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Vom Vertragsschluss bis zur Zwangsvollstreckung

Rechts anw älte Gençer & Coll. Vom Vertragsschluss bis zur Zwangsvollstreckung. Einblicke in das türkische Wirtschaftsrecht Cüneyt Gen ç er. Rechtliche Informationen Gesellschaftsrecht Immobilienerwerb Forderungsbeitreibung Zwangsvollstreckung Freihandelszonen. Wirtschaftsinformationen

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Vom Vertragsschluss bis zur Zwangsvollstreckung

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Presentation Transcript


  1. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Vom Vertragsschluss bis zur Zwangsvollstreckung Einblicke in das türkische Wirtschaftsrecht Cüneyt Gençer

  2. Rechtliche Informationen Gesellschaftsrecht Immobilienerwerb Forderungsbeitreibung Zwangsvollstreckung Freihandelszonen Wirtschaftsinformationen Aktuelle Wirtschaftslage Unternehmen in der Türkei Investitionsförderung (bei Einsatz ausländischen Kapitals) Devisenbestimmungen Arbeitsaufnahme Die Zollunion Rechtsanwälte Gençer & Coll. Inhaltsübersicht

  3. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Gesellschaftsrecht Numerus Clausus des Gesellschaftsrechts • Numerus Clausus des Gesellschaftsrechts - Gesellschaftsformen vergleichbar mit denen des deutschen Handelsgesetzbuchs • Ein-Mann-Kapitalgesellschaften (noch) nicht möglich • Gesellschafter können ausländische natürliche und juristische Personen sein • bei Firmengründung umfangreiche Dokumentensammlung und zahlreiche Beglaubigungen und Überbeglaubigungen in Form der Apostille notwendig

  4. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (Anonim Şirketi - A.Ş.) -Gesellschaft mit begrenzter Haftung (Ltd. Şti.) • Aktiengesellschaft (Anonim Şirketi - A.Ş.): zwingend vorgeschrieben bei Banken, Versicherungen, Leasing- und Kaiptalanlageunternehmen, mindestens fünf Gründungsmitglieder, 50.000 YTL Grundkapital, Gründung in der Regel durch die Einheitsgründung, ordentliche und außerordentliche Generalversammlungspflichten, hohe Buchhaltungs- und Bilanzierungskosten • Gesellschaft mit begrenzter Haftung (Ltd. Şti.): keine Zulassung bei Banken, Versicherungen, Leasing- und Kapitalanlageunternehmen, mindestens zwei, höchstens fünfzig Gesellschafter, 5.000 YTL Grundkapital, Gründungsbürokratie weniger umfangreich, keine Pflicht zur Gesellschaftsversammlung, geringere Buchhaltungs- und Bilanzierungskosten

  5. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Sonstige Formen unternehmerischen Handelns Personengesellschaften, Verbindungsbüro und Handelsvertreter Personengesellschaften • grundsätzlich können ausländische natürliche und juristische Personen auch Personengesellschaften gründen • sie unterliegen dann den aufenthalts- und arbeitsgenehmigungsrechtlichen Beschränkungen • ungünstige persönliche Haftungsstruktur Verbindungsbüro • keine eigene Rechtspersönlichkeit und darf keinen Handel betreiben • dient der Marktbeobachtung und Akquise • durch das Schatzwesen zu genehmigen • keine Einkommensteuerpflicht Handelsvertreter • Handelsvertreterrecht in der Türkei gleicht nahezu dem deutschen Pendant • Handelsvertreter ist selbständig und gewerbetreibend, aber an das Unternehmen gebunden • Bezahlung durch Provisionen • Vertragsformfreiheit, aber Schriftform empfiehlt sich • mit einer Frist von drei Monaten kündbar

