1 / 69

Haushaltsvorlage 2012

Haushaltsvorlage 2012 . Grundlage für: intergenerative Gerechtigkeit Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zur Vermittlung eines vollständigen Bildes über die tatsächliche Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

tarmon
Download Presentation

Haushaltsvorlage 2012

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Haushaltsvorlage2012

  2. Grundlage für:intergenerative Gerechtigkeit • Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs • Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zur Vermittlung eines vollständigen Bildes über die tatsächliche Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage • Darstellung der Verwaltungsaufgaben als Produkte und Leistungen • Budgetierung bereitgestellter Ressourcen nach Aufgabenbereichen • Integriertes Haushalts- und Rechnungswesen • Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung • mittelfristig outputorientierte Steuerung über Ziele und Kennzahlen Ziele der kommunalen Doppik

  3. Agenda I Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status II Prozess Aufstellung doppischer Haushalt III Einbringung doppischer Haushalt 2012

  4. I Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status II Prozess Aufstellung doppischer Haushalt III Einbringung doppischer Haushalt 2012

  5. Projektstruktur vom 01.07.2009 bis 31.12.2011 Dr. Bauer

  6. Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status TP 1: Bilanzierung und Vermögenserfassung Anlagenbuchhaltung - Konzeption und Einrichtung abgeschlossen - Stammdaten teilweise aufgebaut Aufbereitung/Auswertung von Daten/Unterlagen - Aufbereitung/Ergänzung von Erfassungs-/Bewertungsdaten für Übernahme in DV-System (Abschlussarbeiten) - Erstellung von Dokumentationen (Abschlussarbeiten) - Finalisierung der Inventurrichtlinie/-anweisungen (in Arbeit) Gesamter Realisierungsgrad TP 1 - ca. 85 % - vorbehaltlich Prüfung und EDV-Verträglichkeit i.A.

  7. Durchführung Erfassung u. Bewertung von Vermögen u. Schulden Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status TP 1: Bilanzierung und Vermögenserfassung Grundstücke (ca. 3.000) nahezu abgeschlossen Gebäude (ca. 270) nahezu abgeschlossen …] Infrastrukturvermögen (ca. 3.600 Straßenabschnitte, 7.000 Rad-/Gehwege, 9.200 Leuchtstellen) nahezu abgeschlossen (spezielle Einzelaufgaben in Arbeit) …] Ziel: Feststellung EÖB Finanzanlagen in Arbeit Bewegliches Anlagevermögen (Kunst, Masch., Fahrzeuge, BGA) nahezu abgeschlossen Forderungen/Verbindlichkeiten kam. Abschluss 2011 erforderlich (Übernahme aus DV-System im Jahr 2012) Rückstellungen in Arbeit i.A. i.A. derzeit erfolgt Einspielung AKDB OK.FIS Vermögensbuchführung

  8. Projektstruktur, Projektleistung und aktueller StatusTP 2: Doppischer Haushalt und KLR • Erstellung vorläufiger Kontenplan – Abschluss • August 2010 • Erstellung vorläufiger Produktplan – Abschluss • August 2010 • Abbildung Haushaltsstruktur in DV-System • (Überführung Haushaltsstellen in Produkt- • Konten) – Abschluss Juli 2011 • 53 Teilhaushalte in OK.FIS • Festlegung/Abbildung Grundstruktur für • Kostenstellen u. Kostenträger • Beginn 2012 mit flächendeckenden • Basiselementen • Segmentweise Weiterentwicklung/Aus- • differenzierung KLR • Aufbau KLR auf Buchhaltung – • Doppische IST-Daten erforderlich i.A. Kosten- und Leistungsrechnung Struktur/ Ausgestaltung doppischer Haushalt Aufstellung erster doppischer Haushaltsplan 2012 2010 2011 2012 • Versand Mittelanforderungszettel mit Haushalts- • rundschreiben – August 2011 • Rücklauf Mittelanforderungen Dienststellen – • Oktober 2011 – Februar 2012 Einbringung erster doppischer Haushaltsplan 2012 in Stadtrat – 23. Mai 2012

