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Vor- und Nachteile der staatlich geförderten Altersvorsorge Michael Santak

Vor- und Nachteile der staatlich geförderten Altersvorsorge Michael Santak. Altersvorsorge tut not. Die gesetzlichen Renten und Pensionen sinken. Das wissen 90 % der Bevölkerung, doch nur 40 % handeln auch danach. Dieses Phänomen wird als »Vorsorgeparadoxon« bezeichnet.

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Vor- und Nachteile der staatlich geförderten Altersvorsorge Michael Santak

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  1. Vor- und Nachteile der staatlich geförderten AltersvorsorgeMichael Santak

  2. Altersvorsorge tut not Die gesetzlichen Renten und Pensionen sinken. Das wissen 90 % der Bevölkerung, doch nur 40 % handeln auch danach. Dieses Phänomen wird als »Vorsorgeparadoxon« bezeichnet. Besserverdiener haben große Versorgungslücke auszugleichen (Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der monatlichen Nettorente). Eine private Altersvorsorge kann die Anhebung des Renteneintrittsalters ausgleichen. Jeder Vorsorge-Euro kann nur einmal ausgegeben, aber die geförderten Vorsorgeformen kumuliert werden.

  3. Privat-Rente • Sie zahlen beliebig große Teile Ihres Nettoeinkommens in eine private Rentenversicherung ein. Bei Auszahlung der Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert (z.B. 18 % bei Renteneintritt mit 65 oder 66 Jahren). Vorteile der Privat-Rente • Jeder kann sie abschließen, • die Beitragshöhe ist unbegrenzt, • das angesparte Kapital ist beleihbar, • das Kapital kann ausgezahlt werden (ab 60. Lebensjahr), • im Todesfall vor Rentenbeginn bleiben die Beiträge für die Erben erhalten (Beitragsrückgewähr), • es kann eine Rentengarantiezeit (Erben) • sowie eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

  4. Riester-Rente • Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und deren Ehepartner sowie alle Beamten und deren Ehepartner haben Anspruch auf Förderung. Zulagen: für jeden Erwachsenen 114 € p. a. (ab 2008: 154 € p. a.) und für jedes Kind 138 € p. a. (ab 2008: 185 € p. a.). • Die volle Zulage erhält, wer 3 % (ab 2008: 4 %) seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max. 1.575 €, ab 2008: 2.100 €) abzüglich der Zulagen in einen zertifizierten Vorsorgevertrag einzahlt. Vorteile der Riester-Rente • Neben Rentenversicherungen auch Fonds- und Banksparpläne gefördert, • die Beiträge sind in jedem Fall steuerfrei, • evtl. erhöhen zusätzliche Zulagen bspw. für Familien mit mehreren Kindern die Förderquote, • Frauen erhalten für den gleichen Beitrag die gleiche Rente wie Männer, obwohl sie durchschnittlich länger leben und die Rente länger beziehen (Unisex-Tarif wie in der GRV), • das Kapital ist pfändungssicher und wird bei Hartz IV nicht berücksichtigt, • 30 % des angesparten Kapitals können bei Beginn der Rente ohne Verlust der Förderung entnommen werden, vorher leihweise 10.000 bis 50.000 €, • das eingezahlte Kapital kann vererbt werden, allerdings muss die Förderung zurückgezahlt werden, es sei denn, das Kapital wird auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen.

  5. Rürup-Rente • Sie zahlen in eine private Rentenversicherung ein, die nicht beliehen, nicht verpfändet, nicht kapitalisiert, nicht übertragen und nicht vererbt werden kann. Beiträge bis 20.000 € (Verheiratete bis 40.000 €) teilweise (ab 2025 vollständig) als Sonderausgaben absetzbar. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken verringern dieses Vorsorgevolumen. 100 % steuerpflichtig erst bei Antritt ab 2040. Vorteile der Rürup-Rente • Steuerbegünstigt einschließbar sind auch Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente (Bezüge voll steuerpflichtig). • Hohe Steuerersparnisse möglich, insbesondere für Selbstständige. • Eine Rürup-Sofortrente bietet rentennahen Jahrgängen und steuerbelasteten Ruheständlern ein attraktives Steuerschlupfloch. • Hartz-IV-sicher, unpfändbar. Nachteile der Rürup-Rente • Die Ansprüche dürfen nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar sein (auf Vertrag achten, da nicht amtlich zertifiziert, sonst kein Sonderausgabenabzug). • Im Todesfall ist das einzahlte Kapital unwiderruflich verloren (es sei denn, Sie haben eine Hinterbliebenenrente vereinbart).

