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Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern (NKHR-MV)

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern (NKHR-MV). Informationsveranstaltungen am 15. und 16. November 2005. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV Überblick. 1 Allgemeine Informationen 2 Einführung zum NKHR-MV

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Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern (NKHR-MV)

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  1. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesenin Mecklenburg-Vorpommern (NKHR-MV) Informationsveranstaltungen am 15. und 16. November 2005

  2. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVÜberblick • 1 Allgemeine Informationen • 2 Einführung zum NKHR-MV • 3 Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens • 4 Bewertung von unbebauten und bebauten kommunalen Grundstücken • 5 Vorstellung des Fortbildungskonzeptes

  3. Allgemeine Informationen Zeitplan • 2. Hinweiserlass zum NKHR-MV September 2005  • Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens und Vorgaben zum Produktrahmen bis Ende Oktober 2005  • Info-Veranstaltungen zum Leitfaden und zum FortbildungskonzeptNovember 2005 (15. und 16. November 2005) • Vorbereitung Kabinettsbefassung ab November 2005Ziel: Beschluss zur Einführung der Doppik

  4. Allgemeine Informationen Zeitplan (Fortsetzung) • Erarbeitung der Regelungstexte im 1. Halbjahr 2006 • Gesetzgebungsverfahren 2006/2007Inkrafttreten zum 1.1.2007 • Umstellungszeitraum erstes Haushaltsjahr für die Umstellung 2008letztes Haushaltsjahr für die Umstellung 2012 • Vermögenserfassung und –bewertung für alle zum 1.1.2008Fortführung der Werte bis zur Eröffnungsbilanz

  5. Allgemeine Informationen Umsetzungskonzept • Einheitliche Einführung des NKHR-MV im Land • Ausnutzung von Einsparpotentialen • Rahmenbedingungen (z.B. Übergangszeitraum und richtige Schwerpunkte) • Praxishilfen (Nicht jeder muss das Rad selbst erfinden!) • Kommunale Zusammenarbeit(z.B. Arbeitsgemeinschaften, Amtshilfe, Anwendergemeinschaften im EDV-Bereich) • Erfahrungen aus anderen Bundländern nutzen

  6. Allgemeine Informationen Ideen zum Umsetzungskonzept • Frühstarter-Projekt Begleitung der Umstellung für bekennende Frühstarter zum 1.1.2008 ( u.a. Umstellungsmöglichkeit vor der Kreisgebietsreform), Erarbeitung von weiteren Praxishilfen, z.B. Leitfäden, Muster, Checklisten • FortbildungskonzeptAbstimmung auf den Reformprozess • Hotline • Internetportalu.a. Liste mit Fragen-Antworten und Beispielen

  7. Allgemeine Informationen Offene Fragen • Möglichkeiten der Kooperation im EDV-Bereich • Finanzierungsvereinbarung

  8. Einführung zum NKHR-MV Ziele der Reform • Vermögensdarstellung in einer Bilanz • Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs • Steuerung über Zielvereinbarungen • Darstellung der Leistungen einer Verwaltung als Produkte = Outputorientierung • Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling (Ziele des NSM = Neues Steuerungsmodell) • Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“

  9. Einführung zum NKHR-MV Der Weg geht über die Doppik, weil ... • es sich bei der Doppik um ein erprobtes, ressourcenverbrauchs- orientiertes Rechnungssystem handelt. • die Doppik KLR und Steuerung in der Kommune erleichtert. • betriebswirtschaftliche Software genutzt werden kann. • nur mit der Doppik ein einheitliches Rechnungswesen im „Konzern Kommune“ möglich ist. Dies führt zu mehr Transparenz. • die Doppik aufgrund der weiten Verbreitung eine hohe Zukunfts- sicherheit bietet.

  10. Einführung zum NKHR-MV Der Weg ist (noch) nicht das Ziel • Keine finanzielle Entlastung der Kommunen durch ein neues Rechnungssystem,aber...es können Folgerungen gezogen werden (bessere Transparenz). • Die Doppik bringt dem Amt (Verwaltung) wenig, aber... Entscheidungsträger bekommen neue Steuerungsmöglichkeiten. • Die Rechnungsperiode bleibt das Haushaltsjahr,aber... die Doppik erfordert eine Mittelfristorientierung.

