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ERSTUNTERWEISUNG

ERSTUNTERWEISUNG. Bitte lesen!.

salma
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ERSTUNTERWEISUNG

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Presentation Transcript


  1. ERSTUNTERWEISUNG

  2. Bitte lesen! • Diese Präsentation wird Ihnen von Industrieservice Bromberger kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie muss zu Zwecken der Unterweisung auf Ihren Betrieb angepasst werden. Wenn Sie eine Anpassung durch uns wünschen, nutzen Sie das Kontaktformular auf der nächsten Seite oder auf unserer Homepage. Sie können uns auch gern eine E-Mail schreiben oder anrufen. Gern führen wir Unterweisungen in Ihrem Unternehmen durch. Unsere Kontaktdaten erhalten Sie durch Doppelklick auf die vCard. • Viel Spaß beim Durchstöbern • Steffen Bromberger INDUSTRIESERVICE BROMBERGERIngenieurbüro für Arbeitssicherheit Gartenstraße 3 06242 Braunsbedra Tel. 034633-90662post@is-bromberger.de www.is-bromberger.de

  3. Inhalt • Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb • Wer ist Sicherheitsfachkraft, wer sind die Sicherheitsbeauftragten, wer ist der Betriebsarzt? • Was ist zu tun bei festgestellten Defiziten im Arbeitsschutz? • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz. • Verhalten bei einem Unfall • Wer ist Ersthelfer, wo ist das Erste-Hilfe-Material? Wer ist unser Durchgangsarzt? • Brandschutz: Wo ist der nächste Feuerlöscher und wie wird er benutzt? • Wie verhalte ich mich im Alarmfall? • Welche persönliche Schutzausrüstung ist obligatorisch? • Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz!

  4. Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb • Arbeitsschutz ist Aufgabe von Geschäftsführung, Vorgesetzten und Mitarbeitern! • Alle arbeiten gleichermaßen verantwortungs-bewusst bei der täglichen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen mit. • Jeder hat die Pflicht, auf erkannte Gefahren hinzuweisen sowie das Recht auf Beseitigung von Gefahren-potentialen.

  5. Pflichten der Vorgesetzten • Der Vorgesetzte ist verantwortlich für: • die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter • das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter • den sicheren Zustand der Arbeitsmittel • den bestimmungsgemäßen Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen • die Auswahl und den Einsatz der persön-lichen Schutzausrüstung (PSA) • den Schutz der Umwelt.

  6. Rechte und Pflichten der Mitarbeiter • Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für • die eigene Sicherheit und Gesundheit • das sicherheitsgerechte Durchführen der übertragenen Aufgaben • das konsequente Tragen der persönlichen Schutzausrüstung • das Melden von Mängeln und unsicheren Ereignissen. • Jeder Mitarbeiter hat das Recht, • dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. • in betrieblichen Angelegenheiten von der zuständigen Person angehört zu werden.

  7. Informationen und Schulung Das Unternehmen schafft die Möglichkeit der individuellen Schulung zum Thema „Arbeitsschutz“. Alle Mitarbeiter haben die Verantwortung und die Pflicht, dieses Angebot wahrzunehmen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen!

  8. Die Beauftragten Sicherheitsingenieur Herr Steffen Bromberger 034633 / 90662 Betriebsarzt Herr Dr. Michael Benninger 030 / 94382779 • Sicherheitsbeauftragte • Herr Arno NymProduktion • Frau Monika MustermannVerwaltung • Herr Sven SicherWerkstatt • Herr Bernd BeauftragtVerwaltung

  9. Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz • Halten Sie Ihren Arbeitsplatz sauber und ordentlich • Verstellen Sie keine Not- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen • Essen und Trinken Sie nicht am Arbeitsplatz

  10. Verhalten bei einem Notfall Vergiftung Erkrankung Unfall NOTFALL Sofortige Hilfeleistung Sittliche Pflicht zur Hilfeleistung Rechtliche Pflicht zur Hilfeleistung

  11. Unsere Ersthelfer • Bereich 1 • Herr Markus Mustermann02345 / 6789 • Bereich 2 • Herr Arno Nym01234 / 5678 • Bereich 3 • Herr Hans Haumich01234 / 5678 • Frau Monika Mustermann01234 / 5678

  12. Was ist versichert

  13. Arbeitsunfall • Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall sind: • Unfall bei versicherter Tätigkeit • "konkrete Verrichtung" im Rahmen der versicherten Tätigkeit • innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall muss bestehen. • eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht versichert

  14. Was ist ein Wegeunfall

  15. Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls • Beinaheunfall in den Vordruck eintragen • Arbeitsunfall ohne Arztbesuch in Verbandbuch eintragenDas Verbandbuch finden Sie im Verbandkasten • Arbeitsunfall mit mehr als drei Ausfalltagen an Berufsgenossenschaft melden • Unser Betrieb ist Mitglied in der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik Gustav-Heinemann-Ufer 130 D-50968 Köln Telefon: 0221 3778-0 Telefax: 0221 3778-1199 E-Mail: info@bgetf.de

