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    1. TRGI 2008

    2. TRGI 2008 Ausgabe 1986/’96 über 22 Jahre alt, Verkaufszahlen über 100 000 verkaufte Exemplare (vorher gab es die TVR 1932) Änderungen/Ergänzungen April 1992 mit Hauptinhalt neue zusätzliche Anforderungen in Bildern zu Abständen von Abgasaustrittsöffnungen zu Fenstern an Fassaden sowie weiterhin zu Einlassen von Gas in außer Betrieb gesetzte Leitungsanlagen – Wegfall der bislang geforderten Inaugenscheinnahme Änderungen/Ergänzungen November 1993 - Aufnahme der Gasgeräteart D, neuer Begriff Abgasleitung - Befestigung/Längskraftschlüssigkeit - Anschluss Gasgeräte, nur noch Ganzmetallschlauch zulässig - Aufstellung Gasgeräte Art A - Aufstellung Gasherde nur noch mit Flammenüberwachung zulässig - Änderungen im Abschnitt Heizraumanforderungen > 50 kW Ergänzungen Juni 1994 - Technische Mitteilung G 600 II - Betrieb als Forderung der Bauaufsicht Anpassung der Ausgabe 1986/’96 ohne Einspruchsverfahren an: - novellierte MBO und MFeuV - europäische Gasgeräterichtlinie und DIN EN-Normen - Forderung der TAE in der Gasgeräteanschlussleitung - Neufassung des Abschnitts Aufstellung von Gasgeräten nach neuen kW-Grenzen bis 35, >35<50 und >50 kW Ergänzung (1 Blatt) Dezember 1997 Aufstellanforderungen gasbeheizte Wäschetrockner Änderungen und Ergänzungen August 2000 Einführung von passiven Maßnahmen gegen Manipulationen in Gasinstallationen mit Hintergrunderläuterungen Ergänzung G 600-B Dezember 2003 Einführung der aktiven Maßnahme Gasströmungswächter gegen Manipulationen Praxisanpassung G 600-B, RS G 07/2004 Auslegungshilfen zur praktischen Umsetzung bei der GS-Auswahl Ausgabe 1986/’96 über 22 Jahre alt, Verkaufszahlen über 100 000 verkaufte Exemplare (vorher gab es die TVR 1932) Änderungen/Ergänzungen April 1992 mit Hauptinhalt neue zusätzliche Anforderungen in Bildern zu Abständen von Abgasaustrittsöffnungen zu Fenstern an Fassaden sowie weiterhin zu Einlassen von Gas in außer Betrieb gesetzte Leitungsanlagen – Wegfall der bislang geforderten Inaugenscheinnahme Änderungen/Ergänzungen November 1993 - Aufnahme der Gasgeräteart D, neuer Begriff Abgasleitung - Befestigung/Längskraftschlüssigkeit - Anschluss Gasgeräte, nur noch Ganzmetallschlauch zulässig - Aufstellung Gasgeräte Art A - Aufstellung Gasherde nur noch mit Flammenüberwachung zulässig - Änderungen im Abschnitt Heizraumanforderungen > 50 kW Ergänzungen Juni 1994 - Technische Mitteilung G 600 II - Betrieb als Forderung der Bauaufsicht Anpassung der Ausgabe 1986/’96 ohne Einspruchsverfahren an: - novellierte MBO und MFeuV - europäische Gasgeräterichtlinie und DIN EN-Normen - Forderung der TAE in der Gasgeräteanschlussleitung - Neufassung des Abschnitts Aufstellung von Gasgeräten nach neuen kW-Grenzen bis 35, >35<50 und >50 kW Ergänzung (1 Blatt) Dezember 1997 Aufstellanforderungen gasbeheizte Wäschetrockner Änderungen und Ergänzungen August 2000 Einführung von passiven Maßnahmen gegen Manipulationen in Gasinstallationen mit Hintergrunderläuterungen Ergänzung G 600-B Dezember 2003 Einführung der aktiven Maßnahme Gasströmungswächter gegen Manipulationen Praxisanpassung G 600-B, RS G 07/2004 Auslegungshilfen zur praktischen Umsetzung bei der GS-Auswahl

    3. TRGI 2008 EN 1775 - keine Norm für das VIU, sondern für den Regelwerk-Setzer; europäische Normung bricht nationale Normung - europäische Rahmenprozesse; Europarecht bricht Bundesrecht. Auszug aus der Einleitung der EN 1775: „Jede gegen die Anforderungen dieser Norm in den Mit- gliedsstaaten etablierten zusätzlichen Anforderungen (bspw. Ausschlüsse/Abweichungen) müssen im CEN- Technischen Bericht – CEN/TR 13737 ausgewiesen sein. Titel des CEN-TR 13737 „Leitfaden zur Implementie- rung der von CEN/TC 234 ‚Gasversorgung’ erarbeiteten funktionalen europäischen Normen“. EN 1775 - keine Norm für das VIU, sondern für den Regelwerk-Setzer; europäische Normung bricht nationale Normung - europäische Rahmenprozesse; Europarecht bricht Bundesrecht. Auszug aus der Einleitung der EN 1775: „Jede gegen die Anforderungen dieser Norm in den Mit- gliedsstaaten etablierten zusätzlichen Anforderungen (bspw. Ausschlüsse/Abweichungen) müssen im CEN- Technischen Bericht – CEN/TR 13737 ausgewiesen sein. Titel des CEN-TR 13737 „Leitfaden zur Implementie- rung der von CEN/TC 234 ‚Gasversorgung’ erarbeiteten funktionalen europäischen Normen“.

    4. TRGI 2008 TRGI schon immer bis 1 bar BetriebsdruckTRGI schon immer bis 1 bar Betriebsdruck

    5. TRGI 2008 MBO, z. B. Einführung Gebäudeklassen Die MLAR ist in allen Bundesländern baurechtlich eingeführt. TRGI enthält Qualitätssicherungsanforderungen und die Forderung nach entsprechenden Dokumentationsnach- weisen Anforderungen zum Schutz gegen Eingriffe Dritter wurden aufgenommen. MBO, z. B. Einführung Gebäudeklassen Die MLAR ist in allen Bundesländern baurechtlich eingeführt. TRGI enthält Qualitätssicherungsanforderungen und die Forderung nach entsprechenden Dokumentationsnach- weisen Anforderungen zum Schutz gegen Eingriffe Dritter wurden aufgenommen.

    6. TRGI 2008 Kapitel sind nicht offiziell ersichtlich / große KapitelüberschriftenKapitel sind nicht offiziell ersichtlich / große Kapitelüberschriften

    7. TRGI 2008 Kapitel V, bisherige Inhalte von G 600 II Anhänge: z. B. NDAV, Regelwerksverweise, Tabellen, Berechnungsbeispiele, Protokollvorlagen u. a. Kapitel V, bisherige Inhalte von G 600 II Anhänge: z. B. NDAV, Regelwerksverweise, Tabellen, Berechnungsbeispiele, Protokollvorlagen u. a.

    8. TRGI 2008 Für alle Kapitel mit „zuständig“, hier an einer Stelle zentral aufgeführt / definiert / erläutert Für alle Kapitel mit „zuständig“, hier an einer Stelle zentral aufgeführt / definiert / erläutert

    9. TRGI 2008 Alte Definition: … bis zur „Mündung“ der Abgase ins Freie. Alte Definition: … bis zur „Mündung“ der Abgase ins Freie.

