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(1) Eignungsprüfung, örtliches Auswahlverfahren (2) Studiengangsleiter

Info zum Studienstart. (1) Eignungsprüfung, örtliches Auswahlverfahren (2) Studiengangsleiter (3) Semestervorbesprechung/Kurseinschreibung (4) Tipps für Ihr Studium (5) Zulassungsvoraussetzungen (6) Leistungspunkte (7) Studienplan (8) Studienverlaufsplan (9) Kurse (10) Kursbelegung

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(1) Eignungsprüfung, örtliches Auswahlverfahren (2) Studiengangsleiter

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Presentation Transcript


  1. Info zum Studienstart • (1) Eignungsprüfung, örtliches Auswahlverfahren • (2) Studiengangsleiter • (3) Semestervorbesprechung/Kurseinschreibung • (4) Tipps für Ihr Studium • (5) Zulassungsvoraussetzungen • (6) Leistungspunkte • (7) Studienplan • (8) Studienverlaufsplan • (9) Kurse • (10) Kursbelegung • (11) aktive, regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme • (12) Fächerverbindungen, Erweiterungen

  2. (1) Eignungsprüfung, örtliches Auswahlverfahren • Für die Zulassung zu diesem Studiengang ist das erfolgreiche Bestehen der Sporteignungsprüfung der bayerischen Hochschulen Voraussetzung. • Informationen zur Eignungsprüfung Sport finden Sie unter dem Link: • http://spet.uni-passau.de/?internalhp_mainpage • Zusätzlich zur Eignungsprüfung der bayerischen Hochschulen müssen sich die Bewerber dem örtlichen Auswahlverfahren der Universität Passau unterziehen. Bitte beachten Sie folgende wichtigen Hinweise: • 1. Hinweise zum Zulassungsverfahren:Nähere Hinweise zum Zulassungsverfahren finden Sie unter • www.uni-passau.de/952.html. • 2. Zulassungsanträge: Die Bewerbung erfolgt online. Zur Online-Bewerbung kommen Sie unter http://www.uni-passau.de/221.html. Die im Zulassungsantrag gestellten Fragen sind vollständig zu beantworten. Die entsprechenden Unterlagen sind vollständig einzureichen. • 3. Bewerbungsfristen:Die Bewerbung muss bis spätestens 15. Juli des jeweiligen Jahres bei der Universität Passau, Studentenkanzlei, 94030 Passau eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt und sind vom Verfahren ausgeschlossen. • 4. Nachreichung der Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung:Die Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung ist bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres bei der Universität Passau, Studentenkanzlei, 94030 Passau nachzureichen.

  3. (2) Studiengangsleiter Akad. Rat Matthias Lehner • Tel. 0851/ 509 1756 • Fax: 0851/ 509 1752 • Email: sportzentrum@uni-passau.de • Sprechstunde: siehe unter „Kontakt“ auf der Webseite des Sportzentrums

  4. (3) Semestervorbesprechung/Kurseinschreibung • Für das 1. Semester findet im Sportzentrum/Seminarraum 082 eine Vorbesprechung in der letzten Woche vor Semesterbeginn statt. Der genaue Termin der Vorbesprechung wird rechtzeitig im Internet bekannt gegeben. Die persönliche Anwesenheit ist erforderlich. • Die Kurseinschreibung findet online über das Internet statt. Der Termin der Kurseinschreibung wird rechtzeitig im Internet bekannt gegeben.

