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Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung -

AL II. Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung -. Raymund Helfrich Fachreferent Wirtschaftsführung. Es ist die wichtigste Kunst des Lehrers, die Freude am Schaffen und am Erkennen zu erwecken. (Albert Einstein).

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Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung -

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  1. AL II Neues Kommunales Finanzwesen Bayern- Doppelte kommunale Buchführung - Raymund Helfrich Fachreferent Wirtschaftsführung Es ist die wichtigste Kunst des Lehrers, die Freude am Schaffen und am Erkennen zu erwecken. (Albert Einstein)

  2. Der Teilnehmer kann Geschäftsfälle mittlerer Schwierigkeit buchen und Jahresabschlüsse beurteilen… Erforderliche Kenntnisse: der rechtlichen Grundlagen, des Systems der doppelten kommunalen Buchführung und der Analyse des Jahresabschlusses Lernziele

  3. Planungsrechnung Statistik und Vergleichs- Rechnung (Controlling) Kosten- und Leistungs- rechnung Finanzbuchhaltung Teilgebiete des betrieblichenRechnungswesens Betriebliches Informationssystem

  4. Aufgaben des Rechnungswesens § 57 Abs. 1 KommHV-Doppik: • Dokumentationsfunktion: • Aufzeichnung des Haushaltsvollzugs und damit • Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses • Kontrollfunktion: Überwachung • der Rechtmäßigkeit (Darstellung der Einhaltung • des Haushaltsplans), • der Wirtschaftlichkeit und • der Sparsamkeit • Dispositionsfunktion : = Bereitstellung von Informationen für • Haushaltsvollzug und • künftige Haushaltsplanung

  5. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung • Vollständigkeit (§ 57 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, § 72 Abs. 1 • KommHV- Doppik) • Verständlichkeit (§ 57 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Doppik) • Richtigkeit, Klarheit, Übersichtlichkeit und Nachprüfbarkeit • (§ 57 Abs. 4, § 58 Abs. 2 KommHV-Doppik) • Aktualität (§ 57 Abs. 4 2. Hs. KommHV-Doppik) • Stetigkeit (z.B. § 76 Nr. 5 KommHV-Doppik) • Keine Buchung ohne Beleg (§ 67 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik) • Sicherheit (§ 57 Abs. 3, § 58 Abs. 1 Satz 3 KommHV-Doppik) • Wirtschaftlichkeit (§ 57 Abs. 3 KommHV-Doppik)

  6. Inventur, Inventar, Bilanz Inventur: mengen- u. wertmäßige Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen, ...) aller Vermögensteile u. Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Körperliche und Buchinventur.(§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nrn. 2.1.1bis 2.1.3 BewertR) Inventar: ausführliches Bestandsverzeichnis, das das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist. (Tabellenform) Grundlage eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses.(§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nr. 2.1.4 ff. BewertR) Vermögens-rechnung(Bilanz): zu Summen und Gruppen zusammengefasste Darstellung aller Vermögens- und Schuldenwerte in Kontenform (§ 85 KommHV-Doppik)

  7. Arten: körperliche Inventur und Buchinventur (§ 70 Abs. 1 KommHV-Doppik) grundsätzlich einmal jährlich (Ausnahme: Festwerte, hier alle 3 Jahre, § 70 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Doppik), ab 150,01 € (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik) Inventurvereinfachungsverfahren: Stichprobeninventur (§ 71 Abs. 1 KommHV-Doppik) permanente Inventur (§ 71 Abs. 2 KommHV-Doppik) verlegte Inventur (§ 71 Abs. 3 KommHV-Doppik) Bewertungsvereinfachungsverfahren: Festwerte (§ 70 Abs. 2 KommHV-Doppik) Gruppenbewertung als Durchschnittsbewertung (§ 70 Abs. 3 KommHV-Doppik) oder Verbrauchsfolgebewertung (§ 78 KommHV-Doppik) Inventur

