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Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

Novellierung der Vorschriften für die Berufliche Bildung in Niedersachsen zum 01.08.2005. www.mk.niedersachsen.de > Aktuelles > Änderung der Verordnung über berufsbildende Schulen. Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

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Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

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  1. Novellierung der Vorschriften für die Berufliche Bildung in Niedersachsen zum 01.08.2005 www.mk.niedersachsen.de> Aktuelles > Änderung der Verordnung über berufsbildende Schulen Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abend-gymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)

  2. Inhalt der BbS-VO-Novelle: BbS- VO Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des FachgymnasiumsWirtschaft

  3. Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums • Die dreijährige Oberstufe gliedert sich in die einjährige Einführungsphase sowie in die daran anschließende zweijährige Qualifikationsphase;die Begriffe Vorstufe und Kursstufe entfallen. • Unterricht in der Qualifikationsphase wird nicht mehr in Kursen erteilt. Die Unterrichts-organisation findet in Schuljahren und Schul-halbjahren statt. Einführungsphase Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen wird sich im Fachgymnasium folgendes ändern: Qualifikations-phase

  4. Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums • Die Begriffe Kurs, Leistungskurs und Grundkurs entfallen entsprechend. • Es werden in der Qualifikationsphase Fächer in Schulhalbjahresabschnitten belegt. • Eine Schülerwahlfreiheit zur Belegung bestimm-ter Themen in den Schulhalbjahren bei bestimm-ten Lehrkräften ist nicht mehr vorgesehen.

  5. Die Fachhochschulreife kann nicht mehr durch die Versetzung vom 11. in den 12.Jahrgang plus anschließender Berufsausbildung erworben werden. • Die Fachhochschulreife wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase … sowie eines mindestens einjährigen Praktikums oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. • (§ 1 Abs. 3 AVO-GOFAK) Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums

  6. Einbringungsverpflichtungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife (Anl. 7 zu § 17 Abs. 5 Satz 1 AVO-GOFAK)

  7. Sämtliche Unterrichtsfächer werden eingeteilt in Profil-, Kern-, Ergänzungs- und Wahlfächer Naturwissen-schaft (Physik, Chemie, Biologie) Politik Deutsch Fremd-sprache (alle Fremdsprachen) Mathematik Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/ Controlling mit erhöhten Anforderungen Weitere Fächer aus dem Angebot der Schule Religion /Werte und Normen mit grund-legenden Anforderungen Informationsverarbeitung Volkswirtschaft Geschichte Sport Fachpraxis

  8. Die Belegungsverpflichtung bleibt quantitativ unverändert; es sind statt Kurse jetzt jedoch Schulhalbjahre zu belegen. • In der Einführungsphase wird ein Zeugnis nach den Zeugnisvor-schriften der EB-BbS-VO erteilt. • Nur in der Qualifikationsphase wird ein Studienbuch wie bisher geführt. Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums Zeugnis der Einführungs-phase BBS XY Studien-buch

  9. „Werden die Leistungen in einem Schulhalbjahr mit der Note „ungenügend“ bewertet, so wird dieses Schulhalbjahr auf die Belegungsverpflichtungennicht angerechnet“. Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums Physik= 0 Pkte z.B.: Daraus folgt: Wenn in der Qualifikationsphase in nureinem Fach, das mit vier Schulhalbjahren einzubringen ist, in nur einem Halbjahr ungenügende Leistungen vorliegen, muss das ganze Schuljahr wiederholt werden. Sofern jemand bereits die 11.Klasse wiederholt hat, kann das Abitur nicht mehr erreicht werden und er/sie muss die Schule verlassen. Alle anderen Fächer 15 Punkte Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen wird sich im Fachgymnasium folgendes ändern:

  10. Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums • Es gibt zukünftig fünf Prüfungsfächer. • Die ersten bis vierten Prüfungsfächer sind schriftliche Prüfungsfächer, • das fünfte Prüfungsfach ist mündliches Prüfungsfach • Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau erteilt, • …im vierten und fünften Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem grundlegenden Anforderungsniveau erteilt. Fachprüfungsau s Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen wird sich im Fachgymnasium folgendes ändern:

