ an alle von 4,51 Cent aus • Eigentümer-Kommunen machen zum ersten Mal nicht mit („Quantensprung“) • Vollständige Rückzahlung an alle von 4,11 Cent je kWh aus! www.bezahlbare-energie.de

  4. Schönheitsfehler „Bedingungen“ • Volle Rückzahlung nur auf Anforderung • Anerkennung der aktuellen AGB • Forderungsverzicht • EWE kann „Bedingungen“ stellen • Wenn außergerichtlich Zahlung von ihr verlangt wird • Weil sie von sich aus nach wie vor nicht zahlen muss • „Nur auf Anforderung“ spekuliert (vielleicht) auf Trägheit • Aufgehen der Spekulation kann Verbraucher durch Aktivität verhindern • Mit Bedingungen will EWE sich gegen weitere Forderungen schützen • Wer Bedingungen nicht akzeptieren will, um sich weiter gehende Forderungen vorzubehalten, kann weiterhin klagen • Wer jetzt oder später nicht klagen will, sollte annehmen! • Annahme-Empfehlung vermutlich für 99% aller Kunden richtig • Bedingungen stellen EWEs Lauterkeit weiterhin ein Stück in Frage www.bezahlbare-energie.de

  5. Anerkennung der aktuellen AGB • Neue AGB nach BGH-Urteil 2010 • Kundenfreundlicher als die alten • Preise wie bei Tarifkunden gerichtlich auf Angemessenheit („Billigkeit“) überprüfbar • Preisänderungen 6 Wochen vorher anzukündigen • Schriftlich mit Hinweis auf Kündigungsrecht • Ohne Widerspruch AGB ohnehin akzeptiert • Widersprochen hatten 2010 wenige Hundert („unter 0,1%“) • Die sind dann aus Sonderverträgen geflogen • Anerkennung stellt für Kunden somit kaum Problem dar • Wenn EuGH AGB für ungültig erklärt, sind AGB vermutlich auch für die ungültig, die sie anerkannt haben • Nachteile durch Anerkennung somit kaum erkennbar www.bezahlbare-energie.de

  6. Forderungsverzicht • Forderungen aus der Zeit 2004 – 2007 sind nach deutschem Recht verjährt (3 Jahre) • Selbst wenn EuGH Verjährungsfrist auf 10 Jahre ausdehnen würde, kaum Ansprüche • BGH hat Rückforderungsansprüche nur für „kurzen“ und „kurz zurückliegenden“ Zeitraum anerkannt • Für „längere“ und „länger zurückliegende“ Zeiträume nicht mehr ausgewogen und interessengerecht • EWE hatte nachweislich Bezugskostensteigerungen • EWE hätte einseitig unzumutbar hohe Vertragsrisiken • Weitergehende aktuelle Forderungen spekulativ • Genauso könnte man auf Ungültigkeit des Forderungsverzichts spekulieren www.bezahlbare-energie.de

  7. Alternative: Klagen • Klagen vermutlich weiterhin erfolgreich • OLG bestätigt Rückzahlungsanspruch aus BGH-Urteil • Risiken • Amtsgerichte könnten Klagen als unnötig ansehen, weil Bedingungen ja akzeptabel seien • Amtsgerichte könnten 4,51 Cent aus OLG-„Hinweisbeschluss“ als Basis übernehmen • Amtsgerichte könnten Berufung zulassen • Entscheidung könnte dann über LG zum OLG gelangen • Prozess-Risiken vermutlich größer als vorher www.bezahlbare-energie.de

  8. Was ist mit laufenden Klagen? • EWE will allen Kläger Vergleichsangebot machen • „Volle Rückzahlung“ bei AGB-Anerkennung + Forderungsverzicht • Höchstwahrscheinlich mit Übernahme der Prozesskosten • Anders würde Vergleichsangebot keinen Sinn machen, weil die Kunden ihre Klage zu Ende führen könnten + würden • Empfehlung dann: Vergleichsangebot annehmen • Wenn EWE Prozesskosten nicht übernimmt, Klage zu Ende führen • In dem Fall auch kein höheres Prozessrisiko als vorher • EWE-Angebot würden Gerichte dann nicht als fair ansehen • EWE wird Klägern/Beklagten aus Zeit 2004 – 2007 ebenfalls Vergleichsangebot unterbreiten • Ziel: Völlige Befriedung der Situation – raus aus Schlagzeilen • Widerspruch/Zahlungsvorbehalt gehen leer aus www.bezahlbare-energie.de

  9. Wechselempfehlungen • Gas: Eprimo mit Preisgarantie bis 30.6.12 • Vorteil zu EWE-Classic 160 € (bei 20.000 kWh Jahresverbrauch) • Plus Preisvorteil aus angekündigter EWE-Preiserhöhung • Beispiel: 5% Erhöhung = 50 € (bei 20.000 kWh) • Achtung: Nach Ankündigung der Preiserhöhung nur etwa 2 Wochen Zeit für außerordentliche Kündigung! • Strom: SWK (Stadtwerke Krefeld) mit Preisgarantie bis 31.3.12 • Vorteil zu EWE-Comfort 165 € (bei 4.000 kWh Jahresverbrauch) • Plus Ersparung der EEG-Umlagenerhöhung 2012 für mindestens 3 Monate = ca. 15 € (bei 4.000 kWh) • Zwei Monate vor möglichem Wechseltermin künftigen Lieferanten mit Kündigung + Belieferung beauftragen • Möglichen Termin bei EWE Tel. 0800-3932000 erfragen www.bezahlbare-energie.de

  10. Wechselprobleme • Preiserhöhungen während Wechselprozedur • Nach § 5 Abs 3 EWE-AGB eigentlich ausgeschlossen • Dennoch bei nicht lückenlosem Übergang Einstufung in Grundversorgungstarif + Erhöhung • Auf Beschwerde EWE-„Kulanzzahlung“ von 59 € • Gerichtliche Klärung um § 5 Abs 3 angestrebt • Alternativ: Bevollmächtigung des Neulieferanten mit außerordentlicher Kündigung würde auch schützen • Auftrags-Formulare dafür aber nicht ausgelegt • Nur 14 Tage Zeit für Kündigung – Gefahr der Fristverstreichung • BezE weiter auf Lösungssuche • Will jemand in „AG Wechselprobleme“ mitarbeiten? Bitte melden www.bezahlbare-energie.de

  11. Verein Bezahlbare Energie • Aufgaben • Preisprotest • Rückforderungen • Wechselempfehlungen - Unterstützung bei Wechselproblemen • Kontakt zu Initiativen • Gespräche mit EWE • Thematische Unterstützung für Kundenbeirat11 • Infos auf Internet-Seite www.bezahlbare-energie.de • Aktuelle Infos über Rundbrief (Newsletter) • Zur Aufnahme in Verteiler info@bezahlbare-energie.de anschreiben • Mitgliedsbeitrag BezE im Jahr 5 € • Ziel, starken Interessenverband im EWE-Gebiet aufzubauen – werden Sie Mitglied! www.bezahlbare-energie.de

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