    10. TRGI 2008 Begriff „Werksgelände“ - Gewerbe = Graubereich – „z. B. Hotelküche nicht mit häuslicher Verwendung vergleichbar“Begriff „Werksgelände“ - Gewerbe = Graubereich – „z. B. Hotelküche nicht mit häuslicher Verwendung vergleichbar“

    11. TRGI 2008

    12. TRGI 2008

    13. TRGI 2008

    14. TRGI 2008 Nachfolgeblatt der DVGW-Arbeitsblätter G 665 und G 666 (Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Gasversorgungsunternehmen bzw. Flüssiggas- Großvertrieben, dem Schornsteinfegerhandwerk und den Vertragsinstallationsunternehmen) Nachfolgeblatt der DVGW-Arbeitsblätter G 665 und G 666 (Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Gasversorgungsunternehmen bzw. Flüssiggas- Großvertrieben, dem Schornsteinfegerhandwerk und den Vertragsinstallationsunternehmen)

    15. TRGI 2008 Sonstige Gebäude: alle Gebäude > 13 m Höhe und Sonderbauten, Sonderbauten sind z. B. Hochhäuser (> 22 m), Hotels, Sportstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Versammlungsstätten jeder Höhe Sonstige Gebäude: alle Gebäude > 13 m Höhe und Sonderbauten, Sonderbauten sind z. B. Hochhäuser (> 22 m), Hotels, Sportstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Versammlungsstätten jeder Höhe

    16. TRGI 2008 Grafische Darstellung der unterschiedlichen Leitungsab- schnitte Grafische Darstellung der unterschiedlichen Leitungsab- schnitte

    17. TRGI 2008 Hinweis auf das Erdgasvollversorgte HausHinweis auf das Erdgasvollversorgte Haus

    18. TRGI 2008

    19. TRGI 2008 GS - Grafik ausschließlich für Begriffserklärungen!GS - Grafik ausschließlich für Begriffserklärungen!

    20. TRGI 2008

    21. TRGI 2008 Netzbetreiber sind verpflichtet, in bebauten Gebieten Gase nach DVGW G 260 zu odorieren (geruchlich wahrnehmbar zu machen). Die Zugabe von Geruchsstoffen (Odoriermittel) ist geregelt im DVGW-AB G 280-1 Gasodorierung, Einteilung erfolgt in einer Tabelle Geruchsstufen 0 bis 6. Die Geruchsstufe 3 entspricht ca. der Gaskonzentration in Luft von 20% der unteren Explosionsgrenze (UEG). Diese Warngeruchsstufe (3) entspricht der mittleren Geruchsintensität, bei der jede Person mit durchschnittlichem Riechvermögen und bei durchschnittlicher physiologischer Kondition den Geruch mit Sicherheit wahrnimmt. Netzbetreiber sind verpflichtet, in bebauten Gebieten Gase nach DVGW G 260 zu odorieren (geruchlich wahrnehmbar zu machen). Die Zugabe von Geruchsstoffen (Odoriermittel) ist geregelt im DVGW-AB G 280-1 Gasodorierung, Einteilung erfolgt in einer Tabelle Geruchsstufen 0 bis 6. Die Geruchsstufe 3 entspricht ca. der Gaskonzentration in Luft von 20% der unteren Explosionsgrenze (UEG). Diese Warngeruchsstufe (3) entspricht der mittleren Geruchsintensität, bei der jede Person mit durchschnittlichem Riechvermögen und bei durchschnittlicher physiologischer Kondition den Geruch mit Sicherheit wahrnimmt.

    22. TRGI 2008 Ergänzung neu eingeführter „Indexe“ für Gasgeräte, die als System zertifiziert sind; z. B. Art B4 , B5 und C9 ? Aufnahme zu den Gasgeräten der Art A1 - neu z. B. auch „Konvektions-Raumheizer ohne Abgasanlage für gasförmige Brennstoffe QNL = 6 kW“ (prEN 14829) Ausführliche Erläuterungen der Gasgeräte im Kapitel IV Ergänzung neu eingeführter „Indexe“ für Gasgeräte, die als System zertifiziert sind; z. B. Art B4 , B5 und C9 ? Aufnahme zu den Gasgeräten der Art A1 - neu z. B. auch „Konvektions-Raumheizer ohne Abgasanlage für gasförmige Brennstoffe QNL = 6 kW“ (prEN 14829) Ausführliche Erläuterungen der Gasgeräte im Kapitel IV

    23. TRGI 2008

    24. TRGI 2008 (Klein-BHKW) elektrische Leistung bis 50 kW(Klein-BHKW) elektrische Leistung bis 50 kW

    25. TRGI 2008 ISO-Norm 14617 für Symbole weltweit geregelt Symbole in TRGI in Anlehnung an bzw. nach DIN EN 806 auch in der Entwässerungs- und Trinkwasserinstallation verwendet ISO-Norm 14617 für Symbole weltweit geregelt Symbole in TRGI in Anlehnung an bzw. nach DIN EN 806 auch in der Entwässerungs- und Trinkwasserinstallation verwendet

    26. TRGI 2008 ISO-Norm 14617 für Symbole weltweit geregelt Symbole in TRGI in Anlehnung an bzw. nach DIN EN 806 auch in der Entwässerungs- und Trinkwasserinstallation verwendet ISO-Norm 14617 für Symbole weltweit geregelt Symbole in TRGI in Anlehnung an bzw. nach DIN EN 806 auch in der Entwässerungs- und Trinkwasserinstallation verwendet

    27. TRGI 2008

    28. TRGI 2008 Im Störungsfall „Brand“ muss die Explosion verhindert werden = Grundsicherheit; Brandlastverschärfung durch brennendes Gas wird jedoch akzeptiert. In extremer Interpretation: Bei Überschreiten von 30 Minuten darf‘s auch explodieren. D. h. unabhängig von Gebäudealter/-bauweise gilt immer, höchste Priorität für Netzbetreiber und für Feuerwehr hat das Schließen bzw. Abtrennen der Gaszufuhr. Konvention heißt: Absprache mit dem Fach Zündgrenze von Erdgas/Luft-Gemisch liegt ca. bei 620 °C, Grenze 650 °C liegt wenig darüber, d. h. im Brandfall soll austretendes Gas sich an der Austrittsstelle entzünden, brennendes Gas explodiert nicht. Im Störungsfall „Brand“ muss die Explosion verhindert werden = Grundsicherheit; Brandlastverschärfung durch brennendes Gas wird jedoch akzeptiert. In extremer Interpretation: Bei Überschreiten von 30 Minuten darf‘s auch explodieren. D. h. unabhängig von Gebäudealter/-bauweise gilt immer, höchste Priorität für Netzbetreiber und für Feuerwehr hat das Schließen bzw. Abtrennen der Gaszufuhr. Konvention heißt: Absprache mit dem Fach Zündgrenze von Erdgas/Luft-Gemisch liegt ca. bei 620 °C, Grenze 650 °C liegt wenig darüber, d. h. im Brandfall soll austretendes Gas sich an der Austrittsstelle entzünden, brennendes Gas explodiert nicht.

