1 / 9

Dienstvorschriften

Dienstvorschriften. zu unterscheiden sind. aufgrund unterschiedlicher Bindungswirkung. Polizeidienstvorschriften (PDV). Leitfäden (LF). Beide Vorschriftentypen sind keine Gesetze, entfalten also keine unmittelbare Bindungswirkung nach außen,.

stan
Download Presentation

Dienstvorschriften

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Dienstvorschriften zu unterscheiden sind aufgrund unterschiedlicher Bindungswirkung Polizeidienstvorschriften (PDV) Leitfäden (LF) Beide Vorschriftentypen sind keine Gesetze, entfalten also keine unmittelbare Bindungswirkung nach außen, PDVen enthalten Regelungen spezifischer Sachverhalte mit Verbindlichkeitauf Bundesebene (in allen Ländern) Sie gelten als allgemeine Weisung Lf enthalten Handlungsempfehlungen mit ohne strikte Bindungswirkung Aber: Erfahrung sollte nicht leichtfertig ignoriert werden!! PDVen und Lf sind nur für den Dienstgebrauch bestimmt

  2. Dienstvorschriften zu unterscheiden sind aufgrund unterschiedlicher regionaler Geltung Polizeidienstvorschriften (PDV) Landesteile zu PDVen PDVen enthalten Regelungen spezifischer Sachverhalte mit Verbindlichkeitauf Bundesebene, sofern bundesweite Einigkeit über Regelungsbedürftigkeit besteht. Landesteile befassen sich mit Sachverhalten, für deren verbindliche Regelung auf Landesebene ein ergänzendes Bedürfnis erkannt ist In NRW gelten PDVen und dazu erlassene Landesteile gleichermaßen als allgemeine Weisung. Da nur Ergänzungen zu den Regelungen der jeweiligen PDV vorgenommen werden, bestehen keinerlei Konkurrenzen.

  3. Dienstvorschriften das Ordnungssystem 001 – 099 Allgemeines 100 – 199 Führung, Einsatz und Versorgung Hier besonders wichtig: PDV 100 „Führung und Einsatz der Polizei“ und Landesteile PDV 129: Personen- und Objektschutz (VS-NfD) PDV 131: Einsatz bei Entführungen (VS-NfD) PDV 132: Einsatz bei Geiselnahmen (VS-NfD) LF 150: Versorgung der Polizei im Einsatz

  4. Dienstvorschriften das Ordnungssystem 001 – 099 Allgemeines 100 – 199 Führung, Einsatz und Versorgung 200 – 299 Allgemeine Ausbildung und Leibeserziehung Hier besonders wichtig: PDV 201: allgemeine Ausbildung PDV 230: Übungen LF 290: Sport in der Polizei

  5. Dienstvorschriften das Ordnungssystem 001 – 099 Allgemeines 100 – 199 Führung, Einsatz und Versorgung 200 – 299 Allgemeine Ausbildung und Leibeserziehung 300 – 349 polizeiärztlicher Dienst 350 – 399 täglicher Dienst einschließlich Verbrechensbekämpfung Hier besonders wichtig: PDV 350: Wachdienstordnung LF 371: Eigensicherung PDV 384.I: Fahndung (VS NfD) PDV 389: Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen

  6. Dienstvorschriften das Ordnungssystem 001 – 099 Allgemeines 100 – 199 Führung, Einsatz und Versorgung 200 – 299 Allgemeine Ausbildung und Leibeserziehung 300 – 349 polizeiärztlicher Dienst 350 – 399 täglicher Dienst einschließlich Verbrechensbekämpfung 400 – 449 Dienst der technischen Einheiten 450 – 499 Selbstschutz der Polizei 500 – 549 Bootsführung u. Technik der Wasserschutzpolizei u. des BGS See 550 – 599 Flugwesen der Polizei 600 – 699 Wirtschaft und Verwaltung der Polizei 700 – 799 Kraftfahrtwesen der Polizei 800 – 899 Fernmeldewesen der Polizei 900 – 999 Waffen, Munition und Gerät der Polizei

  7. Polizeidienstvorschrift 100: • Inhaltliche Ansätze: • Grundlagen und Grundsätze • Allgemeine Maßnahmen • Taktische Maßnahmen • Maßnahmen aus besonderen Anlässen • Anlage 1: Planungs- und Entscheidungsprozess für den Einsatz • Anlage 2: Beurteilung der Lage (Merkpunkte) • Anlage 2: Durchführungsplan (Muster) • Anlage 4: Gliederung eines Befehls • Anlage 5: Grafischer Befehl (Muster) • Anlage 6: Führungsstab (Gliederungsmodell) • Anlage 7: Kräftesammelstelle • Anlage 8: Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung (IMK-Beschluss) • Anlage 9: „publizistische Grundsätze“ und „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates“

  8. Landesteile NRW zur PDV 100: Teil A Einsatz von Führungsstäben und Führungsgruppen; Ständige Stäbe Teil B Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Lageorientierung bei Einsätzen aus besonderem Anlass Teil C Nachbereitung polizeilicher Einsätze aus besonderem Anlass Teil D Betreuung von Polizeibeamtinnen und -beamten nach besonders belastenden beruflichen Ereignissen Teil E Leitlinien für den Einsatz der Polizei bei Sportveranstaltungen, insbesondere der Fußball- Bundesliga Teil F Einsatz der Polizei bei Bedrohungslagen Teil G Maßnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung rechtsextremistischer Veranstaltungen mit Öffentlichkeitsbezug Teil H Verhalten/Maßnahmen bei/nach Einsätzen mit gravierenden Folgen Teil I Einsatz der Polizei bei größeren Schadenslagen

  9. Landesteile NRW zur PDV 100: Teil J Einsatzleitlinie Beweissicherung und Freiheitsentziehung bei gewalttätigen Aktionen Teil K Polizeiliche Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, Verfolgungsfahrten Teil L Einsatz- und Objektakten. Teil M Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen

More Related