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DGB-Bildungswerk Düsseldorf, 24. Oktober 2006 Erhard Pusch

Tarifvertrag zur Qualifizierung: Konzepte zur Umsetzung in der Praxis. Erfahrungen aus Baden-Württemberg. DGB-Bildungswerk Düsseldorf, 24. Oktober 2006 Erhard Pusch. Wohnbevölkerung, Nationalitäten, Verteilung.

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DGB-Bildungswerk Düsseldorf, 24. Oktober 2006 Erhard Pusch

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  1. Tarifvertrag zur Qualifizierung: Konzepte zur Umsetzung in der Praxis. Erfahrungen aus Baden-Württemberg DGB-Bildungswerk Düsseldorf, 24. Oktober 2006 Erhard Pusch

  2. Wohnbevölkerung, Nationalitäten, Verteilung • In BW 10.661.320 Menschen, darunter 1.297.738 Ausländer 12,2% d.h. hat nach NRW (1,9 Mio.) die meisten Ausländer • Türkei 322.849, Italien 185.253, Serbien+Montenegro 120.167 und Griechenland 82.935 sind die am stärksten vertreten Nationen • Innerhalb BW leben die meisten Ausländer in den Städten Stuttgart (24,5%), Mannheim (21,6%), Heilbronn (20,6%) und Ulm (17,7%), wobei selbst Ulm einen höheren Ausländeranteil als Berlin (West) (17,4%) aufweist. • davon leben über 50% der Ausländer länger als 10 Jahre, ein Drittel sogar über 20 Jahre in BW

  3. Baden-Württemberg im Jahr 2002 insg. 5.019.000 Erwerbstätige davon 450.277 ausl. AN (8,96 %) TR 108.766 (24,14 %) I 70.524 (15,65 %) YU (SM) 54.493 (12,09 %) GR 30.906 ( 6,86 %) Bundesrepublik im Jahr 2002 insg. 36.536.000 Erwerbstätige davon 1.959.953 ausl. AN (5,29 %) TR 534.521 (27,26 %) I 195.575 ( 9,97 %) YU (SM) 183.488 ( 9,35 %) GR 107.339 ( 5,47 %) Erwerbstätige/ausländische ArbeitnehmerZahlen: aus Statistisches Bundesamt und Statistisches Landesamt Ba-Wü.

  4. Deutsche 8,6 % Ohne Hauptschulabschluss 24,2 % Hauptschulabschluss 41,7 % Realschulabschluss 25,5 % Hochschulreife incl. Fachhochschulreife Ausländer 20,3 % Ohne Hauptschulabschluss 40,1 % Hauptschulabschluss 29,0 % Realschulabschluss 10,6 % Hochschulreife incl. Fachhochschulreife Schulabschluss allgemeinbildende Schulen in der BRD Schuljahr 2000/2001 Statistische Bundesamt 11/2002

  5. Ausländerarbeitslosigkeit in BW Ausländer sind von Arbeitslosigkeit überproportional betroffen: • Der Anteil der Ausländer an der Gesamtarbeits- losigkeit lag im April 2003 bei 23,1% (79.404) und damit erheblich über dem Anteil der Ausländer an den Erwerbspersonen von 13,3% • 74,5% der arbeitslos gemeldeten Ausländer war 9/2003 ohne Berufsabschluss (Deutsche 34,1%) • 40% (15% D) aller 14 bis 18 - jährigen Ausländer waren 2002 in der BRD ohne Ausbildung

  6. Arbeitsplätze von An- und Ungelernten fallen weg • BW hat in der M+E Industrie einen überdurchschnittlichen Anteil an An- und Ungelernten (Bund: 25 Prozent) • Nach einer Projektion des IAB/Prognos von 1999 wird sich der Trend vom Wegfall niedrig qualifizierter Tätigkeiten und dem Aufbau höher qualifizierter Tätigkeiten bis 2010 ungebrochen fortsetzen