    29. TRGI 2008 Folien 28 und 29 geben nicht den TRGI-Wortlaut wieder, jedoch die notwendige Hintergrundinformation. 150 l/h = Gaszähler, europäisch wird 150 l/h als nicht gefahrdrohende Menge gesehen. 30 l/h z. B. für Verbinder direkt bedeutet, dem „thermisch schwachen Bauteil“ zugeordnet „Ofenaufheizprogramm“ GS bereits in MFeuV als Option genannt Folien 28 und 29 geben nicht den TRGI-Wortlaut wieder, jedoch die notwendige Hintergrundinformation. 150 l/h = Gaszähler, europäisch wird 150 l/h als nicht gefahrdrohende Menge gesehen. 30 l/h z. B. für Verbinder direkt bedeutet, dem „thermisch schwachen Bauteil“ zugeordnet „Ofenaufheizprogramm“ GS bereits in MFeuV als Option genannt

    30. TRGI 2008 DIN- oder DIN EN-Norm, welche ins DVGW-Regelwerk aufgenommen sind – jeweilige Kennzeichnung mit (*) im gesamten Abschnitt 5.2 Mögliche Kennzeichnungen: - CE-Kennzeichnung - CE und nationale Kennzeichnung oder - nur nationale Kennzeichnung DIN- oder DIN EN-Norm, welche ins DVGW-Regelwerk aufgenommen sind – jeweilige Kennzeichnung mit (*) im gesamten Abschnitt 5.2 Mögliche Kennzeichnungen: - CE-Kennzeichnung - CE und nationale Kennzeichnung oder - nur nationale Kennzeichnung

    31. TRGI 2008 DIN EN 331 – inzwischen mit Mandat entsprechend M 131 der EG-Bauproduktenrichtlinie (z. Zt. noch in Überarbei- tung, prEN 331, deshalb national noch ungeklärt hinsicht- lich der für ausreichend und treffend erachteten Kenn- zeichnung). In dieser europäischen Norm sind die Anforderungen an Bau, Funktion und Sicherheit von Kugelhähnen und Kegelhähnen mit geschlossenem Boden bis zur Nenn- weite DN 50 für den häuslichen und gewerblichen Anwendungsbereich festgelegt. Diese Armaturen sind so ausgeführt, dass, wenn sie einmal montiert sind, es unmöglich ist, den Abschlusskörper oder eine Dichtung ohne Beschädigung der Armatur zu entfernen. Bis PN 1 ist z. B. die CE-Kennzeichnung ausreichend größer PN 1 bis 5 bar, z. B. HAE, bestehen weitere nationale Anforderungen und die DIN 3537-1 ist zusätzlich vom Hersteller zu berücksichtigen. Empfehlung sollte sein, entsprechende Bauteile mit ein- deutigem Nachweis (ggf. CE und DVGW-Kennzeichen) einzusetzen, um ggf. nachträgliche, aufwendige Nach- weisführung zu vermeiden. DIN EN 331 – inzwischen mit Mandat entsprechend M 131 der EG-Bauproduktenrichtlinie (z. Zt. noch in Überarbei- tung, prEN 331, deshalb national noch ungeklärt hinsicht- lich der für ausreichend und treffend erachteten Kenn- zeichnung). In dieser europäischen Norm sind die Anforderungen an Bau, Funktion und Sicherheit von Kugelhähnen und Kegelhähnen mit geschlossenem Boden bis zur Nenn- weite DN 50 für den häuslichen und gewerblichen Anwendungsbereich festgelegt. Diese Armaturen sind so ausgeführt, dass, wenn sie einmal montiert sind, es unmöglich ist, den Abschlusskörper oder eine Dichtung ohne Beschädigung der Armatur zu entfernen. Bis PN 1 ist z. B. die CE-Kennzeichnung ausreichend größer PN 1 bis 5 bar, z. B. HAE, bestehen weitere nationale Anforderungen und die DIN 3537-1 ist zusätzlich vom Hersteller zu berücksichtigen. Empfehlung sollte sein, entsprechende Bauteile mit ein- deutigem Nachweis (ggf. CE und DVGW-Kennzeichen) einzusetzen, um ggf. nachträgliche, aufwendige Nach- weisführung zu vermeiden.

    32. TRGI 2008 DIN EN 1359 für Balgengaszähler – zulässiger Druckverlust bis zu 300 Pa bei Qmax. Das Bemessungsverfahren nach Kapitel 3 berücksichtigt bis G16 nur ein ?pmax. von 125 Pa (entsprechend bisheriger nationaler Normanforderung) Zulässige Druckverluste für Gaszähler nach DIN EN 1359 bei Qmax. G16 = 200 Pa, G65 = 300 Pa, G160 = 400 Pa ----------------------------------------------------------------- Vermaßungen der Wellengeometrie – siehe Kompatibilität mit allen klassischen und neuen Systemen – nach GW 354 oder VP 616 ----------------------------------------------------------------- EN-Normung hat bestimmende Auswirkungen auf nationale Regelungen. Anmerkung: Druckangaben in Leitungen/Gasverteilung in bar oder mbar. Druckdifferenzen und Druckverluste werden in Pascal (Pa) angegeben. DIN EN 1359 für Balgengaszähler – zulässiger Druckverlust bis zu 300 Pa bei Qmax. Das Bemessungsverfahren nach Kapitel 3 berücksichtigt bis G16 nur ein ?pmax. von 125 Pa (entsprechend bisheriger nationaler Normanforderung) Zulässige Druckverluste für Gaszähler nach DIN EN 1359 bei Qmax. G16 = 200 Pa, G65 = 300 Pa, G160 = 400 Pa----------------------------------------------------------------- Vermaßungen der Wellengeometrie – siehe Kompatibilität mit allen klassischen und neuen Systemen – nach GW 354 oder VP 616----------------------------------------------------------------- EN-Normung hat bestimmende Auswirkungen auf nationale Regelungen. Anmerkung: Druckangaben in Leitungen/Gasverteilung in bar oder mbar. Druckdifferenzen und Druckverluste werden in Pascal (Pa) angegeben.

    33. TRGI 2008 Werden bei Prüfungen im Bestand undichte Langgewinde festgestellt, so wird empfohlen, diese nicht wieder neu einzu- dichten, sondern durch andere lösbare Verbindungen, z. B. Verschraubungen, zu ersetzen.Werden bei Prüfungen im Bestand undichte Langgewinde festgestellt, so wird empfohlen, diese nicht wieder neu einzu- dichten, sondern durch andere lösbare Verbindungen, z. B. Verschraubungen, zu ersetzen.

