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Flugplanung & Flugpläne

Flugplanung & Flugpläne. von Christian Schmidt. Flugpläne. Geregelt nach § 25 LuftVO Ein Flugplan ist die Ankündigung und Beschreibung eines Fluges.

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Flugplanung & Flugpläne

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Presentation Transcript


  1. Flugplanung & Flugpläne von Christian Schmidt

  2. Flugpläne • Geregelt nach § 25 LuftVO • Ein Flugplan ist die Ankündigung und Beschreibung eines Fluges. • Der Flugplan enthält Datenüber das Luftfahrzeug, den Zweck des Fluges, den Abflugplatz, den geplanten Zielflugplatz, die geplante Flughöhe, die geplante Flugroute und Ankunftszeit sowie eventuelle Ausweichflugplätze und die durch den Treibstoffvorrat bedingte maximale Flugzeit.

  3. Flugplan Dokument

  4. Flugplanpflichtige Flüge • Es gilt: • Für alle Flüge kann ein Flugplan aufgegeben werden, für einige Flüge besteht eine Aufgabepflicht! Zu den letzten zählen: • alle IFR-Flüge, Flüge mit Flugregelwechsel • Nachtsichtflüge im kontrollierten Luftraum • Flüge über die Grenzen Deutschlands, Ausnahme Schengener Abkommen • Kunstflüge im kontrollierten Luftraum • Wolkenflüge mit Segelflugzeugen • Flüge in Flugbeschränkungsgebiete (wenn angeordnet)

  5. Einreichen eines Flugplanes Der Flugplan kann frühestens 5 Tage und spätestens eine Stunde vor Flugantritt aufgegeben werden. • Internet • Telefon • Telefax • Funk

  6. Aktivierung des Flugplanes • an kontrollierten Flugplätzen mit CTR / Luftraum D geschieht die Aktivierung automatisch durch die Lotsen • an unkontrollierten Flugplätzen, z.B. über den Flugleiter (Absprache!) mittels Telefon oder • Inflight-Pick Updurch den Piloten (per Funk nach dem Start der nächsten Flugverkehrskontrollstelle melden)

  7. Startmeldung • Aktiviert der Pilot seinen Flugplan per Funk bei der nächsten Flugverkehrskontrollstelle, hat die Meldung folgende Inhalte: • volles Kennzeichen • Startflugplatz • Startzeit

  8. Schließen des Flugplanes • an kontrollierten Flugplätzen durch die DFS automatisch • an unkontrollierten Flugplätzen durch den Piloten per • Telefon unmittelbar nach der Landung • per Funk im Anflug, wenn die Landung sichergestellt erscheint

  9. Landemeldung • Schließt der Pilot den Flugplan, so hat die Meldung folgende Inhalte: • volles Kennzeichen • Landezeit • Landeplatz, ggf. ursprünglich geplanter Landeplatz bei Ausweichflughafen

  10. Überfällige Flüge • Geht keine Landemeldung ein, werden durch die DFS die SAR-Maßnahmen eingeleitet • Unsicherheitsphase • Alarmphase • Notphase • Einzelne Phasen werden übersprungen, wenn sofort davon ausgegangen werden kann, dass ein Notfall vorliegt.

  11. Also wichtig: • Erst telefonisch oder per Funk den Flugplan schließen, wenn ihr auf einem unkontrollierten Platz landet! • Dann zur Theke, sonst kann es teuer werden!

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