  8. Zeitlich vor- oder nachverlegte Inventur: Die Bestandsaufnahme darf innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Der ermittelte Bestandswert wird dann wertmäßig auf den Bilanzstichtag hoch- oder zurückgerechnet. Zeitlich verlegte Inventur I Wertfortschreibung (Inventur vor dem 31.12): Wert am Tag der Inventur + Wert der Zugänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag - Wert der Abgänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag = Wert am Abschluss-Stichtag Wertrückrechnung (Inventur nach dem 31.12): Wert am Tag der Inventur - Wert der Zugänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur + Wert der Abgänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur = Wert am Abschluss-Stichtag

  9. Beispiel: Abschluss-/Bilanzstichtag: 31.12 Inventur am 18.01 mit folgendem Bestandswert: GA 250.000 € Lt. Anlagenbuchhaltung wurden am 05.01 zwei Schreibtische für insgesamt 1.000 € gekauft Bestandswert GA am Bilanzstichtag: Wert am Tag der Inventur: 250.000 € Wert der Zugänge: 1.000 € = Wert am Abschlussstichtag: 249.000 € Zeitlich verlegte Inventur II

  10. Bewertungsvereinfachung I Festbewertung(§ 70 Abs. 2 KommHV-Doppik) für Sachanlagevermögen und Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe wenn regelmäßiger Ersatz und Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung und geringe Bestandsveränderung nach Größe Wert und Zusammensetzung Folgen: keine Abschreibungen, künftige Zugänge sind Aufwand und Folgeinventuren i.d.R. alle drei Jahre Beispiel:Bewertung des Medienbestandes der Stadtbücherei:Ausgaben während der letzten 10 Jahre (= Nutzungsdauer) abzüglich 50%-Wertabschlag

  11. Bewertungsvereinfachung II Gruppenbewertung(§ 70 Abs. 3 KommHV-Doppik) Gleichartige gleichartige oder annähernd gleichwertige Vermögens-gegenstände des Vorrats-vermögens anderebewegliche Vermögensgegenständeund Schulden Zusammenfassung zu einer Gruppe und Bewertung mit gewogenem Durchschnitt • Beachte:Sonderregelung in § 92 Abs. 3 KommHV-Doppik fürEröffnungsbilanz • für zusammengehörende BGA • in vergleichbarer Zusammensetzung • in größerer Zahl • mit nachrangigem Gesamtwert • einfache Durchschnittsbewertung

  12. Beispiel Gruppenbewertung mit gewogenem Durchschnitt: Bewertungsvereinfachung III

  13. Inventar I

  14. Inventar II

  15. Bedeutung der Bilanz Aktivseite Vermögensrechnung (BILANZ) Passivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Fremdkapital Bilanzsumme = Bilanzsumme VERMÖGEN Mittelverwendung Was haben wir mit dem Geld gemacht? KAPITAL Mittelherkunft Wo kommt das Geld her?

  16. Die Gliederung der kommunalen Bilanz (§ 85 KommHV-Doppik) • Aktiva Passiva • Eigenkapital1.1 Allg. Rücklage (Nettoposition)1.2 Rücklagen a. nicht aufzulös. Zuw.1.3 Ergebnisrücklagen 1.4 Verlustvortrag 1.5 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.Anlagevermögen1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände1.2 Sachanlagen 1.3 Finanzanlagen 2. Umlaufvermögen2.1 Vorräte2.2 Forderungen2.3 Wertpapiere2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4. Nicht durch EK gedeckter Fehl- betrag

  17. Kommunale Eröffnungsbilanz - Praxisbeispiel Quelle: BKPV

  18. Vorauss.: Anlagevermögen (§ 98 Nr. 4 KommHV-Doppik) AHK bis 410 € netto (GWG): Behandlung als Aufwand (§ 79 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik) Konto: 5223 Veranschlagung als Aufwand (§ 98 Nr. 6 KommHV-Doppik) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 KommHV-Doppik) und als Auszahlungim Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 KommHV-Doppik) Sonderfall Sammelposten (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik): wenn zur Vereinfachung gerechtfertigt + Steuerungsfunktion gewährleistet von 150,01 € netto bis 1.000 € Konten: Aktivierung: 085 Finanzrechnung: 7832 Abschreibung (AfA): 5716 (mit 20 %) Achtung: Sammelposten bleibt unverändert, Verkaufserlöse sind Erträge (Kto. 4542) Veranschlagung: AfA i.H.v. 20 % im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik ) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22 KommHV-Doppik) Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

