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Elterninformation 9. Jahrgangsstufe

Elterninformation 9. Jahrgangsstufe. Inhalt. Zielsetzungen Unterrichtsprogramm und Stundentafel Abiturprüfung Bewertung und Qualifikationssystem Seminare: W-Seminar und P-Seminar Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache Latinum Auslandsaufenthalt Nachteilsausgleich

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Elterninformation 9. Jahrgangsstufe

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Presentation Transcript


  1. Elterninformation 9. Jahrgangsstufe

  2. Inhalt • Zielsetzungen • Unterrichtsprogramm und Stundentafel • Abiturprüfung • Bewertung und Qualifikationssystem • Seminare: W-Seminar und P-Seminar • Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache • Latinum • Auslandsaufenthalt • Nachteilsausgleich • Weitere Schritte

  3. Zielsetzungen • Stärkung von Kernkompetenzen in den Grundlagenfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen • Vermittlung von Basiswissen unter Vermeidung allzu früher Spezialisierung • Vertiefung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz • Studien- und Berufsorientierung

  4. Was ist neu für die Schüler? • kein Klassenverband mehr, individueller Stundenplan • Punkte statt Noten • Ausbildungsabschnitte 11/1, 11/2, 12/1 und 12/2, d.h. jedes Halbjahr zählt !!!

  5. Die Stundentafel (= Belegung)

  6. Abiturprüfung in fünf Fächern

  7. Bewertung und Qualifikationssystem Punktesystem: 0 – 15 Punkte Jahrgangsstufe 11/12 max. 600 Punkte 5 Abiturprüfungen max. 300 Punkte Gesamt max. 900 Punkte

  8. Achtung: Neben den Leistungen, die in der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und Jahrgangsstufe 12) erreicht werden, erscheinen auch die Noten der in der Jahrgangsstufe 10 abgeschlossenen Pflichtfächer im Abiturzeugnis!

  9. Achtung: Bei Wahl von Kunst (S), Musik (S) oder Sport (C/S) als Abiturprüfungsfach: Im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 müssen mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden. Musik: angemessene Fertigkeiten im Spiel eines Instruments (ggf. Gesang)  Belegungsverpflichtung der entsprechenden Addita und definitive Festlegung des Abitur- prüfungsfachs (ohne Option auf spätere Umwahl)!

  10. Die Seminare Studien- und Berufsorientierung W-Seminar P-Seminar wissenschafts-orientiertes Arbeiten - Bezug zur beruflichen oder wissenschaftlichen Praxis - Kooperation mit externen Partnern Seminararbeit Projekt- arbeit Vertiefung der Fach- und Methodenkompetenz

  11. Seminare: Freiraum für die Schulen Seminare sind nicht Bestandteil der Abiturprüfung Achtung: Es besteht kein Anspruch auf die Einrichtung von Seminaren in bestimmten Fächern oder auf die Teilnahme an bestimmten Seminaren! (Einschränkungen: Angebot, Kursgröße, Budget)

  12. Ablösung einer fortgeführten Fremdsprache durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der neuen Oberstufe und weitere Konsequenzen Situation am Gymnasium Dingolfing

  13. Belegungsverpflichtung Auswirkungen auf das Kursprogramm in Jahrgangsstufe 10: 4 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 11: 3 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 12: 3 Wochenstunden • Belegungsverpflichtung für 3 Jahre zusätzlich zur fortgeführten Fremdsprache • weitreichende Profilbildung in den Jahrgangsstufen 11 und 12

  14. Konsequenzen: • Es muss nur eine Naturwissenschaft besucht werden, von dieser sind jedoch alle vier Halbjahresleistungen einzubringen! • Zur individuellen Profilbildung bleiben wegen der Verpflichtung zur Fortsetzung der Belegung in Jahrgangsstufe 12 nur noch 2 Wochenstunden (bei 66 Wochenstunden) verfügbar, d. h. insgesamt sechs Wochenstunden in Jgst. 11 und 12 sind bereits festgelegt!

