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Vorgriffsstundenrückgabe

Vorgriffsstundenrückgabe. Flexible Rückgabe jetzt möglich !. Verhandlungen GEW und MSW. Erfolgreiche Verhandlungen mit dem MSW zur Rückgabe der Vorgriffsstunde

lana
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Vorgriffsstundenrückgabe

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Presentation Transcript


  1. Vorgriffsstundenrückgabe Flexible Rückgabe jetzt möglich !

  2. Verhandlungen GEW und MSW • Erfolgreiche Verhandlungen mit dem MSW zur Rückgabe der Vorgriffsstunde • Am 18. Juni 2007 wurde eine gemeinsame Erklärung von Schulministerin Frau Sommer, den Vorsitzenden von GEW und Lehrerverbänden unterzeichnet.

  3. Vorgriffsstundenregelung • 6 Jahre jeweils eine Stunde mehr pro Woche über ihre Pflichtstundenzahl hinaus • Wer vor Beginn des jeweiligen Schuljahres das 30. Lebensjahr, nicht aber das 50. Lebensjahr vollendet hatte • an Grundschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Kollegschulen in den Schuljahren 1997/98 bis 2002/03 bzw. bis zum 31.01.2004 (maximal also 6 Jahre), •  an Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs und Studienkollegs für ausländische Studierende in den Schuljahren 1999/2000 bis 31.01.2004, • an den übrigen Schulen in den Schuljahren 1998/99 bis 31.01.2004 (maximal also 5,5 Jahre).

  4. Ist-Regelung zur Vorgriffsstundenrückgabe: • Nach § 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG ist der zeitliche Ausgleich der geleistetenVorgriffsstunden schrittweise ab dem Schuljahr 2008/2009 vorgesehen. • Freie Gestaltung der Rückgabe

  5. Rückgabe wie nach § 4 vorgesehen: Schrittweise Pro Woche, pro Monat, pro Jahr der Ableistung der Vorgriffsstunde: jeweils genauso zurück Ab dem 12. Jahr nach Beginn der Leistung Rückgabe flexibel: Bis 31. Oktober erklären! Rückgabe verschiebt sich auf frühestens 2010/2011 Kombination mit ATZ oder Sabbatjahr möglich Rückgabe nur für ganze Schuljahre Antrag ist bindend! Änderung möglich mit zwei Jahren Vorlauf Freie Gestaltung?

  6. Zeitleiste nach § 4 VO zu § 93 SchulG 1 Std./ Woche mehr 1 Std./ Woche weniger 2013/ 2014 1997/ 1998 2002/ 2003 2008/ 2009 09/10; 10/11;11/12;12/13 98/99; 99/00;00/01;01/02 11 Schuljahre (oder im 12. Schuljahr nach Beginn)

  7. Zeitleiste – Beispiel - flexibel: 3 Std. 1 Std. 1 Std. 1 Std. 1997/ 1998 2002/ 2003 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 13 2013/ 14 98/99; 99/00; 00/01; 01/02

  8. Zeitleiste – Beispiel - flexibel:oder 2 Std. 2 Std. 0 Std. 2 Std. 1997/ 1998 2002/ 2003 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 13 2013/ 14 98/99; 99/00; 00/01; 01/02

  9. Zeitleiste – Beispiel - flexibel:oder 3 Std. 0 Std. 0 Std. 3 Std. 1997/ 1998 2002/ 2003 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 13 2013/ 14 98/99; 99/00; 00/01; 01/02

  10. Flexibilisierung bei Sabbatjahr-Modell • Eine LK hat vor Beginn des Sabbatjahr-Modells 16/25,5 gemacht. Sie möchte das Modell 2+1 beantragen. Dies geht aber nur, wenn sie in den beiden „Ansparjahren“ 19 Stunden macht. Sie erhält dann drei Jahre lang ein Gehalt von 12,67/25,5 (muss über der Hälfte der Pflichtstundenzahl liegen). • Die LK kann nun die Vorgriffsstunden nutzen, um ihre (ungewohnt) hohe Unterrichtsverpflichtung zu reduzieren. Im günstigsten Fall (BK-maximale Dauer der VG-Stunde von 6 Jahren) würde sie hier beide Schuljahre nur wie bisher 16 Stunden erteilen.

  11. Berufschullehrerin hat von dem Schuljahr 1997/1998 jeweils 1 Std. mehr gearbeitet; also: 6 Jahre 2010/2011: statt 25,5 Wochenstunden arbeitet sie nur noch 22,5 Wochenstunden und 2011/2012 und 2012/2013 arbeitet sie wieder 25,5 Wochenstunden 2013/2014 arbeitet sie 22,5 Wochenstunden Flexibel: Freie Gestaltung 2008/2009 bis Schuljahr 2013/2014 statt 25,5 Wochenstunden muss sie nur noch 24,5 Wochenstunden geben Normale Regelung

  12. Fragen zur Vorgriffsstundenrückgabe: • Durch geleistete Vorgriffsstunden (4 Wochenstunden pro Monat) steht mir nach Auskunft der Landesregierung ein Ausgleich von 72 Monaten zu. Bedeutet dies 1Std. / Mon. oder 1Std. / Woche? • Antwort: • Auch die 72 Monate sind in Wochen unterteilt und die Vorgriffsstundenrückgabe muss daher natürlich wochenweise gewählt werden

  13. Wer sollte über Flexibilisierung nachdenken? • Wer sich ab 01.08.2008 oder 01.08.2009 in der Arbeitsphase der ATZ befindet, die noch mindestens im Schuljahr 2010/11 andauert. • Wer auf eine Verlängerung der ATZ-Regelung wartet und diese im Blockmodell machen will. • Wer bei bestimmten Teilzeit-Stundenzahlen ein Sabbatjahr-Modell plant. • Wer seine Stunden an das Ende seiner Berufslaufbahn verschieben möchte. • Angestellte, die ATZ machen wollen, in verschiedenen Fallgestaltungen

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