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Begriff des IPR

Begriff des IPR. Internationales Einheitsrecht. Materielle Normen für Auslandssachverhalt. Kollisionsrecht. Kollisionsrecht. Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN. Spanisches Recht. Deutsches Recht. Italienisches Recht. andere Rechtskollisionen.

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  1. Begriffdes IPR Internationales Einheitsrecht Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht IPR Thomas Rauscher

  2. Kollisionsrecht Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN Spanisches Recht Deutsches Recht Italienisches Recht IPR Thomas Rauscher

  3. andereRechtskollisionen New York California Interlokale Rechtsspaltung Nevada Hawaii Florida katholisch Interpersonale Rechtsspaltung sunni Shi‘i jüdisch Nichtehelich / Ehelich Intertemporale Kollision 1.7.1998 IPR Thomas Rauscher Einheitliche Kindschaft

  4. GeschichtedesIPR(1) Griechische Stadtstaaten lex fori Griech.Gemeinrecht//Personalität Kolonien Römisches Recht // ius gentium Rom professio iuris Völkerwanderung Territorialität personalia realia Statutenlehre mixta IPR Thomas Rauscher

  5. Geschichte des IPR (2) Welches Statutgilt extraterritorial? Welche Rechtsordnung beherrscht den Sachverhalt? Joseph Story comity of nations domicile Friedrich Carl v.Savigny Sitz des Rechtsverhältnisses Domizil Pasquale S. Mancini Nationalität Staatsangehörigkeit IPR Thomas Rauscher

  6. Kodifikationen Art 3 Code civile Italien disp prel 1865 Spanien c.c. 1889 Schweiz: NAG 1891 EGBGB 1900 Portugal c.c. 1966 Österreich IPRG 1982 SFRJ IPRG 1982 EGBGB 1986 Türkei IPRG 1982 Schweiz IPRG 1989 Rumänien IPRG 1992 Italien IPRG 1995 UK IPRG 1995 Liechtenstein IPRG 1996 EGBGB 1999 DDR RAG 1976 CSSR IPRG 1963 Ungarn IPRG 1979 IPR Thomas Rauscher

  7. IPR: Abgrenzung IZPR/IZVR: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte Anerkennung ausländischer Entscheidungen Zustellung im Ausland/aus dem Ausland Rechtshilfe von und für andere Staaten Ausländer als Parteien vor deutschen Gerichten Rechtsvergleichung: Lösung von Fällen nach fremdem Recht Vorarbeiten für Gesetzgebungsvorhaben Rechtsvereinheitlichung: Kollisionsrechtsvereinheitlichung Materielle Rechtsvereinheitlichung UN(CISG) Haag UNCITRAL UNIDROIT EU-Ri IPR Thomas Rauscher

  8. Kollisionsnorm Sachnorm Materielle Regelung Verweisungsnorm auch: materielle Regelung bei Auslandsbezug Sonstige Anknüpfungsnorm Art 17 Abs 1 EGBGB § 1944 Abs 3 BGB Einschränkung des Scheidungsstatuts Scheidung durch Gericht Art 17 Abs 2 EGBGB IPR Thomas Rauscher

  9. Rechtsquellen des IPR Art. 3 – 46 EGBGB Nebengesetze Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB VölkervertraglicheAbkommen Haager Abkommen EU/EWG-Abkommen Genfer Flüchtlingskonvention IPR Thomas Rauscher

  10. Geltung völkervertraglichen IPRs Zeichnung mit Vorbehalt Zeichnung Nur Hinweisfunktion Ratifikation Ratifikation Geltung als Völkervertrag Umsetzung in deutsches Gesetz Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB Auslegung: völkervertragliche Natur IPR Thomas Rauscher

  11. Selbständige Kollisionsnorm = Verweisungsnorm Tatbestand AnwendbareRechtsordnung 25 I EGBGB Grieche verstorben GriechischesRecht Unselbständige Kollisionsnorm = sonstige Anknüpfungsregel Tatbestand SonstigeRechtsfolge Erblasser war Doppelstaater deutsche bzw effektive StA geht vor 5 I EGBGB IPR Thomas Rauscher