  11. Einführung zum NKHR-MV Vorgaben der IMK zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts • Empfehlungen für • GemHVO-Doppik oderGemHVO-erweiterte Kameralistik • Produktrahmen mit Erläuterungen • Kontenrahmen vgl. IMK-Beschluss vom 21. November 2003 Die Empfehlungen lassen Raum für länderspezifische Besonderheiten. Hieraus ergeben sich die Konzeptunterschiede der verschiedenen Länder.

  12. Einführung zum NKHR-MV Mögliche Konzeptunterschiede der Länder • Haushaltsausgleich • Bewertung in der Eröffnungsbilanz • Differenzierter Vermögensausweis hinsichtlich Verwertbarkeit • Ergebnisspaltung • Gliederung des Eigenkapitals / Rücklagen • Bildung von Rückstellungen • Begleitung der Umsetzung (Umsetzungskonzept)

  13. Einführung zum NKHR-MV Einordnung des NKHR-MV in den Reformprozess • Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungs- wesen legt den normierten Teil des neuen Haushaltswesens fest . • Eine Ergänzung um nicht-normierte Teile ist möglich. Controlling Be-schreibungProdukte NKHR- MV KLR Budgets

  14. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Konzept des Leitfadens • Leitfaden • Allgemeine Grundlagen • Über Inventur und Inventar zur Vermögensübersicht/Bilanz • Darstellung der verschiedenen Bewertungsmaßstäbe und Bewertungsverfahren • Bewertung des kommunalen Vermögens • Bewertungsregeln • Hinweise zu einzelnen Vermögensgegenständen und besonderen Bilanzpositionen • Besonderheiten für die Eröffnungsbilanz

  15. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Konzept des Leitfadens (Fortsetzung) • Anlagen auf CD • Praxishilfen, z.T. mit Berechnungsmodulen • Hinweise zur Bewertung einzelner Vermögensgegenstände in der Eröffnungsbilanz • Anhänge auf CD • Ergänzung des Leitfadens durch • Fortbildung • Hotline • Frage-Antwort-Liste und Beispieleüber Internetportal oder Hinweiserlasse

  16. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Allgemeine Grundlagen • Orientierung an der kaufmännischen Buchführung nach dem HGB • Geschäftsjahr = Haushaltsjahr = Kalenderjahr • Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung • ... soweit dem nicht spezifische Ziele und Aufgaben des kommunalen Haushaltswesens entgegen stehen.

  17. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Die drei Komponenten der Doppik Bilanz Finanzrechnung Ergebnisrechnung Aktiva Passiva Erträge ./. Aufwendungen Eigenkapital(Saldo der Bilanz) Einzahlungen ./. Auszahlungen Vermögen Liquide Mittel Fremdkapital Liquiditätssaldo Ergebnissaldo Ermächtigungen für VerwaltungshandelnLiquiditätsplanung Vermögensmehrung oder -minderung Geschlossenes ressourcenverbrauchs-orientiertes Rechnungssystem

  18. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Gliederung der Bilanz zurück

  19. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Bewertungsmaßstäbe • Anschaffungs- oder Herstellungskosten • Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten • Beizulegender Wert (Zeitwert) • Bewertungsverfahren • Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren • Bewertungsvereinfachungsverfahren • Bei der Auswahl des Bewertungsverfahrens ist insbesondere der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.

  20. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Bewertung des kommunalen Vermögens • Grundsatz • Forderungen sind mit dem Nominalwert und Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. • Ausnahme • Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert (Zeitwert) Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK)oder fortgeführte AHK weiter

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  22. AfA-Tabelle zum NKHR-MV zurück 22

  23. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Ansatz und Bewertung einzelner Vermögensgegenstände • Keine abschließende Darstellung, sondern Hinweise und Besonderheiten bezogen auf das kommunale Vermögen. • Begriffserklärungen • Verschiedene Themen werden im weiteren Verlauf des Reformprozesses ergänzt,z.B. zur Behandlung von Finanzanlagen und Rückstellungen.