  9. Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status TP 3: DV-Auswahl und Implementierung Auswahl doppischer Finanzsoftware - nach europaweiter Ausschreibung - Abschluss April 2010 Implementierung OK.FIS (AKDB) - Erstellung/Abnahme DV-Konzepte – abgeschlossen - Anpassung/Customizing OK.FIS – abgeschlossen - Durchführung von System-Tests – erfolgreich durchgeführt - Konzeption/Einrichtung von Schnittstellen – in Arbeit (zwecks Arbeitserleichterung zusätzliche Schnittstellen im Aufbau) i.A.

  10. Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status TP 4: Organisation des Rechnungswesens Definition Aufbauorganisation Rechnungswesen • - Zentralisierung Buchhaltung • - Einstimmiger Beschluss Stadtrat 15.12.2010 – abgeschlossen • - Installation Abteilung Finanzbuchhaltung mit Sachgebiete • Geschäftsbuchhaltung und Kasse – 01.01.2012 Personalbedarfs-konzept • Aufnahme vorbereitender Tätigkeiten durch die Geschäfts- • buchhaltung – 01.09.2011 • - Umsetzung Personalbedarfskonzept – abgeschlossen Bestimmung Ablauforganisation Rechnungswesen • Erhebung IST-Prozesse Buchhaltung (ca. 180 Abläufe) – abge- • schlossen • Modellierung SOLL-Prozesse Buchhaltung (ca. 40 Abläufe) – ab- • geschlossen Erstellung Orga- nisationskonzept • - Dokumentation Aufbauorganisation – abgeschlossen • - Dokumentation SOLL-Prozesse Ablauforganisation – abgeschlossen Umsetzung Soll-Prozesse • - Aufnahme Echtbetrieb Finanzbuchhaltung zum 01.01.2012 • - Bis heute über 40.000 doppische Buchungen • - erfolgreicher Buchungsbetrieb ohne nennenswerten Buchungsrückstand • - DA Anordnungswesen u. DA Kassengeschäfte - erstellt • - weitere Dienstanweisungen in Arbeit Erstellung / Anpassung von Dienstanweisungen i.A.

  11. Erstellung modulares Schulungskonzept - Dokumentation zielgruppenorientierter Schulungen – Abschluss Anfang 2010 Organisation und Durchführung von Schulungen - Buchhalter Kommunal (BVS) / Zertifizierung – Abschlussprüfung Juni 2011 - Diverse Fachschulungen – Juni 2010 bis August 2011 System-Schulungen (AKDB) - Projektgruppe Doppik und Haushaltsamt – 3. Quartal 2011 - Intensive Systemschulungen – 4. Quartal 2011 Schulungsvolumen - 1.245Manntage (VZÄ) - 1.103 Teilnehmer Dozenten - BVS, AKDB, DO, KPMG Mitwirkungspflicht Schulungsteilnehmer - Umfangreiche/tiefgehende Schulungen - Erklärung System der Doppik Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status TP 5: Personalentwicklung

  12. Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status Meilensteine Aktueller Meilenstein Offizielle Projektphase Aufnahme des Buchungs- betriebes Erstellung des ersten doppischen Jahresab- schlusses Aufstellen und Einbringen des ersten doppischen Haushalts Erstellen der Eröffnungs- bilanz zum 02.01.2012 2. Quartal 2012 abgeschlossene Aufgaben offene Aufgaben

  13. I Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status II Prozess Aufstellung doppischer Haushalt III Einbringung doppischer Haushalt 2012

  14. Der Stadtrat hat am 19.12.2007 einstimmig die Einführung des kaufmännischen Buchungsstils (Doppik) für den Kernhaushalt der Stadt Bayreuth beschlossen. • Im Vollzug dieses Grundsatzbeschlusses wird für das Jahr 2012 erstmals ein nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung erstellter Haushaltsentwurf vorgelegt. • Neben der üblichen Aufgabe, die Ausgabewünsche der Referate und Dienststellen mit den finanziellen Möglichkeiten der Stadt in Einklang zu bringen, war die Kämmerei zusätzlich mit den enormen Schwierigkeiten der Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen konfrontiert.

