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Steuertipps für Senioren „Auch wir haben nix zum verschenken“

Steuertipps für Senioren „Auch wir haben nix zum verschenken“. Steuertipps für Senioren. „Arbeitnehmerveranlagung“ – L 1 5 Jahre rückwirkend (bis 2008) Voraussetzung: es wurden Steuern bezahlt (keine „Negativsteuer“) freiwillig/Pflicht. Steuertipps für Senioren.

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Steuertipps für Senioren „Auch wir haben nix zum verschenken“

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Presentation Transcript


  1. Steuertipps • für Senioren • „Auch wir haben nix zum verschenken“

  2. Steuertipps für Senioren • „Arbeitnehmerveranlagung“ – L 1 • 5 Jahre rückwirkend (bis 2008) • Voraussetzung: • es wurden Steuern bezahlt (keine „Negativsteuer“) • freiwillig/Pflicht

  3. Steuertipps für Senioren • Pflichtveranlagung • mehrere Pensionen, gleichzeitig • Pension nicht das gesamte Kalenderjahr • Pension + weitere Bezüge (z.B. Vermietung, Nebentätigkeit, ….) – Freibetrag Euro 730,--/Jahr, E 1 • Aufforderung Finanzamt • Frist:(Antrag verlängerbar) • bis 30. April des Folgejahres (Papierform) • bis 30. Juni des Folgejahres (online)

  4. Steuertipps für Senioren • Was ist ansetzbar? • Werbungskosten • Sonderausgaben • außergewöhnliche Belastungen •  reduzieren Steuerbemessungsgrundlage • Absetzbeträge: •  reduziert Steuer

  5. Steuertipps für Senioren • Sonderausgaben • grds. wer zur Zahlung verpflichtet war • außer Versicherungen, Wohnraumschaffung/-sanierung und Kirchenbeitrag auch für Ehepartner/Kinder • Abflussprinzip • im Jahr der Zahlung, z.B. Kirchenbeitrag 2012, 2013 bezahlt: Ansatz 2013 • Topfsonderausgaben (Höchstbetrag/Einschleifung) • Sonderausgaben (Höchstbetrag oder unbeschränkt)

  6. Steuertipps für Senioren • „Topfsonderausgaben“ • Freiwillige Personenversicherungen • z.B. Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung, • Pflegeversicherung, Lebensversicherung • Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung • Renten, dauernde Lasten • (wenn nicht Betrieblich oder Werbungskosten)

  7. Steuertipps für Senioren • Wohnraumschaffung • rückbezahlte Darlehen (Zinsen und Tilgung) • bezahlte Beträge aus Eigenmittel • 8-jährig gebundene Beträge an Bauträger • für Errichtung von Eigenheimen/Eigentumswohnungen • zwei Drittel muss eigenen Wohnzwecken dienen • nur Schaffung (Herstellung), nicht für Kauf • (außer wenn Darlehen vom Verkäufer übernommen werden)

  8. Steuertipps für Senioren • Wohnraumsanierung • Instandsetzung (energiesparende Maßnahmen) • Herstellungsaufwendungen • von befugten Unternehmern • Instandsetzung: • Nutzwert wird wesentlich erhöht • Nutzungsdauer wesentlich verlängert • z.B.: Austausch Fenster, neue Eingangstüre • Herstellung: • z.B. erstmaliger Einbau Zentralheizung, Versetzen Wände, Türen … • Nicht begünstigt: • laufende Reparaturen, Ausmalen, Neuanstrich Fassade ….

  9. Steuertipps für Senioren Topfsonderausgaben zusammengezählt ansetzbar: max. Euro 2.920,--, davon ¼-tel (Euro 730,--) (Alleinverdiener/Alleinerzieher – Euro 5.840,--, mind. 3 Kinder: Euro 1.460,--) bis Einkommen von Euro 60.000,-- zw. Euro 36.400,-- und Euro 60.000,-- „Einschleifung“ Pauschale – Euro 60,-- Nachversteuerung: Personenversicherung, Wohnraumschaffung

  10. Steuertipps für Senioren • Sonderausgaben • Kirchenbeitrag • ab 2012 – Euro 400,--, ab 2009: Euro 200,-- • Steuerberatungskosten (unbegrenzt) • Spenden • Forschungsspenden • humanitäre Spenden (Liste) • ab 2012: Umwelt-, Natur- und Artenschutz • Tierheime, freiwillige Feuerwehren • max. 10 % der Einkünfte (ab 2012 Eink. lfd. Jahr)

  11. Steuertipps für Senioren • Außergewöhnlichen Belastung • außergewöhnlich • höher als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen • zwangsläufig • tatsächlich, rechtlich, sittlich (nicht freiwillige Kostentragung) • wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit • Selbstbehalte

  12. Steuertipps für Senioren • Unterhaltsleistungen • grds. keine außergewöhnlichen Belastungen • an Kindern: • Kinderabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag • an Ehegatten: • nur iZm Krankheit oder Behinderung • nur wenn Ehepartner dafür das steuerliche Existenzminimum verwenden müsste

  13. Steuertipps für Senioren außergewöhnliche Belastungen • ohne Selbstbehalt • Katastrophenschäden • Behinderung • ausw. Berufsausbildung Kinder • Kinderbetreuungskosten • mit Selbstbehalt • Begräbniskosten • Krankheitskosten • Selbstbehalte: • € 7.300,-- 6 % • € 7.300,-- bis € 14.600,-- 8 % • € 14.600,-- bis € 36.400,-- 10% • mehr als € 36.400,-- 12 %

  14. Steuertipps für Senioren • Begräbniskosten • nicht im Nachlass gedeckt • Begräbnis max. € 4.000,-- + Grabstein - € 4.000,-- • (Blumen, Kränze, Totenmahl, Beleidsdanksagungen ….) • höher: Nachweis Zwangsläufigkeit • (z.B. Überführungskosten) • nicht: Trauerkleidung

  15. Steuertipps für Senioren • Krankheitskosten (ohne Behinderung) • Arzt und Krankenhaushonorare (minus Ersatz Krankenkasse) • Fahrtkosten Arzt/Krankenhaus • Zuzahlung Kuraufenthalt • Rezeptgebühren, Medikamente, Brillen, Heilbehandlungen, Zahnersatz, ….