  6. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Immobilienerwerb Eigentumserwerb an Grundstücken • Erwerb durch Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch • Eintragung durch zweiseitige Verpflichtungserklärungen vor Grundbuchbeamten • Errichtung einer öffentlichen Urkunde hierüber (resmi senet) = Kaufvertrag • Notarielle Beurkundung nicht zwingend notwendig, jedoch empfohlen • Kosten: • Notarkosten (falls nötig) • Grundbuchgebühren: 3 % des Kaufpreises • Grundsteuer 1‰ pro Jahr (halbjährlich zu entrichten)

  7. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Immobilienerwerb Besonderheiten bei ausländischen Käufern • inländische Firmen unterliegen keinen Beschränkungen, auch bei Kapitaleinsatz zu 100 % aus dem Ausland • Ausländische juristische Personen können nur in Ausnahmefällen Immobilieneigentum erwerben • Natürliche ausländische Personen können Eigentum erwerben, wenn Gegenseitigkeitsprinzip (Heimatrecht des Ausländers sieht Immobilienerwerb für Türken vor) und gesetzliche Voraussetzungen erfüllt • Kein Erwerb durch Ausländer innerhalb militärischer Sicherheitszonen, Anmietungen werden geduldet • Seit 2003 kein Verbot von Immobilienerwerb innerhalb von Grenzen von Landgemeinden • I.ü. ist Erwerb nur bis 30 Ha gestattet, Ausnahmen bei Genehmigung durch Ministerrat möglich • Kaufvertrag wird beim Grundbuchamt geschlossen, Verkaufszusicherungsvertrag erfüllt gleiche Zwecke wie notarieller Kaufvertrag in Deutschland

  8. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Forderungsbeitreibung Ausgangssituation • Deutscher Titel soll in der Türkei vollstreckt werden: • Verfahren vor türkischen Gerichten zwecks Vollstreckbarerklärung des Titels • Grds. Unproblematisch; Verfahrensdauer: wenige Wochen • Probleme: • Deutscher Titel ist nicht ordnungsgemäß erwirkt worden (insbesondere Fehler bei der Zustellung i.d. Türkei) Folge: neues Hauptsacheverfahren vor türk. Gerichten • Schuldner kann nicht auffindbar sein • Schuldner kann mittellos sein

  9. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Forderungsbeitreibung Lösungen und Kosten • Auswahl eines kompetenten Rechtsanwaltes Vorort • Kosten-Nutzen Erwägungen anstellen • Sammeln von Informationen über den Schuldner Kosten: • In Deutschland Kosten nach dem RVG / GKG • In der Türkei nach dem dortigen AVG / GKG • Kosten für türk. Anwalt ca. 15% des Forderungsbetrages • Honorarvereinbarungen möglich, Erfolgshonorar unzulässig • Kosten für Recherche und Einholung von Informationen

  10. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Zwangsvollstreckung Allgemeines Zuständige Stellen: - Vollstreckungsamt (für alle ZV-Maßnahmen) - Vollstreckungsgericht (für Beschwerden etc.) Zustellung: - Grds. wie in Deutschland - Deutsch-türkisches Abkommen über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen - Div. Haager Übereinkommen Probleme bei der ZV: - Krankheit des Schuldners - Haft des Schuldners - Wehrdienst des Schuldners

  11. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Zwangsvollstreckung Verfahren Vorl. Vollstreckungsverfahren • Erhalt eines Zahlungsbefehles (Vollstreckungsbescheid) • Förmliche Zustellung des Zahlungsbefehls an Schuldner (Folge: Rechtskraft) • Schuldner kann sieben Tage nach Zustellung Einspruch einlegen • Erfolgt kein Einspruch und keine Zahlung, muss Schuldner Vermögen offenlegen ZV aus Urteilen und Urkunden • ZV erfolgt aus Gerichtsurteilen • ZV erfolgt aus vollstreckungsfähigen Urkunden (z.B. notarielle Schuldanerkenntnissen) Pfändung • Pfändung von Grundstücken • Pfändung von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften • Gehalts- und Lohnpfändung • Vorl. Sicherungsmaßnahmen möglich

