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Die Gymnasiale Oberstufe (Qualifikationsphase / Abitur) Kreisgymnasium Halle Abiturjahrgang 2015

Die Gymnasiale Oberstufe (Qualifikationsphase / Abitur) Kreisgymnasium Halle Abiturjahrgang 2015. Wichtige Informationen zum Abitur 2015. Aufbau und Gliederung der Oberstufe. Die Gymnasiale Oberstufe besteht aus: der Einführungsphase (Jahrgangsstufe EF)

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Die Gymnasiale Oberstufe (Qualifikationsphase / Abitur) Kreisgymnasium Halle Abiturjahrgang 2015

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  1. Die Gymnasiale Oberstufe(Qualifikationsphase / Abitur)Kreisgymnasium HalleAbiturjahrgang 2015 Wichtige Informationen zum Abitur 2015

  2. Aufbau und Gliederung der Oberstufe • Die Gymnasiale Oberstufe besteht aus: • der Einführungsphase (Jahrgangsstufe EF) • der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen Q1 und Q2) Nach der Zulassung zur Abiturprüfung wird am Ende der Jahrgangsstufe Q2 die Abiturprüfung abgelegt.

  3. TOPF Abitur Die gymnasiale Oberstufe Abiturprüfungen(Block II) TOPF Q-Phase Abiturzeugnis(Ergebnisse aus Block Iund Block II) Zulassung zur Abiturprüfung 2. Jahr der Qualifikationsphase Q2 1. Jahr der Qualifikationsphase Q1 Leistungsergebnisse (Block I) Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe Versetzung in die Jahrgangs-stufe EF (von 9 nach 10) Versetzung Einführungsphase EF

  4. Abschlüsse und Berechtigungen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Versetzung in die Stufe 10 = EF)

  5. Grundstruktur Q-Phase 2Leistungskurse mit je 5 Wochenstunden UND 7Grundkurse mit je 3 (Spanisch und Latein 8 je 4) Wochenstunden UND 1 weiterer Grundkurs oder 1Vertiefungsfach In mindestens zwei Halbjahren der Qualifikationsphase müssen 10 Kurse belegt werden. Qualifikationsphase(Q1 und Q2) 34 Wochenstunden

  6. Leistungsbewertung in der Oberstufe Keine rein rechnerische Bildung der Note, Gesamtentwicklung

  7. Punktsystem in der gymnasialen Oberstufe Qualifikationsphase Defizit ca. ½ Klausuren ca. ½ Sonstige Mitarbeit Kursabschluss- note

  8. Punkte in der Qualifikationsphase 4- ist schon ein Defizit! 6: Kurs gilt als nicht belegt!

  9. Oberstufe: Das ist Pflicht Wochenstundenzahl: im Durchschnitt 34 Wochenstunden. (32 – 36 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe) Mindestens 30 Grundkurse – mindestens 8 Leistungskurse In EF, Q1 und Q2 Insgesamt 102 Wochenstunden

  10. Pflichtbelegung Qualifikationsphase

  11. Pflichtfächer und Mindestbelegdauer G8 Deutsch Fremdsprache 1 ( bzw. 2 ) Musik/Kunst/Literatur Gesellschaftswissenschaft Je 2GK GE/SW Mathematik Naturwissenschaft 1 ( bzw. 2 ) Religionslehre/Philosophie Sport Grundkurs und/oder Vertiefungsfach (1-2) Grundkurs – PK / VK

  12. Pflichtbelegung im gesellschafts-wissenschaftlichen Aufgabenfeld

  13. Pflichtbelegung im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld Bei mehr Kursen, die beiden besten! • 2 Kurse Geschichte • 2 Kurse Sozialwissenschaften • 2 Kurse Religion oder Philosophie • 1 durchgehende Gesellschaftswissenschaft Wer Philosophie als durchgehende Gesellschaftswissenschaft und als Abiturfach wählt, muss als Ersatzfach für Religion 2 weitere Kurse wählen, da Philosophie nicht doppelt verwertet werden kann. Er/sie muss entweder Geschichte oder Sozialwissenschaften in 4 Kursen bis zum Ende der Q2/13 wählen oder 2 Kurse Erdkunde oder Pädagogik als Ersatzfach für Religion wählen.

  14. Ins Abitur einzubringende Pflichtkurse G8 4 Kurse Deutsch Fremdsprache 1 ( bzw. 2 ) 4 K. ( bzw. + 2 K. FS2 aus Q2) Musik/Kunst/Literatur 2 Kurse Gesellschaftswissenschaft 4 Kurse Je 2GK GE/SW Je 2 Kurse GE und SW Mathematik 4 Kurse Mathematik Naturwissenschaft 1 ( bzw. 2 ) 4 K. (bzw. + 2 K. NW2 aus Q2) Religionslehre/Philosophie 2 Kurse Sport 4 Kurse

  15. Klausuren in der Qualifikationsphase • Deutsch, Mathematik • fortgeführte Fremdsprache, neu einsetzende Fremdsprache Klausurverpflichtungen gelten für folgende Fächer: • das zusätzliche Pflichtfach = • eine Naturwissenschaft • oder 2. Fremdsprache • In den Leistungskursen und dem 3. bzw. 4. Abiturfach müssen ab Q1.1 Klausuren geschrieben werden. • In Jahrgangsstufe Q2.2 werden nur noch in den ersten 3 Abiturfächern und in der ab Jahrgangsstufe EF neu einsetzenden Fremdsprache Klausuren geschrieben!

