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Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben und Erben Dienstag, 26.03.2019 Referent: RA Dr. Sebastian Trappe, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht. trappeplottek.de. Vererben. Warum Gedanken zur Erbfolge machen?. Versorgung :

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Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben und Erben Dienstag, 26.03.2019 Referent: RA Dr. Sebastian Trappe, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht trappeplottek.de

  2. Vererben • Warum Gedanken zur Erbfolge machen? • Versorgung: • Partner, Abkömmlinge, nahe stehende Personen • Vermeidung von Erbstreitigkeiten • „Der unerwartete Erbe“ trappeplottek.de

  3. Mutter Vater Bruder Erblasser Ehegatte Neffe Vererben: „Der unerwartete Erbe“ trappeplottek.de

  4. Mutter Vater Bruder Erblasser Ehegatte Neffe Vererben: „Der unerwartete Erbe“ trappeplottek.de

  5. Vererben Gesetzliche Erbfolge • Gewillkürte Erbfolge Gilt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt ● Ehegatten ● Verwandte ● sonst: Staat Gilt, wenn ein wirksames (!) Testament oder ein Erbvertrag vorliegt ● jede natürliche oder juristischePerson trappeplottek.de

  6. Gesetzliche Erbfolge Verwandtenerbrecht • Bereits eine Person aus vorhergehender Ordnung schließt sämtliche Personen aus allen folgenden Ordnungen aus. trappeplottek.de

  7. Mutter Vater Erblasser Schwester Bruder Sohn Tochter Sohn Enkel3 Enkel 1 Enkel 2 • Gesetzliche Erbfolge Beispiel 1 2. Ordnung 2. Ordnung 1. Ordnung 1/3 1/6 trappeplottek.de

  8. Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht (ohne Zugewinnausgleich) • neben Verwandten der 1. Ordnung: (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) 1/4 1/2 • neben Verwandten der 2. Ordnung: (Eltern, Geschwister, Neffen usw.) • neben Verwandten der 3. Ordnung: 1/2 - neben Großeltern 1/1 - neben anderen Verwandten trappeplottek.de

  9. Gesetzliche Erbfolge Exkurs: Zugewinnausgleich • während der Ehe: getrennte Vermögen • Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung: Ermittlung des Vermögenszuwachses beider Ehegatten (Zugewinn des jeweiligen Ehegatten) und Ausgleich der Differenz (Zugewinnausgleich) • Bei Beendigung der Ehe durch Tod: • pauschaler ZugAusgleich: Erhöhung der Erbquote um ¼ • oder • genauer ZugAusgleich: wie bei Scheidung trappeplottek.de

  10. Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht (mit pauschalen Zugewinnausgleich) • neben Verwandten der 1. Ordnung: (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) ¼ + ¼ = ½ ½ + ¼ = ¾ • neben Verwandten der 2. Ordnung: (Eltern, Geschwister, Neffen usw.) • neben Verwandten der 3. Ordnung: ½ + ¼ = ¾ - neben Großeltern 1/1 - neben anderen Verwandten trappeplottek.de

  11. Mutter Vater Erblasser Ehegatte Sohn Tochter • Gesetzliche Erbfolge Beispiel 2 ¼ + ¼ = ½ Bruder 2. Ordnung 1. Ordnung ¼ ¼ trappeplottek.de

  12. Mutter Vater Bruder Erblasser Ehegatte Neffe • Gesetzliche Erbfolge Beispiel 3 ½ + ¼ = ¾ ¼ trappeplottek.de

  13. Gewillkürte Erbfolge • Möglichkeiten der gewillkürten Erbfolge • Testament (letztwillige Verfügung) • - öffentlich (notariell) • - eigenhändig • gemeinschaftliches Testament (nur Ehegatten!) - notariell oder eigenhändig • Erbvertrag - nur notariell • Oberbegriff: Verfügung von Todes wegen trappeplottek.de

