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Herzlich Willkommen!

Einführungsveranstaltung für Studierende des Unterrichtsfachs Katholische Religionslehre (Lehramt Gymnasium, Real-, Grund- und Hauptschule). Herzlich Willkommen!. Allgemeine Informationen. Modularisierter Lehramtsstudiengang ( Gymnasium ) Abschluss: Staatsexamen.

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Presentation Transcript


  1. Einführungsveranstaltung für Studierende des Unterrichtsfachs Katholische Religionslehre(Lehramt Gymnasium, Real-, Grund- und Hauptschule) Herzlich Willkommen!

  2. Allgemeine Informationen • Modularisierter Lehramtsstudiengang (Gymnasium) • Abschluss: Staatsexamen. • Regelstudienzeit: 9 Fachsemester. • Das Studium umfasst insgesamt 270 ECTS-Punkte, • davon werden im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre 105 ECTS-Punkte erworben. • Es werden 14 Module studiert.

  3. Allgemeine Informationen • Modularisierter Lehramtsstudiengang (RS, HS, GS) • Abschluss: Staatsexamen • Regelstudienzeit: 7 Fachsemester • Das Studium umfasst insgesamt 210 ECTS-Punkte • Davon werden im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre → im Lehramt Realschule 72 ECTS-Punkte und → im Lehramt GS und HS 66 ECTS-Punkte erworben.

  4. Allgemeine Informationen • Was bedeutet „modularisiert“? • „Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstal-tungen“. • → thematisch: • Jedes Modul trägt einen bestimmten Titel. Zu jedem Modul gehört eine festgelegte Anzahl an Veranstal-tungen, die inhaltlich zu diesem Titel passen. • → zeitlich: • Ein Modul erstreckt sich über 1, maximal 2 Fachsemester.

  5. Allgemeine Informationen • Beispiel für ein zweisemestriges Modul: • Modul P 2: „Einführung in die Biblische Theologie“ für GS/RS/HS • Lehrveranstaltungen: • „Einleitung in das AT - Grundlegung“ P 2.1; WS • „Einleitung in das NT - Grundlegung“ P 2.2; SoSe

  6. Allgemeine Informationen • ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) • Ein quantitatives Maß für Arbeitsbelastung • Jeder ECTS-Punkt entspricht einem ungefähren Arbeitsaufwand von 30 Stunden. • Unter Arbeitsaufwand versteht man: • Präsenzzeit in der Lehrveranstaltung • Vor- und Nachbereitung der LV (Literaturarbeit) • Vorbereitung auf die Prüfung (Lernen)

  7. Allgemeine Informationen • Wann bekommt man ECTS-Punkte gutgeschrieben? • Jeder Lehrveranstaltung ist eine bestimmte Summe an ECTS-Punkten zugeteilt, in der Regel: • einer Veranstaltung mit 2 Semesterwochenstunden (SWS): 3 ECTS-Punkte und • einer Veranstaltung mit 1 SWS: 1,5 ECTS-Punkte. • Wird eine Prüfung zur Lehrveranstaltung bestanden (Note 1,0 – 4,0), werden dem Studierenden diese Punkte dem persönlichen Konto am Prüfungsamt gutgeschrieben. • Mit Abschluss des Studiums sind im Fach Katholische Religionslehre exakt 105 (GY) bzw. 72 (RS) bzw. 66 (HS, GS) ECTS-Punkte erworben.

  8. Struktur des Studiums • Zur Struktur des Studiums: • Das Studium folgt dem Prinzip des aufbauenden Lernens. • Zunächst werden Module studiert, die in die einzelnen Fächergruppen der Katholischen Theologie einführen. • Aufbauend dazu sind Module vorgesehen, die Ihr Wissen ergänzen und vertiefen.

  9. Struktur des Studiums • Die Module richten sich an den einzelnen Fächergruppen der Theologie aus: • Biblische Theologie (AT und NT) • Historische Theologie (Kirchengeschichte des Altertums, Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit, Bayerische Kirchengeschichte) • Systematische Theologie (Dogmatik, Fundamentaltheologie, Moraltheologie und Sozialethik) • Praktische Theologie (Liturgiewissenschaft, Religionspädagogik, Kirchenrecht, Pastoraltheologie) • Fachdidaktik/Religionsdidaktik

  10. Struktur des Studiums • Freier Bereich: • Der sogenannte „freie Bereich“ ist ein eigener „Punktepool“, der Studierenden die Möglichkeit der Schwerpunktsetzung eröffnet. • Diese Punkte kommen zum Unterrichtsfach hinzu(105; 72 bzw. 66 ECTS-Punkte plus freier Bereich).

  11. Struktur des Studiums Freier Bereich für GY und RS: Er umfasst für GY 6 ECTS-Punkte, für RS 12 ECTS-Punkte. Die Punkte können sowohl im Fach Katholische Religionslehre als auch im anderen Unterrichtsfach erworben werden. Die ECTS-Punkte des freien Bereichs können auch auf beide Fächer verteilt werden. Die ECTS-Punkte sind formell dem 9. (GY) bzw. 7. (RS) FS zugewiesen. Die ECTS-Punkte können/sollen aber bereits früher im Studium erworben werden.

  12. Struktur des Studiums • Freier Bereich für Lehramt GS und HS • Der sogenannte „freie Bereich“ umfasst für das Lehramt GS und HS 6 ECTS-Punkte. • Die Punkte müssen im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre erworben werden. 66 ECTS-Punkte plus 6 ECTS-Punkte im freien Bereich. • Die ECTS-Punkte sind formell dem 7. FS zugewiesen. Die ECTS-Punkte können aber bereits früher im Studium erworben werden. Empfehlung ab dem 5. FS.

  13. EWS/GWS • EWS/GWS – nur relevant für HS und GS • Im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums müssen 9 ECTS-Punkte im Bereich „gesellschaftswissenschaftliche Studienanteile“ erworben werden. • Wer HS oder GS studiert und Religion als Unterrichtsfach gewählt hat, muss mindestens 2 verschiedene abstrakte Lehrveranstaltungen (= 6 ECTS-Punkte) aus dem Angebot der Katholischen Religionslehre besuchen! • Die übrigen 3 ECTS-Punkte können auch in einem anderen anbietenden Fach erworben werden. Bei Interesse können auch alle 9 ECTS-Punkte im Fach Kath. Religion erworben werden. • Angebote finden Sie über die Fakultät 11 (EWS).

  14. Spracherwerb • Spracherwerb für Lehramt Gymnasium: • Folgende Sprachen müssen bis zur Anmeldung zum Staatsexamen nachgewiesen werden: • Latein (Latinum oder universitäre Prüfung) • Altgriechisch (Graecum oder universitäre Prüfung) • Studierende des Lehramt RS, HS und GS müssen für Kath. Religionslehre keine Sprachkenntnisse nachweisen.

  15. Spracherwerb • Für den Erwerb des Latinums werden keine ECTS-Punkte vergeben. • Wer Griechisch nachholen muss, kann dafür ECTS-Punkte erwerben. •  Der freie Bereich sieht ein Modul WP 1 „Sprachkurs Altgriechisch“ vor. Mit Belegen des gesamten Moduls können die erforderlichen Griechischkenntnisse nachgewiesen werden. Mit Bestehen der Prüfungen werden 6 ECTS-Punkte erworben und der freie Bereich abgedeckt.

  16. Spracherwerb • Fehlende Sprachkenntnisse können über Sprachkurse an der Fakultät nachgeholt werden. • Angebote können im online-Vorlesungsverzeichnis „LSF“ abgerufen werden. • Werden Sprachkurse im Priesterseminar besucht, muss eine persönliche Anmeldung erfolgen! Die Anmeldung ist nicht über LSF möglich.

  17. Spracherwerb Wer einen außeruniversitären Sprachkurs belegt, z.B. am Priesterseminar, muss sich die Prüfung anerkennen lassen.  Zuständig hierfür ist der Studiendekan.

  18. Studienplan Studienplan: Die Satzung bildet einen genauen Studienplan für jedes Fachsemester ab. Jedem Fachsemester ist abhängig vom Lehramt eine bestimmte Anzahl an Lehrveranstaltungen im Umfang von exakt 12, 9 oder 6 ECTS-Punkten zugeordnet.

  19. Studienplan → gleichmäßige Verteilung des „Workload“. → Zusammen mit den Kombinationsfächern können so jedes Semester Lehrveranstaltungen im Umfang von exakt 30 ECTS besucht werden. → die Lehrveranstaltungen der Kombinationsfächer werden pro Fachsemester überschneidungsfrei angeboten. → es wird dringend empfohlen, den Studienplan einzuhalten.

  20. Studienplan Was passiert, wenn ich vom Studienplan abweiche? Können in einem Fachsemester nicht die empfohlenen Lehrveranstaltungen besucht und die vorgesehenen Prüfungen abgelegt werden, bedeutet das nicht das „Aus“ für Ihr Studium. Abweichungen sind möglich, haben aber Konsequenzen.

  21. Studienplan • Werden weniger Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen abgelegt als vorgesehen: • müssen diese auf ein späteres Semester (Folgejahr) geschoben werden; • bedeutet dies einen entsprechend höheren workload in einem späteren Fachsemester (z.B. 12 Punkte + x); • kann dies zu einer Verzögerung/Verlängerung Ihres Studiums führen; • kann die Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen nicht gewährleistet werden. Überschneidungsfreiheit nur für LV des jeweiligen Fachsemesters!

  22. Studienplan • Kann ich den Besuch von Modulen/Veranstaltungen vorziehen? • Prinzipiell „ja“, jedoch nur bedingt zu empfehlen… • Das Studium ist in Grundlagen, Aufbau und Vertiefung strukturiert. Ziehen Sie Module/Veranstaltungen vor, kann es sein, dass Sie nicht den notwenigen Wissensstand haben. • Wenn Sie „schneller“ studieren wollen/müssen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienberatung auf. • Achten Sie auf Ihren Workload sowie Ihr Zeitmanagement und überfrachten Sie Ihren Stundenplan nicht.

  23. Studienplan • Besonderheit Begleitseminar für Lehramt GY und RS: • Wer sein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum im Fach Religion absolviert, muss dazu verpflichtend ein Begleitseminar besuchen. Dieses ist im sogenannten freien Bereich (GY = WP 2; RS = WP 3) wählbar. • Das Begleitseminar kann nur parallel zum Praktikum absolviert werden! • Das Begleitseminar ist zwar im freien Bereich (GY= 9. FS; RS= 7. FS) verankert, gewählt werden muss es aber dann, wenn das Praktikum absolviert wird. Hier muss ggf. eine Abweichung vom Studienplan vorgenommen werden!

  24. Studienplan Besonderheit Begleitseminar für Lehramt GS und HS: Das studienbegleitend fachdidaktische Praktikum (auch im Rahmen des Intensivpraktikums) ist im Unterrichtsfach abzulegen. Dazu muss ein Begleitseminar besucht werden, welches in Modul P 4 (3. FS) vorgesehen ist. • Das Begleitseminar kann nur parallel zum Praktikum absolviert werden! Es wird sowohl im WS als auch im SoSe angeboten. • Das Begleitseminar ist zwar in P4 im 3. FS verankert, gewählt werden muss es aber dann, wenn das Praktikum absolviert wird. Hier muss ggf. eine Abweichung vom Studienplan vorgenommen werden!

  25. Studienplan • Woher weiß ich, was ich nächstes Semester studieren soll? • Auf der Homepage der Fakultät www.kaththeol.uni-muenchen.de finden Sie unter dem Punkt „Studium“ – „modularisierte Studiengänge“ zu jedem Studiengang einen eigenen Unterpunkt „Studienpläne und Prüfungsübersichten“. Hier werden die Module und Lehrveranstaltungen aufgeführt, die Sie in den jeweiligen Fachsemestern studieren sollen. • Der Unterpunkt „Übersichtsdokumente“ bildet in Modultabelle und Modulhandbuch den kompletten Studienverlauf ab.

  26. Studienplan • Mit dem Studienplan können Sie dann im Vorlesungsverzeichnis jedes Semester Ihren Stundenplan erstellen. • Vorlesungsverzeichnisse - 2 Varianten: • 1.Online Vorlesungsverzeichnis „LSF“ (www.lsf.lmu.de) der LMU. Dies ist immer die aktuellste Version, der Sie alle wichtigen Informationen zu einer Lehrveranstaltung entnehmen können. Über LSF erfolgt auch das online-Belegen von Veranstaltungen und die Anmeldung zu Prüfungen!

  27. Studienplan • 2. Vorlesungsverzeichnis der Fakultät: • Es enthält: • – Personenverzeichnis (Auskunft zu Lehrstühlen, Mailadressen, Sprechstunden). • – gekürzter Veranstaltungsteil zur Übersicht, gegliedert nach Studiengängen. • Zum Download auf der Homepage der Fakultät unter „Beliebte Links“.

  28. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Pflicht- und Wahlpflichtanteile im Studium • Auf Modulebene: • Das Unterrichtsfach beinhaltet ausschließlich Pflichtmodule. • Diese Module müssen alle absolviert werden. • Insgesamt werden von: • GY 14 Pflichtmodule • RS 10 Pflichtmodule • GS und HS 11 Pflichtmodule (9 im U-Fach, 2 im freien Bereich) studiert.

  29. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Auf Veranstaltungsebene: • 1. Pflichtlehrveranstaltungen: • Alle Veranstaltungen eines Moduls müssen besucht werden. • Achtung: Auch zu einer Pflichtlehrveranstaltung kann es ein Mehrfachangebot geben. • z.B.: P 1.2 „Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten“ WS; 1. FS • Die Veranstaltung P 1.2 muss abgelegt werden, es gibt dazu aber viele gleichwertige Kurse, von denen nur einer besucht werden muss.

