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Liquiditätsrisiken bei der Unternehmensnachfolge

Liquiditätsrisiken bei der Unternehmensnachfolge. Status Quo der Unternehmensnachfolge. Ca. 350.000 Unternehmen stehen zur Übertragung an Nur ca. 40% der Unternehmer zwischen 45 und 55 Jahren haben überhaupt Maßnahmen zur Nachfolgeregelung in ihrem Unternehmen geplant

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Liquiditätsrisiken bei der Unternehmensnachfolge

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Presentation Transcript


  1. Liquiditätsrisiken bei der Unternehmensnachfolge

  2. Status Quo der Unternehmensnachfolge • Ca. 350.000 Unternehmen stehen zur Übertragung an • Nur ca. 40% der Unternehmer zwischen 45 und 55 Jahren haben überhaupt Maßnahmen zur Nachfolgeregelung in ihrem Unternehmen geplant • Weit weniger als die Hälfte aller Unternehmer haben ein Testament und viele sind aus formalen Gründen unwirksam • Viele Unternehmer die ein Testament haben, kennen die konkreten Bindungswirkungen hieraus nicht • Fehlender Einklang zwischen den Regelungen im Testament und denen im Gesellschaftsvertrag

  3. Unternehmensbestand, Familienunternehmen sowie Unternehmensübertragungen 2005 – Deutschland gesamt* (1) Jahresumsatz über 50.000 Euro * Ausgangsbasis Januar 2005. Hochrechnung des IfM Bonn auf Basis der aktuellen Umsatzsteuerstatistik 2002 sowie weiterer Datenquellen

  4. Nachfolgelösungen in deutschen Familienunternehmen und hiervon betroffene Arbeitsplätze für das Jahr 2005* 70.900 Übergabereife Unternehmen mit ca. 678.000 Beschäftigten 43,8 % 21,1 % An Familienmitglieder: 31.000 Unternehmen mit ca. 351.000 Beschäftigten davon gehen In den Verkauf: 15.000 Unternehmen mit ca. 114.000 Beschäftigten 8,3 % 10,2 % 16,5 % Stilllegung mangels Nachfolger: 5.900 Unternehmen mit ca. 33.500 Beschäftigten An externe Führungskräfte: 11.700 Unternehmen mit ca. 107.000 Beschäftigten An Mitarbeiter: 7.300 Unternehmen mit ca. 72.500 Beschäftigten * Ausgangsbasis Januar 2005, Hochrechnung des IfM Bonn auf Basis der aktuellen Umsatzsteuerstatistik 2002 sowie weiterer Datenquellen, nur Unternehmen mit einem Umsatz von über 50.000 Euro

  5. 32% aller Unternehmensnachfolgen und –übertragungen werden durch unverhofft und plötzlich eintretende Vorkommnisse notwendig Übertragungs-/ Nachfolgeursachen Plötzliches Ausscheiden (Unfall, Krankheit, Tod, . . .) Altersbedingt • Konsequenzen • Bei allen unvorgesehenen Nachfolgerelungs-/ Übertragungs-situationen (32% aller Fälle) müssen Notfallpläne greifen, die in der Regel nicht ausgearbeitet sind. • Hiervon sind in Deutschland pro Jahr im Durchschnitt 306.000 Arbeitsplätze betroffen Wechsel in andere Tätigkeit

  6. Aspekte einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge Versorgung der Angehörigen Fortführung des Unternehmens Erhaltung der Handlungs-fähigkeit Nachfolgeplanung Streitver-meidung Steuerver-meidung Liquiditätsvorsorge

  7. Mögliche Probleme im Zusammenhang bei einer fehlenden Unternehmensnachfolgeplanung • Zersplitterung der Stimmanteile durch Erbfolge • Einwirkungen innerfamiliärer Konflikte • Divergenzen bezüglich Ausschüttungen, Investitionen, etc. • Belastung des Kredit-Ratings durch fehlende Nachfolgeplanung – Absenkung des Ratings und damit höhere Kreditkosten ab Alter 55 • Liquiditätsbereitstellung