  14. Verfügungen von Todes wegen • Vorteile • Individuelle Gestaltung der Erbfolge • - Vermeidung unliebsamer oder unerwarteter Erben • - Zuwendungen an jede beliebige Person • - Zuwendungen zur Versorgung bestimmter Personen • - Vermeidung zerstrittener Erbengemeinschaften • - Zuwendung einzelner Gegenstände auch ohne Erbeinsetzung möglich (Vermächtnis), • Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge trappeplottek.de

  15. Gewillkürte Erbfolge - Testament Eigenhändiges Testament (Form) • MUSS: gesamter Text eigenhändig geschrieben • MUSS: Unterschrift Bei Verstoß: Testament unwirksam! • SOLL: Angabe von Ort und Zeit • SOLL: Unterschrift mit Vor- und Nachnamen • Empfohlen: Überschrift „Testament“/“Letzter Wille“ Verstoß fördert Streit über Wirksamkeit! trappeplottek.de

  16. Gewillkürte Erbfolge - Testament Risiken eines eigenhändigen Testaments Streitpotential • bei falscher Verwendung der Begriffe „vererben“ und „vermachen“ • bei Zweifeln an der Echtheit der Urkunde • bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers • bei Angabe von Motiven („…weil sie mich so gut gepflegt hat.“) -> Gefahr der Testamentsanfechtung Problem: Wird das Testament bei meinem Tod gefunden? trappeplottek.de

  17. Gewillkürte Erbfolge - Testament Beispiel „Mein Testament Wenn ich tot bin, soll folgendes gelten: Mein Mann bekommt mein ganzes Geld. Unsere Tochter Inge soll meinen Schmuck und das Auto haben. Unser Haus geht an unseren Sohn Hans. Dortmund, 26.03.2019 Unterschrift“ SO BITTE NICHT!!!!!!! trappeplottek.de

  18. Gewillkürte Erbfolge - Testament Beispiel „Mein Testament 1.Zu meinem Erben bestimme ich:…….. 2. Im Wege des Vermächtnisses erhält: ………… Dortmund, 26.03.2019 Unterschrift“ trappeplottek.de

  19. Gewillkürte Erbfolge - Testament Notarielles Testament • Vorteile: - Notar ermittelt den Willen des Testierenden und formuliert ihn juristisch korrekt; - Notar berät und belehrt; - keine Zweifel an der Echtheit der Urkunde möglich; Zweifel an Testierfähigkeit schwerer zu begründen; - nach dem Tod können Kosten für einen Erbschein gespart werden, da not. Test. „öffentl. Urkunde“ trappeplottek.de

  20. Gewillkürte Erbfolge - Testament Notarielles Testament: Kosten • Kosten hängen vom Wert des Vermögensab - Notargebühren gesetzl. festgelegt im GNotKG • Beachte: Hinzu kommen die Schreibauslagen und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. trappeplottek.de

  21. Gewillkürte Erbfolge - Gemeinschaftliches Testament Wer kann es errichten? • nur Ehegatten (und Lebenspartner i.S. des LPartG) Form • Notariell oder eigenhändig • für eigenhändige Errichtung genügt es, wenn ein Ehegattedas Testament vollständig handschriftlich schreibtund es beide Ehegatten unterschreiben. trappeplottek.de

  22. Gewillkürte Erbfolge - Erbvertrag Erbvertrag = Vertragmit mindestens einer anderen Person mit mindestens einerbindenden Regelung über • Erbeinsetzung oder • Vermächtnis oder • Auflage Form: • ausschließlich notariell (!) trappeplottek.de

  23. Gewillkürte Erbfolge Grenze der Testierfreiheit = Pflichtteilsrecht trappeplottek.de

  24. Pflichtteilsrecht Pflichtteilsrecht = verfassungsrechtlich (!) verbriefte „Mindestteilhabe“ der gesetzlich bestimmten Pflichtteilsberechtigten am Vermögen des Erblassers (BVerfG, Beschl. v. 19.04.2005) trappeplottek.de

  25. Pflichtteilsrecht Pflichtteilsberechtigt sind • Kinder und Abkömmlinge vorverstorbener Kinder • Ehegatten (und Lebenspartner i.S. LPartG) • Eltern, wenn keine Kinder vorhanden wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Pflichtteilsquote: • ½ der gesetzlichen Erbquote trappeplottek.de