  16. Steuertipps für Senioren • Behinderung • Steuerfreibetrag (ab 25 % Behinderung) • es darf kein Pflegegeld, Blindenzulage bezogen werden • Diät-Pauschale / Monat (neben Freibetrag) • € 70,-- Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids • € 51,-- bei Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit • € 42,-- bei Magenkrankheit oder andere innere Krankheit • Gehbehinderung • Bescheinigung/Behindertenpass • Pauschale € 190,--(ab 2012), vorher € 153,-- • Gehbehinderung ab 50 % - Taxikosten ersetzt bis Pauschale

  17. Steuertipps für Senioren • Behinderung (ab 25 %) • neben Pauschalen (ohne Selbstbehalt) ansetzbar: • Arzt-/Kur-/Therapiekosten, Medikamente, Rezeptgebühren …

  18. Steuertipps für Senioren Alters- und Pflegeheimkosten für Pflege- und Betreuungsaufwand iZm Krankheit Nachweis: Gutachten, Pflegegeldbezug Abzug: Haushaltsersparnis - € 5,23/Tag kürzen: öffentliche Zuschüsse Bei Behinderung: statt Freibetrag (nicht zusätzlich)

  19. Steuertipps für Senioren • Pflege daheim • Kosten wie bei Pflegeheim • z.B. Honorar für Pflegerin, Vermittlungsgebühr Agentur, Sachbezug für Kost/Quartier Pflegerin …

  20. Steuertipps für Senioren • Pflege daheim • Anstellung durch die zu betreuende Person bzw. die Angehörigen (NT.: Abrechnung, Lohnzettel, Anmeldungen, Lohnnebenkosten) • Abschluss eines Vertrages mit einem gewerblich tätigen Betreuer (Selbständigen-Modell) • (Vorsicht: Umqualifizierung freier Dienstvertrag durch SV) • Betreuung über eine Trägerorganisation • z.B. Caritas, Volkshilfe etc. (Träger-Modell) • z.B. Pernitz – Pflegeagentur PAX • Johanna Sacha – Tel.-Nr. 0676-724 2717

  21. Steuertipps für Senioren • „OMA/OPA-Dienst“ • Kinderbetreuungskosten bis Euro 2.300,--/Jahr für Kinder bis 10. Lebensjahr absetzbar • Betreuung: • Staatliche Einreichung • Pädagogisch qualifizierte Person • Ausbildung min. 8 Stunden • lebt nicht im gemeinsamen Haushalt • Vorsicht: Einkommen zu versteuern (über Grenze), Frühpension (Geringfügigkeitsgrenze), Ausgleichszulage

  22. Steuertipps für Senioren • „Sparbuchsteuer zurückholen“ – Formular E3 • Alle Einkünfte (Pension, sonstige Einkünfte u. Zinseinkünfte) unter Steuerfreigrenze - € 12.000,-- •  25 % KEST zurückholen • Vorsicht: • Einkommensteuergrenzen Beihilfen, Gebührenbefreiung, Ausgleichszulage …. • Kein Problem: Geringfügigkeitsgrenze vorzeitige Alterspension (da kein Erwerbseinkommen)

  23. Steuertipps für Senioren • Pensionistenabsetzbetrag • € 400,-- Einschleifung • erhöht: € 764 € pro Jahr, Pension bis € 13.100,-- • 6 Monate im Kalenderjahr Ehe / eingetragene Partnerschaft • Partner Einkünfte von höchsten 2.200 € jährlich • und kein Anspruch auf AVAB • Grundsätzlich: berücksichtigt • wenn AN-Veranlagung im Formular L 1 beantragen •  sonst Nachversteuerung

  24. Steuertipps für Senioren • Wie hole ich Steuer zurück? • Aufrollung (Steuerneuberechnung) durch die PVA • für Kirchenbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag, Beiträge an Interessensverbänden • Unterlagen bis 30.11. vorlegen • eine Pension ganzjährig bezogen • keine Veranlagung durch das Finanzamt • kein Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt wurde (Ausnahme: Pauschalbeträge Behind./Diätverpflegung) • kein Unterhaltsabsetzbetrag

  25. Steuertipps für Senioren • Wie hole ich Steuer zurück? • Monatliche Berücksichtigung durch die PVA • für Freibeträge (Pauschalbeträge) • wegen Behinderung und Diätverpflegung • notwendig: • amtliche Bescheinigung des Bundessozialamtes bzw. des Unfallversicherungsträgers vorzulegen

  26. Steuertipps für Senioren • Wie hole ich Steuer zurück? • Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) • FinanzOnline (1 x Anmeldung, jährliche Eingabe) • www.bmf.gv.at • Formular per Post • (Vorsicht: ab 2012 nicht mehr ausdruckbar, • bestellen, beim Finanzamt abholen) • Belege 7 Jahre aufbewahren (nicht mitsenden!)

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