  6. Betriebs-Rente • Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, Teile Ihres Gehalts (bis zu 4 % der GRV-BBG) in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzuzahlen (2007: 2.520 €). Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Ein zusätzlicher Beitrag von bis zu 1.800 € kann steuerfrei angelegt werden. Nachteile der Arbeitnehmerfinanzierung • Auszahlungen KV/PV-beitragspflichtig (ausgenommen PKV-Mitglieder) • Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge verringert auch die Ansprüche an die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. • Sie verzichten auf den Arbeitgeberanteil und die Steuerzuschüsse zu Ihren Beiträgen zur GRV. • Bei Wechsel des Arbeitgebers drohen Verluste (Probleme bei der Portabilität). • Das Kapital darf nicht vererbt werden (Ausnahme: Abschluss einer Hinterbliebenenrente).

  7. Staatlich geförderte Altersvorsorge • Privat-Rente: Auszahlungen nur mit dem Ertragswert zu versteuern • Riester-Rente: bei Einzahlung Zulagen und Steuerersparnisse • Rürup-Rente: b. EZ Steuerersparnisse • Betriebs-Rente: b. EZ Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben Alle bieten: hohe Sicherheit, lebenslange Zahlung Zum Vergleich: ungeförderte Kapitalanlage • Auszahlplan: liquide, aber unsicher und endlich

  8. Förderung im Vergleich

  9. Vgl. Steuern und Sozialabgaben

  10. Vererbbarkeit im Vergleich

  11. Annahmen für die Beispielrechnungen 1 • Mann, geboren 1978, Beginn der Altersvorsorge: 2008 (mit 30 Jahren), Anspardauer: 37 Jahre, EZ: 200 € p. M., Renteneintritt 2045 (67 Jahre), Rentenbezugsdauer 18 Jahre (bis 2063 = 85 J.) • Bruttojahresverdienst: 42.000 € p.a. (mtl. 3.500 €) • verheiratet, ein Kind, Steuerklasse 3, Grenzsteuer-satz 28 % (= geringeres Steuersparpotenzial) • Beitrag: 1) Eigenaufwand: 2.400 € p. a. x 37 a = 88.800 € + 2) die jeweilige Förderung

  12. Privat-Rente

  13. Riester-Rente

  14. Rürup-Rente

  15. Betriebs-Rente

  16. Vergleich: ungefördertes Investment

  17. Vergleich der Vorsorgeformen 4. Privat-Rente: 954 € p.M. = 205.992 € 2. Riester-Rente: 1.293 € p.M. = 279.288 € 5. Rürup-Rente: 940 € p.M. = 203.040 € 1. Betriebs-Rente: 1.320 € p.M. = 285.210 € 3. Fondssparplan: 1.005 € p.M. = 217.080 €

  18. Annahmen für die Beispielrechnungen 2 Mann, geboren 1958, Beginn der Altersvorsorge: 2008 (mit 50 Jahren), Anspardauer: 16 Jahre, EZ: 200 € p. M., Renteneintritt 2024 (66 J.), Rentenbezugsdauer 19 Jahre (bis 2043 = 85 J.) Bruttojahresverdienst: 42.000 € p.a. (mtl. 3.500 €) ledig, kein Kind, Steuerklasse 1, Grenzsteuer-satz 37 % (= höheres Steuersparpotenzial) Beitrag: 1) Eigenaufwand: 2.400 € p.a. x 16 a = 38.400 € + 2) die jeweilige Förderung

  19. Privat-Rente

  20. Riester-Rente

  21. Rürup-Rente

  22. Betriebs-Rente

  23. Vergleich: ungefördertes Investment

  24. Vergleich der Vorsorgeformen 5. Privat-Rente: 227 € p.M. = 51.813 € 1. Riester-Rente: 325 € p.M. = 74.043 € 4. Rürup-Rente: 246 € p.M. = 55.860 € 2. Betriebs-Rente: 306 € p.M. = 69.825 € 3. Fondssparplan: 257 € p.M. = 58.482 €

  25. Netto-Rentabilität nach Steuern Fall 1 Fall 2 EZ: 88.800 €, 55 J. EZ: 38.400 €, 35 J.

  26. Sieger der Vorsorgeformen für Männer • Betriebs-Rente bringt langfristig die höchste Nettoauszahlung. Kurzfristig und für kinderreiche Familien ist jedoch meist die Riester-Rente besser. • Fondssparplan ist keine Altersvorsorge. Risiken: unsicher, ungeschützt, endlich.

  27. Welche Vorsorge für wen? • Privat-Rente: Sparer mit hohen steuerpflichtigen Einkünften im Ruhestand (Beamte) • Riester-Rente: Frauen und Familien mit vielen Kindern • Rürup-Rente: Selbstständige, Rentennahe, Rentner mit hohen steuerpflichtigen Einkünften • Betriebs-Rente: Arbeitnehmer • Fondssparplan: Für diejenigen, die bereits 10 % in ihre zusätzliche Altersvorsorge investieren.

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