  8. 1. Liquiditätsrisiken bei der familieninternen Unternehmensnachfolge • Ertragsteuern • Pflichtteile • Abfindung weichender Erben • Erbschaftsteuer Häufiges Auftreten mehrerer Liquiditätsrisiken verschärfen das Problem

  9. C. Notfallvorsorge - Krisenplan

  10. C. Notfallvorsorge - Krisenplan

  11. C. Notfallvorsorge - Krisenplan

  12. C. Notfallvorsorge - Krisenplan

  13. D. Die Vorteile der vorweg genommenen Erbfolge

  14. D. Die Vorteile der vorweg genommenen Erbfolge

  15. E. Die Auswirkungen des Güterstands

  16. E. Die Auswirkungen des Güterstands

  17. E. Die Auswirkungen des Güterstands Praktisches Beispiel

  18. E. Die Auswirkungen des Güterstands Erbschaftsteuerliche Konsequenzen:

  19. F. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

  20. F. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Wer gehört zu welcher Steuerklasse? Steuerklasse II 1. Eltern und Großeltern im Falle einer Schenkung 2. Geschwister 3. Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern 4. Stiefeltern 5. Schwiegerkinder 6. Schwiegereltern 7. geschiedener Ehegatte Steuerklasse III alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendung Steuerklasse I 1. Ehegatten 2. Kinder und Stiefkinder 3. Abkömmlinge der in Nr. 2 genannten Kinder (Früher II) 4. Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen (früher III)

  21. F. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Erbschaftsteuertabelle Wert bis EUR Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III 52.000,-- 7 12 17 256.000,-- 11 17 23 512.000,-- 15 22 29 5.113.000,-- 19 27 35 12.783.000,-- 23 32 41 25.565.000,-- 27 37 47 darüber 30 40 50

  22. G. Betriebsvermögen

  23. G. Betriebsvermögen • „Steuerklassenprivileg“ zu 88 % • Betriebsvermögensfreibetrag von EUR 225.000,- • Betriebsvermögensbewertung nur zu 65 %

  24. H. Voraussichtliche künftige Rechtslage I. Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge

  25. H. Voraussichtliche künftige Rechtslage II. Einschränkungen, Ausnahmen und Probleme

  26. H. Voraussichtliche künftige Rechtslage II. Einschränkungen, Ausnahmen und Probleme

  27. H. Voraussichtliche künftige Rechtslage II. Einschränkungen, Ausnahmen und Probleme

  28. I. Zusammenfassung

  29. I. Zusammenfassung

  30. A. Liquiditätsrisiko Ertragsteuern • Fortsetzungsklauseln • Qualifizierte Nachfolgeklausel und Sonderbetriebsvermögen • Betriebsaufspaltungen Auf der sicheren Seite durch ein exakt formuliertes Unternehmertestament in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag !

  31. B. Liquiditätsrisiko Pflichtteil • Pflichtteilsberechtigte Personen sind: • Der Ehegatte • Die Kinder • Die Eltern

  32. Gesetzliche Erbfolge, Güterstand und Pflichtteil

  33. B. Liquiditätsrisiko Pflichtteil Beispiel: E verstirbt Kind A (Alleinerbenmodell) Kind B Ehefrau Unternehmen Vermächtnisse Folge: Kind B und die Ehefrau können das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Dieser bemisst sich nach Verkehrswerten und ist sofort fällig

  34. B. Liquiditätsrisiko Pflichtteil • Der Pflichtteil ist ein sofort fälliger Anspruch in Geld nach Verkehrswerten! • Lösungsmöglichkeiten: • Notarieller Pflichtteilsverzicht • Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils • Lebzeitige Vermögensübertragungen ( 10 Jahre! ) • Kreditaufnahme ( Basel II ) • Veräußerung von Unternehmensteilen • Veräußerung von Privatvermögen

  35. Berliner Testament (§2269 BGB) • Wesen: Gegenseitige Einsetzung zum Alleinerben und Dritte zum Schlusserben • Probleme: • Doppelte Belastung des Vermögens mit Pflichtteilen • Doppelte erbschaftsteuerliche Erfassung des Vermögens, Freibeträge werden nicht ausgenutzt. • Bindungswirkung

  36. Besonderes Recht des Ehegatten • Güterrechtlicher Zugewinnausgleich ( § 1371 Abs. 2 und 3 BGB ) D. h. dass der Ehegatte darf das Erbe ausschlagen und somit: den güterrechtlichen Zugewinnausgleich plus den kleinen Pflichtteil ( 1/8 ) geltend machen.

