1 / 20

Grundgesetz Artikel 7

Download Presentation

Grundgesetz Artikel 7

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Zur Situation freier Schulen in Sachsen und Wiederherstellung vergleichbarer VerhältnisseDie AGFS begleitet die Umsetzung des Urteils vom 15. November 2013 mit der Aktion „Damit‘s bunt bleibt. „Ja“ zu freien Schulen!“Gespräch mit Frau Herrn XYMitglied des Landtagsund demXYZ Schulverein e. V.

  2. ZielHerstellung vergleichbarer Verhältnisse an öffentlichen und freien Schulen in Sachsen mit dem Doppelhaushalt 2015/16

  3. Freie Schulen (insbesondere anerkannte) stehen per Gesetz den öffentlichen Schulen nicht nach.Das heißt öffentliche und freie Schulen sindgleichwertig.

  4. Grundgesetz Artikel 7 • Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. • Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religions-unterricht zu bestimmen. • Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religions-unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. • Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurück-stehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist. • Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht. • Vorschulen bleiben aufgehoben.

  5. Die Schullandschaft in Sachsen Freie Träger betreiben 12 % der 1320 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen * und bereichern die Bildungslandschaft dezentral, flexibel und zukunftsfähig. Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.

  6. Freie Schulen in Sachsen 168 freie Schulen stellen 12 % der 1.320 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen * beschäftigen 9 % aller Lehrer * beschulen 8 % aller Schüler * Freie Schulen werden oft von Elterninitiativen gegründet, weil Eltern die bestmögliche und eine zukunftsfähige Bildung für ihre Kinder fordern. sind für Schülerinnen und Schüler ein Ort für individuelles Lernen und Leben. bereichern mit ihren spezifischen Konzepten und Ansätzen die regionalen Bildungslandschaften und sind mitunter einzige Schule im Ort. Freie Schulen tragen in erheblichem Maße zu guten PISA–Ergebnissen im Freistaat Sachsen bei. • * Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.

  7. Freie Schulen in den sächsischen Landkreisen • 168 allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Sachsenrepräsentieren diese Regionen: Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen und Schuldatenbank, https://schuldatenbank.sachsen.de/index.php

  8. Finanzierung Freier Schulen in Sachsen allgemein Zuschusssystematik Die Sollkostenformel nach dem sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

  9. Finanzierung Freier Schulen in Sachsen allgemein Kosten pro Schüler und Jahr in € GS MS GY Der Schülerausgabensatz liegt bei ca. 45% Grundschule, 42% Mittelschule bzw. 55% Gymnasium der Kosten einer öffentlichen Schule. Die Finanzlücke liegt damit bei 3302,- € (GS), 4916,- € (MS) und 3708,- € (Gym.)

  10. Finanzierung Freier Schulen in Sachsen allgemein Der Schülerausgabensatz im Jahr 2009/10 liegt bei 48% Grundschule, 47% Mittelschule bzw. 60% Gymnasium der Kosten einer öffentlichen Schule. Die Finanzlücke liegt zwischen 2.881,– €, 4.082,– € und 2994,– €. Diese und nachfolgende Werte differieren geringfügig durch unterschiedliche Betrachtungs-Zeiträume - Schuljahre bzw. Kalenderjahre. Die Grundaussage bleibt dadurch unverändert.

  11. Finanzierung freier Grundschulen in Sachsen allgemein Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2012 Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab. Für die Grundschulen sank er von 61% auf unter 47% in 2009.

  12. Finanzierung freier Mittelschulen in Sachsen allgemein Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2012 Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab. Für die Mittelschulen sank er von gut 71% auf unter 45% in 2009.

  13. Finanzierung freier Gymnasien in Sachsen allgemein Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2012 Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab. Für die Gymnasien sank er von gut 76% auf unter 60% in 2009.

  14. Finanzierung Personalkosten freier Schulen Das rechnerische Ergebnis der Sollkostenformel ist nicht geeignet, den staatlichen Anspruch an vergleichbare Abschlüsse der Schüler und an die Gleichwertigkeit der fachlichen Qualität des pädagogischen Personals zu erfüllen. Die Sollkostenformel suggeriert eine Förderung von 80% (90 % für bestehende Schulen) der Personalkosten. Real liegt die Förderung aber nur bei 42% bis 55% je nach Schulart. Ziel: Gesetzesänderung mit Anpassung der Zuschüsse an die realen Ausgaben öffentlicher Schulen (Bemerkung: Nicht aufSollkostenformel festlegen).

