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Sexueller Kindesmissbrauch

Freie Universität Berlin, FB Erziehungswissenschaft und Psychologie Seminar: 12655 Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, Gewalt in der Familie, sexueller Missbrauch. Diagnostik, Vorkommen, Erklärungsansätze, Auswirkungen, Prävention und Intervention, WS 06/07 Dozent: Dr. Rainer Balloff

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Sexueller Kindesmissbrauch

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Presentation Transcript


  1. Freie Universität Berlin, FB Erziehungswissenschaft und Psychologie Seminar: 12655 Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, Gewalt in der Familie, sexueller Missbrauch. Diagnostik, Vorkommen, Erklärungsansätze, Auswirkungen, Prävention und Intervention, WS 06/07 Dozent: Dr. Rainer Balloff Referentinnen: Eva Kottenstede, Linda Kriesel, Katja Feldt, Sabine Heldner, Sabrina Kastner Sexueller Kindesmissbrauch Zahlen, Daten, Fakten, Definitionen, Ursachen und Erklärungsansatze. Was beinhaltet ein sexueller Kindesmissbrauch im Erleben des Kindes? 21.12.2006

  2. Gliederung • Einleitung • Definitionen • Historischer Überblick • Fakten und Zahlen • Erklärungsansätze • Folgen

  3. Definitionen Eva Kottenstede

  4. Begrifflichkeiten und Definitionsprobleme Bange (2002): • sexueller Missbrauch • sexuelle Gewalt • sexuelle Ausbeutung • sexuelle Misshandlung • Inzest • weitere Begrifflichkeiten

  5. contra: das Wort "Missbrauch" setzt einen möglichen richtigen (sexuellen) Gebrauch von Kindern voraus besitzt eine stigmatisierende Wirkung, die die Opfer "schmutzig" erscheinen lassen könnten Sexueller Missbrauch pro: • wirkt jeglicher Assoziation entgegen, die Kinder könnten irgendeine Verantwortung an den Geschehnissen tragen • entspricht der juristischen Terminologie • hat sich in der (Fach-) Öffentlichkeit durchgesetzt

  6. contra: nur bei einer geringen Anzahl der Taten werden Gewalt oder Drohungen angewendet (ca. 15% nach Baurmann, 1983) Sexuelle Gewalt pro: • kommt den Gefühlen der Opfer näher (betont die erlebte Gewalt)

  7. contra: entspricht nicht unbedingt den Gefühlen der Opfer? Sexuelle Ausbeutung pro: • Komponente der Macht und Unterdrückung wird deutlich

  8. Kategorisierungssysteme (Bange 2002) • weite Definition: • sämtliche als potenziell schädlich angesehene Handlungen (auch ohne Körperkontakt, z.B. Exhibitionismus) • enge Definition: • bereits als schädlich identifizierte bzw. nach einem sozialen Konsens normativ als solche bewertete Handlungen

  9. Definitionen • Normative Definitionen • von vornherein vorgenommene, abstrakte Bewertung von Handlungen oder Ergebnissen (Gesetze, Normen, Werte) • Ausschluss des traumatisierenden Moments und der Folgen • Klinische Definitionen • wichtig für Beratung und Therapie • Entscheidend ist, ob sich die Person geschädigt fühlt • subjektives Erleben des/der Betroffenen steht im Mittelpunkt • Forschungsdefinitionen • richten sich nach dem Erkenntnisinteresse und Fragestellung der Untersuchung • Feministische Definitionen • Aspekt der männlichen Dominanz gegenüber der weiblichen Opfer steht im Vordergrund • sexueller Missbrauch bedingt durch patriarchale Gesellschaftsstruktur • Problem: Missbrauchsbegriff verschwimmt durch die weite Definition, Jungen als Opfer werden ausgeschlossen

  10. Kriterien zur Beurteilung eines Vorfalls als sexuellen Missbrauch(Brockhaus/ Kolshorn 1993 und Bange 2002) • Art der Handlungen • Absicht des Täters • Frage der Einwilligung • Gewaltanwendung • Art und Ausmaß des Widerstandes • Art der Beziehung zwischen Opfer und Täter • Alter des Opfers bzw. Täters

  11. Beispiel für ein enge Definition (Jones 1996) "Die tatsächliche oder vermutete Ausübung von sexuellen Handlungen an einem Kind durch eine andere Person. Kinder sind auf Grund ihres Abhängigkeitsverhältnisses nicht in der Lage, in solche Handlungen einzuwilligen. Bei älteren Kindern oder bei geringem Altersunterschied zwischen "Mißbraucher" und "Mißbrauchtem" kann die Frage einer Einwilligung komplexer sein. Dann ist es zur Beurteilung eines möglichen sexuellen Mißbrauchs entscheidend, ob Ausbeutung vorliegt."