  11. Alles klar! • Im ersten und zweiten Prüfungsfach werden die Ergebnisse zweifach gewertet. • Im dritten, vierten und fünften Prüfungsfach werden die Ergebnisse einfach gewertet. • D.h. es gibt drei Fächer mit erhöhten Anforderungen, von denen zwei doppelt gewertet werden. Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums KoordinatorFachgym-nasium Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert sich im Fachgymnasium folgendes:

  12. Das erste Prüfungsfach ist immer ein Profilfach mit erhöhten Anforderungen und wird daher immer doppelt gewertet. • Profilfächer mit erhöhten Anforderungen sind die „alten“ Leistungsfächer: Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert sich im Fachgymnasium folgendes: P r o f i l f ä c h e r m i t e r h ö h t e n A n f o r d e r u n g e n Fachgym-nasium Wirtschaft Betriebswirt-schaft mit Rechnungsw./Controlling Fachgym-nasium Technik Technik Fachgymnasium Gesundheit und Soziales Gesundheit/Pflege Gesundheit Ökotrophologie Ernährung Agarwirtschaft Agrar- und Umwelttech-nologie Sozialpädagogik Pädagogik/ Psychologie

  13. Zuordnung der Prüfungsfachbedingungen zu den Prüfungsfächern 1 bis 5 schriftlich schriftlich schriftlich schriftlich mündlich Erhöhte Anforderungen Erhöhte Anforderungen Erhöhte Anforderungen Grundlegende Anforderungen Grundlegende Anforderungen Einfach gewichtet Doppelt gewichtet Doppelt gewichtet Einfach gewichtet Einfach gewichtet Kernfach Profilfach Profilfach Kernfach oder oder Kernfach Kernfach oder oder Profilfach oder oder Naturwissen-schaft Naturwissen-schaft Naturwissen-schaft Naturwissen-schaft 1) 1) 4stündig: Kernfach oder Naturwissenschaft 4stündig: Kernfach oder Naturwissenschaft 4 stündig 4 stündig 4 stündig 3stündig: Profilfach 3stündig: Profilfach 1) nicht möglich im Fachgymnasium Wirtschaft

  14. Aus einem Aufgabenfeld dürfen zwei oder drei Prüfungsfächer gewählt werden. • Die Wahl der Prüfungsfächer sowie deren Festlegung als Fächer mit erhöhten Anforderungen muss spätestens bis zum Ende der Einführungsphase aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen erfolgen • Die Festlegung der Prüfungsfächer als viertes oder fünftes Prüfungsfach muss spätestens bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen erfolgen • Die Festlegung des dritten, einfach gewichteten Prüfungsfaches (mit erhöhten Anforderungen) erfolgt nach Ende des zweiten Schuljahres der Qualifikationsphase Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums Prüfungsfä Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert sich im Fachgymnasium folgendes:

  15. Wahl der Prüfungsfächer Prüfungsfä Festlegung aller fünf Prüfungs-fächer und Auswahl der Fächer mit erhöhten Anforderungen Auswahl des dritten Prüfungs-faches (einfach gewichtet mit erhöhten Anforderungen) Auswahl des vierten und fünften Prüfungs-faches Bis zum Ende der Einführungsphase Abitur-prüfung Versetzung

  16. Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Wirtschaft Prüfungsfachkombinationen Fachgymnasium Wirtschaft Fächer mit grundlegenden Anforderungen Fächer mit erhöhten Anforderungen 1.Prüfungsfach 2. und 3. PF 4.und 5. Prüfungsfach Volkswirtschaft und eines der Fächer Informationsverarbeitung oder Mathematik oder Naturwissenschaft Deutsch und Englisch Informationsverarbeitung und eines der Fächer Mathematik oder Naturwissenschaft Betriebswirt-schaft mit Rechnungs-wesen/ Controlling Volkswirtschaft und eines der Fächer Informationsverarbeitung oder Fremdsprache oder Naturwissenschaft Deutsch und Mathematik Informationsverarbeitung und eines der Fächer Fremdsprache oder Naturwissenschaft Volkswirtschaft und eines der Fächer Informationsverarbeitung oder Deutsch oder Naturwissenschaft Englisch und Mathematik Informationsverarbeitung und eines der Fächer Deutsch oder Naturwissenschaft

