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KRISENTELEFON gegen ZWANGSHEIRAT

KRISENTELEFON gegen ZWANGSHEIRAT. AUFGABENFELDER DES KRISENTELEFONS. Telefonische multilinguale und interkulturelle Erstberatung Beratungsgespräche in deutsch, türkisch , arabisch und persisch Aufbau der landesweiten Vernetzungstrukturen Mitwirkung der Umsetzung des Handlungskonzepts.

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KRISENTELEFON gegen ZWANGSHEIRAT

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Presentation Transcript


  1. KRISENTELEFON gegen ZWANGSHEIRAT Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat / kargah e.V.

  2. AUFGABENFELDER DES KRISENTELEFONS • Telefonische multilinguale und interkulturelle Erstberatung • Beratungsgespräche in deutsch, türkisch , arabisch und persisch • Aufbau der landesweiten Vernetzungstrukturen • Mitwirkung der Umsetzung des Handlungskonzepts Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  3. ZIELGRUPPEN von Zwangsheirat betroffene Kinder (ab 14 Jahren) Weibliche und männliche Jugendliche in Zwangsehen lebende Frauen Dritte ( FreundInnen, Nachbarn, Jobcenter, Ausländerbehörden, Beratungsstellen, Jugendämter etc.) Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  4. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT • Infoveranstaltungen und Vorträge • Internetdarstellung www.kargah.de/zwangsheirat • Projekt „Mein neues Leben- Yeni Hayatim „ • Wanderausstellung „Starke Mädchen“ • Infokoffer Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  5. Zahlen in NIEDERSACHSEN 2009 Geschlechter der Betroffenen im Jahre 2009 Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  6. Aufenthaltsstatus der Betroffenen 2009 Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  7. Zahlen in NIEDERSACHSENAlter der Ratsuchende 2009 Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  8. MENSCHENRECHTE ERKLÄRUNG "Die Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.„ (§16) Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  9. DEFINITION Zwangsheirat wird immer gegen den Willen eines oder beider Ehepartner durchgeführt. Bei der Arrangierten Ehe werden die Eltern des/r Heiratskandidaten/In die Bedingungen, wie z.B. den Zeitpunkt, das Brautgeld vereinbaren. Es wird davon ausgegangen, dass die Eheschließung dem freien Willen der Eheleute entspricht. Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat / kargah e.V.