    34. TRGI 2008 z. Z. ist noch zum Teil die alte Bezeichnung auf den Rohren zu finden*, die Gültigkeit eines DIN-Zertifikates ist 5 Jahre, danach DIN EN-Kennzeichnung. Nur die bezeichneten Rohre sind für Gewindeverbindungen zulässig, weil diese die erforderliche Wanddicke zum Gewindeschneiden besitzen. ----Sonderfragen---- d. h. in der Praxis können noch neu eingebaute Rohre mit DIN-Kennzeichnung vorkommen, die durch den Hersteller bereits in Verkehr gebracht sind. Nach Ablauf der Gültigkeit darf der Lagerbestand des Herstellers noch ein Jahr abverkauft werden. DIN 2444 ist ersetzt durch die DIN EN 10240-A1 – Titel: Innere und/oder äußere Schutzüberzüge für Stahlrohre, Festlegungen für Schmelztauchverzinken z. Z. ist noch zum Teil die alte Bezeichnung auf den Rohren zu finden*, die Gültigkeit eines DIN-Zertifikates ist 5 Jahre, danach DIN EN-Kennzeichnung. Nur die bezeichneten Rohre sind für Gewindeverbindungen zulässig, weil diese die erforderliche Wanddicke zum Gewindeschneiden besitzen. ----Sonderfragen---- d. h. in der Praxis können noch neu eingebaute Rohre mit DIN-Kennzeichnung vorkommen, die durch den Hersteller bereits in Verkehr gebracht sind. Nach Ablauf der Gültigkeit darf der Lagerbestand des Herstellers noch ein Jahr abverkauft werden. DIN 2444 ist ersetzt durch die DIN EN 10240-A1 – Titel: Innere und/oder äußere Schutzüberzüge für Stahlrohre, Festlegungen für Schmelztauchverzinken

    35. TRGI 2008

    36. TRGI 2008 Einzelne Gewindeverbindungen, die aus Gründen von z. B. Geräte- und Armaturenanschlüssen größer als DN 50 ausgeführt werden müssen, sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Zudem können für Bestandssituationen z. B. Reduzier- stücke mit werkmäßig geschnittenem Gewinde zum Über- gang von dem existierenden Anschluss > DN 50 benutzt werden. Gewindeschneiden auf der Baustelle soll für Gewinderohre > DN 50 der Vergangenheit angehören, da diese unter Baustellenbedingungen meist nicht normgerecht herge- stellt werden können. Einzelne Gewindeverbindungen, die aus Gründen von z. B. Geräte- und Armaturenanschlüssen größer als DN 50 ausgeführt werden müssen, sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Zudem können für Bestandssituationen z. B. Reduzier- stücke mit werkmäßig geschnittenem Gewinde zum Über- gang von dem existierenden Anschluss > DN 50 benutzt werden. Gewindeschneiden auf der Baustelle soll für Gewinderohre > DN 50 der Vergangenheit angehören, da diese unter Baustellenbedingungen meist nicht normgerecht herge- stellt werden können.

    37. TRGI 2008 Für DN 28 - 54 wird es neue Wanddicken geben! 1,5 mm früher – handwerkliches Fertigen von Muffen – heute nicht mehr so relevant Wanddicken-Reduzierung aufgrund neuer Betrachtung und Normung zulässig! Für DN 28 - 54 wird es neue Wanddicken geben! 1,5 mm früher – handwerkliches Fertigen von Muffen – heute nicht mehr so relevant Wanddicken-Reduzierung aufgrund neuer Betrachtung und Normung zulässig!

    38. TRGI 2008 S-Contur = Sicherheitscontur (Bezeichnung der Firma Viega) ist nicht Bedingung laut VP, sollte es aber sein! Pressbacken sind wartungsbedürftig, deshalb sind die Wartungszyklen der Hersteller der Pressbacken einzuhalten, damit die Verbindung dauerhaft dicht bleibt. Auch die Pressmaschinen müssen in regelmäßigen Wartungszyklen vom Hersteller auf ordnungsgemäße Funktion überprüft werden. Wenn der Hersteller seine Verbindung als „unverpresst undicht“ deklariert, so wird dieses selbstverständlich durch die Baumusterprüfung nachgehalten. S-Contur = Sicherheitscontur (Bezeichnung der Firma Viega) ist nicht Bedingung laut VP, sollte es aber sein! Pressbacken sind wartungsbedürftig, deshalb sind die Wartungszyklen der Hersteller der Pressbacken einzuhalten, damit die Verbindung dauerhaft dicht bleibt. Auch die Pressmaschinen müssen in regelmäßigen Wartungszyklen vom Hersteller auf ordnungsgemäße Funktion überprüft werden. Wenn der Hersteller seine Verbindung als „unverpresst undicht“ deklariert, so wird dieses selbstverständlich durch die Baumusterprüfung nachgehalten.

    39. TRGI 2008 bis DN 108 HTB-Beständigkeit bis 5 bar Pressverbinder aus Kupfer nur bis DN 64 und nur 1 bar bis DN 108 HTB-Beständigkeit bis 5 bar Pressverbinder aus Kupfer nur bis DN 64 und nur 1 bar

    40. TRGI 2008 Notwendiger Generalverbinder bei jedem Herstellersystem Durch Stauchung der letzten Welle (=Dichtungsplanfläche) entsteht ein da-Übermaß als ausreichender Überstand bzw. Bund für die Überwurfmutter. Ebenfalls Stauchung der letzten Welle als Dichtungsplan- fläche und Einlegen von 2 Halbringen im nächsten Wellen- tal als Überstand für die Überwurfmutter möglich. Deutschland schreibt Wellengeometrie vor – GW 354. DIN EN 15266 ist keine Vermaßungsnorm für Wellengeometrie Notwendiger Generalverbinder bei jedem Herstellersystem Durch Stauchung der letzten Welle (=Dichtungsplanfläche) entsteht ein da-Übermaß als ausreichender Überstand bzw. Bund für die Überwurfmutter. Ebenfalls Stauchung der letzten Welle als Dichtungsplan- fläche und Einlegen von 2 Halbringen im nächsten Wellen- tal als Überstand für die Überwurfmutter möglich. Deutschland schreibt Wellengeometrie vor – GW 354. DIN EN 15266 ist keine Vermaßungsnorm für Wellengeometrie

    41. TRGI 2008 Diese Rohre haben bereits eine Zertifizierung nach W 542 für Trinkwasser-Installationen, müssen aber für den Ein- satz in der Gasinstallation nach VP 632 zusätzliche Anfor- derungen erfüllen. Die VP 632 ist das „Delta-Blatt“ für die Zertifizierung. Auf Verlangen einiger Hersteller, die ausschließlich Rohre für die Gasinstallation zertifiziert haben möchten, wurden vollständige Anforderungen und Prüfungen in der VP 656 gestellt. Mehrschichtverbundrohre sind universell einsetzbar. Diese Rohre haben bereits eine Zertifizierung nach W 542 für Trinkwasser-Installationen, müssen aber für den Ein- satz in der Gasinstallation nach VP 632 zusätzliche Anfor- derungen erfüllen. Die VP 632 ist das „Delta-Blatt“ für die Zertifizierung. Auf Verlangen einiger Hersteller, die ausschließlich Rohre für die Gasinstallation zertifiziert haben möchten, wurden vollständige Anforderungen und Prüfungen in der VP 656 gestellt. Mehrschichtverbundrohre sind universell einsetzbar.

    42. TRGI 2008 Die Mehrschichtverbundrohre und die Verbinder sind grund-sätzlich als Herstellersystem geprüft und erhalten eine Systemzertifizierung. Das heißt, dass nur die Rohre mit den Verbindern kombiniert werden dürfen, die auch miteinander die Prüfungen nach den DVGW-Anforderungen erfüllt haben und auf dem Zertifizierungsbescheid des DVGW aufgeführt sind. Zur Zertifizierung gehören auch: dezidierte Unterlagen (Diagramme/Tabellen) als Bemessungsvorgabe für den Anwender entsprechend TRGI-Muster.Die Mehrschichtverbundrohre und die Verbinder sind grund-sätzlich als Herstellersystem geprüft und erhalten eine Systemzertifizierung. Das heißt, dass nur die Rohre mit den Verbindern kombiniert werden dürfen, die auch miteinander die Prüfungen nach den DVGW-Anforderungen erfüllt haben und auf dem Zertifizierungsbescheid des DVGW aufgeführt sind. Zur Zertifizierung gehören auch: dezidierte Unterlagen (Diagramme/Tabellen) als Bemessungsvorgabe für den Anwender entsprechend TRGI-Muster.

