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Der Beitrag des Zahlungsverkehrs zu Integration und Stabilität der Europäischen Finanzmärkte

Der Beitrag des Zahlungsverkehrs zu Integration und Stabilität der Europäischen Finanzmärkte. Ralf Schmidt, Z 11-7. Gesetzlicher Auftrag. Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 3

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Der Beitrag des Zahlungsverkehrs zu Integration und Stabilität der Europäischen Finanzmärkte

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  1. Der Beitrag des Zahlungsverkehrs zu Integration und Stabilität der Europäischen Finanzmärkte Ralf Schmidt, Z 11-7

  2. GesetzlicherAuftrag • Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 3 „... und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungs-systeme bei.“ • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art. 127 (2) / Satzung des ESZB und der EZB, Art. 3 (Aufgaben) „Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, [...] das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.“ • Satzung des ESZB und der EZB, Art. 22 (Verrechnungs- und Zahlungssysteme) „Die EZB und die nationalen Notenbanken können Einrichtungen zur Verfügung stellen und die EZB kann Verordnungen erlassen, um effiziente und zuverlässige Verrechnungs- und Zahlungssysteme innerhalb der Gemeinschaft und im Verkehr mit dritten Ländern zu gewährleisten.“ Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 2

  3. Kerngeschäftsfeld „Unbarer Zahlungsverkehr“ Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 3

  4. Funktionen im Kerngeschäftsfeld„Unbarer Zahlungsverkehr“ Eigener SystembetriebOperative Rolle ÜberwachungRegulatorische Rolle Überwachung Bereitstellung von Marktinfrastrukturen für den Individual- und Massen-zahlungsverkehr Beobachtung und Analyse von Risiken im Zahlungsverkehr Beobachtung und Analyse von Risiken im Zahlungsverkehr DEUTSCHE BUNDESBANK Sicherheit und Effizienz im unbaren Zahlungsverkehr PolitikRolle als Katalysator / Moderator Politik national, europaweit, weltweit Mitgestaltung an der Weiterentwicklung von ZV-Abwicklung und -Strukturen Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 4

  5. PolitikRolle als Katalysator / Moderator Förderung eines einheitlichen Zahlungsverkehrs- und Wertpapierverrechnungsraums in Europa (z. B. SEPA) sowie der Finanzmarktstabilität u. a. durch Harmonisierung, Standardisierung Mitarbeit in einer Vielzahl nationaler und internationaler Gremien unter Beteiligung von u. a. Banken Bankenverbänden (einschl. DK) Zentralbanken (u. a. ESZB, BIZ, G10-Staaten) Aufsichtsbehörden ISO- bzw. DIN-Mitgliedern SWIFT Kontinuierlicher Dialog mit dem Kreditgewerbe und strategischen Kunden („Schlüsselkunden“) Beratungen mit dem Gesetzgeber und der Bankenaufsicht Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 5

  6. Eigener SystembetriebOperative Rolle Angemessene aktive Beteiligung am unbaren Zahlungsverkehr Bedeutende Beteiligung am Individualzahlungsverkehr  Wichtig für Geldpolitik und Mindestreserve  Betrieb von TARGET2-Bundesbank Subsidiäre Beteiligung am Interbanken-Massenzahlungsverkehr  Ergänzendes und wettbewerbsneutrales Leistungsangebot zum privaten Sektor  Betrieb von EMZ und SEPA-Clearer Förderung rationeller Verfahren und Standards, Steigerung der Effizienz Ordnungspolitischer Einfluss auf Laufzeiten, Entgelte und (technische) Standards  Eigene Leistungs- und Konditionengestaltung Verrechnung in hoch sicherem und hoch liquidem Zentralbankgeld Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 6