  15. Finanzierung Sachausgaben an freien Schulen Sachausgaben z.B. Verwaltung, technischen Dienste, pädagogisches Lehr- und Lernmaterial, Betriebskosten, Sach- und Gebäudeinstandhaltung usw., die nicht mit der unmittelbaren pädagogischen Arbeit erfasst sind, sind seit 5 Jahren konstant Ausgaben für Mieten bzw. Gebäudeunterhalt und Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwasser etc.) sind deutlich gestiegen (siehe Stat. Bundesamt). Im „Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ des Freistaates Sachsen werden keine Berechnungs- und Begründungsgrundlage für Sachausgaben definiert. Sachausgaben im Rahmen des Finanzierungsmodells werden willkürlich auf 25% der berechneten Personalkosten pro Schulart des Schuljahres 2007/2008 festgelegt. Ziel: Gesetzesänderung, die Realität und Berechnungsmodell in Einklang bringt. Gemeinsamer Prozess von freien Schulen und SMK zur Entwicklung einer dynamischen, zukunftsfesten Berechnungsgrundlage. 

  16. Finanzierung Lernmittelfreiheit an freien Schulen Staatliche Schulen: Staatliche Schulen sind verpflichtet, die gesetzliche Lernmittelfreiheit zu gewähren. Aktuelle Urteile haben dies klar definiert. Ein Erlass des SMK regelt dies für die staatlichen Schulen. Kommunen erhalten für die Umsetzung der Lernmittelfreiheit staatliche Zuschüsse. freie Schulen: freie Schulen erhalten keine Finanzmittel für die Umsetzung der Rechtslage vom Freistaat. Eine Erhöhung des Schulgeldes dafür wäre eine Ungleichbehandlung der Eltern im Freistaat Sachsen. Ziel: gesetzliche Regelung, die Freistaat zur Mitfinanzierung bindet.

  17. Finanzierung Baukosten freier Schulen Staatliche Schulen: Im Doppelhaushalt des Freistaats sind 40 Mio. für Schulbau an allen Schulen im Freistaat eingestellt. Die Förderquote ist jetzt auf max. 40 Prozent einheitlich für alle Vorhaben und Schularten gesenkt worden. Für die erhöhten Eigenmittel der Kommunen wurde deshalb der Finanzausgleich über das FAG erhöht und verändert. Weiter stellen die Kommunen Mittel für die Schulbau und Sanierung zur Verfügung. Davon steht freien Schulen nichts zur Verfügung. Ziel: Berücksichtigung von Gebäudekosten bzw. Baukostenzuschüssen in den Zuschusssätzen (Bemerkung: Bei vernünftiger Mietbezuschussung ist kein Baukostenzuschuss nötig bzw. möglich, da sonst Doppelfinanzierung).

  18. Nächste Schritte Anpassung der Sachkosten noch im Jahr 2013 auf Basis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Wiederherstellung vergleichbarer Verhältnisse an öffentlichen und freien Schulen in Sachsen spätestens mit dem Doppelhaushalt 2015/16. Die Datenbasis (Jahr 2009) des statistischen Bundesamtes liegt vor. Bericht des SMK über den Sachkostenanteil liegt vor. Abschaffung der Sonderung nach Einkommen der Eltern. Die Neuordnung der Bezuschussung freier Schulen, einschließlich des pädagogischen Betriebes, muss im Laufe dieses Jahres auf den Weg gebracht werden. Als Akteure werden Vertreter der Legislative, der Exekutive zusammen mit der AGFS gesehen, die in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe einen Vorschlag erarbeiten können.

  19. Was freie Schulen leisten Dezentrale, plurale und flexible Belebung der Bildungslandschaft analog dem Mittelstand in der Wirtschaft. Abfederung des zukünftigen Lehrermangels. Verbesserung der finanziellen Situation des Freistaats Sachsen. Unterstützung bei der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung. Freie Schulen können als Basis mit einbezogen werden. Die Verantwortung kann geteilt werden.

  20. Vielen Dank an unser Mitglied des sächsischen LandtagsXY Name

More Related