    43. TRGI 2008 Die DVGW-VP 655 verlangt, dass der Nachweis der UV-Beständigkeit – hier die ausreichende UV-Resistenz für die Verwendung als Innenleitung – geführt wird. Das bedeutet, dass diese Rohre bei zugänglich verlegten Innenleitungen nicht besonders gegen UV-Licht geschützt werden müssen, z. B. durch Umhüllungen. Die DVGW-VP 655 verlangt, dass der Nachweis der UV-Beständigkeit – hier die ausreichende UV-Resistenz für die Verwendung als Innenleitung – geführt wird. Das bedeutet, dass diese Rohre bei zugänglich verlegten Innenleitungen nicht besonders gegen UV-Licht geschützt werden müssen, z. B. durch Umhüllungen.

    44. TRGI 2008 Umhüllungen aus wasserabweisendem und wasserdichtem Material, z. B. auch das Stegmantel-Kupferrohr. Die generelle Forderung nach einem Mantelrohr für die Deckendurchführung ist entfallen. Umhüllungen aus wasserabweisendem und wasserdichtem Material, z. B. auch das Stegmantel-Kupferrohr. Die generelle Forderung nach einem Mantelrohr für die Deckendurchführung ist entfallen.

    45. TRGI 2008 Neben der Einsatzeinschränkung für MOP = 100 mbar besteht auch – aufgrund der Verfügbarkeit des benötigten Sicherheitselementes GS K – die belastungsmäßige Einsatzbeschränkung mit = 138 kW bzw. = 110 kW. Neben der Einsatzeinschränkung für MOP = 100 mbar besteht auch – aufgrund der Verfügbarkeit des benötigten Sicherheitselementes GS K – die belastungsmäßige Einsatzbeschränkung mit = 138 kW bzw. = 110 kW.

    46. TRGI 2008 Die Grundsicherheit Betriebs- und Brandsicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch muss bei jedem zugelassenen Material gewährleistet sein Aluminiumschicht ist gasdicht verschweißt, also nicht nur punktgeschweißt – wie bei Heizungsrohr. Die Grundsicherheit Betriebs- und Brandsicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch muss bei jedem zugelassenen Material gewährleistet sein Aluminiumschicht ist gasdicht verschweißt, also nicht nur punktgeschweißt – wie bei Heizungsrohr.

    47. TRGI 2008

    48. TRGI 2008 Verbundrohr bleibt bis etwa mind. 400 °C dicht, jedoch nicht unbedingt jeder Verbinder. (Verbinder darf in den Grenzen bis 30 l/h undicht werden. Diesbezügliche Prüfanordnungen sind in den Produkt- normen festgelegt. Die „Fließphase“ ist sowohl beim Verbundrohr als auch beim Kunststoffrohr sehr gering. Bei Bruch muss der GS die Gaszufuhr schließen. Verbundrohr bleibt bis etwa mind. 400 °C dicht, jedoch nicht unbedingt jeder Verbinder. (Verbinder darf in den Grenzen bis 30 l/h undicht werden. Diesbezügliche Prüfanordnungen sind in den Produkt- normen festgelegt. Die „Fließphase“ ist sowohl beim Verbundrohr als auch beim Kunststoffrohr sehr gering. Bei Bruch muss der GS die Gaszufuhr schließen.

    49. TRGI 2008 ? Einzelzuleitung, Verteilerinstallation, T-Stück-Installation sind möglich. Hier beispiehaft Einzelzuleitung und Verteiler- Installation. Verteiler mit TAE und belastungsangepasstem GS je Abzweig. Bemessung in Abschnitt 7 über das Diagrammverfahren. ? Hersteller müssen sich nach den Diagrammen der TRGI als Muster richten und können damit ihre Systeme anbieten, d. h. ? Produktunterlagen der Hersteller müssen Bemessungs- diagramme, -unterlagen enthalten, dies wird bei der Produktzertifizierung gefordert bzw. berücksichtigt.? Einzelzuleitung, Verteilerinstallation, T-Stück-Installation sind möglich. Hier beispiehaft Einzelzuleitung und Verteiler- Installation. Verteiler mit TAE und belastungsangepasstem GS je Abzweig. Bemessung in Abschnitt 7 über das Diagrammverfahren. ? Hersteller müssen sich nach den Diagrammen der TRGI als Muster richten und können damit ihre Systeme anbieten, d. h. ? Produktunterlagen der Hersteller müssen Bemessungs- diagramme, -unterlagen enthalten, dies wird bei der Produktzertifizierung gefordert bzw. berücksichtigt.

    50. TRGI 2008 Da neue Technik und noch nicht bewährt, bestehen noch Vorbehalte beim SVA „Brandschutz“ des DIBt. Deswegen derzeit keine Verlegung von Kunststoffrohren in Rettungs- wegen zulässig. Brennbare Rohre für brennbare Medien sind bislang in der MLAR noch nicht behandelt. Für das Durchdringen von Wänden und Decken mit Feuer- widerstandsanforderung besteht noch generell die Anfor- derung nach einem „Bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- nachweis“. Da neue Technik und noch nicht bewährt, bestehen noch Vorbehalte beim SVA „Brandschutz“ des DIBt. Deswegen derzeit keine Verlegung von Kunststoffrohren in Rettungs- wegen zulässig. Brennbare Rohre für brennbare Medien sind bislang in der MLAR noch nicht behandelt. Für das Durchdringen von Wänden und Decken mit Feuer- widerstandsanforderung besteht noch generell die Anfor- derung nach einem „Bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- nachweis“.

    51. TRGI 2008 Kupferrohrleitung da 15 mm entspricht di 13 mm und ist kleinster verlegter Rohrdurchmesser in der Gasinstallation Auf den Öffnungsquerschnitt der Geräteanschlussarmatur kommt es an! Dieser ist, wie in obiger Abbildung erkenn- bar, kleiner als 13 mm. Kupferrohrleitung da 15 mm entspricht di 13 mm und ist kleinster verlegter Rohrdurchmesser in der Gasinstallation Auf den Öffnungsquerschnitt der Geräteanschlussarmatur kommt es an! Dieser ist, wie in obiger Abbildung erkenn- bar, kleiner als 13 mm.

    52. TRGI 2008 DIN 33822 ersetzt VP 200 DIN 33822 ersetzt VP 200

    53. TRGI 2008 = 138 kW ? Einsatz GS 16 bei mehreren Gasgeräten; hier kann man bis zu 100% der Leistung des GS gehen (16 m³ x 8,6 kWh/m³ = 138 kW) = 110 kW ? Einsatz GS 16 bei nur einem Gasgerät; GS wird so mit Sicherheit nur zu max. 80% belastet; entspricht der 80%-Regel wie im DVGW-RS 07/2004. (16 m³ x 8,6 kWh/m³ = 138 kW x 0,8 = 110 kW) In Verteilungsleitungen mit Eingangsbelastungen > 138 kW sind in allgemein zugänglichen Räumen passive Maßnah- men erforderlich. = 138 kW ? Einsatz GS 16 bei mehreren Gasgeräten; hier kann man bis zu 100% der Leistung des GS gehen (16 m³ x 8,6 kWh/m³ = 138 kW) = 110 kW ? Einsatz GS 16 bei nur einem Gasgerät; GS wird so mit Sicherheit nur zu max. 80% belastet; entspricht der 80%-Regel wie im DVGW-RS 07/2004. (16 m³ x 8,6 kWh/m³ = 138 kW x 0,8 = 110 kW) In Verteilungsleitungen mit Eingangsbelastungen > 138 kW sind in allgemein zugänglichen Räumen passive Maßnah- men erforderlich.

