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Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz

Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz. 09. Juli 2009 Sibylle Schwalie. Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter. ISB-Darlehen. Mittelstandsförderungsprogramm ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009. Mittelstandsförderungsprogramm. Wer wird gefördert?

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Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz

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Presentation Transcript


  1. Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz 09. Juli 2009 Sibylle Schwalie

  2. Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter ISB-Darlehen • Mittelstandsförderungsprogramm • ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009

  3. Mittelstandsförderungsprogramm • Wer wird gefördert? • Existenzgründer • gewerbliche Unternehmen (KMU) • Freiberufler • natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten • … und wer nicht? • Land- und Forstwirtschaft • Aquakultur und Fischerei • Bergbau und vergleichbare Urproduktion • Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle

  4. Mittelstandsförderungsprogramm • Was wird gefördert? • Investitionen in Rheinland-Pfalz - Grundstücke, Gebäude, Maschinen/Einrichtungen - Material-/Warenlager - Übernahme/Erwerb von Betrieben • Betriebsmittel

  5. Mittelstandsförderungsprogramm • Wie wird gefördert? • zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % der Kosten Investitionskredite: bis 2 Mio. EUR Betriebsmittelkredite: bis 500 TEUR • 10 Jahre Laufzeit (2 Freijahre) bei Investitionskrediten • 20 Jahre Laufzeit (3 Freijahre) bei überwiegend baul. Investitionen • 5 Jahre Laufzeit (1 Freijahr) auch bei Betriebsmittelkrediten

  6. Mittelstandsförderungsprogramm • Wie wird gefördert? • Zinssatz: 20 Basispunkte unterhalb KfW-Unternehmerkredit • Der Zinssatz bei diesem Programm richtet sich nach dem Rating durch die Hausbank.

  7. Mittelstandsförderungsprogramm

  8. Mittelstandsförderungsprogramm • Wo wird beantragt? • Hausbank – Zentralinstitut – Investitions- und Strukturbank (ISB) • Antragstellung auf KfW-Antrag (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken elektronisch) • durchschnittliche Bearbeitungszeit: i.d.R. 5 Tage • Antragsfristen analog KfW-Regelungen (= Antrag kann noch spätestens drei Monate nach den ersten, in den Akten festgehaltenen Finanzierungsgesprächen eingereicht werden, Vorhaben muss aber zu weniger als 50 % realisiert sein!)

  9. ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 • Wer wird gefördert? • gewerbliche Unternehmen (i.d.R. KMU) und Freiberufler • zusätzlicher oder erneuerter Ausbildungsplatz in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte • Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung

  10. ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 • Wie wird gefördert? • Darlehen in Höhe von 35 T€ je geschaffenem oder erneuertem Ausbildungsplatz (max. ein erneuerter Ausbildungsplatz je Betrieb) • Auszahlung 100 % • 5 Jahre Laufzeit bei 2 Freijahren • 50 %-ige Haftungsfreistellung möglich (ab 75 T€ Bürgschaft) • Zinssatz derzeit 2,55 % p.a. (3,30 % p.a. bei Inanspruchnahme Haftungsfreistellung)

  11. ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 • Was wird gefördert? • Darlehen ohne Haftungsfreistellung: - kann für betriebliche Zwecke verwendet werden • Darlehen mit Haftungsfreistellung: - Mittel müssen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes stehen • Generell kann keine Umschuldung finanziert werden Antragstellung:Hausbank – Zentralinstitut - ISB

  12. Fördergebiets-karte Regionalförderung

  13. Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen • Produktionsbetriebe • Dienstleistungsbetriebe • Handwerksbetriebe • - Positivliste • - Überregional tätige Unternehmen • (mehr als 50% überregionale Umsätze in einem • Umkreis von >50 KM von der Gemeinde der Betriebsstätte) Einzelfallnachweis

  14. … und wer nicht? • Land- und Forstwirtschaft • Bauhauptgewerbe • Einzelhandel soweit nicht Versandhandel • Transport- und Lagergewerbe • Krankhäuser, Kliniken u.ä. Betriebe • Energieerzeugende Anlagen, die nicht überwiegend • dem betrieblichen Eigenbedarf dienen • Unternehmen in Schwierigkeiten

  15. Was wird gefördert? • Errichtung einer Betriebsstätte • Erweiterung einer Betriebsstätte • Diversifizierung der Produktion • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

  16. Welche Kosten sind förderfähig? • Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen • bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software) Nicht förderfähig sind insbesondere: • Gebrauchte Wirtschaftsgüter • Grund- und Boden • Fahrzeuge mit Verkehrzulassung • Firmenwert

  17. Wie wird gefördert? • i.d.R. in Form verlorener Zuschüsse • Fördersätze sind abhängig von: • der Art des Fördergebiets (GA-Gebiet / Regionales Landesfördergebiet) • der Unternehmensgröße • der Art der Fördermaßnahme

  18. Regionales Landesförderprogramm • Fördersätze (ohne Beherbergungsbetriebe): • Kleine Unternehmen: max. 15 % • Mittlere Unternehmen: max. 10 % • keine Förderung von Großunternehmen möglich

  19. GA-Förderprogramm • Fördersätze (ohne Beherbergungsbetriebe): • Kleine Unternehmen: max. 27 % • Mittlere Unternehmen: max. 24 % • Große Unternehmen: max. 15 %

  20. Was ist sonst zu beachten? • max. 500 T€ Investitionsvolumen pro geschaffenem bzw. 250 T€ pro gesichertem Dauerarbeitsplatz • max. Investitionszeitraum 36 Monate • Bindungszeitraum 5 Jahre • Einschränkung der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

  21. WICHTIG!!! Mit einem Vorhaben darf erst dann begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt wurde und die Eingangsbestätigung der ISB dem Unternehmen vorliegt. Maßnahmenbeginn = Abschluss eines ersten der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. auch Darlehensverträge)

  22. Impulse für Erfolg Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB) GmbH Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit. Sibylle Schwalie - Abteilungsleiterin Regionalförderung - 06131/985-310 Sibylle.Schwalie@isb.rlp.de

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