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aktion5 Ein Sonderprogramm zur Unterstützung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung 01.Januar 2008 – 31.Dezember 2012 Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Vorbereiten • Ausprobieren • Ausbilden • Integrieren • Einstellen Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Vertragspartner • Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster, Integrationsamt • Landschaftsverband Rheinland, Köln, Integrationsamt Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Laufzeit und Umfang • 01. Januar 2008 bis 31.Dezember 2012 • Insgesamt 30 Mio. Euro, davon 15 Mio. je Landesteil Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Vorrangige Leistungen /Kombinationen • Für die Förderung nach dem Sonderprogramm „aktion5“ gilt,dass Eingliederungsleistungen nach dem SGB II, SGB III und Leistungen anderer Reha-Träger vorrangig eingesetzt werden müssen, soweit dies rechtlich und auch tatsächlich möglich ist. • Leistungen des Sonderprogramms können untereinander und mit anderen Regelleistungen wie z.B. „Job 4000“ kombiniert werden. Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Zielsetzung • Schwerbehinderten Menschen im Sinne des • § 109 Abs. 2 und 3 SGB IX die Aufnahme • eines sozialversicherungspflichtigen • Arbeitsverhältnisses oder • eines Ausbildungsverhältnisses • zu ermöglichen Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Zielsetzung • Insbesondere soll • der Wechsel vonsbM aus Werkstätten für • behinderte Menschen (WfbM), • die berufliche Integration schwerbehinderter • Schulabgänger und Schulabgängerinnen und • der Übergang psychisch erkrankter Menschen • nach erfolgter Rehabilitation • in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Einstellungsprämie • Bei Einstellung eines sbM in ein • sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis • kann eine Prämievon 2000,- € bei befristeten oder • 4000,- € bei unbefristeten Verträgen gezahlt werden. • Voraussetzungen: • tarifliche oder ortsübliche Bezahlung • bei befristeten Arbeitsverhältnissen eine Dauer • von mindestens 12 Monaten Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 §2 Einstellungsprämien / § 3 Startprämien Januar 2008 bis November 2009 Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Ausbildungsprämien Bei Ausbildung eines schwerbehinderten Schülers/einer Schülerin werden • eine Startprämie in Höhe von 3000,- € zu Beginn und • eine Erfolgsprämie nach Abschluß der Ausbildung und Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von bis zu 5000,- € gezahlt. Gefördert werden auch Ausbildungen gemäß §§ 66 BBiG und 42m HwO. Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Laufende monatliche Leistungen bei Einstellung von Werkstattbeschäftigten Dieser Zuschuss kann in Form • eines pauschalierten Minderleistungsausgleichs in Höhe von 300,- € und • eines pauschalierten Betreuungsaufwandes in Höhe von 210,- € bewilligt werden. Die Leistungen können kombiniert werden. Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Vorbereitungsbudget • Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung erhalten entsprechend ihrem individuellen Berufswegeplan ein Budget für Maßnahmen zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. • Die Leistungen können bereits während der Schulzeit erfolgen. Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Integrationsbudget Voraussetzung für die Erbringung eines Integrationsbudgets ist, dass • damit der Wechsel aus einer WfbM, aus psychiatrischer Versorgung oder der Übergang von der Schule in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt und • ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit großer Wahrscheinlichkeit angebahnt werden kann und • ein individueller Teilhabe- und Einarbeitungsplan besteht. Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 • Freie Förderung Gefördert werden können • zeitlich begrenzte Projekte für Gruppen schwerbehinderter Menschen, • insbesondere Maßnahmen, die den Übergang aus Schulen, WfbM oder aus medizinischer Rehabilitation unterstützen. Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg
aktion5 Ansprechpartnerinnen LWL-Integrationsamt Westfalen Dr. Monika Peters Rita Watermeier 0251-591 5746 0251-591 5825 monika.peters@lwl.orgrita.watermeier@lwl.org Rita Watermeier, LWL-Integrationsamt, 26.03.2010, Bad Fredeburg