  12. Einseitige Kollisionsnorm Sachverhalt mit deutschem Bezug Anwendbares Recht 24 Abs 1 aF EGBGB Deutsches Recht Deutscher Erblasser Sachverhalt ohne deutschen Bezug ? Vollkommen allseitige Kollisionsnorm Neutral beschriebener Sachverhalt Anwendbares Recht Deutscher Erblasser Deutsches Recht Italienischer Erblasser Italienisches Recht Chinesischer Erblasser Chinesisches Recht IPR Thomas Rauscher

  13. Verallseitigung Einseitige Kollisionsnorm Deutsches Tatbestands-Element Staat X als Tatbestands-Element Deutsches Recht Anwendbares Recht Recht X IPR Thomas Rauscher

  14. Anknüpfung:Staatsangehörigkeit Personalstatut = personale Rechtsangelegenheiten Wohnsitz Aufenthalt Staatsangehörigkeit Common Law domicile IPR Thomas Rauscher

  15. Doppel/Mehrstaater ...dem Recht des Staates, dem X angehört...(zB Art 25 EGBGB) Italien Österreich Deutschland ? „effektive“ StA Art 5 Abs 1 S 1 Art 5 Abs 1 S 2 IPR Thomas Rauscher

  16. Staatenlose/Flüchtlinge/Asylanten ...dem Recht des Staates, dem X angehört... zB: Ausgebürgert zB: Muslim aus Kosovo zB: dissidenter Tibeter ? Serbe?? Chinese?? Art 5 Abs 2: (gewöhnlicher) Aufenthalt Art 12 Genfer Konvention: Wohnsitz § 2 Abs 1 AsylVerfG: Rechtsstellung wieArt 12 Genfer K. IPR Thomas Rauscher

  17. Gewöhnlicher Aufenthalt aus: Haager Übereinkommen Beschleunigung im deutschen IPR Hilfsanknüpfung Alternative Anknüpfung Integration Bestimmung gew. Aufenthalt domicile Wohnsitz willentlich willentlich rein faktisch „for ever“ auch mehrfach Dauerhafter Aufenthalt Soziale Integration IPR Thomas Rauscher

  18. Rechtswahl Schuldvertragsrecht Zwingende Normen Ehegüter/Ehewirkungsrecht Drittinteressen Testamentserbrecht Nur eingeschränkt ÖffentlicheInteressen Namensrecht Sonstige Anknüpfungskriterien Schlichter Aufenthalt Handlungsort Belegenheitsort Engste Verbindung IPR Thomas Rauscher

  19. Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln) Dt.IPR Fremdes IPR Fremdes mat. Recht Dt. materielles Recht Rechtslage bis TT.MM.JJ Rechtslage seit TT.MM.JJ Dt.IPR Art 220, Art 236 materiell abgeschlossene Vorgänge tatbestandlich offene Vorgänge strittig abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge zB bereits rechtshängige Scheidung strittig zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge entstandene Dauerschuldverhältnisse IPR Thomas Rauscher

  20. Art 7 Natürliche Personen Abs 1 S 1: Heimatrecht Allgemeine Rechts- und Geschäftsfähigkeit Beginn der Rechtsfähigkeit (nasciturus ?)Ende der Rechtsfähigkeit (Gehirntod ?)Todesfeststellung bei VerschollenheitKommorientenvermutungenvolle und beschränkte GeschäftsfähigkeitEntmündigungErweiterung durch Statusakte Art 7 Abs 1 S 2 Besondere Rechts- und Geschäftsfähigkeiten Ehemündigkeit - TestierfähigkeitHoferbenfähigkeit nach HöfeO jeweiliges Sachstatut Art 13 Abs 1 Art 25 Abs 1 Art 43 Abs 1 IPR Thomas Rauscher

  21. Art 7 Natürliche Personen Wandelbarkeit Deutscher Österreicher Rechts- und Geschäftsfähigkeit BGB ABGB Art 7 Abs 2 Schutz erworbener Rechtsstellung 18-jähriger Deutscher Bleibt als Österreicher voll geschäftsfähig Verallseitigungvon Art 7 Abs 2 andere StA ? IPR Thomas Rauscher

