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Der rechtliche Rahmen für die Gemeindestrukturreform in der Steiermark. Bgm. Ernst Gödl Gemeinde Zwaring-Pöls Fusionsgemeinde: Marktgemeinde Dobl. Der verfassungsrechtliche Rahmen. Gemeindeverfassungsnovelle 1962 Aufgabe des Bundesverfassungsgesetzgebers:
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Der rechtliche Rahmen für die Gemeindestrukturreformin der Steiermark Bgm. Ernst Gödl Gemeinde Zwaring-Pöls Fusionsgemeinde: Marktgemeinde Dobl FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg
Der verfassungsrechtliche Rahmen Gemeindeverfassungsnovelle 1962 Aufgabe des Bundesverfassungsgesetzgebers: „ein Minimum von Kompetenzen der Gemeinde zu instituieren“ „den eigenen Wirkungsbereich gegen Angriffe der Bundes- und Landesgesetzgebung und der vollziehenden Gewalt zu schützen“ „der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, jede Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes in einem Prozess zu verteidigen.“ FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg
Der verfassungsrechtliche Rahmen Selbstverwaltung >> Personal >> Finanzen Einheitsgemeinde >> Verbände Bestandsgarantie >> Garantie der Institution FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg
Die Gebietsreform Wege: Freiwilliger Zusammenschluss Gesetzliche Verfügung mit konsensualer Umsetzung Gesetzliche Verfügung mit „Kampfmaßnahmen“ FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg
Rechtsschutz für Gemeinden Beschwerdelegitimation >> Gemeinde als höchstpersönliches Recht >> Gemeindemandatare >> NICHT: Bevölkerung 2 Wege zum VfGH >> Individualantrag >> Bescheidbeschwerde FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg
Rechtsschutz für Gemeinden Verfassungsrechtliche Schranken >> Gleichheitssatz >> Grundsatz der Verhältnismäßigkeit FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg
Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform Regierungskommissär >> 2 Instanzen Überleitung von Bescheiden Überleitung von Verordnungen >> Untergang der Teilrechtsordnung >> übertragener – selbständiger Wirkungsbereich >> Fehlerkalkül FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg
Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform „Zusammenfassend kann nunmehr gesagt werden, dass nach bestehender Rechtslage Veränderungen der Gemeindestruktur eines Bundeslandes Folgen zeitigen, die für die Rechtswissenschaft grotesk anmuten und für die Rechtspraxis kaum zu lösende Probleme schaffen. Dies ist die Folge des Umstandes, dass man bei Ausarbeitung und Aushandlung der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 die Frage der Vereinigung von Gemeinden hat unter den Tische fallen lassen. ... Die Praxis kann sich freilich damit behelfen, dass sie sich, gestützt auf die Institution der Rechtskraft, bei Erlassung von individuellen Rechtsakten über die Rechtslage hinwegsetzt. Aber das ist auch nur eine Notlösung und keine Bereinigung des Problems. Eine solche kann nur durch eine Novellierung der Bundesverfassung bewirkt werden.“ Prof. Dr. Gerhart Wielinger, ÖGZ 1976 FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg
Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform Regierungskommissär >> 2 Instanzen Überleitung von Bescheiden Überleitung von Verordnungen >> Untergang der Teilrechtsordnung >> übertragener – selbständiger Wirkungsbereich >> Fehlerkalkül Überleitung von Vermögen >> Gemeindeteilung? FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg
Die Gemeindestrukturreformin der Steiermark Die Gemeinde im Spannungsfeld: Staatliche Behörde – lokale Lebenswelt Landespolitik - Gemeindepolitik Tradition – Zukunft Danke für die Aufmerksamkeit! FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg