1 / 26

Pensionskassensystem & Bundespensionskasse AG

Pensionskassensystem & Bundespensionskasse AG. Das Pensionskassensystem (3-Säulen Modell). Pensionsvorsorge. individuelle Vorsorge. gesetzliche Vorsorge. “betriebliche” Vorsorge (zB Pensionskasse). Zusammenspiel des Pensionskassensystems (dargestellt anhand der BPK).

meadow
Download Presentation

Pensionskassensystem & Bundespensionskasse AG

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Pensionskassensystem & Bundespensionskasse AG

  2. Das Pensionskassensystem(3-Säulen Modell) Pensionsvorsorge individuelle Vorsorge gesetzliche Vorsorge “betriebliche” Vorsorge (zB Pensionskasse)

  3. Zusammenspiel des Pensionskassensystems(dargestellt anhand der BPK)

  4. Funktion des Pensionskassensystems Arbeitgeberbeiträge Arbeitnehmerbeiträge Bundespensionskasse Veranlagungs- & Risikogemeinschaft (VRG) Pensionskassenkonto Pension (Abfindung*)) *)nur bei Unterschreiten der Abfindungsgrenze

  5. Die Bundespensionskasse AG Rechtsform:Aktiengesellschaft Eigentümer:100% Bund Gründung:Herbst 1999 Vorstand:Mag. Marcus KLUG Dr. Johannes ZIEGELBECKER Betriebliche PensionskasseAktiengesellschaft (AG) nicht „gewinnorientiert“ Deckung Aufwand Unternehmensprüfungen durch: Wirtschaftsprüfer, Prüfaktuar, Finanzmarktaufsicht, Aufsichtsrat (inkl. Staatskommissäre und Stellvertreter), Interne Revision, Rechnungshof

  6. Die Bundespensionskasse AG • Insgesamt drei Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRGen) in der Bundespensionskasse AG • geringer Aufwanddurch - 1 Veranlagungs- u. Risikogemeinschaft (VRG) für alle Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen - 1 Modell (Kollektivvertrag (KV)) für alle Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen - 1 Pensionskassenvertragsinhalt (PKV) für alle Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen- Personal: 2 MitarbeiterInnen - Auslagerung Umsetzung und Verwaltung: Auftrag an Konsortium Concisa – VBVEinheitlichkeit des Systems AG VRG VRG VRG

  7. Die wesentlichsten Punktedes KVs vom 10. Juli 2009im Vergleich zum KV vom 20. Sept. 1999

  8. Leistungsrecht Was für Pensionsleistungen sind vorgesehen? Alterspension (§14 des KVs) Berufsunfähigkeitspension(§15 des KVs) Witwen/Witwerpension(§16 des KVs) Waisenpension (§17 des KVs)  Barabfindung bis 10.500,- (Stand:2009)

  9. Leistungsrecht Wie werden Leistungen der BPK ermittelt? Wie jede Pensionskasse muss auch die BPK einen Geschäftsplan als Grundlage der Leistungsberechnung von der Finanzmarktaufsicht genehmigen lassen. Einige der versicherungsmathematischen Rahmenbedingungen sind: 1. Geschlechtsneutrale Gestaltung mittels UNISEX-Tabellen 2. Rechnungszinssatz von 3 % 3. Rechnungsmäßiger Überschuss von 5 %

  10. Veranlagungsgrundsätze Allgemeines zur Veranlagung Streuung des Investmentrisikos durch Allokation in verschiedene Wertpapierarten Auswahl verschiedener Titel und Fondsmanager Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Vermögens muss gewährleistet werden Veranlagung darf nur durch fachlich geeignete Personen erfolgen Benchmark (=strategischer Veranlagungsmix) Das Asset Management kann in dem vom Aufsichtsrat vorgegeben Ausmaß von der Benchmark abweichen (=taktische Allokation) Anlagehorizont langfristige Wertsteigerung Risiken Volatilität der Finanzmärkte, wobei eine Schwankungsrückstellung zur Glättung herangezogen wird (sofern vorhanden)

  11. Veranlagungsperformance Quelle: OeKB + BPK Daten

  12. Ergänzung des Vorsorgeplans durch Eigenbeiträge Warum selbst vorsorgen? Hohe Rentabilität bei hoher Sicherheit Nutzung steuerlicher Vorteile Um Dienstgeberbeiträge durch Eigenbeiträge zusätzlich zu erhöhen Die Leistung von Eigenbeiträgen ist freiwillig. Der/die DienstnehmerIn kann die Höhe des Eigenbeitrages selbst bestimmen. Gemäß § 8 des Kollektivvertrages vom 10. Juli 2009 dürfen die Eigenbeiträge 25% / 50% / 75% oder 100% der DienstgeberbeiträgeODER in Kombination mit §108a EStG bis zu EUR 1.000,-- p. a. betragen. Die Einhebung der Eigenbeiträge erfolgt über den Dienstgeber, der den gewählten Eigenbeitrag von den Bezügen einbehält und gemeinsam mit dem Dienstgeberbeitrag an die Pensionskasse abführt.