  16. Konsequenzen der LK-und Abiturfach-Wahlen • ausgeschlossen ist die Wahl von 2 Naturwissenschaften als LK (und als Abiturfach). • Folgende Abiturfach-Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: • Die Wahl von 2 Fremdsprachen (z.B. Englisch LK und Französisch A3) • Die Wahl von Kunst oder Musik Die Wahl von 2 Gesellschaftswissenschaften

  17. Ins Abitur einzubringende Kurse

  18. Einzubringende Kurse in Abiturfächern • In den 4 Abiturfächern müssen alle 4 Kurse ins Abitur eingebracht werden. • Das Prüfungsergebnis in diesen Abiturfächern wird unabhängig von den Vornoten berechnet (mal 5) • Es gibt eine Referenznote (Durchschnitt der 4 Halbjahresergebnisse in der Q-Phase), aus der die Abweichung von den Vornoten berechnet wird: • Bis 3,75 keine Abweichung • Ab 4,0 Abweichung nach oben oder unten– mündliche Prüfung

  19. 2. Fremdsprache in der Oberstufe • Wer die 2. Fremdsprache erst in der Oberstufe begonnen hat • muss die beiden im 2. Jahr der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen in der neueinsetzenden Fremdsprache ins Abitur einbringen.

  20. Latinum in der Oberstufe

  21. Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer Die Aufgabenfelder Aufgabenfeld I: sprachlich – literarisch – künstlerisch Aufgabenfeld II: gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld III: mathematisch – naturwissenschaftlich • Fächer ohne Aufgabenfeldzuordnung • Religionslehre • Sport

  22. Die vier Abiturfächer • Die vier Abiturfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken. • Unter den vier Abiturfächern müssen zweider Fächer Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache sein. • Das Aufgabenfeld I wird nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt (nicht durch Kunst oder Musik). • Religion kann bei den Abiturfächern das Aufgabenfeld II abdecken. • Die Belegpflicht im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld II bleibt unberührt.

  23. Das dritte und das vierte Abiturfach Voraussetzungen: von Stufe EF an belegt von Q1.1 an mit Klausuren zu Beginn von Q2.1 endgültig festgelegt alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt werden (Religion kann ges.-wiss. Fach vertreten)

  24. Zulassung zur Abiturprüfung Block I: mindestens 200 Punkte! Bei35-37Kursen: nur 7 Kurse mit Defizit Bei 38-40 Kursen: nur 8 Kurse mit Defizit Nur 3 LKs mit Defizit erlaubt. 8 LK 4 LK Doppelte Wertung 4 LK Doppelte Wertung 30 GK 8 GK im 3. und 4. Abiturfach Einfache Wertung 22 weitere GK (Pflichtbelegung) Einfache Wertung Kein anzurechnender Kurs mit 0 Punkten Insgesamt mindestens 35, höchstens 40 Kurse

  25. Die Abiturprüfung mind. zwei Fächer mit mind. 25 Punkten 1. Fach LK s 2. Fach LK s mind. ein LK mit mind. 25 Punkten 3. Fach GK s Gesamt: mind. 100 Punkte 4. Fach GK m

  26. Die Gesamtqualifikation Block I: Leistungen aus Q1 und Q2 Block II: Abiturbereich 200 – 600 Punkte 100 – 300 Punkte Abiturdurchschnittsnote

  27. Prüfungen: Verlauf u. Anforderungen Anforderungen: - Richtlinien und Lehrpläne - Pflichtvorgaben zum Zentralabitur 2015 - Pflicht zur Halbjahresüberschreitung Verlauf: LKs: 4 Zeitstunden + 15 Minuten + evtl. 30 Min. Auswahlzeit GKs: 3 Zeitstunden + evtl. 30 Min. Auswahlzeit • Verhalten und Ablauf: • wie in Klausuren • gestempeltes Schulpapier; alphabetische • Sitzordnung, Handy-Verbot • Sanktion von Täuschungshandlungen

  28. Die mündliche Prüfung: Typen • für einzelne • Abweichungsprüfungen • m : s = 1 : 2): • ≥4 Punkte vom Ǿ Q1.1 bis Q2.2 • 2. Bestehensprüfung • 3. freiwillige Prüfung zur Verbesserung des Notendurchschnitts für alle: im „vierten Fach“ (A4) Diese Note (in 5-facher Wertung) ist nicht mehr korrigierbar! Ratschläge: • Teilnahme bei freiwilligen Prüfungen reflektieren! • Simulationen durchführen, vor allem in GKs! - Hospitanten zulassen

  29. Die mündliche Prüfung: Ablauf 1. Anwesenheitspflicht! Dauer: 20 – 30 Min 1. Teil (10 – 15 Min.) Selbstständiger, zusammenhängender Vortrag 2. Teil (10-15 Min.) Prüfungsgespräch: „größere, fachliche Zusammenhänge“ • 2. Vorbereitungszeit: 30 Minuten • - Neue begrenzte Aufgabe • Warteraum – Prüfungsraum (Aufgabe) • Vorbereitungsraum –Prüfungsraum Prüfling Fachprüfer VorsitzenderProtokollführer Lehrer der Schule, Vertreter des Schulträgers

  30. Rücktritt und Wiederholung Wiederholung bei Nichtzulassung oder bei Nichtbestehen der Abiturprüfung Notwendige oder freiwillige Wiederholung; die Jahrgangsstufenkonferenz entscheidet Die Höchstverweildauer von 4 Jahren darf nicht überschritten werden. - Sonderregelung bei Nichtbestehen der Abiturprüfung -

  31. Wiederholung der Abiturprüfung Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden.

  32. Bestimmung der Abiturdurchschnittsnote

  33. Viel Glück beim Abitur 2015!

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