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Planung Arbeitsgelegenheiten 2013 Informationsveranstaltung 29.08.2012

Planung Arbeitsgelegenheiten 2013 Informationsveranstaltung 29.08.2012. Gliederung. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 2013 Arbeitsmarktkennzahlen allgemein EGT 2013 Planung 2013 – Rahmenbedingungen und Zielgruppe Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Zeitschiene / Hinweise.

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Planung Arbeitsgelegenheiten 2013 Informationsveranstaltung 29.08.2012

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Presentation Transcript


  1. Planung Arbeitsgelegenheiten2013Informationsveranstaltung29.08.2012

  2. Gliederung • Beschäftigung schaffende Maßnahmen 2013 • Arbeitsmarktkennzahlen allgemein • EGT 2013 • Planung 2013 – Rahmenbedingungen und Zielgruppe • Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement • Zeitschiene / Hinweise

  3. Eckdaten Grundsicherung April 2012 (finaler Ladestand)

  4. Entwicklung Arbeitslosigkeit 2009 bis 2012 – ab 25 Jahren

  5. Entwicklung Arbeitslosigkeit 2009 bis 2012 – unter 25 Jahren

  6. Kundenstruktur - Arbeitslose (Stand 23.08.2012) Arbeitslose nach Profillagen Arbeitslose in komplexen Profilagen nach Lebensalter

  7. AGH - öffentlicher Beschäftigungssektor Arbeitsgelegenheiten • Ausschließlich Mehraufwandsvariante • Fördervoraussetzungen – öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität – gesetzlich geregelt • Zuweisungshöchstdauer von 24 Monaten innerhalb von 5 Jahren (Zeitraum beginnt mit Eintritt in erste AGH)

  8. Planung 2013 – Rahmenbedingungen • Haushalt 2013 – Wir rechnen nach den Ankündigungen in den Vorjahren mit einer weiteren Reduzierung der EGT - Mittel • Marktnahe Instrumente haben unverändert Vorrang • Der Anteil der für Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel ist vom haushalterischen Gesamtvolumen für Eingliederungsmaßnahmen abhängig; von einer Reduzierung mindestens im prozentualen Umfang der Kürzung des Gesamtvolumens ist auszugehen • Planung 2013 – ca. 1.100 Teilnehmerplätze

  9. Erfahrungen/Erkenntnisse 2012 Erfahrungen 2012 • Überwiegend gute und konstruktive Zusammenarbeit sowie • Respektvoller und partnerschaftlicher Umgang miteinander • und • Schnelle, unbürokratische Klärung von Problemen • aber • Nicht ausreichende Beachtung der vorgegebenen • Orientierungswerte für Maßnahmekostenpauschale • Wenig Transparenz und Nachvollziehbarkeit der in den • Anträgen dargestellten Kosten • Durchschnittliche Maßnahmekosten 2012: • AGH 162 EUR • AGH FM 272 EUR

  10. Erwartungen 2013 • unter Beachtung der Ergebnisse der Internen Revision Stand 04/2012 • Vollständige Antragstellung und Erhöhung der Transparenz bei der • Darstellung der Maßnahmekosten • Umfassende Beschreibung der Tätigkeiten unter Beachtung der Positivliste • Eindeutige Darlegung von Einsatzort und Arbeitszeit • Aussagefähigere und individuellere Kurzkonzeptionen • Schnellstmögliche Umsetzung offener Punkte aus Trägergesprächen • NEU ! • Im Rahmen „Absolventenmanagement Arbeitsgelegenheit“ Vorlage einer • aussagefähigen und individuellen Teilnehmereinschätzung beim • Maßnahmebetreuer 4 Wochen vor Beendigung der Maßnahme