  15. kameral doppisch Prozess Aufstellung doppischer HaushaltGrundstruktur kamerales und doppisches System Verwaltungshaushalt Ergebnishaushalt Einnahmen Ausgaben Aufwendungen Erträge Vermögenshaushalt Finanzhaushalt Einnahmen Ausgaben Einzahlungen Auszahlungen Bilanz Kamerale Rücklage Vermögen Kapital

  16. Nach Art. 64 Abs. 2 Satz 1 GO ist der Haushaltsplan bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu gliedern. • Nach Art. 64 Abs. 3 Satz 1 GO muss der Haushaltsplan ausgeglichen sein. Diese Vorschrift wird man aber nur als Sollvorschrift interpretieren können, da in der Praxis ein Haushaltsausgleich nicht immer möglich ist. Dem trägt § 24 Abs. 1 KommHV-Doppik Rechnung, wonach der Ergebnishaushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein soll. • Beim Finanzhaushalt ist nach § 24 Abs. 6 KommHV-Doppik zu gewährleisten, dass die dauerhafte Zahlungsfähigkeit einschließlich der Liquidität zur Finanzierung künftiger Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sichergestellt ist.

  17. Im Ergebnishaushalt werden die Erträge (Ressourcen-aufkommen) den Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) gegenübergestellt. Hier werden auch das nicht zahlungs-wirksame Ressourcenaufkommen (z.B. Auflösung von Sonderposten) und insbesondere auch der nicht zahlungs-wirksame Ressourcenverbrauch (z.B. Abschreibungen, Zuführung zu Rückstellungen) ausgewiesen. • So betragen z.B. die planmäßigen Abschreibungen 2012, zu finden in Zeile 14 des Ergebnishaushalts, 16,3 Mio. €.

  18. Es liegt auf der Hand, dass der nicht zahlungswirksame Ressourcenverbrauch bei der Umstellung auf die Doppik nicht auf Anhieb erwirtschaftet werden kann, d. h. ein Ausgleich des Ergebnishaushalts zunächst in der Regel nicht möglich sein wird. • Aus diesem Grund hat das Bayerische Staatsministerium des Innern anlässlich eines Gesprächs mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sowie Vertretern des Finanzministeriums hier gewisse Zugeständnisse gemacht. Die Kommunalaufsichten können bei der Beurteilung von Haushalten nach doppischen Grundsätzen primär auf die Salden der laufenden Verwaltungstätigkeit (siehe S3 Finanzhaushalt) und erst sukzessive auf die Ergebnisrechnung abstellen.

  19. Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt. • Investitionen werden mit ihren Einzahlungen (Zeilen 15 – 19) und Auszahlungen (Zeilen 20 – 25) im Finanzhaushalt abgebildet. (Lediglich die anteilige Abschreibung wird im Ergebnishaushalt verarbeitet.) • Ebenso die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit, d. h. Kreditaufnahmen (Zeilen 26 a,b) und die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit, d. h. Tilgungen (Zeilen 27 a,b).

