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Kraftfahrerbelehrung. Verkehrssonderrechte. Rechtsgrundlagen. Strafgesetzbuch Straßenverkehrsgesetz Straßenverkehrsordnung Sonderrechte Wegerecht Straßenverkehrszulassungsordnung Sonderrechte. Sonderrechte.
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Kraftfahrerbelehrung Verkehrssonderrechte
Rechtsgrundlagen • Strafgesetzbuch • Straßenverkehrsgesetz • Straßenverkehrsordnung • Sonderrechte • Wegerecht • Straßenverkehrszulassungsordnung • Sonderrechte
Sonderrechte • Befreien unter bestimmten Voraussetzungen (Erfüllung hoheitlicher Aufgaben; Dringlichkeit) einen bestimmten Personenkreis (befreite Organisation) von den entsprechenden Vorschriften; Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Befreiungen • § 35 Abs. 1 StVO befreit von den Vorschriften der StVO; • § 70 Abs. 4 StVZO befreit von den Vorschriften der StVZO • Befreiungen aus dem StVG (0,5 Promille- Gesetz; Fahren ohne Fahrerlaubnis) bzw. dem StGB (Trunkenheitsfahrten) gibt es nicht!!!
Befreite Organisationen • Feuerwehr • Polizei • Bundesgrenzschutz • Zoll • Katastrophenschutz • Technisches Hilfswerk • Hilfsorganisationen • Bundeswehr
Hoheitliche Aufgabe • Hoheitliche Aufgaben sind Aufgaben, die der Organisation durch den Gesetzgeber übertragen worden sind. Für die Feuerwehren sind dies die Aufgaben aus • dem FSHG • Dem Rettungsdienstgesetz • Katastropehschutzgesetz
Hoheitliche Aufgaben • §1 FSHG weist den Feuerwehren die Aufgaben zu, Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten. • Dazu zählen auch • Übungsfahrten • Im Einzelfall auch Rückfahrt zum Standort
Dringend geboten • Nicht die zeitliche Dringlichkeit, sondern die Abweichung von der Vorschrift ist zwingend notwendig, wenn sonst die hoheitliche Aufgabe • gar nicht / oder • nicht rechtzeitig / oder • nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden kann
Privat- PKW? • Keine Bindung an blauem Blinklicht/ Einsatzhorn • Nutzung auch im Privat- PKW (Fahrrad, Motorrad usw.) möglich
Merksatz 1: • Sicherheit vor Schnelligkeit
Merksatz 2: • Der Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeuges darf (fast) alles, so lange nichts passiert.
Merksatz 3: • Lieber eine Sekunde später ankommen als gar nicht • Durchschnittsgeschwindigkeit 50 km/h = ca. 2 Minuten 30 Sekunden für 2 km • Durchschnittsgeschwindigkeit 70 km/h = ca. 1 Minute 45 Sekunden
Merksatz 4: • Verantwortung: Insbesondere im Feuerwehrfahrzeug ist der Fahrer nicht alleine
Kraftfahrerbelehrung Wegerecht
Blaues Blinklicht + Einsatzhorn • Verwendung nur, wenn höchste Eile geboten ist, um • Menschenleben zu retten • Schwere Gesundheitliche Schäden abzuwenden • Gefahr für die öffentliche Sicherheit/ Ordnung abzuwenden • Flüchtige Personen zu verfolgen • Bedeutende Sachwerte zu erhalten Eine der Voraussetzungen reicht aus
Blaues Blinklicht + Einsatzhorn • Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen
Blaues Blinklicht alleine • Warnung an Einsatzstellen • Bei Einsatzfahrten • Begleitung von Fahrzeugen und/oder geschlossenen Verbänden