  22. Art 12 Art 7 Natürliche Personen Verkehrsschutz - Vertrag (einseitige RechtsGesch analog)- im selben Staat (kein Distanzgeschäft)- nach Recht am Vertragsort handlungsfähig- nach Heimatrecht nicht handlungsfähig- Unkenntnis des Vertragspartners Keine Berufung auf Beschränkungen der Handlungsfähigkeit nach dem Heimatrecht V e r w e i s u n g gilt nicht für familien- und erbrechtliche Geschäfte ! Art 12 S 2 Partei- und Prozessfähigkeit nicht Art 7 Bestimmt sich nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Heimatrechts §§ 50 Abs 1 52 ZPO IPR Thomas Rauscher

  23. Juristische Personen Gesellschaft oder Juristische Person hat ein HEIMATRECHT „Gesellschaftsstatut“ Gründungstheorie Sitztheorie Recht nach dem gegründetmeist auch: Satzungs-Sitz Effektiver (nicht bloß formaler) Verwaltungssitz Schutz Gründerinteressen Schutz Verkehrsinteressen in D bisher hM: Sitztheorie in Anglo-US und Skandinavien Rückverweisung möglich EU-Niederlassungsfreiheit?Art 43, 48 EGV -EuGH (Daily Mail): Wegzugschranke-EuGH (Centros): Zweigniederlassung-EuGH (Überseering): Klagebefugnis-EuGH (Inspire Art): formal ausld Ges. - möglich: Übereinkommen (Art 293) oder EG-VO IPR Thomas Rauscher

  24. Juristische Personen Innere Verhältnisse der Gesellschaft- Gründung, Rechtsfähigkeit, Name, Register- körperschaftliche Verfassung, Mitbestimmung- innere Willensbildung, Geschäftsführung- Organe, organschaftliche Vertretung- Beziehung zu Mitgliedern/Gesellschaftern Gesellschaftsstatut: Qualifikation - Verträge mit Dritten- insbes: rechtsgeschäftliche Vertretung- außervertragliche Beziehungen zu Dritten RechtsgeschäftlicheAußenbeziehungen IPR Thomas Rauscher

  25. Internationale Konzerne Englisches Gesellschaftsstatut englische Inc Normen zum Schutz des herrschenden Unternehmens § 293 AktG Beherrschungkeine Fusion Beherrschungsbeziehung nach Betroffenheit Normen zum Schutz des Beherrschten (zB§ 21 AktG) Deutsche AG Deutsches Gesellschaftsstatut Verwaltungssitz: es entscheidet nicht die faktische Beherrschung, sondern der Ort des Organsitzes der beherrschten AG IPR Thomas Rauscher

  26. Rechtsgeschäfte Wirksamkeit von WE, Folgen von Willensmängeln Jeweiliges Geschäftsstatut(Erbstatut, Vertragsstatut, Ehegüterstatut) Stellvertretung gesetzliche:Statut des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses rechtsgeschäftliche Vertretung zulässig:jeweiliges Geschäftsstatut Vertretungsmacht:Wirkungsland(auch Anscheins-/ Duldungsvollmacht) zB Art 21,Gesellschaftsstatut Mangels Vertretungsmacht gibt es kein Vertretungsstatut Vertreter ohne Vertretungsmacht IPR Thomas Rauscher

  27. Art 11 Formstatut Geschäftsform Ortsform alternativ 1. Alt 2.Alt Distanzverträge:alternativ beide Ortsformen - auch zulässig gewählteGeschäftsform - Formwahl erleichtert aber nicht die Form der Re.Wahl Abs 5 Nicht genügend bei:- Verfügungen/dinglichen RG Abs 4 - [Immobiliarschuldverträgen] zB Art 15 Abs 3 - Gesellschaftsverträgen ? Abs 5 analog ? Qualifikation Prozessrecht Geschäftsstatut Regelung des Beweisverfahrens Über Formzwecke hinaus beschränkend IPR Thomas Rauscher