  19. 2. AHK über 410 € netto und keine Sammelpostenbildung: Konten: Aktivierung auf dem entsprechenden Konto Auszahlung: 7831 AfA : 5711 – 5715 [wenn abnutzbar, zeitanteilige (§ 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 KommHV-Doppik, Nr. 6.8.3 BewertR), planmäßige AfA (§ 79 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik), i.d.R. linear (§ 79 Abs. 1 Satz 2 KommHV- Doppik) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik) ] Veranschlagung: planmäßige AfA (§ 98 Nr. 2 KommHV-Doppik ) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22 KommHV-Doppik) 3. AHK über 1.000 €: Behandlung immer analog Nr. 2! Achtung: Werterfassungsgrenze immer 150,01 € netto (§ 71 Abs. 4, § 79 Abs. 2 Satz 5 KommHV-Doppik) bzw. 500,01 € netto bei Erstinventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik)! Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) II

  20. Sonderform des Eigenkapitals (§ 85 Abs. 3 Nr. 2 KommHV-Doppik) Veranschlagung: in voller Höhe als Einzahlung im Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Nr. 15 KommHV-Doppik) und anteilig in Höhe des Auflösungsbetrages (§ 98 Nr. 56 KommHV-Doppik) als Ertrag im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KommHV-Doppik) Konten: Passivierung: Kontengruppe 23 Auflösung: je nach Art des Sonderpostens Kontenart 416, 417, 437, 438 oder 457 Sonderposten (§ 73 KommHV-Doppik)

  21. Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem Eröffnungsbilanzstichtag, anzusetzen (§ 79 Abs. 1 KommHV-Doppik) Für Vermögensgegenstände, die vor länger als fünf bzw. 10 Jahren angeschafft oder hergestellt wurden, kann hiervon abgewichen werden, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand ermittelt werden können (§ 92 Abs. 2 KommHV-Doppik). In diesem Fall sind Ersatzwerte anzusetzen. Werterfassungsgrenzen: 500,01 € netto bei der erstmaligen Inventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik), 150,01 € netto danach (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik) Vermögensbewertung

  22. Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten - Anschaffungspreisminderungen + nachträgliche Anschaffungskosten = Anschaffungskosten Materialeinzelkosten (Pflicht) + Fertigungseinzelkosten (Pflicht) + Sondereinzelkosten der Fertigung (Pflicht) + zeitanteilige Materialgemeinkosten (Wahlrecht) + zeitanteilige Fertigungsgemeinkosten (Wahlrecht) + zeitanteiliger Wertverzehr des Anlagevermögens (Wahlrecht) + zeitanteilige Fremdkapitalzinsen (Bauzeitzinsen) = Herstellungskosten Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 77 Abs. 2 bis 4 KommHV-Doppik)

  23. Aktiva Niederstwertprinzip Anlagevermögen: gemildertes Niederstwertprinzip(§ 79 Abs. 3 KommHV-Doppik) Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip(§ 79 Abs. 4 KommHV-Doppik) Passiva Verbindlichkeiten: Rückzahlungsverpflichtung Rückstellungen: nach vernünftiger Beurteilung (§ 77 Abs. 5 KommHV-Doppik) Vosichtsprinzip (Nr. 1.1.2 BewertR)

  24. Wertveränderungen in der Bilanz Aktiva Passiva Gesch. ausst. Verbind- lichkeiten Maschinen Bank, Kasse Eigenkapital Darlehen Bilanzsumme 34.500,- 154.500 150.000,- 2.000,- 2.500,. 70.000,- 50.000,-