  11. Erwartungen 2013- Darlegung des öffentlichen Interesses • Das konkrete Arbeitsergebnis muss der Allgemeinheit dienen • Maßnahmeträger haben nachvollziehbar und ausführlich darzulegen, • wodurch das konkrete Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient • Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten allein reicht • nicht aus, um das öffentliche Interesse zu begründen • Steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines • Maßnahmeträgers rechtfertigt nicht von vornherein die Annahme, • dass die von ihm durchgeführten Arbeiten im öffentlichen Interesse • liegen

  12. Erwartungen 2013 - Darlegung Wettbewerbsneutralität • Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der • Wirtschaft als Folge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit • auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung • verhindert wird • im Einzelfall werden Maßnahmeträger aufgefordert, eine • Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der zuständigen Kammer zu beantragen

  13. Erwartungen 2013 - Darlegung Zusätzlichkeit • Förderfähig sind Arbeiten, die durch einen Verein nicht, nicht in • diesem Umfang oder erst nach 2 Jahren durchgeführt würden • Nicht förderfähig sind Arbeiten, die zu den laufenden Aufgaben eines • Vereins gehören oder die ohnehin aus der Natur der Sache heraus • aufgrund zwingender Satzungsbestimmungen durchgeführt werden • müssen • Zusätzlichkeit, Öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität • liegen nicht vor (Ergebnis der internen Revision 2012) bei : • Pflege- Reinigungsarbeiten von öffentlichen Wegen, Straßen u. • Plätzen (Pflichtaufgaben der Kommune) • Instandhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten wie Hausmeistertätigkeiten • Hauswirtschaftlichen Arbeiten • Pflegetätigkeiten von älteren und bedürftigen Menschen

  14. Zielgruppe von Beschäftigungsmaßnahmen - allgemein • Langzeitarbeitslose Kunden u. Kundinnen mit gravierenden • Vermittlungshemmnissen • Besondere Zielgruppen wie Jugendliche u. Ältere ab 58 Jahre, • erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Migrationshintergrund, • Alleinerziehende • Erwerbsfähige Hilfebedürftige mit teils schwerwiegenden • gesundheitlichen Einschränkungen • Kundinnen und Kunden, denen es besonders schwer fällt, eine Arbeit • auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden !

  15. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM) Zielgruppe/Personenkreis • Mit psychischen Auffälligkeiten, soziale Isolation • Suchtkranke (akut/stabilisiert; Drogen/Alkohol) • Personen mit nicht stoffgebundenen Süchten ( z. B. Spiel- und Internetsucht, Essstörungen) • Doppeldiagnosen (psychisch Kranke und Suchtabhängige) • Integrationsferne Kunden mit Überforderung der Alltagsbewältigung • schwerwiegende Biografiebrüche • Personen mit Haftstrafen und Bewährungshilfe • Personen mit Schulden und wiederholte Mittellosigkeit

  16. Zielstellung für Kunden im bFM • Herstellung einer Tagesstruktur • Unterstützung bei Problemlagen und Aufzeigen von Lösungsansätzen • Aufrechterhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit • Training psychosozialer und sozialer Kompetenzen • Vorbereitung zur Schuldnerberatung • Motivation für ein Leben ohne Sucht • Förderung/Erhaltung der Leistungsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen

  17. Grundsätze für Fallmanagementmaßnahmen • Keine Betreuungs- oder anleitende Tätigkeiten • Beschäftigungsangebote von 3 bis 6 Stunden / Tag • Kleine Teilnehmergruppen mit bis zu 10 Teilnehmern • Engmaschige unterstützende Begleitung durch das Fachpersonal des Trägers • Intensive sofortige Nachhaltung bei Fehlzeiten • Enge Zusammenarbeit mit den Fallmanagern bei entstehenden oder wiederkehrenden Problemlagen (z.B. Sucht, Schulden, Kinderbetreuung, Fehlzeiten etc.) • Grundsätzlich kein Einsatz an Wochenenden oder im Schichtdienst • Fester Einsatz beim Träger mit festen Ansprechpartnern • Keine Regiemaßnahmen

