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Grundlagen. Grundstzlich hat jede kreisangehrige Gemeinde / Stadt oder kreisfreie Stadt die Gefahrenabwehr nach dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW sicherzustellen.Das Land NRW hat als Vorplanung fr Groschadensereignisse Konzepte entwickelt, die eine gegenseitige Hilfe der Kreise und
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