    54. TRGI 2008 Bei Verjüngung (möglicher Nennweitenreduzierung) der Verteilungsleitung mit der Höhe ist an dieser Stelle kein – dann möglicher – zusätzlicher GS einzubauen. „unmittelbar nach dem Abzweig von der Verteilungslei- tung bzw. nach dem Austritt aus der Wand/Schacht …“ ist im Sinne der Begrifflichkeit wie bei der Installation des GS „ … unmittelbar nach der HAE bzw. dem Gas-Druckregel- gerät, wenn dieses … „ zu interpretieren. Dies gilt auch, wenn die Verteilungsleitung/Steigleitung unter Putz installiert ist/wird. Der GS darf nicht unter Putz installiert werden, sondern ist unmittelbar nach dem Aus- tritt der Abzweigleitung aus der Wand zu installieren. Bei Verjüngung (möglicher Nennweitenreduzierung) der Verteilungsleitung mit der Höhe ist an dieser Stelle kein – dann möglicher – zusätzlicher GS einzubauen. „unmittelbar nach dem Abzweig von der Verteilungslei- tung bzw. nach dem Austritt aus der Wand/Schacht …“ ist im Sinne der Begrifflichkeit wie bei der Installation des GS „ … unmittelbar nach der HAE bzw. dem Gas-Druckregel- gerät, wenn dieses … „ zu interpretieren. Dies gilt auch, wenn die Verteilungsleitung/Steigleitung unter Putz installiert ist/wird. Der GS darf nicht unter Putz installiert werden, sondern ist unmittelbar nach dem Aus- tritt der Abzweigleitung aus der Wand zu installieren.

    55. TRGI 2008 Diese Situation der HAL ohne GS (nach VP 305-2) kurz nach dem Abgang von der Versorgungsleitung ist zwar entsprechend G 459-1-B möglich, jedoch durch die DVGW-Gremien nicht empfohlen (Unternehmensphilosophie).Diese Situation der HAL ohne GS (nach VP 305-2) kurz nach dem Abgang von der Versorgungsleitung ist zwar entsprechend G 459-1-B möglich, jedoch durch die DVGW-Gremien nicht empfohlen (Unternehmensphilosophie).

    56. TRGI 2008 Solche Gasgeräte mit Steckdosenanschluss und zur Selbstinbetriebnahme müssen: eine werkmäßige Erdgaseinstellung I2E oder I2ELL vorweisen, mit Flammenüberwachung ausgerüstet, eigensicher und mit ausreichender Kundeninstruktion in Installations- und Bedienungsanleitung versehen sein. Rändelmutter = von Hand lösbare Verbindung Schlauchleitung max. 2 m, soll nicht zur Installations- leitung umfunktioniert werden. Gasschlauchleitungen für den Außenbereich, gemäß Pro- duktanforderung nicht länger als 6 Meter.Solche Gasgeräte mit Steckdosenanschluss und zur Selbstinbetriebnahme müssen: eine werkmäßige Erdgaseinstellung I2E oder I2ELL vorweisen, mit Flammenüberwachung ausgerüstet, eigensicher und mit ausreichender Kundeninstruktion in Installations- und Bedienungsanleitung versehen sein.

    57. TRGI 2008 Gasausgangsseitig können diese Gassteckdosen mit inte- griertem GS und vorgeschalteter TAE metallene oder nichtmetallene Gasschlauchleitungen nach DVGW VP 635-2 oder DVGW VP 618-2 aufnehmen. GS ist in der Steckdose integriert, nicht im Stecker Gasausgangsseitig können diese Gassteckdosen mit inte- griertem GS und vorgeschalteter TAE metallene oder nichtmetallene Gasschlauchleitungen nach DVGW VP 635-2 oder DVGW VP 618-2 aufnehmen. GS ist in der Steckdose integriert, nicht im Stecker

    58. TRGI 2008 Verbindungsteil muss am Gasgerät bereits vom Hersteller montiert sein oder von einem VIU montiert werden. Rändelmutterverbindung durch zwei „unverlierbare“ O- Ringe und zusätzlicher metallene Dichtungsflächen (Konus) durch den Betreiber montierbar (ähnlich wie Regler an einer Flüssiggasflasche, der für einen Campingkocher auch selbst montiert werden kann). Verbindungsteil muss am Gasgerät bereits vom Hersteller montiert sein oder von einem VIU montiert werden. Rändelmutterverbindung durch zwei „unverlierbare“ O- Ringe und zusätzlicher metallene Dichtungsflächen (Konus) durch den Betreiber montierbar (ähnlich wie Regler an einer Flüssiggasflasche, der für einen Campingkocher auch selbst montiert werden kann).

    59. TRGI 2008 Das Schlafzimmer ist bewusst nicht aufgeführt Das Schlafzimmer ist bewusst nicht aufgeführt

    60. TRGI 2008 Das in MFeuV angesprochene akzeptierte Aufstellbeispiel für Gas-Haushaltskochgeräte enthält den Bezug der Nennleistung von nicht mehr als 11 kW Tatsächliche Gegebenheiten sind: 1) die TRGI spricht von Nennbelastung (= „schärfer“ als MFeuV); 2) dem Geräteanschluss liegt bereits eine Gleichzeitig- keitsannahme (etwa max. 0,8) zugrunde; 3) für den Herd bezieht sich die Belastungsangabe laut Typschíld auf den Brennwert HS (d. h., ca. 10% ungünsti- ger) Abzuleitende Praxis: Der heute gelieferte klassische Standherd mit 4 Kochstellen und Backofen (Belastungen bis zu 13, max. 14 kW) ist somit im Einklang mit der MFeuV-Anforderung! Das Einbau-Kochfeld (ohne Backofen) mit 5 oder 6 Kochstellen (tatsächlich sind dann nur 5 Kochstellen real gemeinsam betreibbar) ist als erstgenanntem gleichwertig zu betrachten. Das in MFeuV angesprochene akzeptierte Aufstellbeispiel für Gas-Haushaltskochgeräte enthält den Bezug der Nennleistung von nicht mehr als 11 kW Tatsächliche Gegebenheiten sind: 1) die TRGI spricht von Nennbelastung (= „schärfer“ als MFeuV); 2) dem Geräteanschluss liegt bereits eine Gleichzeitig- keitsannahme (etwa max. 0,8) zugrunde; 3) für den Herd bezieht sich die Belastungsangabe laut Typschíld auf den Brennwert HS (d. h., ca. 10% ungünsti- ger) Abzuleitende Praxis: Der heute gelieferte klassische Standherd mit 4 Kochstellen und Backofen (Belastungen bis zu 13, max. 14 kW) ist somit im Einklang mit der MFeuV-Anforderung! Das Einbau-Kochfeld (ohne Backofen) mit 5 oder 6 Kochstellen (tatsächlich sind dann nur 5 Kochstellen real gemeinsam betreibbar) ist als erstgenanntem gleichwertig zu betrachten.

