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19.5. Gliederung: Tötungsverbot (Heiligkeit vs. Qualität des Lebens) Schwangerschaftsabbruch

19.5. Gliederung: Tötungsverbot (Heiligkeit vs. Qualität des Lebens) Schwangerschaftsabbruch Sterbehilfe/Euthanasie. Tötungsverbot : Heiligkeit des Lebens vs. Qualität des Lebens → unterschiedliche Implikationen für die Bewertung von Abtreibung und Sterbehilfe.

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19.5. Gliederung: Tötungsverbot (Heiligkeit vs. Qualität des Lebens) Schwangerschaftsabbruch

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Presentation Transcript


  1. 19.5. Gliederung: • Tötungsverbot (Heiligkeit vs. Qualität des Lebens) • Schwangerschaftsabbruch • Sterbehilfe/Euthanasie

  2. Tötungsverbot: Heiligkeit des Lebens vs. Qualität des Lebens → unterschiedliche Implikationen für die Bewertung von Abtreibung und Sterbehilfe

  3. Heiligkeit des Lebens: • intrinsischer (nicht selbst verliehener) Wert des Lebens • unverletzlicher (nicht verrechenbarer) Wert des menschlichen Lebens (Kant: Würde, kein Preis) • Töten kategorisch verboten (ohne Ausnahme; meist auch Selbsttötung)

  4. Probleme für These von der HdL: • was genau heißt "Leben"? a) bloße biol. Existenz? → scheint nur instrumentell wertvoll b) gelebtes Leben? → Wert vom Menschen selbst geschaffen • jede befruchtete Eizelle heilig? • woher kommt der Wert? → metaphysische Prämisse (Gottesglaube) • warum ausschließlich menschliches Leben heilig? → Speziesismus

  5. Qualität des Lebens: • Tötungsverbot nur bei hinreichendem Wert des Lebens • selbst zugeschriebener Wert des Lebens (man kann eigenes Leben als wertlos ansehen) • nicht gesellschaftliche Relevanz des Lebens (oder von Dritten zugeschriebener Wert) gemeint • je nach Theorie über Kriterien der Qualität des Lebens auch objektive Urteile möglich

  6. Probleme für These der QdL: • Qualität des Lebens auch von außen festzustellen? (Bsp. Komatöse, Menschen mit schwerer geistiger Behinderung, Neugeborene) • gibt es Grade der Lebensqualität? • gibt es "nicht lebenswertes Leben"? → alternative Formulierung: Leben, dass zu leben für die betroffene Person sinnlos ist • kann Nichtexistenz jemals besser sein als Leben? • kann ins Leben bringen eine Art Schädigung sein, falls Lebensqualität sehr niedrig ist? ("wrongful life")

  7. Der Vermittlungsversuch von R. Dworkin (Die Grenzen des Lebens, Kap. 3): These: Einigkeit der Kontrahenten auf fundamentaler Ebene; bloß verschiedene Interpretationen der Überzeugung vom intrinsischen Wert des Lebens; führt zu unterschiedlichen Auffassungen bezüglich moralischer Fragen

  8. Intrinsisch wertvoll: Wert unabhängig von dem was Leute (zufällig) wünschen oder brauchen (vs. instrumentell bzw. subjektiv wertvoll) • Leben: instrumentell wertvoll, subjektiv wertvoll (persönlicher Wert) und intrinsisch wertvoll • Heiligkeit des individuellen Lebens: a) religiöse Form: Gottes Ebenbild b) säkulare Form: i) Meisterstück der Natur, ii) Produkt menschlicher Kreativität → natürliche und menschliche Kreation (Investition)

  9. → Bewertung des frühzeitigen Todes ist abhängig von Ausmaß der natürlichen und menschlichen Investitionen → entweder Betonung der natürlichen Investition (Konservative) oder der menschlichen Investition (Liberale) = versch. Interpretationen der HdL (aber Einigkeit darin, dass Leben heilig ist)

  10. Schwangerschaftsabbruch: § 218: Schwangerschaftsabbruch (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (…)

  11. § 218a: Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (2) Der (…) Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden (…)

  12. → Spätabtreibungen möglich (früher "embryopathische" Indikation bis 22. Woche: abgeschafft); Absatz (2) lässt Abbrüche bis zur Geburt zu (Lebensfähigkeit des Fetus außerhalb des Mutterleibs ab ca. 22. Woche) drohende Beeinträchtigung des Gesundheitszustands der Schwangeren entscheidend (nicht festgestellte Schädigung des Fetus)

  13. moralische Probleme: • ab wann ist ein menschliches Wesen moralisch zu berücksichtigen? → Frage nach Beginn (Kriterium) des moralischen Status • Selbstbestimmungsrecht der Frau (der Eltern) • Bewertung der Pränataldiagnostik • gesellschaftliche Folgen