  17. Die Prüfungsfachkombination, in der Englisch Prüfungsfach ist und als viertes und fünftes Prüfungsfach zwei Profilfächer gewählt werden, ist nur möglich, wenn die Fremdsprachen-verpflichtung für die zweite Fremdsprache bereits in der Sekundarstufe I erfüllt wurde. • Dies gilt z.B. für folgende Prüfungsfachkombinationen: Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Fachgymnasiums Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert sich im Fachgymnasium folgendes: Informations-verarbeitung Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/ Controlling oder Pädagogik/Psychologie (Betriebs-und )Volkswirtschaft Deutsch Englisch (Betriebs-und )Volkswirtschaft Informations-verarbeitung Englisch Mathematik Betriebs- und Volkswirtschaft Informations-verarbeitung Technik oder Ernährung Deutsch Englisch

  18. K e r n f ä c h e r Ergänzungsfächer Profilfächer 1) Sofern eine Naturwissenschaft Prüfungsfach ist, wird sie vierstündig erteilt. Damit erhöht sich Wochenstundenzahl auf 34

  19. Einbringungsverpflichtungen im Fachgymnasium WirtschaftBlock I(nur 4 Unterkurse!) Englisch Mathematik Volkswirtschaft Informationsverarbeitung Informationsver- arbeitung Naturwissen-schaft Deutsch Volkswirtschaft Deutsch 4 Mathematik 4 Mathematik 4 Mathematik 4 Mathematik 4 Mathematik 3 Informationsv. 3 Volkswirtschaft 3 Volkswirtschaft 3 Volkswirtschaft 3 Informationsv. 3 Volkswirtschaft 3 Informationsv.. 3 Naturwissens.. 3 Deutsch 3 Deutsch 4 Deutsch 2 Geschichte 2 Religion 4 Naturwissens. 2 Geschichte 2 Religion 4 Deutsch 2 Geschichte 2 Religion 4 Naturwissen. 4 Naturwissens. 2 Geschichte 2 Religion 4 Naturwissens. 2 Geschichte 2 Religion Block I 4 Deutsch 4 Informatverar. (31) 4(31)Informatverar. 4(31) Volkswirtschaft 1 Pflichtfremdspr.1 1 Pflichtfremdspr.1 1 Pflichtfremdspr.1 23 22 22 23 22 23 22 22 1) Wenn eine weitere Pflichtfremdsprache erlernt werden muss

  20. Einbringungsverpflichtungen im Fachgymnasium WirtschaftBlock II Deutsch Deutsch Naturwissenschaft Volkswirtschaft 4 Betriebswirt-schaft mit Rechnungswesen/ Controlling 4 Betriebswirt-schaft mit Rechnungswesen/ Controlling 4 Betriebswirt-schaft mit Rechnungswesen/ Controlling 4 Betriebswirt-schaft mit Rechnungswesen/ Controlling 4 Betriebswirt-schaft mit Rechnungswesen/ Controlling Block II 4 Englisch 4 Englisch 4 Englisch 4 Englisch 4 Englisch 8 8 8 8 8

  21. Einbringungsverpflichtungen im Fachgymnasium WirtschaftBlock III Informationsverarbeitung Naturwissenschaft Informat.verarb. Deutsch Volkswirtschaft Deutsch (1) BRC (1) BRC (1) BRC (1) BRC (1) BRC (1) Englisch (1) Englisch (1) Englisch (1) Englisch (1) Englisch (1) Mathematik (1) Mathematik (1) Mathematik (1) Mathematik (1) Mathematik Block III 1 Volkswirtschaft 1 Volkswirtschaft 1 Volkswirtschaft 1 Informati.verarb. 1 Informat.verarb. 1 Informat.verarb. 1 Naturwissenschaft 1 Deutsch 1 Volkswirtschaft 1 Volkswirtschaft 2 2 2 2 2 22 22 22 22 22 8 8 8 8 8 2 2 2 2 2 32 32 32 32 32

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