    61. TRGI 2008 Wie bisher keine Anforderungen an den Brandschutz – nur Änderung von 50 kW auf 100 kW generell keine Brandschutzanforderungen an Aufstellräume nur lüftungstechnische Trennung keine sonstige Nutzung außer z. B. Einführung von Hausanschlüssen usw. zulässig Wie bisher keine Anforderungen an den Brandschutz – nur Änderung von 50 kW auf 100 kW generell keine Brandschutzanforderungen an Aufstellräume nur lüftungstechnische Trennung keine sonstige Nutzung außer z. B. Einführung von Hausanschlüssen usw. zulässig

    62. TRGI 2008 Eigentlich kein Problem, da Anforderungen leicht erfüllbar. Belüftbarkeit des Raumes ist weiterhin erforderlich. Nennleistung bei einem BHKW setzt sich aus elektrischer und thermischer Leistung zusammen. Änderung der Begriffsdefinitionen gemäß der Muster- Feuerungsverordnung (MFeuV) ? Wärmebelastung neu: Belastung ? Wärmeleistung neu: Leistung ? Nennwärmebelastung neu: Nennbelastung ? Nennwärmeleistung neu: Nennleistung Eigentlich kein Problem, da Anforderungen leicht erfüllbar. Belüftbarkeit des Raumes ist weiterhin erforderlich. Nennleistung bei einem BHKW setzt sich aus elektrischer und thermischer Leistung zusammen. Änderung der Begriffsdefinitionen gemäß der Muster- Feuerungsverordnung (MFeuV) ? Wärmebelastung neu: Belastung ? Wärmeleistung neu: Leistung ? Nennwärmebelastung neu: Nennbelastung ? Nennwärmeleistung neu: Nennleistung

    63. TRGI 2008

    64. TRGI 2008 Schutz gegen mechanische Beschädigung für gesamte Gasanlage (auch Gasleitung) max. 300 °C steht in der MFeuV nicht Großgaragen! Schutz gegen mechanische Beschädigung für gesamte Gasanlage (auch Gasleitung) max. 300 °C steht in der MFeuV nicht Großgaragen!

    65. TRGI 2008 TRGI April 2008: Rauminhalt ist eigentlich nebensächlich, wichtig ist die Möglichkeit der ausreichenden Lüftung. Nach wie vor ist die Aufstellung von Haushaltsgasherden in Deutschland bauaufsichtlich nur bis 11 kW zulässig (4 Kochstellen + Backofen). TRGI-Ergänzung August 2008 (Veröffentlichung in „Energie|Wasser-Praxis“ Ausgabe 07/08 2008): Diese Maßgaben konnten erst in der Frühjahrssitzung, Ende Mai 2008, des bauaufsichtlichen Arbeitskreises der ARGEBAU "Technische Gebäudeausrüstung" abschließend diskutiert und als Ergebnis erzielt werden. Neben der redaktionellen Umgestaltung des Abschnitts 8.2.1 ergab sich eine Ergänzung zu der Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräten: „8.2.1.3 Zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 18 kW Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennbelastung größer 11 kW (z. B. Gasherd(e) mit mehr als 4 Kochstellen oder Gasherd und zusätzlich aufgestellter Wok-Brenner), jedoch nicht mehr als 18 kW, genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 2 m3/kW aufweist und mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, welches geöffnet werden kann sowie eine Abluft-Dunstabzugshaube oder eine kontrollierte Wohnungslüftungseinrichtung (kein Umluftbetrieb) betrieben wird, die über ein Mindest-Fördervolumen von 15 m3/h je kW Gesamtnennbelastung verfügt. Entsprechende Zuluftöffnungen müssen vorhanden sein. In der Bedienungsanleitung der Gasherde bzw. Gasbrenner muss darauf hingewiesen werden, dass während des Betreibens dieser Gasgeräte/dieses Gasgerätes die Haube betrieben werden muss.“ Anmerkung: Der Standardherd mit 4 Kochstellen und Backofen ist weiterhin unter der bisherigen Maßgabe kleiner 11 kW zu behandeln, auch wenn auf dem Typschild bis zu 13 kW angegeben werden. TRGI April 2008: Rauminhalt ist eigentlich nebensächlich, wichtig ist die Möglichkeit der ausreichenden Lüftung. Nach wie vor ist die Aufstellung von Haushaltsgasherden in Deutschland bauaufsichtlich nur bis 11 kW zulässig (4 Kochstellen + Backofen). TRGI-Ergänzung August 2008 (Veröffentlichung in „Energie|Wasser-Praxis“ Ausgabe 07/08 2008): Diese Maßgaben konnten erst in der Frühjahrssitzung, Ende Mai 2008, des bauaufsichtlichen Arbeitskreises der ARGEBAU "Technische Gebäudeausrüstung" abschließend diskutiert und als Ergebnis erzielt werden. Neben der redaktionellen Umgestaltung des Abschnitts 8.2.1 ergab sich eine Ergänzung zu der Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräten: „8.2.1.3 Zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 18 kW Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennbelastung größer 11 kW (z. B. Gasherd(e) mit mehr als 4 Kochstellen oder Gasherd und zusätzlich aufgestellter Wok-Brenner), jedoch nicht mehr als 18 kW, genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 2 m3/kW aufweist und mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, welches geöffnet werden kann sowie eine Abluft-Dunstabzugshaube oder eine kontrollierte Wohnungslüftungseinrichtung (kein Umluftbetrieb) betrieben wird, die über ein Mindest-Fördervolumen von 15 m3/h je kW Gesamtnennbelastung verfügt. Entsprechende Zuluftöffnungen müssen vorhanden sein. In der Bedienungsanleitung der Gasherde bzw. Gasbrenner muss darauf hingewiesen werden, dass während des Betreibens dieser Gasgeräte/dieses Gasgerätes die Haube betrieben werden muss.“ Anmerkung: Der Standardherd mit 4 Kochstellen und Backofen ist weiterhin unter der bisherigen Maßgabe kleiner 11 kW zu behandeln, auch wenn auf dem Typschild bis zu 13 kW angegeben werden.

    66. TRGI 2008

    67. TRGI 2008 Anwendungsfälle werden immer häufiger. Die Unwissenheit der Anwender und VIU ist erschreckend. AB G 670 hätte vollständig überarbeitet werden müssen, da es mehrfach Bezug zu konkreten Abschnitten der TRGI hat, die nach Veröffentlichung der TRGI 2008 nicht mehr konform sind. Gasgeräte der Art B und Lüftungseinrichtungen sind konkurrierende Systeme. Anwendungsfälle werden immer häufiger. Die Unwissenheit der Anwender und VIU ist erschreckend. AB G 670 hätte vollständig überarbeitet werden müssen, da es mehrfach Bezug zu konkreten Abschnitten der TRGI hat, die nach Veröffentlichung der TRGI 2008 nicht mehr konform sind. Gasgeräte der Art B und Lüftungseinrichtungen sind konkurrierende Systeme.