  16. Verbandbuch • Dient der Nachweispflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft • Was wird eingetragen? • Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang des Unfalles bzw. des Gesundheitsschadens, • Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, • sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben,

  17. Erste-Hilfe-Material • Unser Erste-Hilfe-Material finden Sie an folgenden Standorten • Büro • Werkstatt • Lager Der Aushang zur Ersten Hilfe befindet sich an folgenden Standorten: • Büro • Werkstatt • Lager

  18. Durchgangsärzte • Gehen Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu einem Durchgangsarzt ,wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft • die Unfallverletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit • die ärztliche Behandlung dauert voraussichtlich über eine Woche an • Heil- und Hilfsmittel sind zu verordnen • es handelt sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen • Unsere Durchgangsärzte finden Sie auf dem Notfallplan!

  19. Voraussetzung für Verbrennungsvorgänge • Brennstoff • Sauerstoff • Zündquelle Sauerstoff Ist eine der drei Komponenten nicht vorhanden, kann es nicht brennen. Zündquelle Brennstoff

  20. Feuerlöscher

  21. Wasserlöscher

  22. CO2-Löscher

  23. Schaumlöscher

  24. Pulverlöscher

  25. Feuerlöscher richtig einsetzen • Feuer in Windrichtung angreifen • Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen • Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen • Genügend Löscher auf einmal einsetzen • Vorsicht vor Wiederentzündung • Eingesetzte Feuerlöscher neu füllen lassen

  26. Brandschutzeinrichtungen Handfeuermelder …in der Nähe des Feuers betätigen Telefon …112 wählen …wer meldet…was ist passiert…wo ist es passiert…wie viele Verletzte… welche Art von Verletzungen…warten auf Rückfragen

  27. Wenn der Brand nicht zu löschen ist • Selbstschutz geht vor! • Rettungswege und Notausgänge müssen stets frei und unverstellt sein und dürfen nie abgeschlossen sein, • Fenstern und Türen schließen • Sammelplatz aufsuchen, • Anweisungen abwarten, • Keine Aufzüge verwenden • Zufahrt für Rettungseinsatzkräfte frei halten

  28. Richtiges Heben und Tragen am Arbeitsplatz • Nutzen Sie Hilfsmittel • So heben und tragen Sie richtig: • Mit leicht gespreizten Beinen in die Knie gehen, die Wirbelsäule gerade halten und so die Last aufnehmen. • Die Last körpernah heben und tragen, nie ruckartig anheben • Das Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Abstellen von Lasten vermeiden.

  29. Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Anstoßen • Stellen Sie sich einmal folgende Fragen: • Sind Verkehrswege und Arbeitsbereiche in Ihrem gesamten Betrieb überall eben und ohne Stolperstellen? • Achten Sie und die Vorgesetzten darauf, dass gelagertes Material nicht in Verkehrswege hineinragt? • Werden Kabel und Schläuche (z. B. von Schweißgeräten) so verlegt, dass keine Stolperstellen entstehen? • Werden Fußböden sauber gehalten und insbesondere Rutschgefahren sofort beseitigt? • Ist Ihnen bekannt, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen die häufigsten Unfallursachen darstellen • Tragen Sie geeignetes Schuhwerk? • Benutzen Sie beim Treppensteigen den Handlauf? • Stehen Schubladen offen? • Wird darauf geachtet, dass vor allem auf Treppen keine Gegenstände getragen werden, welche die Sicht einschränken?

  30. Umgang mit elektrischen Geräten • Informieren Sie sich vor der Benutzung von Elektrogeräten über die besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dies können Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen sein. • Benutzen Sie nur geprüfte Elektrogeräte. • Verwenden Sie keine beschädigten Leitungen und Steckvorrichtungen und keine Betriebsmittel mit defekter Abdeckung • Melden Sie Schäden oder ungewöhnliche Erscheinungen an elektrische Geräten oder Anlagen sofort Ihrem Vorgesetzten. • Verwenden Sie Geräte bis zu ihrer Instandsetzung nicht weiter und entziehen Sie sie der Benutzung durch andere Personen

  31. Weitere Gefahren am Arbeitsplatz • Für alle weiteren Gefährdungen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe haben wir Betriebsanweisungen erlassen. • 1. Anwendungsbereich • 2. Gefahren für Mensch und Umwelt • 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln • 4. Verhalten bei Störungen • 5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe • 6. Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen) • 7. Folgen der Nichtbeachtung

  32. Persönliche Schutzausrüstung

  33. Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz! Unfallverhütungsvorschrift ,,Grundsätze der Prävention” BGV A1, § 15 (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Der Genuss von Alkohol wird dem privaten Bereich zugeordnet. Ein Arbeitsunfall ist dann nicht gegeben, wenn die alkoholische Beeinflussung für den Eintritt des Unfalles derart bedeutsam war, dass demgegenüber die betrieblichen Umstände in den Hintergrund gedrängt und bedeutungslos werden. Das bedeutet, dass von der Berufsgenossenschaft keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Deshalb gilt für alle Mitarbeiter ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot während der Arbeitszeit und der Arbeitspausen!

  34. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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