  7. Einige Grundbegriffe vorweg…Massenzahlungsverkehr und Individualzahlungsverkehr Individualzahlungsverkehr Massenzahlungsverkehr • Verarbeitung transaktionsbasiert, d. h. jede Zahlung einzeln • Dispositionsrelevant • Immer eilig, mindestens taggleich • Tendenziell eher höhere Beträge und geringe Stückzahlen • Interbanken- und Kundenzahlungen • Geldpolitischer Bezug • Geldliche Verrechnung von Geldmarkt-, Wertpapier-, Devisenhandels- und Derivategeschäften • Verrechnung von Nebensystemen(Wertpapier, Massen-ZV) • Stapelverarbeitung • Summen sind dispositionsrelevant • Nicht eilig, möglichst kurze Laufzeit • Überwiegend niedrige Beträge und hohe Stückzahlen • Kundenzahlungen • Diverse Zahlungen des Alltags, z. B.: Gehalts- und Rentenzahlungen, Zahlungen von Privatkunden und Geschäftskunden Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 7

  8. Einige Grundbegriffe vorweg…Nettoverrechnung Bank B an Bank A Bank A an Bank B 500 7:00 Uhr 100 300 Summe 700 12:00 Uhr Summe 600 200 200 16:00 Uhr 17:00 Uhr Differenz/ Nettobetrag 100 Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 8

  9. Einige Grundbegriffe vorweg…Bruttoverrechnung Bank B an Bank A Bank A an Bank B 7:00 Uhr 500 100 10:00 Uhr 300 12:00 Uhr 16:00 Uhr 200 200 17:00 Uhr Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 9

  10. Einige Grundbegriffe vorweg… Bruttoverrechnung und Nettoverrechnung Bruttoverrechnung Nettoverrechnung • Strenges Deckungsprinzip (allerdings Innertageskredit möglich) • Verrechnung und sofortige Buchung einzelner Zahlungen (in Echtzeit)  Sofortige Finalität Höherer Liquiditätsbedarf • Kein Systemrisiko / kein Dominoeffekt • Beispiel für ein Echtzeit-Bruttoverrechnungssystem(Real-Time Gross Settlement, RTGS): TARGET2 (Betreiber: Eurosystem) • Gegenseitige Verrechnung von Zahlungen (bilateral und/oder multilateral) zunächst ohne Geldfluss • Endgültiger Zahlungsausgleich (auf Basis von Salden) üblicherweise erst am Tagesende  Keine sofortige Finalität  Liquiditätssparend • Systemrisiko / Dominoeffekt • Beispiel für ein Nettoverrechnungssystem: EURO1 (Betreiber: EBA CLEARING) Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 10

  11. Strategische Überlegungenzur Entwicklung des TARGET-Systems Erfüllung der Anforderungen der Geldpolitik des Eurosystems Bereitstellung eines sicheren und verlässlichen Mechanismus für die Verrechnung von Euro-Zahlungen Förderung der Integration des Euro-Geldmarkts, der für eine reibungslose Umsetzung der einheitlichen Geldpolitik unabdingbar ist Steigerung der Effizienz bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen Schaffung einer gemeinsamen Zahlungs- und Abwicklungsinfrastruktur als Voraussetzung für die weitere Finanzmarktintegration in Europa Maßstab für die Verarbeitung von eiligen Zahlungen setzen hinsichtlich Schnelligkeit, Sicherheit, Öffnungszeiten und Qualität der Dienstleistung Ein Echtzeitbrutto-System (Real-Time Gross Settlement [RTGS]-System) ist die optimale Lösung für eine schnelle und sichere Abwicklung von Transaktionen Mitwirkung von Zentralbanken trägt zur Risikoreduktion bei (insolvenzsicher, Verrechnung in sicherem und liquidem Zentralbankgeld, keine kommerziellen Interessen, flexibles Liquiditätsmanagement, offener Zugang) Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 11