    68. TRGI 2008 Kontrollierte Wohnungslüftung - nicht so problematisch wie Dunstabzugsanlage Gute Dunstabzugsanlagen fördern bis 1000 m3 je Stunde, entspricht 625 kW Nennleistung einer Feuerstätte 1000:1,6 = 625 kW fiktive Leistung Bsp. für gleichzeitigen Betrieb – Dusche/Dunstabzughaube Kontrollierte Wohnungslüftung - nicht so problematisch wie Dunstabzugsanlage Gute Dunstabzugsanlagen fördern bis 1000 m3 je Stunde, entspricht 625 kW Nennleistung einer Feuerstätte 1000:1,6 = 625 kW fiktive Leistung Bsp. für gleichzeitigen Betrieb – Dusche/Dunstabzughaube

    69. TRGI 2008 Achtung! Ein eingebauter Differenzdruckschalter muss nicht automatisch auch korrekt arbeiten – möglichst Funktion prüfen. Fensterkipp- oder -kontaktschalter – beide Begriffe üblich!! „Gerät zur Steuerung von Entlüftungseinrichtungen bei gleichzeitigem Betrieb mit raumluftabhängigen Feuer- stätten“ Achtung! Ein eingebauter Differenzdruckschalter muss nicht automatisch auch korrekt arbeiten – möglichst Funktion prüfen. Fensterkipp- oder -kontaktschalter – beide Begriffe üblich!! „Gerät zur Steuerung von Entlüftungseinrichtungen bei gleichzeitigem Betrieb mit raumluftabhängigen Feuer- stätten“

    70. TRGI 2008 Bisher ist nur ein Produkt zertifiziert mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis auf dem Markt, bei dem bekannt ist, dass eine Zulassung vorliegt. 1. Kontakt oben Kippposition des Fensters 2. Kontakt seitlich Schwenkposition des Fensters Dunstabzugshaube kann im Beispiel oben nur bei geöffnetem Fenster betrieben werden. Neu! Bauteile müssen als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben, da sie in der Bauregelliste aufgenommen sind. Eine Zertifizierung nach VP 121 entfällt zukünftig bzw. ist zukünftig nicht mehr möglich/ausreichend. Bisher ist nur ein Produkt zertifiziert mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis auf dem Markt, bei dem bekannt ist, dass eine Zulassung vorliegt. 1. Kontakt oben Kippposition des Fensters 2. Kontakt seitlich Schwenkposition des Fensters Dunstabzugshaube kann im Beispiel oben nur bei geöffnetem Fenster betrieben werden. Neu! Bauteile müssen als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben, da sie in der Bauregelliste aufgenommen sind. Eine Zertifizierung nach VP 121 entfällt zukünftig bzw. ist zukünftig nicht mehr möglich/ausreichend.

    71. TRGI 2008 Verbrennungsluftklappen sind nur wirksam, wenn sich dahinter auch eine freie Öffnung oder Leitung befindet. Bei Dunsthauben kaum realistisch, da Querschnitt zu klein 500 m³/h entspricht 312,5 kW vergleichbarer Leistung einer Feuerstätte damit wird eine Öffnung von 150 + 2 x 265,5 = 681 cm² benötigt Verbrennungsluftklappen sind nur wirksam, wenn sich dahinter auch eine freie Öffnung oder Leitung befindet. Bei Dunsthauben kaum realistisch, da Querschnitt zu klein 500 m³/h entspricht 312,5 kW vergleichbarer Leistung einer Feuerstätte damit wird eine Öffnung von 150 + 2 x 265,5 = 681 cm² benötigt

    72. TRGI 2008 Der Einbau einer mechanischen Abgasklappe bedeutet bei Kombi- und Gas-Wasserheizern automatisch eine zeitliche Verzögerung bei der Warmwasserbereitung. 1. Wasserventil aufdrehen 2. Gerät will zünden, kann aber nicht 3. löst Öffnung Abgasklappe aus 4. vollständig offene Klappe gibt Kontakt 5. Gerät zündet Bei Mehrfachbelegung muss jede Feuerstätte muss mit einer mechanischen Abgasklappe ausgerüstet sein. Der Einbau einer mechanischen Abgasklappe bedeutet bei Kombi- und Gas-Wasserheizern automatisch eine zeitliche Verzögerung bei der Warmwasserbereitung. 1. Wasserventil aufdrehen 2. Gerät will zünden, kann aber nicht 3. löst Öffnung Abgasklappe aus 4. vollständig offene Klappe gibt Kontakt 5. Gerät zündet Bei Mehrfachbelegung muss jede Feuerstätte muss mit einer mechanischen Abgasklappe ausgerüstet sein.

    73. TRGI 2008 Bis 100 kW gilt z. B. für innenliegende Aufstellräume Regelung war bei Überarbeitung der TRGI ’86/96 und mit Wegfall der Heizraumanforderungen versehentlich gestrichen und wurde jetzt wieder aufgenommen (war bisher nur im Kommentar enthalten). Größer 100 KW eigener Aufstellraum gefordert!! Bis 100 kW gilt z. B. für innenliegende Aufstellräume Regelung war bei Überarbeitung der TRGI ’86/96 und mit Wegfall der Heizraumanforderungen versehentlich gestrichen und wurde jetzt wieder aufgenommen (war bisher nur im Kommentar enthalten). Größer 100 KW eigener Aufstellraum gefordert!!

    74. TRGI 2008

    75. TRGI 2008

    76. TRGI 2008

    77. TRGI 2008

    78. TRGI 2008

    79. TRGI 2008 Abgasaustritt aus der Strömungssicherung ist immer auf Stau oder Rückstrom im senkrechten Teil der Abgasanlage zurückzuführen. Wenn der natürliche Auftrieb der heißen Abgase dort (senkrecht) nicht zustande kommt, funktioniert dies über die waagerechte „Abluftleitung“ erst recht nicht.Abgasaustritt aus der Strömungssicherung ist immer auf Stau oder Rückstrom im senkrechten Teil der Abgasanlage zurückzuführen. Wenn der natürliche Auftrieb der heißen Abgase dort (senkrecht) nicht zustande kommt, funktioniert dies über die waagerechte „Abluftleitung“ erst recht nicht.

    80. TRGI 2008

    81. TRGI 2008 Wenn die Abgase über mechanische Abgasanlagen nach G 626 oder G 660 abgeführt werden, ist sicher- gestellt, dass die Gasgeräte nur bei ausreichendem Unterdruck am Abgasstutzen betrieben werden können (Druckwächter). Bei B1-Geräten ist wegen der Möglichkeit des Abgasaustritts über die Strömungssicherung bei Abgasstau oder Rückstrom Schutzziel 1 und eine Abgasüberwachung vorgeschrieben. Wenn kein Rückstau oder Rückstrom möglich ist, weil Unterdruck überwacht wird und Flamme nur bei Unterdruck möglich ist, sind die Anforderungen unnötig. Wenn die Abgase über mechanische Abgasanlagen nach G 626 oder G 660 abgeführt werden, ist sicher- gestellt, dass die Gasgeräte nur bei ausreichendem Unterdruck am Abgasstutzen betrieben werden können (Druckwächter). Bei B1-Geräten ist wegen der Möglichkeit des Abgasaustritts über die Strömungssicherung bei Abgasstau oder Rückstrom Schutzziel 1 und eine Abgasüberwachung vorgeschrieben. Wenn kein Rückstau oder Rückstrom möglich ist, weil Unterdruck überwacht wird und Flamme nur bei Unterdruck möglich ist, sind die Anforderungen unnötig.

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