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Die Erbordnungen ( Parentelsystem ). Erblasser. Ehegatte des Erbl. (außerhalb der Ordnungen). 2. Ordnung: Stamm der Eltern. 3. Ordnung: Stamm der Großeltern. 1. Ordnung: Abkömmlinge. Kinder. Enkel. Urenkel. 1. Ordnung (§ 1924 BGB). § 1930 Rangfolge der Ordnungen
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Die Erbordnungen (Parentelsystem) Erblasser Ehegatte des Erbl. (außerhalb der Ordnungen) 2. Ordnung: Stamm der Eltern 3. Ordnung: Stamm der Großeltern 1. Ordnung: Abkömmlinge
Kinder Enkel Urenkel 1. Ordnung (§ 1924 BGB) § 1930 Rangfolge der Ordnungen Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange (auch nur) ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. „Gradsystem“: Regelt die Konkurrenz unter den verschiedenen Parentelen Erblasser 2. Ordnung: Stamm der Eltern 1. Ordnung: Abkömmlinge 3. Ordnung: Stamm der Großeltern
2. Ordnung: Stamm der Eltern 2. Ordnung (§ 1925 BGB) Eltern Geschwister Neffen/Nichten Großneffen/Großnichten Erblasser 1. Ordnung: Abkömmlinge 3. Ordnung: Stamm der Großeltern
3. Ordnung: Stamm der Großeltern 3. Ordnung (§ 1926 BGB) Großeltern Großeltern Großeltern Onkel/Tanten Cousin/Cousine Großcousin Urgroßcousin Erblasser 2. Ordnung: Stamm der Eltern 1. Ordnung: Abkömmlinge