  12. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Freihandelszonen Allgemeines • Stetig wachsende Anzahl von Freihandelszonen • Befreiung von Einkommens- und Lohnsteuer der Mitarbeiter bis Ende 2008, Verlängerung wird es nicht geben • Körperschaftssteuerbefreiung bis zur EU-Mitgliedschaft • Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuerbefreiung • dafür Dienstleistung aus der Türkei umsatzsteuerpflichtig und nicht absetzbar • Lieferungen aus der Freihandelszone in die Türkei werden zollrechtlich als Import, Lieferungen in die Freihandelszone werden zollrechtlich als Export behandelt • Zollfreiheit zwischen Ausland und Freihandelszone, aber Freihandelszonen-Errichtungs- und Förderungs-Fond in Höhe von 0,5 % des CIF-Warenwerts bei jeder Bewegung • Meist kein Grundstückserwerb möglich • Keine zwingend vorgeschriebene Gesellschaftsform für ausländische Investoren • Ein- und Ausfuhr von Waren ist zoll- und mehrwertsteuerfrei

  13. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Freihandelszonen Verfahren Notwendige Unterlagen für den Erhalt einer Betriebsgenehmigung: • Beschreibung der geplanten Tätigkeit i.d. Freihandelszone, mehr als 50 % der Produktion müssen für den Export bestimmt sein • Beglaubigte Handelsregisterauszüge • Einkommensnachweise und Bilanzen der letzten drei Jahre • Handlungsvollmachten für die späteren Verantwortlichen vor Ort • Beleg der TCMB (Türkische Zentralbank) über die Zahlung der Antragsgebühr von derzeit 5.000USD Wenn Gesellschaft nach türk. Recht errichtet werden soll, dann zusätzlich: • Nachweis über die Tätigkeiten der Gesellschaft • Aktueller Jahresbericht inkl. Jahresbilanz • Satzungsentwurf der neuen Gesellschaft • Liste mit Wert aller i.d. Zone einzubringenden Güter

  14. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Aktuelle Wirtschaftslage Struktur der Wirtschaft • Tertiärer Sektor erwirtschaftet mehr als die Hälfte • Tourismus, Transport, und Kom-munikation auf Spitzenplätzen • Sekundärer Sektor erwirtschaftet ca. ein drittel des BIP • Bauwirtschaft erwirtschaftet ca. 8% des BIP • Automobil-, Elektro- u. Metallbranche auf immensem Wachstumskurs • Industrie verteilt sich immer mehr auf andere Regionen Außenhandel • Außenhandelsbilanzdefizit trotz hoher Wachstumsraten • Importe im Bereich Konsum-, Investitionsgüter u. Maschinen • Landwirtschaftliche Erzeugnisse stellen ca. 5% der Importe dar • Starke und stetig wachsende Tourismusbranche • ca. 20,1 Mrd. USD Direktinvestitionen ausländischer Unternehmen im Jahre 2006, im Jahre 2005 dagegen 9,7 Mrd. USD, im Jahre 2004 2,8 Mrd. USD, in den Neunziger Jahren um 1 Mrd. USD

  15. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Unternehmen in der Türkei Privatwirtschaft • Zahlreiche Großkonzerne in Familienbesitz • Umfangreiche Produktpalette einzelner Großkonzerne (Mischkonzerne) • Stetig voranschreitende Privatisierung • Koç-Holding u. Sabancı-Holding als die zwei größten türkischen Konzerne mit 17 Mrd. EUR Umsatz im Jahr 2004 Staatliche Unternehmen • Sehr viele staatliche Unternehmen • Anzahl stark abnehmend aufgrund anhaltender Privatisierungswelle • Sechs unterschiedliche Arten von staatl. Unternehmen • IDT‘s als bedeutendste Form (min. 50% staatl. Beteiligung) • Schwerpunkt i.d. Erdöl-, Bergbau- und Elektrizitätsbranche • Umfangreiche Privatisierungen i.d. Vergangenheit

