1 / 12

Neufassung des kirchlichen Rechtsschutzes für Mitarbeitervertretungen

Neufassung des kirchlichen Rechtsschutzes für Mitarbeitervertretungen. Die bisherige diözesane (MAVO)-Schlichtungsstelle wird zum 1. Oktober 2005 ersetzt durch. das Kirchliche Arbeitsgericht in Augsburg den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn die Einigungsstelle in Würzburg

silas
Download Presentation

Neufassung des kirchlichen Rechtsschutzes für Mitarbeitervertretungen

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Neufassung des kirchlichen Rechtsschutzes für Mitarbeitervertretungen

  2. Die bisherige diözesane (MAVO)-Schlichtungsstelle wird zum 1. Oktober 2005 ersetzt durch • das Kirchliche Arbeitsgericht in Augsburg • den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn • die Einigungsstelle in Würzburg • die Rechtssprechungsfunktion wird von der Schlichtungsfunktion getrennt

  3. Entwicklung der KAGO • mit der Grundordnung des kirchlichen Dienstes von 1993 wurde eine gerichtlicher Rechtsschutz durch unabhängige kirchliche Gerichte in Aussicht gestellt • gleichzeitig erhielt die Personalwesenkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands den Auftrag, einen Regelungsvorschlag auszuarbeiten • 1996/97: erster Entwurf und Anhörungen • 1998: Verabschiedung einer Beschlußvorlage durch den VDD und Prüfung durch den Hl. Stuhl • 2004: Entscheidung durch den Hl. Stuhl: Mandat für Umsetzung der KAGO in den deutschen Diözesen • 1.7.2005/1.10.2005 Inkraftsetzung der KAGO

  4. Motive für die Neufassung des kirchlichen Rechtsschutzes für MAVen • Verbesserter und wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz für Mitarbeitervertretungen • Interesse der Kirchen, im Zweifelsfall auch von der staatlichen Rechtsordnung respektiert zu werden (durch Anlehnung an das staatliche Arbeitsgerichtsgesetz)

  5. Wesentliche Neuerungen • Trennung von Rechts- und Regelungsstreitigkeiten • Zweigliedriger Gerichtsaufbau: • Tatsacheninstanz • Revisionsinstanz (zur Kontrolle und Vereinheitlichung der Rechtssprechung) • Öffentlichkeit des Verfahrens vor dem KAG (nicht vor der Einigungsstelle!) • insgesamt: starke Orientierung an staatlicher Praxis

  6. Rechtsstreitigkeiten alle Rechtsstreitigkeiten aus der MAVO Wahlverfahrensrecht Rechtsstreitigkeiten aus Verfahren vor der Einigungsstelle Beispiele: Verweigerung von MAV-Schulungen Verweigerung sachlicher Hilfen Eingruppierungsstreitigkeiten Geltendmachen von Informationsrechten Wahlprobleme, Amtsenthebung Regelungsstreitigkeiten „enumerativ“ – ausschließlich: § 18 (2) Versetzung oder Abordnung eines MAV-Mitglieds durch –DG - § 15 (2) Freistellung eines MAV-Mitglieds – durch MAV - § 36 (1) Nr. 1-11 - durch DG - § 37 (3) – durch MAV - Rechtsstreitigkeiten und Regelungsstreitigkeiten

  7. Rechtswege Kirchlicher Arbeitsgerichtshof Bonn • Revision zulässig: • bei grundsätzlicher Bedeutung • abweichenden Entscheidungen • Verfahrensmängel bei mit Regelungsfragen verbundenen Rechtsfragen und Verfahrensfragen Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg Diözesane Einigungsstelle Würzburg Rechtsstreitigkeiten Regelungsstreitigkeiten

  8. Möglichkeiten der Unterstützung der MAV bei Verhandlungen • Kirchliches Arbeitsgericht: • Beratung, Hilfestellung bei Antragstellung durch die DiAG • Bevollmächtigte, wenn das KAG dies für notwendig und zweckmäßig hält • Beistände mit Zustimmung des Dienstgebers (Ablehnung könnte angefochten werden) • Diözesane Einigungsstelle: • Beratung und Hilfestellung durch die DiAG bei der Vorbereitung auf das Verfahren

  9. Besetzung des kirchlichen Arbeitsgerichts in Augsburg Vorsitzender Richter: Dr. Heribert Staudacher Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgerichts München (von den bayrischen Diözesen berufen) Liste der aus den Kreisen der Diözesen und Caritasverbände berufenen Beisitzer A2 B2 C2 D2 E2 F2 A1 B1 C1 D1 E1 F1 Liste deraus den Kreisen der DiAGen und der BayRK berufenen Beisitzer aus Liste zum Termin aus Liste zum Termin

  10. Besonderheiten bei der Zusammensetzung und Besetzung der Einigungsstelle Vorsitzender – vom Bischof berufen Liste der von den DiAGen berufenen Beisitzer Liste der vom Generalvikar berufenen Beisitzer A1 B1 A2 B2 aus Liste zum Termin aus Liste zum Termin Ad-hoc-Beisitzer vom Antragsteller zum Verfahren benannt Ad-hoc-Beisitzer vom Antragsgegner zum Verfahren benannt

  11. Erwartungen an die neuen rechtlichen Regelungen • höhere Qualität der Entscheidungen (personell und strukturell) • Einheitlichkeit der Rechtssprechung • effektive Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts • Stärkung der Rechte und der Stellung der MAVen

More Related