  13. Steuerliche Geltendmachung von Eigenbeiträgen

  14. Steuerliche Geltendmachung von Eigenbeiträgen „Prämienmodell“ Der/die DienstnehmerIn kann im Falle der Eigenbeitragsleistung eine staatliche Prämie von 9,5 % (Stand 2009) in Anspruch nehmen. Maximal werden EUR 1.000,- p.a. an Eigenbeiträgen gefördert. Sollte der Dienstgeberbeitrag unter EUR 1.000,- liegen, können im Rahmen des „Prämienmodells“ dennoch EUR 1.000,- an Eigenbeiträgen einbezahlt werden, sodass die staatliche Förderung voll ausgeschöpft werden kann. Einige Vorteile des Prämienmodells: Prämie wird jährlich dem Pensionskassenkonto gutgeschrieben und erhöht damit die Pensionskassenansprüche Lebenslange steuerfreie Pensionskassenpension aus den geförderten Eigenbeiträgen

  15. Steuerliche Geltendmachung von Eigenbeiträgen Sonderausgabenmodell Im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung hat der/die DienstnehmerIn die Möglichkeit, Eigenbeiträge im Rahmen der so genannten „Topf-Sonderausgaben“ des § 18 EStG 1988 geltend zu machen. Sonderausgaben können für alle Eigenbeiträge geltend gemacht werden, die nicht im Rahmen des Prämienmodells gefördert werden.

  16. Steuerliche Behandlung der Dienstgeberbeiträge

  17. Steuerliche Behandlung der Veranlagungserträge Die Veranlagungserträge der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften der Pensionskassen sind von der Kapitalertragssteuer befreit (KESt-frei)

  18. Steuerliche Behandlung der Leistungen Pensionsleistungen aus Dienstgeberbeiträgen - unterliegen dem Lohnsteuertarif Eigenbeiträgen - 75 % der Pensionsleistung sind steuerfrei - 25 % der Pensionsleistung unterliegen dem Lohnsteuertarif - Ausnahme: Pensionsleistungen aus geförderten Eigenbeiträgen gem. § 108a EStG sind zur Gänze steuerfrei

  19. Steuerliche Behandlung der Leistungen • Pensionsabfindung bis EUR 10.500,- (Stand 2009) - versteuert wird die Auszahlung mit dem halben Steuersatz - derzeit steuerfrei, da lt. Tarif EUR 11.000,- steuerfrei sind - keine Hinzurechnung zum laufenden Jahresbezug - beim Prämienmodell muss die Prämie an das Finanzamt rückerstattet werden (lukrierte Ertragsvorteile durch die Prämie darf der AWB behalten!) • Abfuhr der Steuer bei lfd. Pensionszahlung - Die Versteuerung der Pensionsansprüche aus einer Pensionskasse wird i.d.R. vom zuständigen „Hauptsteuerträger“ (zumeist jene Stelle, die die gesetzliche Pension auszahlt) vorgenommen.

  20. Was passiert bei Austritt aus dem Dienstverhältnis? Die Eigenbeiträge sind, wie auch die Dienstgeberbeiträge gemäß KV immer sofort unverfallbar. Verfügungsmöglichkeiten bei Austritt sind z.B.: Guthaben beitragsfrei in der Pensionskasse belassen Übertragung in eine Pensionskasse des neuen Dienstgebers bis zu einem Guthaben von derzeit EUR 10.500,- (Stand 2009) erhält der/die DienstnehmerIn eine Barabfindung  Liegt der Kapitalwert unter der Abfindungsgrenze von EUR 10.500,- (Stand 2009) wird eine „Einmalzahlung“ an die/den Anwartschaftsberechtigten geleistet

  21. Schreiben an ArbeitnehmerInnen • Bestehend aus • Begrüßungsbrief • Kurzfolder & Ausfüllhilfe zu den Formularen(etwa 6-seitig) • Formular: „ Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen “ • Formular: „ Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a“

  22. Neue Serviceleistungen • Wir empfehlen den Besuch der Homepage der Bundespensionskasse aufwww.bundespensionskasse.at • Dort finden sich gleich nach der Auswahlseite verschiedenste Informationsmaterialien, wie z.B. • ein 1-seitiges Informationsblatt • ein 6-seitiger Kurzfolder • eine 33-seitige Informationsbroschüre • aber auch ein Pensionskassenrechner, der Ihnen eine Hochrechnung Ihrer Leistung bei der BPK ermöglicht

  23. Neue Serviceleistungen • Pensionskassenrechner: Zu finden auf der Homepage der Bundespensionskasse www.bundespensionskasse.at

  24. Neue Serviceleistungen • Broschüre: Zu finden auf der Homepage der Bundespensionskasse • www.bundespensionskasse.at BPKInformations-broschüre

  25. Haben Sie dazu weitere Fragen?

  26. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Aus dieser Unterlage können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden. Trotz großer Aufmerksamkeit bei der Erstellung können sich Fehler eingeschlichen haben. Wir bitten diese zu entschuldigen und behalten uns Redaktionsfehler vor!

More Related