  18. Ziele und Inhalte von Fallmanagementmaßnahmen

  19. Mögliche Tätigkeitsfelder • Bei Maßnahmen, die sich mit Arbeitsinhalten I – VI gemäß Positivliste Stand 11.08.2011 befassen, ist eine Gefährdung der gewerblichen Wirtschaft nicht zu erwarten. • Im Antragsverfahren sind die originären Aufgaben des Maßnahmeträgers eindeutig von den zusätzlichen Tätigkeitsfeldern der AGH-Teilnehmer abzugrenzen. • Hinweis: Eine Kombination von AGH mit Förderinstrumenten nach § 45 SGB III ist möglich. • Bitte beachten: In diesem Fall ist eine Zertifizierung des Maßnahmeträgers zur Sicherstellung der Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleister ab 01.01.2013 notwendig. Wir erwarten innovative und kreative Kurzkonzepte für das Jahr 2013 !!!

  20. Fehlzeitenkonzept für Arbeitsgelegenheiten • Lt. Bewilligungsbescheid sind freiwerdende Teilnehmerplätze sowie Fehlzeiten in AGH dem Jobcenter Berlin M/H unverzüglich mitzuteilen • Für eine Vereinheitlichung in der Zusammenarbeit zwischen Maßnahme-Träger (MT) und Jobcenter Berlin M/H gilt folgendes Verfahren:

  21. Fehlzeitenkonzept – AGH

  22. Planung Beschäftigungsmaßnahmen 2013 - Zeitschiene 29.08.2012 Trägerveranstaltung bis 28.09.2012 Einreichung Konzeptunterlagen virtuell im BezA (gudrun.gerhardt@ba-mh.verwalt-berlin.de) und direkte Weiterleitung an Jobcenter Berlin M/H zwecks erster Bewertung 05.11.2012 Votierung BezA 27.11.2012 Entscheidung Jobcenter Berlin M/H zur voraussichtlichen Planung 2013 unter Beachtung Förderbarkeit, Bedarf und zu erwartender HHM (Reserveplanung wird vorgehalten) Mitte Dezember Abschluss datentechnische Erfassung der Planungsdaten in coSach und Vergabe Maßnahmenummern – eindeutiges Ordnungskriterium Ende Dezember/ Ggf. Präzisierung Planung nach tatsächlicher Anfang Januar Mittelzuteilung und Information Träger

  23. Beschäftigungsmaßnahmen 2013 – Standards der Umsetzung • Antragstellung grundsätzlich spätestens 10 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn beim zuständigen Vermittler (Info an 849/Sachbearbeitung Integrationsleistungen zu Status). Es sind vollständige Antragsunterlagen mit konkreter Maßnahmebeschreibung, Einsatzorten etc. einzureichen. • Stellungnahme der Vermittlung inklusive Klärung aller offenen Fragen und Übergabe an 849 spätestens 5 Wochen vor Maßnahmebeginn • Bescheiderteilung (durch 849) spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn • Bei Verschiebung ist 849 umgehend zu informieren – Pflege und Aktualisierung Datensätze in CoSach zwingend notwendig.

  24. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Alle relevanten Unterlagen sind eingestellt unter: http://www.berlin.de/jobcenter/marzahn-hellersdorf/beratung_und_vermittlung/fuer_traeger.html

  25. Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II • Max. 5 % des EGT • Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig • Zuschusshöhe richtet sich nach Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsbeziehers (eLb) – bis zu 75 %

  26. Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II • Zuweisung an Unternehmen möglich • eLb langzeitarbeitslos + mindestens 2 weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse • Mind. 6-monatige vorherige verstärkte vermittlerische Unterstützung (Aktivierungsphase) • Negative Prognose für Zuweisungsdauer • Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren max 24 Monate Förderung (Zeitraum beginnt mit erstem geförderten Arbeitsverhältnis)

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