  15. Abiturprüfung • Die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache kann als Abiturprüfungsfach gewählt werden. • Es kann jedoch nur eine mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) abgelegt werden. Einbringung • Bei Belegung als Abiturprüfungsfach müssen alle vier Halbjahresleistungen eingebracht werden. • Ansonsten müssen drei von vier Halbjahresleistungen eingebracht werden. • Ausnahme „Optionsregel“

  16. Situation am Gymnasium Dingolfingim Schuljahr 2013/15: • Für die nächstjährigen 10. Klassen soll die • Möglichkeit angeboten werden, Spanisch als neu • einsetzende spät beginnende Fremdsprache zu • belegen und damit entweder Französisch (2. FS) • oder Latein (2. FS) als fortgeführte Fremdsprache • zu ersetzen. Aber: Einrichtung von Spanisch als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache: nur bei mindestens 20 verbindlichen Anmeldungen!

  17. Fazit Empfehlung zur Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache nur für sehr sprach- begabte und –interessierte Schüler!

  18. Latinum • Erwerb der Vollstufe des Latinums im G8: mindestens Note 4 im Jahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe in Latein als fortgeführte Fremdsprache • Bei Ablegen von Lateinnach der 9. Jahrgangsstufe (Ablösung durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache oder Auslandsaufenthalt): vorzeitiger Erwerb des Latinums nur durch Ablegung einer schulinternen Feststellungsprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 9 auf dem Niveau des Unterrichtsstoffes der 10. Klasse

  19. Latinum • Nichtablegen oder Nichtbestehen der Feststellungsprüfung: Dem Schüler können lediglich Lateinkenntnisse auf der Stufe des sog. „Kleinen Latinums“ bescheinigt werden, sofern er im Jahreszeugnis der 9. Klasse mindestens ausreichende Leistungen erreicht. • Latein als Prüfungsvoraussetzung www.altphilologenverband.de

  20. Auslandsaufenthalt a) Schulbesuch im Ausland in Jahrgangsstufe 10 • Wiedereinstieg in der 11. Klasse • Vorrücken auf Probe  bei Bestehen: gleichzeitig Erwerb des mittleren Schulabschlusses • Zulassung zu den Addita: Note der Jahrgangsstufe 9! b) Schulbesuch im Ausland nach Jahrgangsstufe 10 • Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 • kein Eintritt während der Jahrgangsstufe 11 oder in Jahrgangsstufe 12 möglich  Informationen unter www.aja-org.de

  21. Hinweis zum Nachteilsausgleich • Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs in der Oberstufe (Jgst. 10 – 12) wird im Abiturzeugnis vermerkt (z. B. bei L-R-S oder bei anerkannten Legastheniker/innen). • Wer dies vermeiden will, kann bis zum Ende der Jahrgangsstufe 9 den Antrag stellen, dass er die Regelungen zum Nachteilsausgleich ab der Jahr-gangsstufe 10 nicht mehr in Anspruch nehmen will.

  22. Höchstausbildungsdauer – Jahrgangsstufen 10 - 12 § 41 GSO: • Die Höchstausbildungsdauer beim achtjährigen Gymnasium beträgt insgesamt zehn Schuljahre. • Die Höchstausbildungsdauer für die Jahrgangsstufen 10 bis 12 beträgt vier Jahre.

  23. Information 9. Jahrgangsstufe Information 10. Jahrgangsstufe; Festlegung der Kurse und Seminare für die Qualifikations- phase Eintritt in die Qualifikations- phase Weitere Schritte: Zeitplan Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Frühjahr 2016: 5-Fächer-Abitur amG8

  24. www.gymnasiale-oberstufe-bayern.de  Interaktiver Fächerplaner

  25. Ihre Fragen ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?

  26. Danke für die Aufmerksamkeit

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