  5. (4) Tipps für Ihr Studium Berücksichtigen Sie bitte folgende Tipps für Ihr Studium: • Belegen Sie so früh wie möglich (am Besten bereits im 1. Semester) Ihre Sportpraxis-Kurse, wenn noch Plätze frei sind. In vielen Sport- arten (Basketball, Volleyball, Handball, Fußball, Gerätturnen, Leichtathletik und Trendsport) können Sie aufbauende Kurse erst belegen, wenn Sie den Grundlagenkurs (z.B. Basketball I) erfolgreich bestanden haben. • Planen Sie, wann Sie ihre sportpraktischen Prüfungen in den einzelnen Sportarten absolvieren wollen. • Nützen Sie die Übungsangebote im Hochschulsport zum Training während des gesamten Semesters und nicht erst vor den Prüfungen. • Bereiten Sie sich gewissenhaft auf die jeweiligen sport-theoretischen Prüfungen des Semesters vor. • Absolvieren Sie die vorgeschriebenen Praktika möglichst früh.

  6. (5) Zulassungsvoraussetzungen zur 1. Staatsprüfung • Mindeststudienzeit = 6 Semester (kann um 2 Semester unterschritten werden) LPO I § 22 • Regelstudienzeit = 7 Semester LPO I § 20 • Nachweis aller 72 Leistungspunkte aus den verschiedenen Modulen • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als drei Jahre) • Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mind. 16 Ausbildungsstunden) • Nachweis eines Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein; der Nachweis kann durch eine Übungsleiterlizenz ersetzt werden. • vor dem Studium: Eignungsprüfung

  7. (6) Leistungspunkte (LP) • Gesamtumfang = 270 LP • Fach Erziehungswissenschaft = 35 LP • im fachwissenschaftlichen Bereich = 60 LP je Unterrichtsfach • im fachdidaktischen Bereich = 12 LP je Unterrichtsfach • schriftliche Hausarbeit = 10 LP • pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum = 6 LP • im Rahmen weiterer lehramtsspezifischer Veranstaltungen der Hochschule = 15 LP • Sport insgesamt = 72 LP (= 55 Pflicht gemäß LPO I § 57 Abs. 1 Nr. 5. und optionale LP = 17)

  8. (6) Leistungspunkte Sport insgesamt 72 LP • mindestens 2 LP in Grundlagen der Sportwissenschaft als Integrationswissenschaft/Arbeitstechniken und Forschungsmethoden, • mind. 3 LP in Sportpädagogik einschließlich Sportgeschichte/Sportpsychologie, • mind. 3 LP in Sportbiologie/Sportmedizin, • mind. 4 LP in Bewegungswissenschaft/Trainingswissenschaft, • mind. 33 LP in Didaktik der sportlichen Handlungsfelder, davon • mind. 10 LP im Bereich Sportspiele einschließlich Kleine Spiele, • mind. 4 LP im Bereich Leichtathletik, • mind. 4 LP im Bereich Schwimmen, • mind. 3 LP im Bereich Gesundheitsorientierte Fitness, • mind. 3 LP im Bereich Turnen an Geräten einschl. Bewegungskünste, • mind. 3 LP im Bereich Gymnastik und Tanz, • mind. 3 LP im Bereich Schneesport/Eislauf, • mind. 3 LP im Bereich Trend- und Freizeitsportarten, • mind. 10 LP aus der Fachdidaktik gemäß LPO I 33, davon 2 Leistungspunkte aus praktischen Lehrübungen in einer Individual- und in einer Mannschaftssportart.

  9. (6) Leistungspunkte Sport insgesamt 72 LP • mind. 10 LP aus der Fachdidaktik gemäß LPO I 33, davon 2 Leistungspunkte aus praktischen Lehrübungen in einer Individual- und in einer Mannschaftssportart. • Im Rahmen der Fachdidaktik sind differenziert nach Studiengängen folgende Gebiete nachzuweisen: • Lehramt an Grundschulen: • mind. 2 LP im Bereich Elementare Bewegungs- und Spielerziehung • Lehrämter an Hauptschulen und Realschulen: • mind. 2 LP im Bereich Kompositorischer Bewegungsformen zum Ausgleich einseitiger, auch beruflicher Belastungen