  7. Weiterbildung - empirische Praxis ICVTS II + BSW VIII 2000 2. Europäische Weiterbildungserhebung (CVTS II): • bei der Anbieterquote belegt Deutschland einen Mittelplatz (Platz 9) • bei der Chance daran teilzunehmen Platz 16 Repräsentativbefragung BSW VIII, 2000: • je höher der Bildungsabschluss, um so umso höher die Chance daran teilzunehmen. Bei Personen • ohne Berufsabschluss 9 % • mit Lehre bzw. Berufsfachschule 27 % • Meister- und andere Fachschulabsolventen 42 • mit Hochschulabschluss 43 %

  8. Quelle: FATK 2003

  9. Quelle: FATK 2003

  10. Quelle: FATK 2003

  11. Weiterbildungsaktivitäten der BetriebeRepräsentativbefragung des Instituts für Wirtschaft (IW) 2003(1087 Betriebe) • Rückgang der Weiterbildungsaktivitäten der Betriebe 1998 von 99,7% auf 97,1% im Jahr 2001 • Anteile der weiterbildungsaktiven Betriebe 2001*: • Lernen in der Arbeitsituation 92,7 % • Informationsveranstaltungen 91,8 % • selbstgesteuertes Lernen m. Medien 86,9 % • Externe Lehrveranstaltungen 84,3 % • Interne Lehrveranstaltungen 75,6 % • Umschulungsmaßnahme 12,7 % * ohne Coaching, Lerninseln, Qualitätszirkel, Jobrotation

  12. Dauer und Kosten der WeiterbildungRepräsentativbefragung des Instituts für Wirtschaft (IW) 2003 • 2001 fanden im Durchschnitt 13,6 h Weiterbildung/Jahr pro Mitarbeiter (1998: 19,8 h ) statt, dies entspricht einen Rückgang von 6,2 h • 2001 wurden im Durchschnitt 869 Euro pro Mitarbeiter/ Jahr ausgegeben, 1998 waren es noch 1128 Euro, dies entspricht einen Rückgang von 23 Prozent

  13. TVQ - Tarifvertrag zur Qualifizierung • der TVQ wurde am 19.06.2001 abgeschlossen • trat ab 01.09.2001/01.01.2002 in Kraft • umfasst die 3 Tarifgebiete im Land Baden– Württemberg • gilt für alle Arbeitnehmer außer leitenden Angestellte, Auszubildende, Heimarbeiter/-innen

  14. Start und Grundsätzliches • Start der Agentur am 1. Juli 2002 • Paritätisch besetzt und finanziert • Nicht zuständig für Auslegungsfragen • Ansprechpartner für beide Betriebsparteien • Beratung vor Ort gemeinsam mit beiden Betriebsparteien

  15. Das Wichtigste des TVQ auf einen Blick • Betriebliche Weiterbildung (§ 2) • Persönliche Weiterbildung (§ 5) • Vereinbarung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen (§ 3) • Konfliktlösung (§ 4) • Gemeinsame Agentur (§ 6)

  16. Aufgaben der AgenturQ • informieren • beraten • entwickeln • schlichten • zertifizieren

  17. Information und Beratung • 140 Betriebe zu TVQ, Projekten und WB-Themen beraten • 1900 Betriebsräte, Personalmanager, Weiterbildner u.a. auf Veranstaltungen zu TVQ, Aufgaben und Beratungsangebot der Agentur und Weiterbildungsthemen informiert   • 4 Fachtagungen zur Umsetzung des TVQ mit zusammen 600 Teilnehmern aus 300 Betrieben • 2 Fachtagungen zum Projekt Weiterbildung im Prozess der Arbeit mit 240 Teilnehmern • In 4 Firmen Inhouse-Schulungen für Führungskräfte zum Qualifizierungsgespräch durchgeführt • Vier Firmen bei der Umsetzung des TVQ begleitet.

