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Landesfeuerwehrschule Sachsen. Brandschutzbedarfsplan. Teil 1 Grundlagen. 2006-01-30 U. Petrasch Landesfeuerwehrschule Sachsen Datei: Vortrag LK BSP Teil 1. §§§ Rechtsgrundlagen §§§. SächsBRKG SächsFwVO Empfehlung des SMI zum Brandschutzbedarfsplan Musterfeuerwehrsatzung.
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Landesfeuerwehrschule Sachsen Brandschutzbedarfsplan Teil 1 Grundlagen 2006-01-30 U. Petrasch Landesfeuerwehrschule Sachsen Datei: Vortrag LK BSP Teil 1
§§§ Rechtsgrundlagen §§§ • SächsBRKG • SächsFwVO • Empfehlung des SMI zum Brandschutzbedarfsplan • Musterfeuerwehrsatzung
SächsBRKG§ 3 Aufgabenträger und Aufgaben Aufgabenträger 1. sind die Gemeinden für den örtlichen Brandschutz 2. ...
SächsBRKG§ 6 Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörde • ... Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan ... und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen,
SächsFwVO§1Ausrüstung • Zur Ermittlung der erforderlichen Ausrüstung ... stellt die örtliche BS – Behörde einen Brandschutzbedarfsplan auf und legt ihn der unteren BRK – Behörde vor.
Brandschutzbedarfsplan – insbesonders zu berücksichtigen: • Einwohnerzahl und Fläche der Gemeinde • Art und Nutzung der Gebäude • Art der Betriebe/Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko • Schwerpunkte der technischen Hilfe • geographische Lage und Besonderheiten • Löschwasserversorgung • Alarmierung der Feuerwehr • Erreichbarkeit des Einsatzortes
SächsFwVO§ 2Mindeststärke „... das Zweifache der Anzahl der im Fahrzeugschein vorgesehenen Sitzplätze für die in der Gemeinde nach dem Brandschutzbedarfsplan eingesetzten Fahrzeuge“ • X – Dorf LF 10/6 1 : 8 mind. 18 • A – Dorf LF 8/6 1 : 8 mind. 18 • C – Dorf TSF – W 1 : 5 mind. 12 • F – Dorf TLF 16/24 1 : 2 mind. 6 • F – Dorf SW 1 : 2 mind. 6
Bekanntmachung desSächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplanvom 7. November 2005
Zielsetzung • Einheitliches Herangehen • Handlungsanleitung zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes • Gliederungstiefe von Gemeinde abhängig • Gestaltung nach eigenen Ermessen
Feuerwehrsatzung der Gemeinde§ 1 ... die Feuerwehr besteht aus (Anzahl) Ortsfeuerwehren