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Warnstreik - Rechtslage

Warnstreik - Rechtslage. Zulässigkeit von Warnstreiks grundsätzlich rechtlich geklärt (BAG von 1984 gilt noch, vgl. BAG 1988) Warnstreiks erfolgen „verhandlungsbegleitend“ vor der Urabstimmung, d.h. offizielles Scheitern bzw. Erklärung darüber ist nicht erforderlich.

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Warnstreik - Rechtslage

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  1. Warnstreik - Rechtslage • Zulässigkeit von Warnstreiks grundsätzlich rechtlich geklärt (BAG von 1984 gilt noch, vgl. BAG 1988) • Warnstreiks erfolgen „verhandlungsbegleitend“ vor der Urabstimmung, d.h. offizielles Scheitern bzw. Erklärung darüber ist nicht erforderlich. • Kurze, befristete Zeitdauer ist aus der Funktion heraus notwendig. • Warnstreikaufruf • Warnstreiks betreffen Arbeitszeitkonten nicht: „Nur“ Geldabzug, keine Nacharbeitspflicht. IG Metall Rosenheim

  2. Urabstimmung • Ist in Verhandlungen ein Tarifabschluss nicht zu erreichen, so wird vor einem Streik eine Urabstimmung durchgeführt. • Mindestens 75% der für die Tarifbewegung in Betracht kommenden Mitglieder müssen für einen Streik stimmen (§ 22 Ziff. 3 IGM Satzung). • Auch zur Beendigung eines Arbeitskampfes wird eine Urabstimmung durchgeführt. • Die Fortsetzung eines Arbeitskampfes erfordert wiederum eine Mehrheit von 75% der für die Tarifbewegung in Betracht kommenden Mitglieder (§ 22 Ziff. 4 IGM Satzung). IG Metall Rosenheim

  3. Das Streikrecht • Das Streikrecht ist durch das Grundgesetz geschützt. Art. 9 Abs. 3 GG lautet: • „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einzuschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. ...“ • Dieses Grundrecht schließt das Streikrecht ein. IG Metall Rosenheim

  4. Streikrecht bringt Verhandlungsmacht • „Tarifverträge kommen nur zustande, wenn sie gegebenenfalls von den Gewerkschaften mit den Mitteln eines Arbeitskampfes erzwungen werden können... • ...Sie (die Gewerkschaften) wollen in der Regel eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder erreichen. Andererseits kann sich die Arbeitgeberseite auf die Ablehnung einer Vereinbarung beschränken... • ...Bei diesem Interessengegensatz wären Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik nicht mehr als kollektives Betteln.“ (BAG1 AZR 342/83 vom 12.09.1984) IG Metall Rosenheim

  5. Arbeitsverhältnis im Streik • Zum Streik ruft die Gewerkschaft auf. • Im Gegensatz dazu stehen „wilde Streiks“. • Arbeitnehmer, die einem Streikaufruf ihrer Gewerkschaft folgen, können sich darauf verlassen, dass der Streik rechtmäßig ist. • Während eines Streiks wird das Arbeitsverhältnis nicht gelöst = beendet, sondern nur „suspendiert“ (d.h. keine Arbeits- und keine Vergütungspflicht). IG Metall Rosenheim

  6. Betriebsratsrechte im Streik • Neutralitätsgebot nach § 74 BetrVG verpflichtet nicht dazu, mäßigend auf die Belegschaft einzuwirken • BR bleibt als Organ mit Rechten und Pflichten erhalten, d.h.: • Zugangsrecht zum Betrieb • Sprechstunden und Betriebsversammlungen • Mitbestimmungsrechte bleiben erhalten (Einschränkung durch BAG bei personellen Einzelmaßnahmen, Kurzarbeit und Mehrarbeit, wenn unmittelbarer Zusammenhang mit Streik; Beweislast trägt Arbeitgeber) IG Metall Rosenheim

  7. Argumente gegen die Aussperrung • Aussperrung verletzt die Menschenwürde • Aussperrung und Streik sind nicht gleich • Aussperrung höhlt Streikrecht aus • Aussperrung schafft Übermacht • Aussperrung ist nirgendwo erlaubt • Aussperrung: Unternehmerstaat statt Sozialstaat • Kalte Aussperrung: gezielte Waffe gegen Streik IG Metall Rosenheim

  8. Was ist kalte Aussperrung? • Rechtlich: Arbeitskampfbedingte Kurzarbeit • Gefahr: Arbeitgeber können sie aufgrund behaupteter oder tatsächlicher Fernwirkungen eines Arbeitskampfes gegen Beschäftigte und IGM einsetzen • Kalte Aussperrung kommt nicht zwangsläufig. Unternehmer müssen Vorsorgemaßnahmen treffen • Betriebsräte haben eine besondere Verantwortung IG Metall Rosenheim

  9. Wo wirkt kalte Aussperrung? Kampfgebiet Zulieferer Zulieferer Betrieb im Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) Abnehmer Abnehmer IG Metall Rosenheim

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