  25. Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Eröffnungsbilanz Aktiva Passiva Eigenkapital (Nettoposition) Maschinen 150.000 70.000 Geschäftssausstattung (GA) 2.000 Darlehen 50.000 liquide Mittel (Bank und Kasse) 2.500 Verbindlichkeiten 34.500 154.500 154.500 S Maschinen H S Eigenkapital H AB 150.000 AB 70.000 S GA H S Darlehen H AB 2.000 AB 50.000 S liquide Mittel H S Verbindlichkeiten H AB 2.500 AB 34.500

  26. S H S H S H S H Von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz A Eröffnungsbilanz EB P AVUV EKFK Passive Bestands- konten Aktive Bestands- konten S Eröffnungsbilanzkonto EBK H EKFK AVUV AB Mehr. AB Mehr. Mind. SB Mind. SB S Schlussbilanzkonto SBK H AVUV EKFK A Schlussbilanz SB P AVUV EKFK

  27. nennt die vom Geschäftsfall betroffenen Konten (mind. zwei!) besteht ausSollkonto (Betrag) anHabenkonto Betrag Vorgehensweise: Welche Konten sind betroffen? Um welche Art von Konten handelt es sich? Mehrung oder Minderung? Auf welcher Kontenseite wird gebucht? Buchungssatz

  28. Unterkonten des Eigenkapitalkontos(Nettoposition) Eigenkapital S H Minderung des Eigenkapitals Mehrung des Eigenkapitals Aufwandskonten Ertragskonten Erträge (z.B. Mieterträge): Aufwendungen (z.B. Entgelte): vermindern Eigenkapital und bilden den Werteverzehr im Unternehmen ab Erfolgswirksame Wertabflüsse erhöhen das Eigenkapital Erfolgswirksame Wertzuflüsse Ergebnisrechnungskonten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos und werden im Ergebnisrechnungskonto (ERK), das in das Eigenkapitalkonto einfließt, abgeschlossen.

  29. Abschluss der Erfolgskonten S H Mieterträge 750 750 ERK 1.500 S H Personalaufw. 1.000 1.000 ERK 2.000 S H Gebühren 4.000 2.000 2.000 ERK S H Ergebnisrechnungskonto Pers. aufw. 2.000 1.500 Mieterträge 4.000 Gebühren Überschuss 3.500 5.500 5.500 Eigenkapital (Nettoposition) S H Minderung des Eigenkapitals Mehrung des Eigenkapitals um 3.500

  30. Kommunaler Kontenrahmen Quelle: BKPV Kontenklassen NKF Bayern Klasse 0 Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 immate- rielles Vermö- gen und Sach- anlagen Finanz- Anlagen, Umlauf- vermö- genund aktiveRAP Eigen-kapital, Sonder-postenundRück-stell-ungen Verbind- lich- keiten und passive Rech- nungs- abgren- zung Erträge Aufwen- dungen Ein-zahl-ungen Aus-zahl-ungen Ab- Schluß-konten,Korrek-turen KLR KLR Aktiva Passiva Erträge Auf-wand Zahlungen Ab-schluß Vermögensrechnung Ergebnis-rechnung KLR Finanz-rechnung

  31. NKFB/kaufmännisches Rechnungswesen I Quelle: BKPV, Meidel Bilanz Aktiva Passiva Finanzrechnung Ergebnisrechnung Einzahlungen ./. Auszahlungen Erträge ./. Aufwendungen Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital Ergebnissaldo Liquiditätssaldo Finanzrechnung:- direkte Cash-Flow-Rechnung- Darstellung/Ermächtigung Investitionen und Finanzierung- Liquiditätsbetrachtung- Vergleichbarkeit mit Kameralistik Systemerweiterung

  32. Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Einzahlungen ./. Auszahlungen Einzahlungen ./. Auszahlungen Liquiditätssaldo Liquiditätssaldo NKFB/kaufmännisches Rechnungswesen II Bilanz Aktiva Passiva Finanzrechnung Ergebnisrechnung Einzahlungen ./. Auszahlungen Erträge ./. Aufwendungen Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital Ergebnissaldo Liquiditätssaldo Quelle: BKPV, Meidel

  33. Einzahlungen - Auszahlungen = Veränderung des Zahlungsmittelbestandes Einnahmen - Ausgaben = Veränderung des Geldvermögens (Zahlungsmittel + Forderungen – Verbindlichkeiten) Erträge (Wertzuwachs)- Aufwendungen (Wertverzehr) = Veränderung des Eigenkapitals Begriffsabgrenzungen

  34. Buchungskreise der doppelten kommunalen Buchführung Finanzrechnungs- kontenkreis Bestands- kontenkreis Ergebnis- kontenkreis Einzahlungs- konten Auszahlungs-konten Aktivkonten Passivkonten Ertrags- konten Aufwands- konten Ergebnisrechnungskonto S Finanzrechnungsk. H S Schlussbilanzkonto H S H Saldo: Finanzmittel- fehlbetrag Saldo: Finanzmittel- überschuss liquide Mittel Eigenkapital(Nettoposition) Saldo: Überschuss Saldo: Fehlbetrag

  35. Unterkonten des Kontos liquide Mittel(Bank und Kasse) S liquide Mittel H Mehrung des Zahlungsmittelbestandes Minderung des Zahlungsmittelbestandes Einzahlungskonten Auszahlungskonten • Finanzrechnungskonten sind Unterkonten des Kontos liquide Mittel und • werden über das Finanzrechnungskonto, abgeschlossen. • Sie sind originär zu bebuchen durch • direkte Bebuchung statt Bank oder Kasse oder • durch statistisches Mitführen.

  36. Abschluss der Finanzrechnungskonten S H Mietausz. 750 750 FRK 1.500 S H Gebühreneinz. 1.000 1.000 FRK 2.000 S H Zinsausz. 4.000 2.000 2.000 FRK S H Finanzrechnungskonto Gebühreneinz. 2.000 1.500 Mietausz. 4.000 Zinsausz. Fehlbetrag 3.500 5.500 5.500

  37. Kauf eines neuen Dienstwagens für brutto 20.000,00 €. Bezahlung des Dienstwagens durch Überweisung. Barkauf einer Druckerpatrone über 50,00 € für das Büro Landrat. Festsetzung der Verwaltungsgebühr für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis über 4.380 €. Erhalt des Zuwendungsbescheides vom Land für das neu gekaufte Katastrophenschutzfahrzeug in Höhe von 75.000,00 €. Die Zuwendung für das Fahrzeug geht auf dem Konto ein. Beispiele für Geschäftsfälle

  38. Lösungen zu den Geschäftsfällen 1. 073 Fahrzeuge an 3511 VLL 20.000,00 € 2. 3511 VLL an 7831 Ausz. f. bew. AV (181 Bank) 20.000,00 € 3. 5431 Geschäftsaufwendungen an 7431 Geschäftsauszahlungen 50,00 € (183 Kasse) 4. 161 Gebührenforderungen an 4311 Verwaltungsgebühren 4.380,00 € 5. 164 Transferforderungen an 2312 Sonderposten aus Zuwendungen 75.000,00 € 6. 6811 Investitionszuwendungen (181 Bank) an 164 Transferforderungen 75.000,00 €

  39. unbedeutend in der Hoheitsverwaltung zu beachten: Umsatzsteuer Einkauf Verkauf Vorsteuer Umsatz- (Mehrwert-)steuer Forderung ggü. Finanzamt Verbindlichkeit ggü. FinanzamtAktivkontoPassivkonto 178 373 Umsatzsteuer

  40. zur Darstellung des Werteverzehrs durch Nutzung, technischen Fortschritt, Verschleiß und außergewöhnliche Ereignisse für das abnutzbare Anlagevermögen auf der Grundlage der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zeitanteilig im Jahr der Anschaffung (§ 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV-Doppik) in der Verwaltung: nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik) i.d.R. linear Buchungssatz: Abschreibungen an Bestandskonto Vermögensgegenstände über 150 € und unter 1000 € netto: Erfassung auf gesondertem Konto und Abschreibung über 5 Jahre (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik) – Kann-Bestimmung!Buchungssatz: Abschreibungen auf Sammelposten an Sammelposten Planmäßige Abschreibungen

