1 / 22

Aus der Praxis von INTEGRITAS - Erfahrungen aus 40 Jahren

Aus der Praxis von INTEGRITAS - Erfahrungen aus 40 Jahren. Deutscher Pharma Recht Tag 2004 19.03.2004/RAin Andrea Schmitz. Wer ist INTEGRITAS ?. Selbstkontrollorgan der Arzneimittelindustrie

lethia
Download Presentation

Aus der Praxis von INTEGRITAS - Erfahrungen aus 40 Jahren

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Aus der Praxis von INTEGRITAS - Erfahrungen aus 40 Jahren Deutscher Pharma Recht Tag 2004 19.03.2004/RAin Andrea Schmitz

  2. Wer ist INTEGRITAS? • Selbstkontrollorgan der Arzneimittelindustrie • 1962 gegr. als "Verein zur Wahrung einer lauteren Werbung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens" • Ziele:- Schutz der lauteren Heilmittelwerbung (Kampf gegen unlauteren Wettbewerb)- Klärung von Rechtsfragen - Meinungsbildung im Dialog mit der Politik  kein reiner Abmahnverein!

  3. Mitglieder • BAH • BPI • VRH • Diätverband • Arzneimittelfirmen • Werbeagenturen • Verlage • Rechtsanwälte

  4. Vor 40 Jahren ... Dokumentation über den Versandhandel mit Arzneimitteln und dessen Werbepraxis (1963) damals: HWVO: kein Versandhandelsverbot und kein entspr. Werbeverbot!  Forderung der Industrie nach Verboten!, wg.:  Missstände heute: Abschaffung Versandhandelsverbot und entspr. Werbeverbot durch Gesundheitsreform  Liberalisierung

  5. Vorwort der Dokumentation 1963 "Die Erfahrungen selbst mit eigenen Mitgliedern zeigten jedoch bald, dass die Bemühungen um eine lautere Werbung bei Firmen mit Versandhandel auf besonders große Schwierigkeiten und Widerstände stießen. In den darauffolgenden Jahren machten die verstärkten Bemühungen um eine lautere und saubere Werbung deutlich, dass die Haltung unserer früheren eigenen Mitglieder keine Einzelfälle darstellte, sondern darin ihre Ursache hat, dass die Versandhandelswerbung - mit Ausnahme der allgemeinen Versandhäuser - unter dem Zwang steht, den Verbraucher durch eine einmalige Werbeansprache zu bewegen; sie steht damit im Gegensatz zur üblichen Werbung mit Vertrieb über Apotheken und den Einzelhandel, die mit der kumulierenden Werbung wiederholter Werbeaussagen rechnen kann und nicht auf eine einmalige und dementsprechend drastische Werbeaussage angewiesen ist."

  6. Heute:

  7. Besondere Probleme der letzten ca. 15 Jahren: • Probleme des Pflichttextes • Verfahren im Grenzbereich zwischen Arznei- und Lebensmittel • Abgrenzung zwischen Image-/Produktwerbung

  8. Probleme des Pflichttextes Historische Entwicklung: • AMNG: umfangreicher Pflichtangabenkatalog • 4. AMG-Novelle 1989: in TV- und Hörfunkwerbung:"Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt- oder Apotheker" • 8. AMG-Novelle 1998: Pflichtsatz auch in Printanzeigen

  9. OTC-Pflichthinweis in TV-Werbespots • Besondere Problematik TV-Werbespots:Nach der Werbung vor neutralem Hintergrund (§ 4 V HWG)  den TV-Sendern wie normale Werbezeit zu zahlen. • Lösung: Änderung Rundfunkstaatsvertrag zum 01.04.2004! • OTC-Pflichthinweis = Beitrag im Dienste der Öffentlichkeit (neutraler und standardisierter Hinweis) • Entspr. Änderung der AGB der Rundfunk- und Fernsehanbieter

  10. Verfahren im Grenzbereich AM-LM Novel Food:  Margarine mit cholesterinsenkender Wirkung Kollision zwischen europäischer Kennzeichungsauflage und nationalem Verbot krankheitsbezogener Werbung für Lebensmittel gem. § 18 Abs. 5 LMBG  OLG Hamburg v. 29.08.2002 (3 U 236/01): Auslobung mit "deutlich erhöhtem Cholesterin" nicht von Kennzeichnungsauflage umfasst!

  11. Verfahren im Grenzbereich AM-LM Joghurt mit Johanniskraut und Melisse  OLG München (2001, Az.: 6 U 1917/99): • Auslobung "beruhigend und ausgleichend": § 18 LMBG • Verkehrsfähigkeit als LM (+) • Keine Zusatzstoffe i. S. § § 2, 11 LMBG: • Melisse wg. Geschmackswert f. Speisen, Salate • Johanniskraut wg. Aromenverordnung, aber Geschmack bitter, scharf!! • Revision BGH, Ausgang?? (Änderung Zusatzstoffbegriff?)

  12. Imagewerbung-Absatzwerbung TV-Werbespot von ratiopharm "...Ich verordne z.B. Ratiopharm-Arzneimittel, die sehr gut sind und sogar weniger kosten"  Besonderheit: Firmenname stets Bestandteil d. AM- Bezeichnung  BGH 17.06.1992 (I ZR 221/90): Keine arzneimittelspezifischen Angaben, keine Hinweise auf Anwendungsgebiete Hinweis auf Preiswürdigkeit und Güte allgemein  Imagewerbung! (später: Weiterentwicklung durch Entscheidung "ratiopharm Hörfunkspot")

  13. Imagewerbung-Absatzwerbung XXL-Figur? BGH 19.09.2001 (Az.: I ZR 287/00): Absatzwerbung (+) • Deutlicher Hinweis auf Anwendungsgebiet • Indirekter Hinweis auf AM-Bezeichnung: ReducTeam!

  14. Information des Patienten Informationsbedürfnis/-recht des Patienten:  HWG: nicht unmittelbar im Vordergrund, eher Schutz  gewandeltes Verbraucherleitbild: vom "Durchschnittstrottel" zum informierten Verbraucher Information des Patienten oder Umgehung von Werbeverboten des HWG?

  15. ________________________________________________ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?

More Related