  28. Substitution lex causae: Adoption Ehe Notar Tatbestand ? ? ? Mut‘a notary public adopción Tatsächlich angewendetes Recht 1: Erlaubt die lex causae die Substitution eines Tb-Merkmals ? 2: Wenn ja, ist das fremde Tb-Merkmal in concreto gleichwertig ? IPR Thomas Rauscher

  29. Röm. EuSchVÜ Art 27 ff Schuldvertragsstatut Inkorporierungsvorbehalt Art 22 EuSchVÜ Grundsatz: Rechtswahl (Parteiautonomie) Art 27 Abs 1 - ausdrücklich - oder konkludent, hinreichend sicher aus Vertrag erkennbar - auch für Teile des Vertrags (zB Form) möglich Art 27 Abs 1 S 3 - keine Rück- und Weiterverweisung Art 35 Abs 1 - Mehrrechtsstaat: Wahl, räumlich nicht Art 4 Abs 3 Art 35 Abs 2 Hauptvertrag Rechtswahlvertrag Vertragsstatut Vertragsstatut? Art 27Abs 4 iVm 31 Abs 1 Art 11, wenn nicht Art 29 Formstatut Aufenthaltsrecht des Vertragspartners Art 31 Abs 2 bei AGB und Schweigen IPR Thomas Rauscher

  30. Art 28 Schuldvertragsstatut „engste Verbindung“ Abs 1 Vermutungen Gew Aufenthalt/Sitz des vertragscharakteristisch Leistenden Abs 2 Verkäufer, Dienstleistender, Werkunternehmer, Arbeitnehmer, Vermieter bei Fehlen: Gesamtschau - ausnahmsweise: gespaltenes Statut Schuldvertrag über Grundstücksrecht: Belegenheitsrecht Abs 3 was ein dingliches Recht/Grundstück ist, sagt lex rei sitae Abs 3 Schuldvertrag über Nutzung eines Grundstücks: Belegenheitsrecht auch Miete, Pacht Güterbeförderung: Hauptniederlassung des Beförderers, wenn dort zusätzlich Verladeort oder Entladeort Abs 4 Abs 5 Widerlegt im Einzelfall Vermutungen nach Abs 2, 3, 4 Ausweichklausel: „engere Verbidnung IPR Thomas Rauscher

  31. Art 29 Abs 1 Verbraucherverträge Vertragsabschluss-situationen bestimmte Vertragstypen + + Verbraucher Vertragszweck nicht beruflicher/gewerblicher Tätigkeit zuzurechnen Nr 1 Werbung, Angebot im Nr 2 Bestellungsannahme imNr 3 veranlasste Kauf-Reise aus demAufenthaltsstaat des Verbr. • Lieferung bewgl Sachen-Dienstleistungen - deren Finanzierung- mit Ausnahme von Abs 4 Zwingende Verbraucherschutzbestimmungendes gew Aufenthaltsstates greifen alternativ zum gewählten Recht ein bei Rechtswahl Abs 1 ohne Rechtswahl Vertragsstatut = gew. Aufenthaltsrecht des Verbrauchers Abs 2 Nicht Art 11, sondern gew. Aufenthaltsrecht Formstatut Abs 3 IPR Thomas Rauscher

  32. Art 30 Individualarbeitsverträge Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis(abhängig, weisungsgebunden, Vergütung) mit Rechtswahl Schutz zwingender Bestimmungen im Recht nach Abs 2 darf nicht „entzogen“ werden Abs 1 =nicht derogierbar alternative Anwendung einzelner Bestimmungen des Rechts nach Abs 2, soweit dem A.nehmer günstiger Vertragsstatut = Recht des Staates - des gewöhnlichen Arbeitsortes (Arbeit in 1 Staat)- der einstellenden Niederlassung (Arbeit in mehreren Staaten) ohne Rechtswahl Abs 2 Abs 2 Hs 2, 3 Ausweichklausel: „engere Verbindung“ IPR Thomas Rauscher