  41. Anlagevermögen (auch Grundstücke!): nur bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung (§ 79 Abs. 3 Satz 1 KommHV-Doppik) ggf. später Wertzuschreibung Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip = immer außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert am Abschlussstichtag (§ 79 Abs. 4 KommHV-Doppik) ggf. später Wertzuschreibung Außerplanmäßige Abschreibungen

  42. Erfordernis einer schriftlichen oder elektronischen Kassenanordnung (§ 45 Abs. 1, § 46 KommHV-Doppik) in den Fällen des § 34 KommHV-Doppik förmliche oder allgemeine Zahlungsanordnungen (§§ 35,36 KommHV-Doppik) mit Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit (§ 37 KommHV-Doppik) und Unterschrift des Anordnungsbefugten (§ 34 Abs. 2 KommHV-Doppik) Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch die Kasse (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik) und zeitliche (§ 61 KommHV-Doppik) und sachliche (§ 63 KommHV-Doppik) Buchung Organisation der Finanzbuchhaltung

  43. Buchen einer Aufwandsrechnung

  44. Journal (zeitlicher Nachweis)

  45. Tagesabschluss

  46. Kontogegenbuch

  47. wenn wirtschaftliche Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen und Zeitpunkt der Zahlung verschiedene Jahre betreffen Arten: Zahlungsvorgang im Nachjahr(antizipative Rechnungs-abgrenzung):Buchung am 31.12: Sonstige Forderungen an Ertragskonto oderAufwandskonto an Sonstige VerbindlichkeitenBuchung bei Zahlungseingang/Bezahlung:Liquide Mittel an Sonst. Ford. oderSonst. Verb. an Liquide Mittel Zahlungsvorgang im Jahr vor der wirtschaftlichen Zuordnung (transitorische Rechnungsabgrenzung):Buchung am 31.12: Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) an Aufwandskonto oderErtragskonto an Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)Buchung zu Beginn des neuen Geschäftsjahres:Aufwandskonto an ARA oderPRA an Ertragskonto Zeitliche Abgrenzung

  48. Aufwand des jeweiligen Jahres, der dem Grunde nach feststeht, dessen Höhe und/oder Fälligkeit aber noch nicht bekannt ist Ausweisung am Jahresende als Verbindlichkeit in Form von Rückstellungen auf der Passivseite Buchungssatz bei Bildung: Aufwandskonto an Rückstellungskonto Buchungssatz bei Inanspruchnahme:Rückstellungskonto an liquide Mittel (Rückst. = Zahlung) oderRückstellung an liquide Mittel an Erträge a.d. Auflös. v. Rückstellungen oder Rückstellungskonto und Periodenfremder Aufwand an liquide Mittel Rückstellungen (§ 74 KommHV-Doppik)

  49. Abgrenzung kamerales und kaufmännischesRechnungswesen Quelle: Lehrbuch Band 18 Abb. 79

  50. Anlagevermögen 93.420.134 Umlaufvermögen Forderungen 2.139.533 Liquide Mittel . 15.715.597 Summe ........................ 17.855.130 ARA ............. 514.123 Bilanzsumme... ........... 111.789.387 langfristig Nettoposition.......................................... 50.860.929 Sonderposten.......................................... 16.229.372 Pensionsrückstellungen............................ 8.327.603 Sonstige Rückstellungen............................ 1.349.057 Verbindlichkeiten gggü. Kreditinstituten.... 30.699.334 Summe 107.466.295 kurzfristig Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen........................ 55.435 Verbindlichkeiten aus LL ...... 175.590 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen… … 2.069.514 Verbindlichkeiten ggü. Sondervermögen... ... ... 114.102 Verbindlichkeiten ggü. verb. Unternehmen.. .. 816.944 Sonstige Verbindlichkeiten............................. 759.507 PRA 332.000 Summe 4.323.092 Bilanzsumme 111.789.387 Aufbereitete Bilanz Aktiva Schlussbilanz Passiva

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