  10. ZWANGSHEIRATSGRÜNDE durch eine schnelle und ausgewählte Heirat auf den „richtigen Weg“ bringen Familienzusammenführung Urlaubsehen Aufenthaltsehen Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  11. WER SIND DIE BETROFFENEN? Mädchen und junge Frauen Jungen und junge Männer Unterschied besteht bei den Konsequenzen für die Betroffenen: Zwangsverheiratung kommt besonders in stark patriarchal strukturierten Gesellschaften vor Mädchen und Frauen sind nach der Heirat , von beispielsweise Gewalt in der Ehe oder Vergewaltigung betroffen Männer können sich nach der Heirat in der Regel freier bewegen, auch außerhalb der Ehe Die Rolle der Frau nach der Ehe ändert sich, indem gesellschaftlich/familiär vorgegebene Pflichten als Hausfrau, Ehefrau und Mutter erfüllt werden müssen Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  12. SITUATION DER BETROFFENEN Die betroffenen oder bedrohten Mädchen und Frauen befinden sich in einer sehr schwierigen und ambivalenten Situation. Die Gefährdung oder der Zwang geht von der Familie und dem engeren sozialen Umfeld aus, die damit eigentlich nahestehenden Personen sind zeitgleich auch eine Bedrohung Sie müssen sich häufig zwischen ihrer Familie und den eigenen Bedürfnissen entscheiden. Dieser Prozess ist oft sehr langwierig Sie wehren sich gegen eine Zwangsheirat erst sehr spät, da sie einerseits oft von der Familie emotional unter Druck gesetzt werden und sich dem nicht zu widersetzen trauen und andererseits auch Angst vor Racheakten oder Gewalt seitens der Familie haben. Dies erschwert aber die Situation zusätzlich und führt zu einer verschärften Konfliktlage, da die Heiratspläne der Familie dann häufig schon fortgeschritten und in die Öffentlichkeit getragen sind (Gesichtsverlust) Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  13. UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENNEN Es ist für eine möglichst friedliche Lösung des Konfliktes entscheidend, dass das Mädchen seine Weigerung frühzeitig und klar zum Ausdruck bringt. Bei den Mädchen steht aber meist die (nicht unbegründete) Angst dahinter, ihre Familie und manchmal auch ihr gesamtes soziales Netzwerk zu verlieren. Erst einmal muss den beratenden Organisationen klar sein, was das Ziel der Unterstützung sein soll. Es geht hier darum, betroffenen Mädchen bei der Entscheidungsfindung zu helfen und sie dabei zu bestärken. In vielen Fällen muss ihr erst einmal aus der konkreten Gefährdungslage heraus geholfen und für eine sichere Unterbringung gesorgt werden. In vielen Fällen spielt die konkrete Strafverfolgung oder eine Anzeige der Täter keine Rolle. Die Betroffenen sind meist daran interessiert , sich eine Zukunft aufzubauen, sprich eine Ausbildung/Studium zu finden oder die Schule zu beenden und sicher in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft unterzukommen. Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  14. Wer ist wie in der Beratungsarbeit bei Zwangsheirat beteiligt? • Beratungsstellen für Betroffene leisten konkrete Beratungsarbeit und kümmern sich gegebenenfalls um Unterbringungen • Frauenhäuser, Mädchenhäuser, Kriseneinrichtungen und Beratungsstellen mit Unterbringungsmöglichkeiten • Adressen unter http://www.frauenrechte.de/tdf/pdf/ehrgewalt/Hilfsleitfaden.pdf • Jugendämter kümmern sich um eine sichere Unterbringung, haben Kontakt zu Eltern, nehmen Kontakt zum Familiengericht auf • Jugendzentren: Präventionsarbeit, erster Kontakt, Weitervermittlung an Beratungsstellen • SchulsozialarbeiterInnen und LehrerInnen: erster Kontakt, evtl. Kontakt zu den Eltern, Weitervermittlung an Beratungsstellen • ÄrztInnen: erster Kontakt, Weitervermittlung an Beratungsstellen • Ausländerbehörden: zuständig für z.B. Wohnsitzauflagen etc. • Kontaktaufnahme zu den Eltern bzw. der Familie: nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen und nicht ohne einen Schutzplan. Die Betroffene dabei als Expertin einbeziehen! Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  15. Wesentliche Aspekte zur Beratung Die Krisenintervention und weiterführende Hilfe ist von einer wertschätzenden und ressourcenorientierten humanistischen Grundhaltung geprägt und findet auf einer Basis von Freiwilligkeit und Parteilichkeit für die Betroffene statt. • Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Datenschutz sollte offensiv angesprochen werden, d.h. auf besondere Achtsamkeit ist hinzuweisen. • Auf geschützte Räumlichkeiten ist zu achten • Bei Bedarf Dolmetscher/-innen Vermittlung • Kenntnisse über aufenthalts- und asylrechtliche Grundlagen Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  16. Wesentliche Aspekte zur Beratung • Gefahrenanalyse und Erstkontakt: Was ist ihr angedroht worden? Aus welchem Kontext kommt das Mädchen/die junge Frau? Wie schätzt sie die Bedrohung selbst ein? Wer weiß von ihrer Gefährdungssituation? Was sagen, sehen oder befürchten andere? Welche Form von Hilfe wünscht sich die Betroffene? Welche Maßnahmen hat sie bereits unternommen? Mit welchen Ergebnissen? Steht sie alleine da? Gibt es FreundInnen, Verwandte, LehrerInnen, die ihr stützend und verlässlich zur Seite stehen? (Ressourceneinbeziehung) • Was kann ich anbieten? Evtl. Weiterempfehlung! Keine Maßnahmen über den Kopf der Betroffenen hinweg entscheiden und in die Wege leiten. Die Betroffene entscheidet! Sie in ihrer Entscheidungsfindung begleiten und Möglichkeiten aufzeigen. Welche inneren Konflikte hat die Betroffene und welche Bedeutung haben diese für die aktuelle Bedrohungssituation: Schutzmaßnahmen und ihre Entscheidungsfindung. • Mögliche Fragestellungen hierfür: Wie ist die psychische Verfassung der Betroffenen? Instabilität aufgrund der Bedrohungs- bzw. Gewaltsituation? Gegebenenfalls Abklärung von Suizidgefahr, psychiatrischer Auffälligkeit. Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  17. Wesentliche Aspekte zur Beratung • In der Beratung Perspektiven für das zukünftige Leben entwickeln • Gemeinsam mit der Betroffenen neue Perspektiven erarbeiten. Möglichst immer „vielseitig“ denken. Es gibt oft nicht nur einen Weg. Positive Beispiele und Erfahrungen benennen. Die Hoffnung auf Veränderung ist für das Mädchen/die junge Frau nötig, um eigene Ideen zu entwickeln und aktiv werden zu können • Für Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit aller Beteiligten sorgen: Wer ist wo und wofür zu erreichen und verlässlich? Verbindlichkeit offensiv ansprechen, d.h. das Gespräch als BeraterIn leiten und mit den Beteiligten besprechen, wer welchen Part übernimmt. Beteiligte sind oft LehrerInnen, SchulsozialarbeiterInnen, Allgemeiner Sozialdienst, KollegInnen, ÄrztInnen und private UnterstützerInnen. Koordiniertes Vorgehen ist Voraussetzung für Schutz und Gelingen • Weiterführendes Angebot zur psychischen Stabilisierung: Ziel ist das Vertrauen in die eigene Handlungsmöglichkeit zu stärken und Perspektiven zu entwickeln. Bei Bedarf Eltern-/Familiengespräche geschützt begleiten bzw. vermitteln. Auch bei Rückkehr in die Herkunftsfamilie Kontaktangebot aufrechterhalten. Bei Bedarf Ablösungsprozess begleiten und Therapie oder unterstützende Gruppenangebote anbieten bzw. vermitteln • Auf Selbstschutz achten Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

  18. Tel.: 0800 0667 888 KRISENTELEFONGEGEN ZWANGSHEIRAT Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat/kargah e.V.

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