  33. Durchsetzung nicht abdingbarer Normen gegen Rechtswahl Zwingende Vorschriften/Eingriffsnormen Arbeitnehmer Art 30 Art 29 a Art 29 a EGBGB (1.6.2000) ersetzt frühere verbraucherschützende Kollisionsnormen (§ 12 AGBG, § 8 TzWrG Verbraucher iSd Art 29 Enger Zusammenhang zu EU oder EWR - öffentliches Angebot in EU/EWR- gewöhnlicher Aufenthalt in EU/EWR- TzWRG: Belegenheit in EU/EWR des Staates, zu dem Zusammenhang besteht Anwendung der Normen zur Umsetzung von Verbraucherschutzrichtlinien AGB/TzWR/Fernabsatz Art 34 Art 27 Abs 3 - Verbindung SV nur zu 1 Recht- keine Typenbegrenzung- Durchsetzung zwingender (=nicht abdingbarer) Normen Immer: Durchsetzung deutscher „zwingender Bestimmungen“ „zwingend“ = Eingriffsnorm mit internationalem Geltungsanspruch IPR Thomas Rauscher

  34. Reichweite Schuldvertragsstatut nach dem Vertragsstatut (Wirksamkeit unterstellt) Vertragsschluss Art 31 Abs 1 Kein Infragestellen des „Vertrags“statuts, wenn Vertrag unwirksam für Wirkungen des (rechtsgesch) Verhaltens: Berufung auf Aufenthaltsrecht Art 31 Abs 2 Art 32 Abs 1 Erfüllungsgeschäfte nach eigenem Statut (zB Sachenrechtsstatut) AuslegungErfüllung Art 32 Abs 2 NichterfüllungErlöschenNichtigkeitsfolgen auch pVV Bei Erfüllungsmodalitäten: Erfüllungsortrecht zu berücksichtigen c.i.c. ? Deliktsstatut, soweit ggü Jedermann bestehende Verkehrspflichten Soweit spezifische „Vertragspartnerpflichten“ IPR Thomas Rauscher

  35. Art 33 Forderungsübergang Schuldner Abtretung Forderungsstatut Kausalverhältnis + Gläubiger Zessionar Zedent Verfügung Abs 1 Kausalverhältnis hat unabhängiges Statut (Vertragsstatut) Abs 2 Forderungsstatut: Übertragbarkeit + Verhältnis S-Zessionar Abtretung, abstrakt? Konstitutive Mitteilung an Schuldner? ?? hM: Forderungsstatut abgetr Forderung Legalzession Übergang auf leistenden Dritten nach dem Statut, dem seine Leistungspflicht unterliegt Abs 3 IPR Thomas Rauscher Leistung ohne Verpflichtung: Legalzession: Forderungsstatut ??

  36. Art 40 Abs 1 S 1 Deliktsstatut Grundanknüpfung: Tatortprinzip „Auflockerung“ Nachträgliche Rechtswahl: Art 42 Distanz/Streudelikte früher: Kasuistik Verk.unfälle früher: Günstigkeitsprinzip Abs 1 S 2, 3 gemeinsamer gew. Aufenthalt von Verletztem und Verletzer Abs 2 HandlungsortErfolgsort nur auf Verlangen „wesentlich engere Verbindung“greift nur ggü Aufenthaltsrecht! Verletzter trägt Einschätzungsrisiko Art 41 Alternativ Delikts- oder Versicherungsvertragsstatut Abs 4 Direktanspruch früher: Schutz Deutscher Schädiger- Art 38 aF Abwehr ausländischer Ansprüche Abs 3 Schutz gegen unangemessene RegelungenNr.1 höher als zur Entschädigung angemessenNr. 2 andere Zwecke als Entschädigung Triple & Punitive Damages IPR Thomas Rauscher Nr 3 Verstoß gegen für D geltende Übereinkommen