  14. Selbstbestimmung: Argumentation von J.J.Thomson (Eine Verteidigung der Abtreibung, in: Leist (Hg.), Um Leben und Tod): • Frage, ob Fötus Personenstatus besitzt, ist unerheblich • generell nur Unterlassungs-, keine Hilfspflichten gegen andere (nur bei eigener Verantwortung für deren Hilfsbedürftigkeit) • Lebensrecht impliziert keinen Anspruch auf "Benutzung" anderer Personen (Geiger-Bsp.) → Schwangerschaftsabbruch ist (in einigen Fällen) quasi Selbstverteidigung

  15. Pränataldiagnostik (PND): • Risiken invasiver Methoden (z.B. Amniozentese) • externes Urteil über "Qualität" des werdenden Lebens oder tatsächlich bloß Urteil über prospektive Lebensqualität der Eltern (medizinische/soziale Indikation)? • Inkonsistenz bezüglich Spätabtreibungen (Behinderung als besonders plausible Rechtfertigung) • subtil wirkende Pflicht zur PND?

  16. Sterbehilfe/Euthanasie: Euthanasieprogramm der Nazis: Wert (bzw. angeblicher Unwert) des Lebens extern zugeschrieben (keine Beachtung des subjektiven Wohls und Willens); generell auf best. Gruppen (nicht Individuen) bezogen → unterscheidet sich stark von heutiger Diskussion

  17. Unterscheidungen: • aktive Sterbehilfe: Tötung (auf Verlangen) (in fast allen Ländern verboten; Ausnahme: in den Niederlanden und Belgien unter bestimmten Bedingungen erlaubt; Voraussetzung: Freiwilligkeit des Todeswunsches)

  18. Hilfe zum Suizid: Bereitstellung der todbringenden Mittel für Person, die sich dann selbst umbringt (unterschiedliche rechtliche Regelung in verschiedenen Ländern; z.B. in der Schweiz erlaubt) moralische Frage: wie wird Suizid als solcher bewertet? Darf man dabei helfen (insbesondere Ärzte)?

  19. passive Sterbehilfe: Sterben lassen; Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen bei Freiwilligkeit in vielen Ländern erlaubt, auch in Deutschland; direkte Folge des Autonomieprinzips Probleme: nur der "Natur seinen Lauf lassen"; "Natürlichkeit" des Sterbeprozesses? welche lebenserhaltenden Maßnahmen sind "ungewöhnlich" (z.B. künstliche Ernährung? → Diskussion um Basispflege)

  20. → moralische Relevanz der Unterscheidung von aktiver und passiver Sterbehilfe? (z.B. wenn Tod unausweichlich ist und Sterbeprozess mit schweren Schmerzen einhergeht) analog Diskussion über Tun-Unterlassen-Unterscheidung in der Moralphilosophie (vgl. Konsequentialismus – Deontologie)

  21. indirekte Sterbehilfe: Prinzip der Doppelwirkung → Tod als unbeabsichtigte Nebenfolge (Bsp. Verabreichung von starken Schmerzmitteln)

  22. weitere Differenzierungen: • freiwillige Sterbehilfe: autonome Entscheidung → erscheint gerechtfertigt (insbesondere freiwillige passive Sterbehilfe aufgrund des Autonomieprinzips)

  23. Problem (zumindest bei nicht hoffnungsloser (infauster) Prognose): kann man wirklich freiwillig seinen eigenen Tod wünschen bzw. soll man den Wunsch akzeptieren? → Kompetenzkriterien, Paternalismus, Palliativmedizin als Alternative?

  24. nicht-freiwillige Sterbehilfe: z.B. Entscheidungsunfähigkeit, Inkompetenz, dauerhafte Bewusstlosigkeit → moralisch problematisch (mutmaßlicher Wille häufig unklar → Rolle der Patientenverfügungen bzw. Stellvertreter) Sonderfall: infauste Prognose am Lebensbeginn (hier sogar in speziellen Fällen aktive Sterbehilfe geboten?) • unfreiwillige Sterbehilfe: gegen den Willen = Mord→ eindeutig verboten

  25. denkbare langfristige Folgen der aktiven (evtl. auch passiven) Sterbehilfe (Dammbruchargumente): Ausdehnung zur unfreiwilligen Sterbehilfe (Bsp. Holland)? schleichende Einführung einer Pflicht zu Sterben?

  26. Resümee: • Die These von der Heiligkeit des menschlichen Lebens stößt auf Probleme • Die Bewertung des Schwangerschaftsabbruchs hängt eng mit der Einschätzung des moralischen Status frühen menschlichen Lebens zusammen • Sterbehilfe erscheint nur in ihrer freiwilligen passiven Form moralisch ohne Weiteres gerechtfertigt

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