  12. Sexuelle Handlungen • direkt: • genitaler oder analer sexueller Kontakt zwischen Kind und Erwachsenem • Penetration: anal, vaginal oder oral • andere Handlungen, bei denen das Kind zum Objekt des sexuellen Erlebens des Erwachsenen wird (z.B. Festbinden, Reiben, Ejakulation auf das Kind) • indirekt: • Entblößen von Genitalien • Herstellung von pornographischem Material • Anleitung zweier Kinder zu gemeinsame sexuellen Aktivitäten • Präsentation von pornographischem Material vor Kindern

  13. "1. Eine Person wird von einer anderen als Objekt zur Befriedigung von bestimmten Bedürfnissen benutzt. Diese Bedürfnisse sind entweder sexueller Natur und/ oder es sind nicht-sexuelle Bedürfnisse, die in sexualisierter Form ausgelegt werden (z.B. der Wunsch, Macht zu erleben, zu erniedrigen, sich selbst zu bestätigen o.ä.) 2. Dabei werden vor oder an der Person Handlungen vorgenommen oder von ihr verlangt, die kulturell mit Sexualität assoziiert sind. Dazu zählen nicht nur Handlungen, die im engeren Sinne sexuell sind, wie beispielsweise Berührungen der Geschlechtsorgane oder Geschlechtsverkehr, sondern auch solche, die in unserer Gesellschaft in weiterem Sinne mit Sexualität in Verbindung gebracht werden, wie z.B. anzügliche Bemerkungen, Nachpfeifen oder Nacktphotos. 3. Die Handlungen erfolgen unter Ausnutzung von Ressourcen- bzw. Machtunterschieden gegen den Willen der Person." Beispiel für eine weite Definition(Brockhaus/ Kolshorn 1993)

  14. Rechtliche Definitionen • § 176 StGB • § 176a StGB • § 176b StGB

  15. § 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern • (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. • (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. • (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

  16. (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet. (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

  17. § 176a StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern • (1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist. • (2) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn • 1. eine Person über 18 mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, • 2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder • 3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Éntwicklung bringt.

  18. (3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 oder 3 verbreitet werden soll. • (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren , in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

  19. (5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt • 1. bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder, • 2. durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. • (6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatz 1 einer im Inland abgeurteilt worden ist, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

  20. § 176b StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge • Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

  21. Literatur • Bange, D. & Körner, W. (Hrsg.) (2002). Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe. • Brockhaus U. & Kolshorn, M. (1993). Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen. Mythen, Fakten, Theorien. Frankfurt/ New York: Campus. • Egle, U. T., Hoffmann, S. O. & Joraschky, P. (2000). Sexueller Mißbrauch, Mißhandlung, Vernachlässigung. Erkennung und Therapie psychischer und psychosomatischer Folgen früher Traumatisierungen. Stuttgart: Schattauer. • Jones, D. P.H. (1996). Sexueller Missbrauch von Kindern. Gesprächsführung und körperliche Untersuchung. Stuttgart/ New York: Georg Thieme Verlag.

  22. Historischer Überblick des sexuellen Missbrauchs Linda Kriesel

  23. Frühe Menschheitsgeschichte • kaum Überlieferungen • Quellen aus der Zeit der Sumerer (ca. 3500 v. Chr.) belegen den sexuellen Missbrauch von Kindern • Bsp.: Heldensagen, Mythen, Sprichwörter, Gesetze, Gegenstände etc.