  16. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Investitionsförderung (ausländischen Kapitals) Investitionsrecht für Ausländer • seit dem Jahre 2003 Firmengründungen mit ausländischem Kapital in der Türkei weitgehend nicht mehr genehmigungspflichtig • 100 % ausländisches Kapital möglich, kein Mindestkapital als ausländischer Gesellschafter notwendig, Gleichbehandlung mit inländischen Unternehmen, die inländisches Kapital halten, Unternehmensformen für und In- und Ausländer identisch • ausschließliche Beteiligung ausländischer Gesellschafter möglich • Angaben über Geschäftstätigkeit dienen rein statistischen Zwecken • Kapital- und Zinszahlungen frei transferierbar Allgemeine Investitionsförderung • Zahlreiche Fördermaßnahmen, mangels Übersichtlichkeit Recherche notwendig • Gefördert werden Exporte, Freihandelszonen, Technologieparks, Forschung und Entwicklung, bestimmte Regionen, Branchen und klein- und mittelständische Unternehmen • Mindestinvestition als Voraussetzung zur Förderung • Förderung nicht als Geldzahlung, sondern in Form von Steuer- und Zollabgabenbefreiung

  17. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Devisenbestimmungen • Unbeschränkte Deviseneinfuhr • Reisende dürfen max. 5.000,- USD ausführen • Beträge über 5 Mrd. TL sind beim Zoll zu deklarieren • Ein- u. Ausfuhr von Wertpapieren o.ä. ist unbeschränkt • Erlöse aus Immobilienverkäufen können über Banken ausgeführt werden • Kreditbeschaffung aus dem Ausland ist möglich • Auslandskredite mit Laufzeit über einem Jahr müssen dem zuständigen Ministerium gemeldet werden

  18. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung Aufenthaltserlaubnis • Für Aufenthalte bis drei Monate ist kein Visum nötig • Erteilung nicht zweckgebunden • Befristung von zwei bzw. fünf Jahren zwingend • im Gegenzug erleichterter Erwerb der Staatsbürgerschaft • beachte: deutsche Staatsbürgerschaft geht in der Regel verloren, wenn Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft auf Antrag Arbeitsgenehmigung • Arbeitserlaubnis kann bei Vorlage eines Arbeitsvertrages auch von den türkischen Auslandsvertretungen erteilt werden • wird in der Regel erteilt, wenn Stelle nicht innerhalb von vier Wochen aus dem Inland besetzt werden kann, Versagung nur bei wichtigen Gründen • gem. Assoziationsratsbeschluss 1/80 zwischen der EWG und TR unbefristete Erteilung möglich • Stellensuche sollte zunächst über deutsche Bundesagentur betrieben werden • Türk. Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht entspricht nicht dem deutschen Standart

  19. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Die Zollunion • Aufhebung von Zöllen und weitergehenden Beschränkungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union seit Inkrafttreten am 31.12.1995 • Übernahme der gemeinsamen EU-Handelspolitik durch die Türkei • Anpassung der türkischen Zollbestimmungen auch gegenüber Drittstaaten • Anpassung der türkischen Wettbewerbsgesetze an EU-Standards • Anpassung der türkischen Gesetze zum geistigen Eigentum • Aufhebung von Beschränkungen im Textilhandel seitens der EU • Türkei hat nahezu alle Vorgaben umgesetzt • Zollunion als konsequenter Schritt der Türkei Richtung Vollmitgliedschaft – seit Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen zur Aufnahme in die EU

  20. Rechtsanwälte Gençer & Coll. Deutschland: Türkei: Rechtsanwälte Gençer & Coll. Gençer & Coll.Danışmanlık Hizmetleri Ltd. Şti. Marientorgraben 3 Selçuk Mahallesi, İskele Caddesi D-90402 Nürnberg Ömer Reis Çıkmazı No: 2 A TR-07100 Kaleiçi – Antalya Telefon +49-(0)-911-205 99-66 Telefon +90-(0)-242-247 22 73 Telefax +49-(0)-911-205 99-88 Telefax +90-(0)-242-247 78 19 E-Mail info@gencer-coll.de E-Mail info@gencer-coll.com www.gencer-coll.eu

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