  30. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • 2. Wahlpflichtlehrveranstaltungen: • Es sind Module vorgesehen, die sowohl Pflicht- als auch Wahlpflichtlehrveranstaltungen beinhalten. •  Am Beispiel für GS und HS Modul P 7: • Die Lehrveranstaltungen P 7.1 und P 7.2 sind verpflichtend zu belegen: • P 7.1: „Grundlegung atl. Exegese und Theologie“ • P 7.2: „Jesus von Nazareth“ • Zum Modul gehören vier weitere Veranstaltungen, aus denen eine vorgegebene Anzahl gewählt wird:

  31. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Aus den nachstehenden Veranstaltungen P 7.3.1 – P 7.3.4 ist eine Lehrveranstaltung zu wählen: • P 7.3.1: „Seminar Altes Testament 2“ • P 7.3.2: „Seminar Neues Testament 2“ • P 7.3.3: „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 2“ • P 7.3.4: „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 2“

  32. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Woher weiß ich, wann ich eine Auswahlmöglichkeit habe? • Achten Sie dazu bitte auf Ihren jeweiligen Studienplan, den Sie auf der Homepage abrufen können. • Der Studienplan gibt Ihnen für jedes Semester an, aus welchen Veranstaltungen Sie wählen können!

  33. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Prinzipiell können Sie immer mehr Veranstaltungen besuchen, als Sie müssen, aber: • Bei Wahlpflichtlehrveranstaltungen ist immer angegeben, wie viele Lehrveranstaltungen auszuwählen sind. • z.B.: eine Veranstaltung aus P 7.3.1 – 7.3.4 • Bitte halten Sie diese Auswahlvorgabe im Hinblick auf die Prüfungen ein. • Es können nicht mehr Prüfungen abgelegt und angerechnet werden, als für das Modul vorgesehen sind! • Zu viel erbrachte Prüfungen werden nicht gewertet.

  34. Abstrakte und konkrete Titel • Abstrakte und konkrete Veranstaltungstitel: • Die Satzung bzw. die Studienpläne und Übersichtsdokumente auf der Homepage führen alle Module und Veranstaltungen mit festgelegten Titeln auf, die von Ihnen im Rahmen des Studiums besucht werden müssen. •  Diese Veranstaltungstitel sind „abstrakt“. • In der Praxis können die angebotenen Veranstaltungen andere, von der Satzung abweichende „konkrete“ Titel haben.

  35. Abstrakte und konkrete Titel • Beispiel: • P 4.2: abstrakter Titel in der Satzung: • „Planungsseminar Katholische Religionslehre“ • P 4.2: konkreter Titel in diesem Semester: • „Einführung in den Religionsunterricht“

  36. Abstrakte und konkrete Titel • Woher weiß ich, welche abstrakte Lehrveranstaltung zu welchem • konkreten Titel gehört? • Dazu nehmen Sie den passenden Studienplan der Homepage (www.kaththeol.uni-muenchen.de) zur Hand. • Im Vorlesungsverzeichnis werden 1. die Modultitel mit den abstrakten Lehrveranstaltungstiteln aufgeführt. • Diesen werden 2. die stattfindenden Veranstaltungen mit den konkreten Titeln zugeordnet! • Auf diese Weise können Sie auch jedes Semester Ihren Stundenplan erstellen.

  37. Abstrakte und konkrete Titel

  38. Belegen von Lehrveranstaltungen • Alle von der Fakultät angebotenen Veranstaltungen müssen vorab im online-Vorlesungsverzeichnis LSF über den sogenannten Modulbaum belegt werden! • = Anmeldung zu Lehrveranstaltung (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Lektürekurse) • Dazu rufen Sie folgende Seite auf: www.lsf.lmu.de • Weitere Erklärungen zum Belegen finden Sie unter dem Punkt: Vorlesungsverzeichnis, Katholisch-Theologische Fakultät, modularisierte Studiengänge.

  39. Belegen von Lehrveranstaltungen • Was passiert, wenn ich mich zu einer Veranstaltung nicht rechtzeitig (Belegfrist) angemeldet habe? • Nach Ablauf der Belegfrist (für WS: 15.09. – 29.09.2014) • ist keine online-Anmeldung mehr möglich! • In Ausnahmefällen können Sie nacherfasst werden. • Wenden Sie sich dazu an die Studienberatung und: • Geben Sie vollständigen Namen und Studiengang an, • Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer an!