  18. Projekte • WAP (Weiterbildung im Prozess der Arbeit) • Transfer Plus • Ältere Arbeitnehmer (geplant)

  19. Zertifizierungstelle (ZAQ) • Akkreditierung nach • DIN EN 45012 • DIN EN 45012 und der AZWV • Zertifizierung von • Bildungsanbieter nach der ISO 9001:2000 • Bildungsträger und Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III +AZWV

  20. Die Umsetzung des Tarifvertrages zur Qualifizierung Formular für das Q-Gespräch Q-Gespräch Konflikt MA Vorschläge Dokumentation des Gesprächsergebnisses Mitarbeiter und Führungskraft führen gemeinsam das Q-Gespräch Feststellen des Q-Bedarfs + Q-maßnahmen Vorbereitung auf das Q-Gespräch Bearbeitung durch PA Arbeitgeber und BR beraten gemeinsam über die Umsetzung Q-Gespräch Vorschläge Einladung Räumlichkeit Zeitrahmen Äußere Einflüsse FK Bildungsplan umsetzen

  21. Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQI • Umsetzung TVQ ist vielfach aufwendig, da neue Strukturen geschaffen werden müssen • Betriebe fürchten zusätzlichen Personalaufwand und Bürokratie • Betriebe haben Angst • Arbeitnehmer nach Weiterbildungsmaßnahmen abwandern • Arbeitnehmer ein höheres Gehalt erwarten • Bildung auf Vorrat betreiben • Weiterbildungskosten steigen • Betriebe behaupten TVQ schon umgesetzt zu haben • Alte Regelungen besser • DIN EN ISO 9001 • Jeder hat Anspruch auf ein Gespräch –Tür ist immer offen • Arbeitnehmer sollen Zeiten für Weiterbildung einbringen • Eigenverantwortung ???!!!

  22. Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQII • Die Umsetzung hängt nicht vorrangig von der Betriebsgröße sondern von der Unternehmenskultur ab • Erster Schritt in eine strukturierte Personalentwicklung • Personalentwickler meist erst ab 400 Arbeitnehmer. Sind häufig der Personalabteilung zugeordnet • Informationsmaterialien für Betriebe sind gut (IGM + SWM + AQ) • Betriebe fehlen oft jedoch praktische Umsetzungsbeispiele (Referenzbetriebe) • 14-Schritte-Programm: Von der Gesprächsvorbereitung bis zum Seminarbeurteilungsbogen • Fachtagungen zur Umsetzung des TVQ kamen bei Personalern und Betriebsräten gut an

  23. Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQIII • Welchen Charakter hat das Qualifizierungsgespräch? • Kann es mit anderen Gesprächen verbunden werden? • Wie können sich Führungskräfte und Mitarbeiter auf das Gespräch vorbereiten? • Wie kann mit Ängsten von Mitarbeitern und Führungskräften umgegangen werden? • Was sind betrieblich notwendige Weiterbildungsmaßnahmen? • Gibt es klare Abgrenzungen zwischen persönlichen und betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen ? • Umgang mit unterschiedlichen Auffassungen über Weiterbildungsmaßnahmen – Konfliktregelung

  24. Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQIV • Umgang mit wenig interessierten Arbeitnehmern an Qualifizierungsgespräch bzw. WB-maßnahmen? • Ist das Qualifizierungsgespräch als Hol- oder Bringschuld zu sehen? • Kann Person des Vertrauens/Dolmetscher mitgenommen werden? • Wie wird Umsetzung konkret unter Einbezug des bereits Bestehenden angegangen? • Welche Rolle spielen Weiterbildungsbudgets? • Gibt es EDV-Tools zur Unterstützung des Gesamtablaufs? • Wie kann die Wirkung von Weiterbildungsmaßnahmen ermittelt werden? Wie ist ROI? • Wer veranlasst und organisiert die Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb?

  25. Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQV • Ankündigungsfristen bei persönlichen Weiterbildungsmaßnahmen zu lang • Drei Jahre Freistellungsphase zu kurz • Betriebe wollen es in der Hand haben, wer eine Wiedereinstellungszusage nach dem Studium erhält • Betriebe klagen, dass die Bezugsgröße 50 Arbeitnehmer zu klein ist • Betriebe wollen keine Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des TVQ abschließen • BV als Ergebnis des Umsetzungsprozesses und nicht zu Beginn der Umsetzungsphase abschließen • Pilotbereiche (Test) für Qualifizierungsgespräch festlegen

  26. Was sind die Anforderungen an die Weiterbildung von An- und Ungelernten ? • Die Weiterbildung von An- und Ungelernten muss ausgeweitet werden • Es müssen beschäftigungswirksame und arbeitsmarktverwertbare Kompetenzen vermittelt, dokumentiert und zertifiziert werden • Mittelfristige Qualifikationsanforderungen müssen ermittelt und mit der Unternehmens- und Personalentwicklung sowie der Weiterbildung verzahnt werden. • Die subjektiven Kompetenzen der Beschäftigten müssen dabei berücksichtigt werden (s. Kompass-Instrumente) • Weiterbildung im Prozess der Arbeit muss gezielter eingesetzt werden • Lernförderliche Arbeitsplätze müssen eingerichtet werden • Lerngruppen und Lernbegleiter sollen die Weiterbildungsmotivation erhöhen.

