1 / 16

ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS AUS: DGTA HANDBUCH V/95

ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS AUS: DGTA HANDBUCH V/95.

tosca
Download Presentation

ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS AUS: DGTA HANDBUCH V/95

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE BERUFSPRAXISAUS: DGTA HANDBUCH V/95 Ethik Richtlinien DGTA

  2. Die Mitgliedschaft bzw. der Weiterbildungsvertrag eines Mitglieds kann von der DGTA ausgesetzt werden, wenn dessen Verhalten nicht den in den Richtlinien dargelegten Grundsätzen entspricht und der/die Betreffende auch nicht bereit ist, nach entsprechender Konfrontation durch Kolleginnen oder den Fachverband, dieses Verhalten zu ändern. Ethik Richtlinien DGTA

  3. A. Ein DGTA-Mitglied anerkennt die Würde eines jeden Menschen. Ethik Richtlinien DGTA

  4. B. Mitglieder der DGTA enthalten sich, im Bewusstsein ihrer Verantwortung als Vertreter der DGTA und der Transaktionsanalyse, in ihren öffentlichen Aussagen herabsetzender Äußerungen oder Anspielungen bezüglich des Standes, der Qualifikation oder des Charakters eines anderen Mitglieds. Hingegen ist direkte persönliche und sachliche Kritik willkommen. Ethik Richtlinien DGTA

  5. C. Der Schutz des Klienten/der Klientin ist die vorrangige Verantwortung der DGTA-Mitglieder. Darum sollen sie ihre bestmöglichen Dienste bereitstellen und so handeln, dass sie niemandem absichtlich oder fahrlässig Schaden zufügen. Ethik Richtlinien DGTA

  6. D. DGTA-Mitglieder suchen in ihren Klientinnen das Bewusstsein der Würde, Autonomie und Verantwortung des Menschen zu wecken und ein Handeln aus diesem Bewusstsein zu fördern. Ethik Richtlinien DGTA

  7. E. Zu einer ethisch verantwortlichen Anwendung der Transaktionsanalyse gehört, daß ein DGTA-Mitglied mit seiner Klientel nach entsprechender Information eine vertraglich vereinbarte Arbeits-Beziehung eingeht, und beide die Fähigkeit und Absicht haben, den Inhalt dieses Vertrages zu erfüllen. Sofern ein/e Klientln nicht in der Lage oder bereit ist, im Rahmen dieser vertraglichen Arbeits-Beziehung zu handeln, muß das DGT A-Mitglied die Beziehung lösen, und zwar so, dass dem Klienten/der Klientin dadurch kein Schaden zugefügt wird. Ethik Richtlinien DGTA

  8. F. Ein DGTA-Mitglied nützt Klientinnen in keiner Weise aus, insbesondere nicht in finanzieller und persönlicher Hinsicht. Sexuelle Beziehungen zwischen DGTA-Mitgliedern und ihren Klienten/Klientinnen sind untersagt. Ethik Richtlinien DGTA

  9. G. DGTA-Mitglieder gehen keinen professionellen Vertrag ein und erhalten keinen aufrecht, wenn andere Beziehungen oder Aktivitäten zwischen DGTA­Mitgliedern und Klientinnen diesen Vertrag gefährden könnten. Ethik Richtlinien DGTA

  10. H. Die berufliche Beziehung des DGTA-Mitglieds zur Klientel ist durch den Vertrag definiert und endet mit der Beendigung des Vertrages. Jedoch bleiben gewisse professionelle Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags bestehen. Sie beziehen sich unter anderem auf folgende Punkte: Ethik Richtlinien DGTA

  11. Aufrechterhaltung der vereinbarten Vertraulichkeit (Schweigepflicht), • Vermeidung jeder Ausnutzung der früheren Beziehung, • - Bereitstellung etwa benötigter Nachsorge. Ethik Richtlinien DGTA

  12. I. DGTA-Mitglieder üben ihren Beruf in voller Verantwortung gegenüber den Gesetzen des Staates oder Landes aus, in dem sie leben. Ethik Richtlinien DGTA

  13. J. Mit dem Eingehen einer beruflichen Beziehung muß für den/die Klientinnen auch ein angemessenes Umfeld geschaffen werden. Dazu gehören Vereinbarungen über die Schweigepflicht, die Bereitstellung physischer Sicherheit während der Arbeit und die Information der Klientlnnen über etwaige riskante Verfahren sowie deren Zustimmung dazu. Ethik Richtlinien DGTA

  14. K. Wenn persönliche Konflikte oder medizinische Probleme die Einhaltung der vertraglichen Beziehung gefährden, müssen DGTA-Mitglieder entweder den Vertrag in verantwortlicher Weise lösen oder aber gewährleisten, dass der/die Klientln alle Informationen erhält, die nötig sind, um eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Vertrags treffen zu können. Ethik Richtlinien DGTA

  15. L. DGTA-Mitglieder haben die Verantwortung, Kolleginnen zu konfrontieren, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass diese sich nicht entsprechend dieser ethischen Richtlinien verhalten, und - falls keine Lösung gefunden wird - ihren Fachverband darüber zu informieren. Ethik Richtlinien DGTA

  16. M.Mitglieder der DGTA, die Transaktionsanalyse in ihrem Berufsfeld anwenden, haben die Verpflichtung, sich in ihrem Anwendungsgebiet durch Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, persönliches Studium und dergleichen über die Belange der TA-Fachverbände laufend zu informieren. Ethik Richtlinien DGTA

More Related