  26. Pflichtteilsrecht Rechtsnatur: • keine dingliche Beteiligung am Nachlass, sondern Zahlungsanspruch gegen die eingesetzten Erben Berechnung des ordentlichen Pflichtteils: Wert desNachlasses Pflichtteilsquote x trappeplottek.de

  27. Pflichtteilsrecht - Beispiel Mutter Vater Erblasser Ehegatte Sohn Tochter kein Testament= gesetzl. Erbfolge 1/2 1/4 1/4 trappeplottek.de

  28. Pflichtteilsrecht -Beispiel Mutter Vater Ehegatte Erblasser Sohn Tochter Ehegatte = testamentarischer Alleinerbe 1/1 Pflichtteil 1/8 Wert Pflichtteil 1/8 Wert trappeplottek.de

  29. Pflichtteilsrecht Lebzeitige Schenkungen u. Pflichtteilsergänzung • Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht bei - Schenkungen des Erblassers bis10 Jahre vor dem Erbfall; Beachte:Für Erbfälleab 1.1.2010 Abschmelzung d. Schenkungswerts pro Jahr 1/10 - bei Schenkungen an den Ehegatten: 10-Jahresfrist läuft erst mit Beendigung der Ehe! • Pflichtteilsergänzungsanspruch richtet sich primär gegen den Erben;Beschenkter haftet nur nachrangig! trappeplottek.de

  30. Erben Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Bis zur Auseinandersetzung bilden die Erben eine Erbengemeinschaft. trappeplottek.de

  31. Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft Nachlassverwaltung durch die Miterben Das Gesetz kennt drei unterschiedliche Arten von Verwaltungsmaßnahmen: • Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung • Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung • Notverwaltungsmaßnahmen Von der Art der Verwaltungsmaßnahme hängt ab, ob ein Rechtsgeschäft einstimmig, mehrheitlich oder sogar allein vorzunehmen ist. trappeplottek.de

  32. Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft Typische Probleme bei Erbengemeinschaften • Miterben können sich nicht darauf verständigen, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll • Miterben entnehmen dem Nachlass unberechtigt Vermögensgegenstände trappeplottek.de

  33. Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft Handlungsmöglichkeiten bei streitiger Erbauseinandersetzung a) Erbteilungsklage zur Erzwingung der Zustimmung zu einem bestimmten Erbteilungsplan Problem: Praktisch unmöglich, einen vollständigen Teilungsplan vorzulegen. Erbteilungsklagen werden daher regelmäßig abgewiesen. Erhebliches Kostenrisiko!!! trappeplottek.de

  34. Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft Handlungsmöglichkeiten bei streitiger Erbauseinandersetzung b) Erzwingung der Zustimmung zum Pfandverkauf und zur Teilungsversteigerung Vorteil ggü. Erbteilungsklage: • Kein Teilungsplan erforderlich • Geringes Kostenrisiko, da Miterben gesetzlich verpflichtet, Zustimmung zu erteilen trappeplottek.de

  35. Erbschaftssteuer Steuerklassen bei Erwerb von Tw: trappeplottek.de

  36. Erbschaftssteuer Persönliche Freibeträge: • Ehegatten: 500.000 € • Kinder und einrückende Enkel: 400.000 € nicht einrückende Enkel: 200.000 € • übrige Personen der Steuerklasse I 100.000 € • Lebenspartner i.S. LPartG 500.000 € • übrige Personen der Steuerkl. II / III 20.000 € Versorgungsfreibeträge (zusätzlich) • Ehegatten und Lpart 256.000 € • Kinder (bis 27 Jahre) 10.300 bis 52.000 € trappeplottek.de

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  38. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Trappe & Plottek • Fachanwälte/Steuerberater/Notar Clemensstraße 25, 44789 Bochum Tel.: 0234/ 28 25 30 60 Fax: 0234/ 28 25 30 690 Email: info@trappeplottek.de trappeplottek.de

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