1 / 15

Trends und Perspektiven

Trends und Perspektiven. BA-Anerkennungsstelle. Ohne Anerkennung von Bildungsträgern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung keine Zukunft. Bildungsgutschein. Bildungsgutschein. Agentur für Arbeit. Teilnehmer. Kostenerstattung. Bildungsträger, -maßn. mit Zulassung. Bildungsgutschein.

sirius
Download Presentation

Trends und Perspektiven

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Trends und Perspektiven BA-Anerkennungsstelle Ohne Anerkennung von Bildungsträgern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung keine Zukunft

  2. Bildungsgutschein Bildungsgutschein Agentur für Arbeit Teilnehmer Kostenerstattung Bildungsträger, -maßn. mit Zulassung Bildungsgutschein

  3. Rechtsgrundlage Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV)

  4. AZWV • Erster Abschnitt (§§ 1 – 6) regelt dasAnerkennungsverfahren= Aufgabengebiet Anerkennungsstelle / Anerkennungsbeirat • Zweiter Abschnitt (§§ 7 – 14) regelt dasZulassungsverfahren (Zertifizierungsverf.) • = Aufgabengebiet Fachkundige Stellen / Anerkennungsbeirat

  5. Anerkennungs- und Zulassungsverfahrennach AZWV Anerkennungsstelle Anerkennung („Akkreditierung“) Fachkundige Stelle Zulassung („Zertifizierung“) Bildungsträger, -maßnahme

  6. Aufgaben der Anerkennungsstelle • Gewinnung von externen Sachverständigen für die Begutachtungen • Durchführung des Antragsverfahrens • Organisation der Begutachtung durch die Sachverständigen • Ausstellen von Anerkennungsbescheiden • Führen eines Verzeichnisses der Fachkundigen Stellen • Unterstützung des Anerkennungsbeirats

  7. Anerkennungsbeirat 9 Mitglieder: • Vertreter der Länder • Vertreter der Arbeitnehmer • Vertreter der Arbeitgeber • Vertreter der Bildungsverbände • Vertreter des BMWA • Vertreter des BMBF • drei unabhängige Experten

  8. Aufgaben des Anerkennungsbeirats Anerkennungs- beirat Empfehlungen zum Anerkennungsverfahren Empfehlungen zum Zulassungsverfahren Anerkennungsstelle Fachkundige Stelle

  9. Zulassungsvoraussetzungen Träger § 84 SGB III: • Träger besitzt erforderliche Leistungsfähigkeit • Träger ist in der Lage, durch eigene Vermitt-lungsbemühungen die Eingliederung der Teilnehmer zu unterstützen • Träger stellt sicher, dass adäquate Qualifizierung sowie Berufserfahrung bei Leiter und Lehrkräften vorliegen • Träger wendet ein System zur Sicherung der Qualität an

  10. Zulassungsvoraussetzungen Maßnahmen § 85 SGB III: • methodisch und inhaltlich effektiv gestaltet und für aktuelle Arbeitsmarktlage zweckmäßig • angemessene Teilnahmebedingungen • Abschluss mit aussagekräftigem Zeugnis • wirtschaftlich und sparsam geplant und durchgeführt und angemessen hinsichtlich Kosten und Dauer

  11. Beispiel für mögl. Empfehlung zum Zulassungsverfahren:Qualitätssicherungs-, -entwicklungssystem § 8 Abs. 4 AZWV: • „… ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung …“ Begründung zu § 8 Abs. 4 AZWV: • … anerkannte Methoden, wie z.B. … ISO 9001:2000 … EFQM … „lernerorientierten Qualitätstestierung“

  12. Beispiel für mögl. Empfehlung zum Zulassungsverfahren:Frage der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit § 9 Abs. 1 Nr. 6 AZWV: • die Kostensätze den Grundsätzen der Wirt-schaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und sachgerecht ermittelt werden

  13. Übergangsregelung Qualitätskriterien § 15 Abs. 2 AZWV: „Bis zur Verabschiedung von Empfehlungen des Anerkennungsbeirats zur Zertifizierung findet der Anforderungskatalog der Bundesanstalt für Arbeit an Bildungsträger und Maßnahmen der beruf-lichen Weiterbildung in der am 31. Dezember 2002 geltenden Fassung Anwendung.“ >> Qualitätsanforderungskatalog ist damit vorläufiger Prüfleitfaden für die Auditoren der FKS

  14. Übergangsregelungen Verfahren • ab Juli 2004 erfolgt eine Anerkennung durch die AA nur noch, soweit keine FKS tätig sind, längstens bis Ende 2005 • die vor dem 1. Juli 2004 von den AA erteilten Anerkennungen bleiben unberührt

  15. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

More Related