  12. ÜberblickTARGET2 … … ist das Echtzeit-Bruttozahlungssystem des Eurosystems in 2. Generation. … wickelt Individualzahlungen (Interbanken- sowie Kundenzahlungen) von Banken des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) schnell und sicher ab. … bucht Transaktionen kontinuierlich einzeln in Zentralbankgeld mit sofortiger Finalität. … ermöglicht die geldliche Verrechnung von Nebensystemen (z. B. Wertpapierverrechnungssysteme). … verrechnet Geldmarktoperationen des Eurosystems und gewährleistet den raschen Austausch von Zentralbankliquidität zwischen den nationalen Geldmärkten. … bietet zahlreiche Optionen für ein pan-europäisches Liquiditätsmanagement. … bietet allen Teilnehmern harmonisierte Leistungen zu einheitlichen Preisen bei nationalen wie grenzüberschreitenden Zahlungen an. … basiert auf einer einheitlichen technischen Plattform. … ist rechtlich als multiples System strukturiert. TARGET = Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 12

  13. TARGET2Leistungsumfang (1/2) Kontinuierliche und einzelne Verarbeitung der Zahlungen Verrechnung in Echtzeit mit sofortiger Endgültigkeit  Eingehende Guthaben können sofort wieder verwendet werden Verrechnung in sicherem und liquidem Zentralbankgeld National und grenzüberschreitend gleiche Abwicklung von Euro-Überweisungen und „Interbank“-Lastschriften in Euro Kein Betragslimit (weder Ober- noch Untergrenze) Vorabeinlieferung von Zahlungen möglich (bis zu 5 Geschäftstage im voraus) Grenzüberschreitend harmonisierte Funktionen, Leistungen, techn. Schnittstellen und Preise Lange Öffnungszeiten (für die Nebensystemverrechnung auch nachts) Sehr hohe Erreichbarkeit von Kreditinstituten Fortschrittliche Notfallvorsorge (Business Continuity) Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 13

  14. TARGET2Leistungsumfang (2/2) Zahlreiche Optionen für europaweites Liquiditätsmanagement Konzentration der Euro-Zentralbankliquidität möglich Liquiditätsersparnis durch hohes Verrechnungsvolumen („Alles in einem System“) Mindestreserve-Guthaben stehen am Tag für Zahlungsverkehrszwecke zur Verfügung Unbeschränkte Gewährung zinsloser Innertageskredite gegen die Hinterlegung von Sicherheiten (in DE noch über Heimatkonto) Grenzüberschreitende Nutzung der RTGS-Konten durch Banken und Nebensysteme Unterschiedliche Verrechnungsdienstleistungen für alle Arten von Nebensystemen, z. B. Wertpapierverrechnungssysteme (SSSs) Zentrale Kontrahenten (CCPs) Andere Zahlungsverkehrssysteme (z.B. Massen-ZV) Optionale Module für individuelle Bedürfnisse der Zentralbanken (z. B. MR-Verwaltung) Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 14

  15. TARGET2Möglichkeiten der Liquiditätssteuerung Liquiditätssparende Verrechnung durch Einsatz liquiditätssparender Prozeduren Priorisierung von Zahlungen: „highly urgent“, „urgent“ oder „normal“ Liquiditätsreservierung für „highly urgent“- und „urgent“-Zahlungen Bilaterale und multilaterale Limite Liquiditätspooling Warteschlangentransparenz und aktives Warteschlangenmanagement Definition einer Ausführungszeit: „Frühestens“ oder „Spätestens“ Vorabeinlieferung (bis zu 5 Geschäftstage im Voraus) Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 15

  16. TARGET2Die „Spinne im Netz“ Zentrale Gegenparteien (CCP) Wertpapier-Ver-rechnungssysteme [CBF, EOC …] Handel FX Markt Kapitalmärkte Individual-ZV-Systeme [TARGET2] Massen-ZV-Systeme Güter & Dienste Geldmarkt NZB Sicherheiten-Management-System … … Marktpreise Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 16

  17. TARGET2Technischer Betrieb Test & Training (T&T) Live PeriodicRegion Rotation REGION 1 REGION 2 SITE A SITE C P P Asynchronous remote copy Synchronous remote copy Synchronous remote copy S S SITE D SITE B Hot back-up Hot back-up Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 17