  20. Der Haushaltsplan besteht nach § 1 Abs. 1 KommHV-Doppik aus dem Gesamthaushalt, den sogenannten Teilhaushalten und dem Stellenplan. • Nach § 4 Abs. 1 KommHV-Doppik ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte können nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert gegliedert werden. • In dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf 2012 sind die Teilhaushalte nach der örtlichen Organisation produktorientiert gegliedert. • Demzufolge finden Sie in dem Ihnen vorliegenden Ordner 1 folgenden Inhalt: • - Gesamtergebnishaushalt 2012- Gesamtfinanzhaushalt 2012

  21. Die 53 Teilhaushalte entsprechend der örtlichen Organisation gegliedert z. B. Teilhaushalt OB04 → Hauptamt Teilhaushalt R310 → Standesamt Teilhaushalt 9001 → allgemeine Finanzwirtschaft • Die Teilhaushalte beinhalten alle Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen für die dem jeweiligen Teilhaushalt zugeordneten Produkte in aggregierter Form. • Entsprechend § 4 Abs. 2 KommHV-Doppik wurde in der Regel für jeden Teilhaushalt ein Budget gebildet.

  22. Nach jedem Teilhaushalt finden Sie Produktkonten- übersichten für jedes dem Teilhaushalt zugeordnete Produkt. • Den Produktkontenübersichten sind Beschreibungen des jeweiligen Produkts vorangestellt. Hier muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass diese Beschreibungen teilweise noch nicht vollständig bzw. nicht auf dem neuesten Stand sind.

  23. Prozess Aufstellung doppischer Haushalt Zuordnung Produkte zur Organisation (Dienststelle) Organisationsbezogene Gliederung Schulamt / WWG Leistung 2.1.7.1.1 Bereitstellung und Betrieb des städtischen Wirtschaftswissen- schaftlichen Gymnasiums Produkt 2.1.7.1 Schulträgeraufgaben für die Gymnasien Produktgruppe 2.1.7 Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs Produktbezogene Gliederung

  24. Vergleich Kameralistik / DoppikAnsatz Gewerbesteuer

  25. Prozess Aufstellung doppischer Haushalt Prozess der Haushaltsaufstellung Ausgangs- basis Planung Ergebnis kamerale Haushalts- daten Ergebnis 2010, Ansatz 2011 doppischer Gesamthaushalt (Teilhaushalte = Dienststellen) doppischeBeplanung der Produktkonten auf Ebene der Dienststellen (= Teilhaushalte) Ergebnissicht Ergebnishaushalt Erträge Erträge einer Dienststelle Aufwendungen (inkl. Abschreibungen und Rückstellungen) Aufwendungen einer Dienststelle Finanzsicht Finanzhaushalt Einzahlungen einer Dienststelle Einzahlungen Auszahlungen einer Dienststelle Auszahlungen

  26. I Projektstruktur, Projektleistung und aktueller Status II Prozess Aufstellung doppischer Haushalt III Einbringung doppischer Haushalt 2012

  27. Zu den wesentlichen Zahlen des HaushaltsentwurfsErgebnishaushalt • Wie bereits angesprochen, ist es nicht möglich, den Ergebnishaushalt in den ersten Jahren nach der Umstellung auf die Doppik auszugleichen. Daran ist in den nächsten Jahren zu arbeiten. Die Tendenz in den Finanzplanungs-jahren ist hier nicht schlecht.

  28. Wie üblich hat der Steuerausschuss in seiner Sitzung am 08.02.2012 die Ansätze der wichtigsten Steuern vorberaten und empfohlen, folgende Ansätze in den Haushalt einzustellen:Gewerbesteuer:

  29. Die Entwicklung der Gewerbesteuer nach dem massiven Einbruch im Jahr 2009 ist erfreulich. So konnte das Niveau des Jahres 2008 bereits im Jahr 2010 erreicht, ja sogar überschritten werden. • Der Stadtrat hat am 17.03.2010 beschlossen, den Hebesatz der Gewerbesteuer ab 2010 von 370 v.H. auf 390 v.H. anzuheben. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Stadtrat im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2013 darüber befinden wird, ob der Hebesatz wieder herabgesetzt werden kann. • Die 20 Prozentpunkte Hebesatzerhöhung machen etwa 2,7 Mio. € des Ansatzes aus; ein wichtiger Beitrag, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen.