  10. (7) Studienplan Teil 1

  11. (7) Studienplan Teil 2

  12. (7) Studienplan Teil 3

  13. (7) Studienplan Teil 4

  14. (8) Studienverlaufsplan Teil 1

  15. (8) Studienverlaufsplan Teil 2

  16. (9) Kurse In folgenden Sportarten muss ein Kurs regelmäßig und erfolgreich besucht werden: • Kleine Spiele/allgemeine Ballschule • Rückschlagspiele • Basketball/Fußball/Handball/Volleyball • Gesundheitsorientierte Fitness • Schwimmen • Leichtathletik • Sportförderunterricht • Rudern • Turnen an Geräten • Bewegungskünste • Gymnastik und Tanz • Schneesport • Trendsport- und Freizeitsport

  17. (10) Kursbelegung Folgende fachdidaktischen Lehrveranstaltungen können nur aufbauend absolviert werden, d.h. es muss Kurs 1 absolviert sein, bevor Kurs 2 belegt werden darf usw.: • Basketball, Handball und Volleyball • Fußball (Kurse 1 und 2 parallel im Sommersemester möglich und auch erwünscht!) • Leichtathletik • Turnen an Geräten (für die Unterrichtsfächer an Grund- und Hauptschulen muss der Grundkurs vor dem Aufbaukurs regelmäßig und erfolgreich besucht worden sein.) • Gymnastik/Tanz: Die Unterrichtsfächer GS und HS müssen zuerst den Grundkurs und dann den Aufbaukurs absolvieren. In allen anderen Sportarten ist es möglich, die Kurse in beliebiger Reihenfolge zu absolvieren.

  18. (11) aktive, regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme aktiv, regelmäßig = • Es wird empfohlen, mindestens 80 % der Lehrveranstaltungsstunden aktiv zu besuchen. • Die aktive und regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für die Leistungstests (LT). erfolgreich = • Die erfolgreiche Teilnahme wird bestätigt, wenn der LT bestanden wurde. • Die LTs finden während des Semesters oder in der letzten Lehrveranstaltungsstunde des Semesters statt. • Wer zum LT-Haupttermin nicht antritt oder den LT nicht bestanden hat, darf am LT-Nachtermin teilnehmen. • Der LT-Nachtermin findet in der letzen Woche der vorlesungsfreien Zeitstatt.

  19. (12) Fächerverbindungen, Erweiterungen • Das Unterrichtsfach Sport kann mit folgenden Fächern kombiniert werden: Deutsch oder Englisch oder Wirtschaftswissenschaften • Für die Erweiterung mit Sport sind folgende Nachweise zu erbringen: 1. Vor Beginn des Studiums: Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß der Qualifikationsverordnung. 2. Im Studium: - Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (nicht älter als drei Jahre). - Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mind. 16 Ausbildungsstunden).

  20. (12) Fächerverbindungen, Erweiterungen 4. Nachweis von a) mindestens 3 Leistungspunkten (LP) in Sportpädagogik einschließlich Sportgeschichte/Sportpsychologie, b) mindestens 3 LP in Sportbiologie/Sportmedizin, c) mindestens 4 LP in Bewegungswissenschaft/Trainingswissenschaft, d) mindestens 33 LP in Didaktik der sportlichen Handlungsfelder unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheits-, Gesundheits- und Fairnesserziehung, davon aa) mindestens 10 LP im Bereich Sportspiele einschließlich kleine Spiele, bb) mindestens 4 LP im Bereich Leichtathletik, cc) mindestens 4 LP im Bereich Schwimmen, dd) mindestens 3 LP im Bereich Gesundheitsorientierte Fitness, ee) mindestens 3 LP im Bereich Turnen an Geräten einschließlich Bewegungskünste, ff) mindestens 3 LP im Bereich Gymnastik und Tanz, gg) mindestens 3 LP im Bereich Schneesport/Eislauf, hh) mindestens 3 LP im Bereich Trend- und Freizeitsportarten.

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