  27. Weiterbildungsmaßnahmen und - modelle • Weiterbildung in Zeiten von Kurzarbeit nutzen • Grundkurs in Elektronikmontage (z.B. Diehl AKO, Balluf, Wahler etc.) einführen • Grundkurs Metall (z.B. Bessey, Bosch.etc. mit vorgelagertem Rechnen- und Deutschkurs) einführen • Anlagenführer (z.B. HQ-Qualifizierung Bosch), Teilezurichter Bodenseemodell, Mentoringprojekt • Möglichkeiten den Berufsabschluss nachzuholen ESMO (Esslinger Modell) bzw. Proqua Berufsabschlüsse z.B. Industriemechaniker, Bosch, ZF etc. • Sprachkurse • Interkulturelle Trainingsmaßnahmen • Weiterbildung im Prozess der Arbeit WAP + Transfer Plus

  28. WAP • Basis Weiterbildungsbedarfsanalyse • Expertenworkshops legen Profil bzw. Aufgabenbündel fest • Gruppe erarbeit Arbeits- und Lernprojekte und systematisiert sie in Anfänger, Fortgeschrittener, Experte • Lerner oder Lerngruppen werden eingeteilt • Lernern werden Lernberater und Fachberater zur Seite gestellt

  29. Mentoringprojekt für geringqualifizierte Frauen • Gesamtteilnehmer 122 • 92Deutsche inklusive 20 Spätaussiedlerinnen • 30 EU/Nicht-EU Arbeitnehmerinnen • IHK Zertifikats- und Berufsabschlüsse • Teilezurichter • Anpassungsqualifizerungen

  30. Vier wichtige Unterschiede zwischen TVQ NRW und BW • Arbeitgeber und Betriebsrat beraten über Innovationen und legen Weiterbildungsbedarf fest (NRW) • Entwicklungsqualifizierung werden Zeitanteile der Arbeitnehmer eingebracht (NRW) • Schlichtung: Tarifliche Schlichtungsstelle (NRW) • Keine Unterstützungseinrichtung (AgenturQ/BW)

  31. TVQ NRW • Unterrichtung des Betriebsrats gemäß § 90 BetrVG über • Planung von technischen Anlagen • Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen • Änderung von Arbeitsplätzen • Auf dieser Grundlage „ist der künftige betriebliche Qualifikationsbedarf vom Arbeitgeber festzustellen und mit dem Betriebsrat zu beraten“. • Im Rahmen der Personalplanung gemäß § 92 BetrVG sind Maßnahmen der Qualifizierung darzustellen und der Betriebsrat ist mit Unterlagen rechtzeitig zu unterrichten • Der Betriebsrat kann Vorschläge machen und Sachverständige heranziehen

  32. Feststellung des betrieblichen Qualifizierungsbedarf NRW • Besonders ist auf die Möglichkeit der Teilnahme an Qualifizierung zu achten für • Ältere Beschäftigte • Teilzeitbeschäftigte • Beschäftigte mit Familienpflichten (soweit auch § 96 BetrVG) • An- und ungelernte Beschäftigte • Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund • Interkulturelle Maßnahmen

  33. Feststellung des individuellen Qualifizierungsbedarf • Mindestens jährliche Qualifizierungsgespräche • individuell oder als Gruppengespräche • ggf. auch innerhalb anderer Personalgespräche(z.B. Leistungsbeurteilungsgespräch) • Feststellung des Bedarfs • Ggf. Festlegung der Qualifizierungsmaßnahmen mit Prioritäten • Beschäftigte/r kann Vorschläge machen und BR-Mitglied hinzuziehen

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