  30. Grundsteuer B • Die Grundsteuer B ist eine beständige, gut kalkulierbare Einnahmequelle ohne große Schwankungen.

  31. Auch der Hebesatz der Grundsteuer B wurde ab dem Jahr 2010 von 400 v.H. auf 425 v.H. erhöht. Die 25 Prozent-punkte Erhöhung machen hier etwa 670.000 € des Ansatzes aus. Auch hier gilt die Maßgabe, dass der Stadtrat im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2013 darüber befinden wird, ob der Hebesatz wieder herabgesetzt werden kann.

  32. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

  33. Im Jahr 2012 steht turnusmäßig die Umbasierung der Schlüsselzahlen zur Verteilung des gemeindlichen Einkommensteueranteils für die Jahre 2012 – 2014 an. Basis für die neuen Schlüsselzahlen ist die Einkommensteuerstatistik 2007. • Die prognostizierte Zuwachsrate beim Einkommensteuer-anteil wird durch den Verlust, den die Stadt durch die Umbasierung hinnehmen muss, praktisch aufgezehrt.

  34. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen:

  35. Schlüsselzuweisungen • Durch unseren Einbruch bei den Gewerbesteuer-einnahmen im Jahr 2009 ist die Stadt Bayreuth bei der Steuerkraft 2011 vom 10. auf den 19. Rang der 25 kreisfreien Städte in Bayern zurückgefallen. Dies hatte die außerordentlich hohe Schlüsselzuweisung im Jahr 2011 von 20,9 Mio. € zur Folge. • Die Steuerkraft 2012 der Stadt, beruhend auf den Steuereinnahmen des Jahres 2010, hat sich wieder deutlich verbessert. Wir sind vom 19. auf den 11. Rang vorgerückt. Verbunden damit ist ein deutlicher Rückgang der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2012 auf 15,6 Mio. €. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 5,3 Mio. €.

  36. Entwicklung der Bezirksumlage:

  37. Bezirksumlage • Der Bezirk Oberfranken hat seinen Umlagesatz 2012 um 1,8 Punkte auf 21,7 v.H. angehoben (Umlagesatz 2011 19,9 v.H., 2010 16,00 v.H., 2008 und 2009 14,00 v.H.). • In Verbindung mit der deutlich gestiegenen Umlagekraft der Stadt Bayreuth – die Stadt ist 2012 vom 22. Rang auf den 7. Rang vorgerückt – bedeutet dies für die Stadt eine zu bewältigende Steigerung um 4,5 Mio. € auf einen Umlagebetrag von 16,8 Mio. €.

  38. Teilhaushalt Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt (R501)Im Teilhaushalt SVWA sind folgende Aufwendungen für soziale Sicherung veranschlagt:

  39. Aufgrund der in Summe verringerten Aufwendungen im Jahr 2012 sowie der im Folgenden erläuterten Erhöhung der Erträge ergibt sich in diesem Bereich eine deutliche Entlastung gegenüber dem Vorjahr. • Im Einzelnen: • Es reduzieren sich beim örtlichen Sozialhilfeträger Stadt Bayreuth die Sozialhilfeaufwendungen um rd. 140.000 €, insbesondere durch einen Rückgang der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt um 127.000 €.Dagegen steigen die Aufwendungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um rd. 280.000 € durch höhere Fallzahlen bei gleichzeitiger Steigerung der Regelsätze und der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. • Durch die höhere Bundeserstattung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um rd. 730.000 € gegenüber dem Vorjahr (45% Erstattungsleistung gegenüber vorher 16%) ergibt sich hier aber ein um rd. 450.000 € günstigeres Ergebnis.