  37. Art 38 Bereicherungsstatut Leistungskondiktion Akzessorisch an Statut der Leistung Abs 1 Art 42 (Rechtswahl) Drei-Personen-Verhältnisse Grundsatz: Kondiktionsansprüche nach Statut, mit dem Beteiligter rechnen muß G Zahlung durch Sicherungsgeber B muss sich nur auf das SicherungsVstatut einstellen, Kondiktion bei G also nach dem Sicherungsvertragsstatut S B Sicherungsvertragsstatut Zahlung auf Anweisung ZE Angewiesener muss sich nur auf das Deckungsverhältnis einstellen, also Direktkondiktion bei ZE, wenn Deckungsstatut diese vorsieht Valuta Ang Anw aber: Fehlen einer Anweisung: Art 38 Abs 3 Deckung IPR Thomas Rauscher

  38. Art 38 Abs 2, 3 Bereicherungsstatut Nichtleistungskondiktion Abs 2 Bereicherung durch Eingriff Eingriffsort Bei sachenrechtlichen Vorgängen ggf Art 41 Abs 1 Dadurch Harmonisierung zum Deliktsstatut Bei gemeinsamem gew. Aufenthalt: Art 41 Abs 1, Abs 2 Nr 2 Bereicherung in sonstiger Weise Abs 3 Art 42 NachträglicheRechtswahl Ort des Bereicherungseintritts zB: abgeirrte LeistungSitz des Empfängers IPR Thomas Rauscher

  39. Art 39 Geschäftsführung ohne Auftrag Grundsatz: Ort der Geschäftsvornahme Abs 1 Ausnahmen (häufigere Fälle) Leistung auf eine fremde Verbindlichkeit: deren Statut Abs 2 Geschäftsführung o.A. im Rahmen einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung Art 41 Abs 1, 2 Nr 1 Gewöhnlicher Aufenthalt im selben Staat Art 41 Abs 1, 2 Nr 2 Nachträgliche Rechtswahl möglich Art 42 GoA in staatfreiem Gebiet (hohe See) strittig Heimatrecht (Flagge) des helfenden Fahrzeugs Heimatrecht des „geholfenen“ Fahrzeugs IPR Thomas Rauscher

  40. Art 43 Sachenrechtsstatut Grundsatz: lex rei sitae Abs 1 Mobilien und Immobilien „Auflockerung“ bei wesentlich engerer Verbindung Art 46 Qualifikation: zB: Ersitzung nach Belegenheitsrecht, auch wenn dieses die „Ersitzung“ als (Prozess-)Verjährung ansieht alle dinglichen Rechte bei Qualifikationsunterschieden entscheidet – deutsche – lex fori Wertpapiere: lex rei sitae nur für das „Recht am Papier“ Forderungsstatut für Recht „aus dem Papier“ von Grundstück ausgehende Immissionen IPR Thomas Rauscher Deliktisch: Art 44

  41. Art 43 Sachenrechtsstatut Statutenwechsel (Mobilien) Grundsatz: Fortbestand von Sachenrechten unter neuem Statut Abs 2 Ausnahme für unbekannte/inkompatible Rechtsinstitutekeine Ausübung im Widerspruch zum neuen Statut = Eingangskontrolle und Fortbestand, nicht Transformation ?? „Dauervoraussetzungen“ (insb: Publizitätserfordernisse) Je nach Zweck: Nichtanerkennung, Übergangsfrist, Transformation in Funktionsäquivalent in beiden Fällen jedenfalls „Wiedererstarken“ bei Rückkehr Abs 3 unter altem Statut nicht vollendeter Entstehungstatbestand kann sich unter neuem Statut vollenden keine „Heilung“ alter Tatbestände, die dem neuen, nicht dem alten, Statut entsprechen Gutglaubenserwerb unter neuem Statut aber: altes Statut bestimmt über die Zulässigkeit des Gutglaubenserwerbs IPR Thomas Rauscher

  42. Sachenrechtsstatut Res in transitu Land B DurchLand C Land A Bestimmt nur über sachen-rechtliche Tb mit Bezug zu Land C zB Pfändung in C Für andere Sachenrechts-Tb A unmittelbarer Statutenwechsel B Luft/Wasser/Schienen- Transport/Verkehrsmittel Art 45 Immer nach ihrem „Heimatrecht“ Luft: RegistrierungsstaatWasser: ebenso sonst HeimathafenSchiene: Zulassungsstaat IPR Thomas Rauscher

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