  18. TARGET2Mögliche Notfallmaßnahmen Verlagerung des SSP-Betriebs auf einen anderen Standort Änderung der Betriebszeiten der SSP (Verlängerung Tagesbetrieb um max. 2 Stunden) Notfallabwicklung für sehr kritische und ggf. kritische Zahlungen im Contingency Module Pauschale Abschlagszahlungen („backup lump-sumpayments“) Notfallzahlungen („backup contingency payments“) National Service Desk handelt im Auftrag eines Teilnehmers / Nebensystems Eine andere Zentralbank oder das „Operational Team“ der SSP übernehmen Aufgaben einer ausgefallenen Zentralbank Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 18

  19. TARGET2als systemrelevante Infrastruktur Einstufung durch die „oversight“ als „systemicallyimportantpaymentsystem (SIPS)“ Besondere Bedeutung für Finanzstabilität „Oversight“ überprüft die Einhaltung der vom „committee on paymentandsettlementsystems (CPSS)“ definierten Grundprinzipien („coreprinciples“) Grundprinzipien des bei der BIZ (Basel) angesiedelten CPSS Zehn Mindestvoraussetzungen, die relevante Systeme erfüllen sollen Umfassen rechtliche und operative Aspekte sowie Risikomanagement Können auch auf Teilnehmer (i. d. R. Banken) Anwendung finden Beispiel: Grundprinzip VII „Die … Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen müssen sich daher nicht nur mit der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Komponenten des Hauptsystems befassen, sondern auch mit den Komponenten der Systemteilnehmer (gegebenenfalls einschl. der indirekten Teilnehmer).“ Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 19

  20. TARGET2„Ein paar Zahlen…“ Rd. 900 Institute in Europa nehmen direkt teil, insgesamt sind ca. 60.000 Institute weltweit über TARGET2 erreichbar Rd. 70 Nebensysteme verrechnen über TARGET2 Täglich verarbeitet das System im Schnitt rd. 355.000 Zahlungen, an Spitzentagen über 500.000 Zahlungen Rd. 60% der Zahlungen sind Kundenzahlungen 2/3 der Zahlungen liegen unter 50.000 Euro Der tägliche Umsatz beträgt im Durchschnitt 2,3 Billionen Euro (Entspricht knapp dem BIP Deutschlands im Jahr 2010) Der Anteil Deutschlands beträgt rd. 50% (Stück) bzw. rd. 35% (Umsatz) Der TARGET2-Marktanteil bei den „Large valuepaymentsystems“ beträgt 59,3% (Stück) bzw. 90,3% (Umsatz) Stand: 2. Quartal 2011 Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 20

  21. ÜberwachungRegulatorische Rolle Z V - Ü B E R W A C H U N G B A N K E N A U F S I C H T • Objekte: ZV-Systeme, ZV-Instrumente, Korrespondenzbankaktivitäten, SWIFT • Ziel: Sicherheit und Effizienz des Zahlungsverkehrs, Reduzierung des systemischen Risikos • Umfang: reicht von Appellen bis hin zur Regulierungsmöglichkeiten • Kooperative Überprüfung auf Einhaltung normierter Leitlinien • Aufgabe der Zentralbanken • Objekte: einzelne Institute • Ziel: Funktionsfähigkeit des Bankgewerbes sichern und Schutz der Gläubiger durch Kontrolle von Bonität und Liquidität der einzelnen Banken • umfangreiches regulatorisches Rahmenwerk • Detaillierte Überwachung der Institute / Vor-Ort Prüfungen • Wahrnehmung durch Bankenaufsichts-behörde(z. T. auch Zentralbank oder wenigstens Beteiligung der Zentralbank) U N T E R S C H I E D E Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 21

  22. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Ralf Schmidt, Z 11-7 Frankfurt am Main 9. November 2011 Seite 22

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