  40. Prüfungen • Zu allen Lehrveranstaltungen werden Prüfungen abgelegt • Dazu gibt es zwei Varianten: • Modulteilprüfungen • Modulprüfungen

  41. Prüfungen • 1. Modulteilprüfungen (MTP): • Zu jeder Lehrveranstaltung eines Moduls gibt es eine eigene Prüfung. • Die Prüfung findet meist nach Abschluss der Lehrveranstaltung am Ende des Semesters statt.

  42. Prüfungen • Beispiel: • Modul P 1 „Einführung in die Historische Theologie I und in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“: • P 1.1 „Einführung in die Geschichte des Antiken Christentums“ •  Dazu wird am Ende des WS eine MTP abgehalten. • P 1.2 „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in die Grundlagen der Theologie“ •  Dazu wird am Ende des WS eine MTP abgehalten.

  43. Prüfungen • 2. Modulprüfungen (MP): • Ein Modul (und damit alle Lehrveranstaltungen eines Moduls) wird mit einer Prüfung abgeprüft. • Die Modulprüfung findet am Ende des Moduls statt. Bei zweisemestrigen Modulen am Ende des 2. Semesters.

  44. Prüfungen • Beispiel P 2 „Einführung in die Biblische Theologie“ für GS, HS, RS • P 2.1 „Einleitung in das Alte Testament - Grundlegung“ •  die Veranstaltung wird im WS gehört. • P 2.2 „Einleitung in das Neue Testament - Grundlegung“ •  die Veranstaltung wird im SoSe gehört. • Beide Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft. Die Modulprüfung findet am Ende des SoSe statt.

  45. Prüfungen • Woher weiß ich, wann ich welche Prüfungen habe? • Auch dazu finden Sie Angaben im Dokument „Studienplan und Prüfungsübersicht“ zu Ihrem Studiengang auf der Homepage. • Außerdem werden Sie darüber in der jeweiligen Veranstaltung durch den Dozenten informiert.

  46. Prüfungen • Dringend zu beachten: • • Eine Lehrveranstaltung wird oft für verschiedene Studiengänge der Katholischen Theologie angeboten. • • Eine LV wird nicht für jeden Studiengang auf dieselbe Weise abgeprüft! • • Was für Sie in dieser Lehrveranstaltung gilt, gilt nicht unbedingt für Ihren Kommilitonen/Ihre Kommilitonin! • • Wenn Sie Informationen austauschen oder einem anderen weiterhelfen wollen: fragen Sie nach dem Studiengang und schicken Sie „Ratsuchende“ in die Studienberatung.

  47. Prüfungen • Welche Prüfungsformen gibt es? • In der Satzung sind die Prüfungsmodalitäten festgelegt. • Der Dozent wählt aus der Satzung eine Prüfungsform und den Umfang aus. • Die Art der Prüfung (Klausur, mündliche Prüfung, Seminararbeit etc.) wird Ihnen nach Veranstaltungsbeginn mitgeteilt (Zielgruppe beachten!). • Den Tag und Ort der Prüfung erfahren Sie per Aushang am Lehrstuhl mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.

  48. Prüfungen • Zu allen Prüfungen müssen Sie sich vorab anmelden! • Das Prüfungsamt gibt auf der Homepage die Frist zur Prüfungsanmeldung bekannt: www.uni-muenchen.de/pa/pags • Anmeldefrist für das WS 2014-15 für Prüfungen: 01.12.-23.12.2014 • Innerhalb dieser Frist melden Sie sich online über LSF zu Prüfungen an! www.lsf.lmu.de • Dazu gehen Sie auf der Startseite unter „Meine Funktionen“ auf den Link „Prüfungen an- und abmelden“. • Die Prüfungsanmeldung funktioniert ganz ähnlich der Anmeldung zur Lehrveranstaltung!

  49. Prüfungen • Kann ich von Prüfungen zurücktreten? • Rücktritt: Sie gelten beim Prüfungsamt als nicht angemeldet. • Innerhalb der Rücktrittsfrist können Sie problemlos wieder von Prüfungen zurücktreten – sich abmelden. • Dies funktioniert ebenfalls online (analog zur Anmeldung zur Prüfung). • Nach Ablauf der Rücktrittsfrist (01.12. – 09.01.2015) ist kein Rücktritt mehr möglich.

  50. Prüfungen • Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich zu einer Prüfung anzumelden? • Eine Nacherfassung von Prüfungskandidaten ist nicht möglich! • Wer die Frist versäumt, kann sich erst zum nächsten regulären Prüfungstermin (ein Jahr später) wieder anmelden! • Halten Sie deswegen die Frist unbedingt ein!

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