  24. Antike • „Knabenliebe“ im antiken Griechenland • Sexuelle Beziehungen zwischen Männern und Jungen • Voraussetzungen dafür waren: • altersbedingte körperliche und geistige Unterlegenheit des Jungen • Einseitigkeit des Liebesbegehrens

  25. Sexuelle Gefügigkeit wurde mit Geschenken erkauft • Jungen mussten älter als 12 Jahre sein Quelle: www.wikipedia.org

  26. Antike • auch im Alten Rom wurden Kinder missbraucht • frühe Kastration der Jungen für die Arbeit in Bordellen • Frauen waren ebenso am sexuellen Missbrauch beteiligt (Darstellung des Petronius) • Vergewaltigung galt in der Rechtssprechung als Diebstahldelikt

  27. Mittelalter • Im Christentum war der sexuelle Missbrauch weit verbreitet. • Kinderehe (7 Jahre: Mindestalter für die Verlobung) • Hexenverbrennung: Indiz für den sexuellen Missbrauch im Mittelalter? • Ausbreitung: des Christentums: Veränderung der Einstellungen • Ende des 13. Jahrhunderts: Erlassung von Gesetzen zum Schutz der Kinder

  28. 17. Jahrhundert (Absolutismus) • Fallbeispiel des französischen Königs Ludwig XIII. (*27.09.1601) Quelle: www.wikipedia.org

  29. 18. und 19. Jahrhundert • 18. Jh.: Kritik am sexuellen Missbrauch wurde lauter • seit der Renaissance: Entwicklung der Vorstellung von Kindheit • im Laufe des 19. Jh.s.: Gründung von mehreren Organisationen zum Schutz des Kindes in den USA, Deutschland und Frankreich • Gründe: für diesen Bewusstseinswandel auch wirtschaftlicher Art • Kinderschutzbewegung war jedoch ziemlich erfolglos

  30. 20. Jahrhundert • Beginn des20.Jh.s.: Diskussion über die Glaubwürdigkeit kindlicher Zeugen • Nationalsozialismus: • Wissenschaftler klassifizieren Täter als „minderwertige“ Menschen • Opfer wurden als geistig und seelisch gestört, als schwachsinnig und sexuell hemmungslos betrachtet

  31. 20. Jahrhundert • nach dem Nationalsozialismus: • erneute Diskussion über die Glaubwürdigkeit der Opfer • Täter rücken in das Zentrum der Forschung • seit 1970er Jahre: Diskussion über Gewalt gegen Frauen • 1980er Jahre: öffentliche Diskussion über den sexuellen Missbrauch von Kindern

  32. Literatur • Ariès, P (1994). Geschichte der Kindheit. (11. Auflage). München: dtv. • Bange, D. (2002). Geschichte. In D. Bange & W. Körner (Hrsg.), Handwörterbuch sexueller Missbrauch (S. 135-142). Göttingen: Hogrefe, Verlag für Psychologie. • Bange, D. & Deegener, G. (Hrsg.). (1996). Sexueller Missbrauch an Kindern. Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union. • DeMause, L. (1980). Hört ihr die Kinder weinen. Frankfurt/Main: Suhrkamp. • Rush, F (1991). Das bestgehütete Geheimnis. Sexueller Missbrauch. Berlin: sub rosa. • Trube-Becker, E. (1997). Historische Perspektive sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen und die soziale Akzeptanz dieses Phänomens von der Zeit der Römer bis heute. In G. Amann & R. Wipplinger (Hrsg.), Sexueller Missbrauch: Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie (S. 39-51).Tübingen: DGVT. • http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewalt.de/missbrauch/geschichte.htm (7.12.2006)

  33. Zahlen und Fakten des sexuellen Missbrauchs

  34. Fakten und Zahlen - Grundlegende Fragen • Wie groß ist das Ausmaß in Deutschland? • Wer sind die Opfer? • Wer sind die Täter und Täterinnen?

  35. I) Wie groß ist das Ausmaß in Deutschland? • Wieviele Mädchen und Jungen werden pro Jahr sexuell missbraucht? (Inzidenz) • Wieviele Mädchen und Jungen werde in ihrer Kindheit Opfer von sexueller Gewalt? (Prävalenz)

  36. I.a) Wieviele Jungen und Mädchen werden pro Jahr sexuell missbraucht? Inzidenzmaß • gemessen mit Inzidenzmaß (sexueller Missbrauch gem. § 176 StGB in einem bestimmten Zeitraum, hier in einem Jahr) • Die Inzidenzrate - die Anzahl der Mädchen und Jungen pro 100.000 Kinder, die Opfer von einer bekannt gewordenen Straftat (§ 176 StGB) geworden sind. • z.Z. einzige Datenquelle: polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) • Es kann nur auf aktenkundliche „Fälle“ zurückgegriffen werden.

  37. I.a) Wieviele Mädchen und Jungen werden pro Jahr sexuell missbraucht? Dunkelfeld PKS

  38. I.a) Wieviele Mädchen und Jungen werden jährlich missbraucht? • Dunkelfeldschätzung von 1:18 bis 1:20 (d.h. etwa 300.000 Kinder jährlich) • erfasste Fälle im PKS: zwischen 15.279 (1999) und 13.962 (2005)

  39. I.a) Wieviele Mädchen und Jungen werden pro Jahr sexuell missbraucht? PKS bekanntgewordene Straftaten nach §176,1676a,176b

  40. I.a) Wieviele Mädchen und Jungen werden pro Jahr sexuell missbraucht?(Inzidenzmaß) Kritik und Schwachstelle an der Inzidenz: • Schätzung der Dunkelfeldziffern zu hoch und daher ungenau => Repräsentative Befragungen zur Prävalenz sind folglich der bessere Weg für verlässlichere Zahlen…

  41. I.b) Wieviele Mädchen und Jungen werden in ihrer Kindheit Opfer von sexueller Gewalt? - PRÄVALENZMAß • Anzahl der Fälle in einer bestimmten Periode/Phase des Lebens eines Menschen • brauchen unmissverständliche Definition, angemessene Untersuchungsmethoden • Wetzels (1997): 3241 Personen im Alter von 16-59 Jahren (♀1661 und ♂1580).

  42. I.b) Wieviele Mädchen und Jungen werden in ihrer Kindheit Opfer von sexueller Gewalt? – PRÄVALENZMAß

  43. I.b) Wieviele Mädchen und Jungen werden in ihrer Kindheit Opfer von sexueller Gewalt? – PRÄVALENZMAß • Je nach verwendeten Missbrauchsbegriffen, Ausgangsstichproben, Methoden der Befragung und zugrunde gelegten Altersgrenzen (hier 14 oder 16 Jahren) ergibt sich die Prävalenzrate: • Frauen: zwischen 10% und 15% Männer: zwischen 5% und 10%

  44. II Wer sind die Opfer ? • Werden Mädchen und Jungen gleich häufig Opfer sexueller Gewalt? • In welchem Alter werden Kinder missbraucht?

  45. II.a) Werden Mädchen und Jungen gleich häufig Opfer sexuellen Missbrauchs? • Mädchen und Jungen sind Opfer von sexuellem Missbrauch. • Das Verhältnis wird etwa 3:1 (♂75% :♀25%) geschätzt.

  46. II.b) In/ab welchem Alter werden Kinder sexuell missbraucht?

  47. II.b) In/ab welchem Alter werden Kinder sexuell missbraucht? • Erinnerungsproblematik und Diskrepanz zwischen Beginn und Offenlegung des sexuellem Missbrauchs

  48. III.) Wer sind die TäterInnen? • Sind es eher Männer die Mädchen und Jungen sexuell missbrauchen? • Wie ist der Bekanntheitsgrad zwischen Opfern und TäterInnen? • Wie oft kommt es vor, dass Kinder/Jugendliche TäterInnen sind?

  49. III.a) Sind es eher Männer, die Mädchen und Jungen sexuell missbrauchen? • Täter sind überwiegend männlichePersonen • Mädchen werden vermutlich zu 5-10 % und Jungen zu 10-20% von Frauen sexuell missbraucht • Mädchen werden vermutlich zu 90-95% und Jungen zu 80-90% von Männern sexuell missbraucht

  50. III.b) Wie ist der Bekanntheitsgrad zwischen Opfer und TäterInnen? • Mädchen werden häufiger als Jungen von Stiefvätern, Vätern, Fremden missbraucht. • Jungen werden häufiger als Mädchen durch männliche Verwandte (Großväter, Onkel, Cousins…), männliche Bekannte und Täterinnen sexuell missbraucht.

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