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Ausstattung der EU-Fonds

Gute Chancen für gute Arbeit in Mecklenburg Vorpommern! EU-Strukturfondsförderung aus Sicht des DGB Nord. Ausstattung der EU-Fonds. Insgesamt 2,642 Mrd. Euro für die Periode 2007-2013 Rein rechnerisch kann Mecklenburg-Vorpommern täglich über 1 Mio. Euro verteilen. Ausstattung der EU-Fonds.

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  1. Gute Chancen für gute Arbeit in Mecklenburg Vorpommern!EU-Strukturfondsförderung aus Sicht des DGB Nord

  2. Ausstattung der EU-Fonds • Insgesamt 2,642 Mrd. Euro für die Periode 2007-2013 Rein rechnerisch kann Mecklenburg-Vorpommern täglich über 1 Mio. Euro verteilen.

  3. Ausstattung der EU-Fonds

  4. Ausrichtung auf den 1. Arbeitsmarkt • Seit Sept. 2006: finanzielle Neuverteilung zwischen ESF und EFRE: 25:75 • Konsequente Ausrichtung des ESF auf den 1. Arbeitsmarkt, d.h. Verlust öffentlich geförderter Beschäftigung

  5. Gute Arbeit • Beendigung der bisherigen Förderpolitik „Jeden Arbeitsplatz um jeden Preis“! • ArBI: „Ziel des Programms ist es, die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern und durch mehr Wertschöpfung mehr attraktive, dauerhafte und existenzsichernde Arbeitsplätze zu schaffen.“ • OP EFRE: „85 % der EFRE-Mittel zugunsten der Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Unternehmenssektors sollen für die Förderung von Arbeitsplätzen mit der Qualifizierungsanforderung mindestens eines Facharbeiterabschlusses oder eines höherwertigen Abschlusses eingesetzt werden.“

  6. Gute Arbeit • Evaluationskriterien:Einkommensniveau, tarifliche Bezahlung und Anzahl der geschaffenen hochwertigen Arbeitsplätze u.a. • Leiharbeit ist von der Förderung ausgeschlossen • Neuausrichtung der Förderkriterien für Call-Center • Förderung von Call-Centern nur bei Mindestentgelt von 20.000 Euro Brutto (d.h. 1667 Euro monatlich) Arbeitsplätze müssen fachspezifische Qualifikationsanforderungen erfüllen

  7. Von uns eingebracht, durchgesetzt und im Begleitausschuss befürwortet:

  8. Arbeit • Qualität der Arbeitsplätze ist Bestandteil aller Programme und Richtlinien • Integrationsprojekte: • Vermittlung von Arbeitslosen in den sogenannten 1. Arbeitsmarkt • Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Arbeitsloser • Tarifpartner und AN-Vertretung müssen bei Identifizierung von Qualifizierungsmaßnahmen und Bildungsscheckvergabe einbezogen werden • Netzwerke: Strukturpolitik, BR, Prüfernetzwerk/BBA • Organisationen für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (OASEN) werden eingeschränkt gefördert

  9. Beteiligung • DGB stimmberechtigt im Begleitausschuss • Beteiligung im Landes- und in den Regionalbeiräten • Aktionsprogramme initiieren und votieren: Mitentscheidung über Auswahl der Projekte, Besetzung der Jury

  10. Berufsbildung • Außerbetriebliches Bund-Länder-Programm, Programme zur Steigerung der Qualität der Berufsbildung sind bis 2010 durchfinanziert • Ausbildungsbeihilfen im Bund-Länder-Programm wurden um 30 Euro im Monat netto erhöht • Begriff „ausbildungswilliger Jugendlicher“ wurde in den ESF Programmen und im Landesausbildungsbündnis ersatzlos gestrichen: Motivation! • Förderung der Berufsfrühorientierungs-Projekte und Regionalen Netzwerke der Berufsfrühorientierung

  11. Stärkung der Demokratie • „Betriebliche Beratungsteams gegen Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz in der Arbeitswelt“ (BBT) • „Netzwerk für Demokratie und Toleranz“ (NDC) • Präventionsprojekte für Demokratie mit bis zu 20.000 Euro förderfähig • Regionalzentren für demokratische Kultur • Jugendclubs und Einrichtungen zur Kinder- und SchülerInnenbetreuung

  12. Schule • Modellprojekte des lebenslangen Lernens in Kooperation von Sozialpartnern mit Schulen und Hochschulen • Arbeitsweltbezogene Projekte an der Schule • Schulergänzende Angebote wurden erweitert (Mitbestimmung und Demokratie) • Schul- und JugendsozialarbeiterInnen • Angebote für SchülerInnen: Lesekompetenz, mathematische Kompetenz, Entwicklung von Lern- und Arbeitstechniken • Offen: Selbstständige Schule/Lehrerpersonalkonzept

  13. Chancengleichheit für Frauen und Männer • Projekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familien-/Privatleben, Vorrang haben Netzwerk-Projekte • Maßnahmen zum Abbau der geschlechterspezifischen Teilung am Arbeitsmarkt, z.B. „Girls’ Day“ • Gleichstellung von Frauen und Männer muss grundsätzlich beachtet werden (Querschnittsaufgabe)

  14. Sozialpartnerschaftliche Projekte • Werden im ESF mit 5 Mio. Euro gefördert

  15. Fazit • Kontinuität ASP/ArBI: ÖBS( Schulsozialarbeit, Integrationsprojekte, Netzwerke) • Qualität der Arbeitsplätze: Ende der Billiglohnpolitik • Gewerkschaftliche Projekte sind förderfähig

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