  24. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Eröffnungsbilanz • Keine Abweichung vom AHK-Prinzip (Ermittelte Werte treten an die Stelle der AHK.) Ersatzwert • Bestimmung der Restnutzungsdauerfiktiver Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt • Vereinfachungen (s. insbesondere Anlage 8 zum Leitfaden) • Standardisierte Verfahren • Nutzung vorhandener Daten und bekannter Verfahren • Erhöhung der Wertgrenze für „geringwertige Vermögensgegenstände“ von 410 Euro auf 5.000 Euro (netto) weiter

  25. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Ersatzwert • ...wenn die AHK nicht oder nicht mit einem vertretbaren Zeitaufwand ermittelt werden können. • Ermittlungauf der Grundlage geschätzter historischer AHK • Immer, wenn Vermögensgegenstände schonvor dem 1.7.1990 im kommunalen Vermögen • Ausnahme, wenn Anschaffung oder Herstellung des Vermögensgegenstandes nach dem 31.12.1999 zurück

  26. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Zuweisungen, Zuschüsse und ähnliche Zuwendungen • Geleistet Zuwendungenggf. Aktivierung und Auflösung (z.B. über Zeitraum der Zweckbindung) • Auf die Aktivierung von vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz geleistete Zuwendungen kann verzichtet werden. • Erhaltene Zuwendungenggf. Passivierung als Sonderposten • In der Eröffnungsbilanz sind Sonderposten nur für nach dem 1. Juli 1990 erhaltene Zuwendungen zu bilden.

  27. Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Sonderposten • Kapital, das mit besonderen Auflagen verbunden ist. • Ertragswirksame Auflösung entsprechend der Abschreibung des Vermögensgegenstandes,für den die Zuwendung erfolgte • Erleichterung für den Haushaltsausgleich(Ertrag steht den Abschreibungen gegenüber) Bilanz

  28. Bewertung von unbebauten und bebauten kommunalen Grundstücken • Andreas Hupp • Dipl.- Ing. (FH) • Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern • Referat II 601 • u.a. Fachaufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern

  29. Bewertung von Grundvermögen • Rechtsgrundlagen • Normierte Wertermittlungsverfahren nach der Wertermittlungsverordnung (WertV) • Verfahrensauswahl • Schematischer Aufbau eines ausgewählten Bewertungsverfahrens • Bewertungsobjekte • Bewertungsbeispiel • Durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf pro Wertermittlung

  30. Bewertung von Grundvermögen • 1. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch § 199 BauGB - Bewertungsgesetz (BewG) - Wertermittlungsverordnung (WertV) - Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2002) - Leitfaden des Innenministerium M-V

  31. Bewertung von Grundvermögen • 2. Normierte Wertermittlungsverfahren nach WertV Gem. § 7 WertV: Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind anzuwenden: • das Sachwertverfahren, • das Ertragswertverfahren, • das Vergleichswertverfahren

  32. Bewertung von Grundvermögen • 3. Verfahrensauswahl Fremdnutzung Eigennutzung Fremd- bzw. Eigennutzung Rendite-berechnung Substanzwert-berechnung Preisvergleichs-rechnung Sachwertverfahren Ertragswertverfahren Vergleichswertverfahren Ausgangsbasis für Ersatzwertberechnung Rückindizierung Ersatzwert

  33. 4. Schematischer Aufbau eines Bewertungsverfahrens Aufbau des Sachwertverfahrens für die Eröffnungsbilanz Herstellungskosten der baulichenAnlagen (Gebäude, Außenanlagen u. bes. Betriebseinrichtungen) Wertminderung wegen Alters Wertminderung wegen Baumängel u. Bauschäden Rückindizierung Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände Ausgangsbasis für Ersatzwertberechnung Ersatzwert

  34. Bewertung von Grundvermögen 5. Bewertungsobjekte UnbebauteGrundstücke Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden; BebauteGrundstücke Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden;

  35. Bewertung von Grundvermögen 5. Bewertungsobjekte - Unbebaute Grundstücke • AHK • Vergleichswert zum 1.1.2000unter Berücksichtigung der Abweichungen von den wertbeeinflussenden Merkmalen durch Zu- oder Abschlägezuzüglich nachträglicher AHK bis zum Bilanzstichtag (z.B. Kosten der Erschließung) • Bodenrichtwert zum 1.1.2000 unter Berücksichtigung der Abweichungen von den wertbeeinflussenden Merkmalen durch Zu- oder Abschläge(Stichtag für den Zustand des Grundstücks ist der 1.1.2000)zuzüglich nachträglicher AHK bis zum Bilanzstichtag (z.B. Kosten der Erschließung)

  36. Bewertung von Grundvermögen 5. Bewertungsobjekte UnbebauteGrundstücke Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden; BebauteGrundstücke Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden;

  37. Bewertung von Grundvermögen 5.Bewertungsobjekte- Bebaute Grundstücke Grund und Boden (Bewertung wie unbebaute Grundstücke) • AHK; • Vergleichswert zum 1.1.2000unter Berücksichtigung der Abweichungen von den wertbeeinflussenden Merkmalen durch Zu- oder Abschläge; • Bodenrichtwert zum 1.1.2000unter Berücksichtigung der Abweichungen von den wertbeeinflussenden Merkmalen durch Zu- oder Abschläge;

  38. Bewertung von Grundvermögen 5. Bewertungsobjekte- Bebaute Grundstücke Gebäude und bauliche Anlagen • fortgeführte AHK; • Sachwert anhand des Anschaffungsjahres (Rückindizierung) auf der Grundlage der NHK 2000; Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren sind auch zulässig;

  39. Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Baujahr: 1966 Grundstück: 3000 qm

  40. Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude AHK ? Nein Auswahl des Bewertungsverfahrens Nein Vergleichsobjekt vorhanden? Nein Erträge? Sachwertverfahren

  41. Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude Anlage 3 Leitfaden . . .

  42. Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude - Ermittlung BGF Anlage 5 Leitfaden . . . Teil I 24 m 15m x 8m = 120 qm 7 m III Teil II 15m x 8m = 120 qm 8 m 15 m Teil III I II 8m x 7m = 56 qm 296 qm 8 m 8 m

  43. Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude Anlage 3 Leitfaden . . .

  44. Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude Gesamtnutzungsdauer : 70 Jahre

  45. Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens

  46. Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens

  47. Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Grundstück: 3000 qm AHK ? Nein Nein Vergleichswert zum 01.01.2000 ? 60 EUR Bodenrichtwert zum 01.01.2000 ? 3000 qm x 60 EUR = 180.000 EUR

  48. Bewertung von Grundvermögen 7. Durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf pro Wertermittlung * Verwaltungsgebäude ca. 20 Stunden bei Ø 35.000 m3 Gesamtschulen ca. 24 Stunden bei Ø 135.000 m3 Berufsschulen ca. 24 Stunden bei Ø 110.000 m3 Gymnasien ca. 18 Stunden bei Ø 32.000 m3 Grund- Sonderschulen ca. 16 Stunden bei Ø 25.000 m3 Sporthallen ca. 16 Stunden bei Ø 14.000 m3 Kulturgebäude ca. 20 Stunden bei Ø 6.000 m3 • Angegebenen Werte sind von verschiedenen Faktoren abhängig u.a.: • Erfahrung des Sachbearbeiters • Menge des Datenbestandes • Entfernungsstrecke zum Objekt und zu externen Datenquellen * entnommen vhw-Seminar-Unterlagen vom 31.08.2004 "Die Bewertung Kommunaler Gebäude"

  49. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! NKHR-MV

  50. Vorstellung des Fortbildungskonzeptes • Ergebnisse aus der • Arbeitsgruppe der öffentlichen Fortbildungsträger in Mecklenburg-Vorpommern für Verwaltungen • vorgestellt von • Elke Ermler • StudienleiterinStudieninstitut für kommunale Verwaltung in Mecklenburg, Malchin

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