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Mitgliederversammlung EDU Kt . SO vom 17.10.2013

Mitgliederversammlung EDU Kt . SO vom 17.10.2013. Eidg . Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013. 2. Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern , die ihre Kinder selber betreuen».

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Mitgliederversammlung EDU Kt . SO vom 17.10.2013

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  1. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 • 2. Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für • Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» Diese SVP-Volksinitiative wurde am 12. Juli 2011 mit 113‘011 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt die Ergänzung von Artikel 129 mit einem neuen Absatz 4: BV-Art. 129 Steuerharmonisierung Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden; er berücksichtigt die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone. Die Harmonisierung erstreckt sich auf Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge. Der Bund kann Vorschriften gegen ungerechtfertigte steuerliche Vergünstigungen erlassen. (neu) Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

  2. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 • 2. Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für • Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» Heute geltende Sonderbehandlung der familienexternen Kinderbetreuung für Erwerbstätige bei der Direkten Bundessteuer (diverse kantonale Steuergesetze sehen ebenfalls gegen Nachweis Abzugsberechtigung vor): BG über die Direkte Bundessteuer Art. 33, Abs. 3: Abzug für Kosten der externen Kinderbetreuung (seit 25.09.2009) .… …. Von den Einkünften werden abgezogen die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 9200 Franken, für die Drittbetreuung jedes Kindes, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Personen stehen.63

  3. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 • 2. Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für • Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» Diese Sonderbehandlung der familienexternen Kinderbetreuung für Erwerbstätige diskrimminiert die nicht erwerbstätige Mutter (oder den Vater) die sich eigenverantwortlich um ihre eigenen Kinder kümmern und sich privat um Kinderhütedienstekümmern.

  4. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 • 2. Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für • Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» Aussagen des EDU-Aktionsprogrammes 2011 – 2015: 4.1 Familienexterne Kinderbetreuung: Kinder brauchen während 24 Stunden pro Tag und 365 Tagen im Jahr Zuwendung, Erziehung und Betreuung, und zwar primär von ihren eigenen Eltern. Familienexterne Kinderbetreuung auf privater, Verursacher-finanzierter Basis ohne staatliche Einmischung ist kostengünstiger. Stopp der Diskriminierung der 100-%-Mutter!

  5. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 • 2. Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für • Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» Aussagen des EDU-Aktionsprogrammes 2011 – 2015: Die EDU setzt sich ein: für die Förderung bzw. Nichtbehinderung von kostengünstigen Angeboten für ergänzende familienexterne Kinderbetreuung wie Mittagstisch, Tagesstrukturen auf privater und/oder sozialpartnerschaftlicher Basis, Verursacher-finanziert, keine staatliche Bevormundung der Kinderbetreuung, für die Förderung des Sippschafts-Gedankens, d.h. der Mehrgenerationenfamilie, für die Abschaffung von überrissenen Standards und Normvorschriften von Bund, Kantonen und Gemeinden für Kinderbetreuungseinrichtungen auf privater Trägerschaftsbasis, für den Stopp der finanziellen oder steuerlichen Benachteiligung von Haushalten und Eltern, welche ihre Kinder eigenverantwortlich betreuen, für bessere staatliche und öffentliche Wertschätzung und Anerkennung der Arbeit der nicht erwerbstätigen 100-%-Mutter als Investition in eine gesunde Entwicklung der Jugend und wirksame Prävention gegen Jugendverwahrlosung, Fehlernährung usw.

  6. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 • 2. Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für • Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» Aussagen des EDU-Aktionsprogrammes 2011 – 2015: Die familien-externe Kinderbetreuung ist aus Sicht der EDU grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates, sondern eigenverantwortlich privat durch die Benutzer, d.h. Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu finanzieren, nicht mit Steuergeldern! Zum Beispiel können in Gewerbe- und Industriezonen mehrere KMU auf privater Basis gemeinsam Kantinen mit angegliederten Kinderbetreuungs-Infrastrukturen betreiben.

  7. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 • 2. Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für • Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» Anmerkung: Das von der SVP mit dieser Initiative aufgegriffene Anliegen für die Korrektur der fiskalischen Benachteiligung von Familien, welche ihre Kinder selber betreuen, ist auch für die EDU seit Jahren zentral. Insbesondere nach der Einführung eines Abzuges für nachgewiesene Kinder-Fremdbetreuungskosten bis Fr. 10‘100.- bei der Direkten Bundessteuer ist eine solche Korrektur überfällig. (Staatssteuer Kanton SO Fr. 6’000.-) Die Unterbringung der Verfassungsänderung in BV-Art. 129 (Steuerharmonisierung) und der Verzicht auf die Nennung eines Frankenbetrages hat seine Berechtigung, weil damit diese Regelung auch für die Kantone bei ihren Staatssteuern Gültigkeit hat. Diese können ihm Rahmen ihrer Steuerhoheit einen entsprechenden Betrag im kantonalen Steuergesetz selber festlegen.

  8. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 • 2. Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für • Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» Medienmitteilung vom 12. Oktober 2013 Unter der Leitung ihres Präsidenten Hans Moser fassten die rund 50 Delegierten der EDU Schweiz am 12. Oktober 2013 in Uster (Stiftung Wagerenhof) ihre Parolen für die Volksabstimmung vom 24. November 2013: 2. "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen": (pro) NR Verena Herzog, SVP TG begann Ihre Argumentation mit einem Zitat von Jeremias Gotthelf: „Zu Hause muss beginnen, was leuchten soll im Vaterland.“ Was will die Initiative: Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, sollen den gleich hohen Steuerabzug geltend machen können wie Eltern, die Ihre Kinder gegen Bezahlung durch Drittpersonen betreuen lassen. Stopp der Diskriminierung. Die Initiative will die Familien stärken und fordert gleich hohe Steuerabzüge für alle Familien mit Kindern, keine Verstaatlichung der Kinder sowie tiefere Steuern, Gebühren und Abgaben für alle. Kontra-Argumente des Bundesrates: Die Einführung des Abzugs für die Drittbetreuung der Kinder würde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Gleichzeitig würde die Erwerbsbeteiligung der Mütter erleichtert. Bei einer Annahme der Initiative entstehe eine steuerliche Ungerechtigkeit und gefährde die bisherigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritte und bevorzuge das traditionelle Familienmodell. Die Delegierten beschlossen einstimmig die Ja-Parole

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