  37. Pflichtteilsansprüche Fall: A ist GGF der XY-GmbH, hat Immobilienvermögen und Wertpapiere jeweils in gleicher Größenordnung. A verstirbt. Sohn S soll die GmbH übernehmen, Ehefrau E soll die Immobilien erhalten und Tochter T die Wertpapiere.

  38. Pflichtteilsansprüche Fall: A ist GGF der XY-GmbH, hat Immobilienvermögen und Wertpapiere jeweils in unterschiedlicher Größenordnung. A verstirbt. Sohn S soll die GmbH übernehmen, Ehefrau E soll die Immobilien erhalten und Tochter T die Wertpapiere. Je größer die Werte voneinander abweichen, desto größer ist das Liquiditätsrisiko!

  39. C. Liquiditätsrisiko weichende Erben • Problem: Liquiditätsbedarf durch Abfindungszahlungen des Unternehmensnachfolgers an die weichenden Erben • Lösungen: • Kreditaufnahme ( Basel II ) • Verkauf von Unternehmensteilen • Veräußerungsrenten Weichende Erben sind z.B. : - Der überlebende Ehegatte - Geschwister

  40. C. Liquiditätsrisiko weichende Erben Beispiel: E verstirbt Kind A - zu gleichen Teilen - Kind B Unternehmen (2Mill.) Haus (1 Mill.) Folge: A muss an B einen Ausgleich i. H. v. 500.000,- € leisten. Eine Finanzierung ist notwendig.

  41. Nachfolge in Kapitalgesellschaften • Einziehungsklausel: Anteile können von den restlichen Gesellschafter übernommen werden, die Erben werden z.B. nach dem Stuttgarter Verfahren abgefunden. Auch hier muss die Liquidität vorhanden sein, um die Abfindungszahlung leisten zu können.

  42. Liquiditätsrisiko Erbschaftsteuer • Problem: Die Erbschaftsteuer sorgt für einen sofortigen Liquiditätsbedarf • Lösung bei Betriebsvermögen: • Kreditaufnahme ( Basel II ! ) oder Verkauf von Betriebsteilen • Vorweggenommene Erbfolge • Veräußerung von Privatvermögen • Lösung bei Privatvermögen: • Vermögensumschichtung in gewerbliche Familienpools • Vermögensumschichtung in unternehmerische Beteiligungen

  43. Quelle: FAZ Samstag 13. August 2005, Nr. 187 / Seite 15

  44. Lösungen zur Liquiditätsvorsorge • Unternehmer U ist 63 Jahre alt und hat einen Liquiditätsbedarf von 1 Mill. €: (Betrachtungszeitraum bis Alter 75) • Ansparen • Risiko – Lebensversicherung • Ansparprozess plus Risiko – Lebensversicherung mit fallender Summe • HDI – Lösung

  45. Lösung 1 Ansparen 63 75

  46. Lösung 2 Risiko - Lebensversicherung 63 75

  47. Lösung 3 Ansparen plus fallende Risiko - Lebensversicherung Ansparprozess 63 75

  48. Lösung 4 HDI Lösung 63 75

  49. HDI Lösung zur Liquiditätsvorsorge für den Erbfall • Funktionsweise: Schenkung der Prämie Unternehmenserben = Versicherungsnehmer Unternehmer = Versicherte Person Prämie VS Erbschaftsteuer Pflichtteilsansprüche Weichende Erben Lebensversicherer

  50. Vorteile der HDI - Lösung • Lebenslanger Versicherungsschutz • Sofortige Absicherung des potentiellen Liquiditätsbedarfs • Unabhängigkeit von der Kreditvergabe der Banken • Steuerfreie Auszahlung der Leistung • Zwecksicherung durch 1%ige VN-Eigenschaft beim Unternehmer • Lebenslange Aufrechterhaltung der Verfügungsgewalt und der Struktur über das Vermögen • Keine unumkehrbaren gravierenden Eingriffe in die Vermögensstruktur

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