  40. Bei den Leistungen nach SGB II (Hartz IV) wird auf Grund der gegenüber 2011 gesunkenen Fallzahlen und einer positiven Entwicklung auch in 2012 mit einem Rückgang der Kosten für Unterkunft und Heizung von 10,5 Mio. € auf 9,5 Mio. € gerechnet. • Außerdem wird bei den Eingliederungsleistungen für Arbeitssuchende, wie z. B. psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Betreuung minderjähriger Kinder, ein Rückgang um rd. 110.000 € sowie bei den einmaligen Leistungen an Arbeitssuchende für Erstausstattung der Wohnung und Bekleidung ein Rückgang um 50.000 € erwartet. • Demgegenüber sind für die Bildungs- und Teilhabe-leistungen für anspruchsberechtigte schulpflichtige Kinder und Jugendliche nach dem SGB II 139.000 € zu berücksichtigen.

  41. Gestiegen ist auch der kommunale Finanzierungsanteil nach SGB II an den Aufwendungen des Jobcenters von 12,6% auf 15,2% der Gesamtaufwendungen, somit um rd. 120.000 €. • Durch die Erhöhung der Bundeserstattung für die Kosten der Unterkunft und Heizung von 24,5% auf jetzt 35,8% der Ausgaben, ergibt sich – trotz des um 1 Mio. € reduzierten Ansatzes – eine um rd. 825.000 € höhere Erstattungs-leistung als im Vorjahr. • Bei den SGB II-Leistungen errechnet sich somit gegenüber dem Vorjahr ein um rd. 1,7 Mio. € günstigeres Ergebnis!

  42. Aufwendungen im Teilhaushalt Jugendamt (R502)

  43. Die doppischen Ansätze 2012 sind nicht zu 100% mit den kameralen Zahlen der Vorjahre vergleichbar. So sind die Abschreibungen für neu zu beschaffende Vermögens-gegenstände erstmals als Aufwand veranschlagt oder vormals im Vermögenshaushalt veranschlagte Sanie-rungskosten (z. B. bei Kindergarten) sind nunmehr als Bauunterhalt (Aufwand) zu planen. • Neben diesen Faktoren sind für die höheren Aufwendungen bei den Einrichtungen der Jugendarbeit vor allem ursächlich • die Aufstockung der Geschäftsführerstelle beim Stadtjugendring auf eine Vollzeitstelle • um 60.000 € höhere freiwillige Zuschüsse in diesem Bereich und • etwa 500.000 € höhere Förderbeiträge für die Tages- betreuung von Kindern in Einrichtungen infolge der ständigen Ausbaubemühungen und der zunehmenden Betreuungszahlen vor allem von Kindern unter 3 Jahren (die Hälfte dieses Betrages wird durch höhere staatliche Zuschüsse gedeckt).

  44. Im Bereich der Jugendhilfe sind die Aufwendungen vor allem deshalb deutlich gestiegen, weil die Kosten in den jeweiligen Hilfeformen (stationär, teilstationär, ambulant) deutlich angehoben wurden und zum anderen die Fallzahlen trotz ernsthafter Bemühungen weiter gestiegen sind. • Die Stadt Bayreuth konnte sich bisher dem landesweiten Trend extrem steigender Jugendhilfekosten weitgehend entziehen. Für 2012 wird nun auch bei uns eine deutliche Steigerung erwartet. Etwa 200.000 € der Mehrauf-wendungen sind allerdings durch höhere Erträge gedeckt. • Der Aufwand für die Verwaltung/Jugendamt ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.

  45. Personalaufwendungen / -auszahlungen • Steigerung der Auszahlungen 2012 gegenüber dem Vorjahr um 2,56 Mio. €.

  46. Am Beispiel der Personalausgaben wird der grundsätzliche Unterschied zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt deutlich. • Während im Finanzhaushalt „nur“ die tatsächlich kassenwirksamen Auszahlungen veranschlagt werden, sind im Ergebnishaushalt auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen veranschlagt. Das sind z.B. Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen im Umfang von etwa 2,5 Mio. €.

More Related